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Bekanntmachung.

Die diesjährigen Herbstkontrolversammlungen finden im Stadt- und Landkreise Hanau wie folgt statt.

Montag den 4. November 1901, vorm. 9 tthr, Hanan, Paradeplatz.

Stadt Hanau, Reservisten der Jahresklassen 1894 und 1895, sowie derjenigen Wehrleute, welche in der Zeit vom 1./4.30./9. 89 eingetreten sind.

Montag den 4. November 1901, nachm. 3 Uhr, Hanan, Paradeplatz.

Stadt Hanau, Reservisten der Jahresklassen 1896 und 1897.

Dienstag den 5. November 1901, vorm. 9 Uhr, Hanan, Paradeplatz.

Stadt Hanau, Reservisten der Jahresklassen 1898 bis 1900, sowie die zur Disposition der Ersatzbehörden ent­lassenen Mannschaften.

Außerdem

Reservisten aller Jahresklassen (18941900) und die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften, sowie diejenigen Wehrleute, welche in der Zeit vom 1./4. bis 30./9. 89 eingetreten sind, der Gemeinden bezw. ^"-sbezirke

Keffelstadt mit Phttippsruhe,

WUHelmsbad,

Milhelmsbaderhof und

Neuhof.

Aus allen übrigen Ortschaften und Gutsbezirken haben zu erscheinen:

Sämmtliche Reservisten (Jahreskl. 18941900), die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften, sowie diejenigen Wehrleute, welche in der Zeit vom 1./4.30./9. 89 eingetreten sind und zwar:

Dienstag den 5. November 1901, nachm. 3 Uhr, in Groß-Auheim, Schulhof.

Groß-Auheim, Groß-Krotzenburg und Pulverfabrik.

Mittwoch den 6. November 1901, v^rm. 9 Uhr, in Langenselbold, Kirchplatz.

Langenselbold mit Bruderdiebacher-, und Baumwieserhos, Oberrodenbach und Nieder­rodenbach.

Mittwoch den 6. November 1901, vorm. 11 Uhr, in Langenselbold, Kirchplatz.

Hüttengesäß, Langendiebach mit Reuser - Hof, Neuwiedermuß, Ravolzhausen, Rückingen und Wolfgang.

Donnerstag den 7. November 1901, vorm 9 Uhr, BrnchZöbel, Hanptstraße.

Bruchköbel, Kinzigheimerhof, Mittel­buchen, Niederissigheim, Roßdorf, Rüdig­heim, Rüdigheimerhof und Oberissigheim.

Donnerstag den 7. November 1901, nachm. 2 Uhr, in Winderken, Schloßberg.

B aper sröd erh o f, Butterftadt, Eichen, Erbstadt, Kilianstädten, Marköbel mit Hirz­bacherhof, Oberdorfelden, Ost heim und Win­decken.

Freitag den 8. November 1901, vorm. 10 Uhr, Hochstadt, Ansgang nach Bischofshsim.

Hochstadt, Wachenbuchen, Bischofsheim und Dörnigheim.

Samstag den 9. November 1901, vorm. 8'/» Uhr, Bergen, v. d. Schönen Ansstcht.

Bergen, Enkheim, Niederdorfelden, Dot­tenfelderhof, Gronau und Gronauerhof.

Samstag den 9* November 1901, vorm. 11 Uhr, Fechenheim, Schnlhof.

Gemeinde Fechenheim.

Bemerknngenr

1. Die Mannschaften haben zu der für b: ; r-. muten Versammlung zu erscheinen.

2. Halbinvalise und nur garnisorrdienstfähige Mannschaften erscheinen mit den Mannschaften ihrer Jahresklasse und ihrer Waffe.

3. Die zeitig Ganzinvalèden haben, sofern sie nicht schon bezgl. ihres Militärverhältnisses die Entscheidung Landsturm" oderdauernd untauglich" er­halten haben, zur Kontrol-Versammlung zu erscheinen und zwar:

a) diejenigen, welche dem Benrlaubtenstand ihrer Waffe angehören, mit der betr. Waffengattung und Jahres- klasse und

b) diejenigen, welche zur Disposition der Ersatzbehörden entlassen sind, über ihr ferneres Militärverhaltniß aber eine Entscheidung noch nicht getroffen ist, mit den als zeitig dienstunbrauchbar pp. zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften aller Waffen.

4. Die in eine jüngere Jahresklasse zurückversetzten Mann­schaften haben mit dieser letzteren zu erscheinen.

5. Sämmtliche Militärpapiere sind bei den Koutrol- Versammlungen mit zur Stelle zu bringen.

6. Gesuche um Befreiung von dem Erscheinen zur Kontrol Versammlung sind, von der Ortsbehörde beglaubigt, möglichst 5 Tage vor der betr. Kontrol- Versammlung dem Bezirks-Feldwebel in Hanau ein­zureichen, jedoch finden nur dringend noth­wendige Berücksichtigung.

7. NnsntschuLvigtes FsrLbleiben von der Kon- trol Versammlung, sowie das willkürliche Er­scheinen bei einer anderen Kontrol-Versammlung, als zu derjenigen, zu welcher die Unteroffiziere und Mann­schaften nach den obigen Festsetzungen zu erscheinen haben, wird bestraft.

Hanau, im Oktober 1901.

Königliches HaupLmelde-Amt» von Ehrenkrook.

Major z. D. und Bez.-Offizier.

Die Herren Ortsvorstände werden ersucht, vorstehende Be- kanntmachullg dreimal in ortsüblicher Weise zu veröffent­lichen, sowie die Plakate, welche ihnen vom Bezirks-Kommando übermittelt werden, an besonders wichtigen, in's Auge fallenden Punkten, jedoch nicht in Wirthschaften pp. anzubringen.

Hanau den 11. Oktober 1901.

Der Königliche Landrath.

M 3248 I. A.:

Valentiner, Regierungs-Assessor.

Bekanntmachung.

Durch den Erweiterungsbau im Jahre 1896 ist die König­liche Frauenklinik zu Marburg fortgesetzt in den Stand gesetzt worden, eine größere Zahl Kranker als früher aufzuuehmen.

Die Aufnahmebedingungen der Frauenklinik sind sehr günstige. Unbemittelten unterleibskranken und schwangeren Frauen des Bezirks wird freie Aufnahme (ärztliche Behandlung und Verköstigung) geboten. Auch kann bei sehr bedürftigen Kranken das Reisegeld nach Marburg von Seiten der Direktion der Anstalt wieder erstattet werden, wozu es genügt, wenn durch die Herren Bürgermeister, die Herren Aerzte oder auch von der Hebamme des Orts die Bedürftigkeit bestätigt wird. Armenattest ist nicht nothwendig.

Hanau den 17. Oktober 1901.

Der Königliche Landrath.

V 11122 v. Schenck.