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Die Herren Bürgermeister werden hiermit zu einer Ver­sammlung zwecks Besprechung verschiedener Angelegenheiten auf

Dienstag den 12. November d. Js., nachmittags 2 Uhr,

in den Sitzungssaal des Kreisausschusses eingeladen.

Hanau den 28. Oktober 1901.

Der Königliche Landrath.

V 11421 v. Schenck.

Die Wahlperiode des Vertreters der Genoffen- schafLsverfammlmrg der Hesten-Naffanifchen land- wirèhschastlèchen Verirfsgenostenschaft, sowie die seines Ersatzmannes läuft mit dem 31. Dezember d. Js. ab. Es sind deshalb zwei Neuwahlen gemäß dem Statut der oben genannten Berufsgenossenschaft erforderlich.

Die Herren Bürgermeister des Landkreises Hanau werden daher ersucht, durch die Gemeindevertretung je einen Wahlmann bezeichnen zu lassen. Die Wahlmänner müssen der wählenden Gemeinde angehören und Eigenthümer oder bevollmächtigte Leiter land- oder forstwirthschaftlicher Betriebe sein.

Die Wahlmänner sind mir mittelst Bericht bis spätestens den 15. November namhaft zu machen. In der Anzeige ist der Vor- und Anname, Stand, Alter, Beruf und Wohn­ort genau anzugeben.

Gemeinden, welche die Frist oder eine etwa bewilligte Nach­frist versäumen, bleiben bei der demnächst stattfindenden Wahl- Handlung unvertreten.

Vorstehendes findet auf die selbständigen Gtttsbezirke mit der Maßgabe Anwendung, daß die Wahlmânner hier von dem Gulsvorsteher zu bezeichnen sind.

Den Bericht der Herren Gutsoorsteher erwarte ich ebenfalls bis zu oben genanntem Tage.

Hanau den 7. Oktober 1901.

Der Vorsitzende des Sektions-Vorstandes.

U 1465 v. Schenck.

Bekanntmachung.

Durch den Erweiterungsbau im Jahre 1896 ist die König­liche Frauenklinik zu Marburg fortgesetzt in den Stand gesetzt worden, eine größere Zahl Kranker als früher anfzunehmen.

Die Aufnahmebedingungen der Frauenklinik sind sehr günstige. Unbemittelten unter'eibskranken und schwangeren Frauen des Bezirks wird freie Aufnahme (ärztliche Behandlung und Verköstigung) geboten. Auch kann bei sehr bedürftigen Kranken das Reisegeld nach Marburg von Seiten der Direktion der Anstalt wieder erstattet werden, wozu es genügt, wenn durch die Herren Bürgermeister, die Herren Aerzte oder auch von der Hebamme des Orts die Bedürftigkeit bestätigt wird. Armenattest ist nicht nothwendig.

Hanau den 17. Oktober 1901.

Der Königliche Landrath.

V 11122 v. Schenck.

Die den Anträgen auf Genehmigung von Bek- loosttttgen beigefügten Ausspielttttgspläne entsprechen nicht immer den Anforderungen, die an sie zur richtigen Be­urtheilung des Unternehmens gestellt werden müssen.

Um diesem Mangel zu begegnen, hat der Herr Ober- präfident angeordnet, daß den Verloosungspläuen ein bestimmtes einheitliches Muster zu Grunde gelegt wird.

Ein Musterplan, nach welchem die Aufstellung der Spiel­pläne fortan zu bewirken ist, ist hierunter abgedruckt.

Die Herren Bürgermeister wollen darauf halten, daß bei Verwosungs- und Ausspielungs-Anträgen künftig ein solcher

Plan in dreifacher Ausfertigung den betr. Gesuchen bei­gefügt wird.

Hanau den 19. Oktober 1901.

Der Königliche Landrath.

V 11161 v. Schenck.

.....

........... Ausfertigung.

Verloosungsplan.

1

Name und Wohnort des Ver­anstalters der Lotterie .

2

Zweck

der Verloosung . .

3

Absatzgebiet der Loose . .

4

Loose

a) Gesammtzahl der zur Ausgabe ge­langenden Loose b) Preis des ein­zelnen Looses .

c) Gesammtpreis der Loose ....

a):

b): c):

5

Ge- winne*)

' a) Art .... b) Zahl . . . . c) Werth der zur Ausspielung ge­langenden Ge­winne . . .

a): b): c):

6

Un­kosten der < Ver- loosnng

a) Reichsstempel

b) Druck- und Re­klamekosten . .

c) Vertriebskosten .

d) Sonstige Kosten

a): b):

c): d):

zusammen .

7

Ort, Zeit und Art der Ziehung .....

8

Art der Bekanntmachung des Ergebnisses der Ziehung

9

Angabe der Frist, in welcher die Gewinne bei Ver­meidung des Anheim­fallens an den Unter­nehmer abzuheben sind

10

Namen und Wohnort der mit dem Vertrieb der Loose beauftragten Personen (sofern der Vertrieb durch gewerbsmäßige Agenten erfolgt) .....

Ort, Datum.

Unterschrift des Lotterie-Unternehmers.

*) Beträgt der Gesammtwerth der Gewinne mehr als 5000 Mk, so ist die Zahl, Art und der Werth der größeren Gewinne einzeln, der kleineren Gewinne in entsprechenden Gruppen anzugeben.