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Wahlen

-er Mitglieder und Stellvertreter in den Steuer- ausschüssen der Gewerbesteuerklassen in u. IV.

Die Wahlperiode der Abgeordneten und Stellvertreter in den beiden Gewerbesteuerausschüssen ist abgelaufen.

Zur Vornahme der Neuwahlen der Mitglieder und Stell­vertreter setze ich folgende Termine an:

1. für die Gewörbsstöusrklassö III

Dienstag den 15, Oktober d. Js., vormittags H Uhr, im hiesigen Landrathsamte zur Wahl von 3 Mitgliedern und 3 Stellvertretern und

2. für die ®eipocbe|teuerfelstfse IV

Mittwoch den 16. Oktober d. Js., vormittags 11 Uhr, ebendaselbst zur Wahl non 7 Mitgliedern und 7 Stellvertretern.

Wahlberechtigt sind sämmtliche zur Zeit der Wahl zur Gewerbesteuer veranlagten Gewerbetreibenden des Veraulagungs- bezirks in ihrer Klasse. Die Wiederwahl der Mitglieder dès Steuerausschusses sowie der Stellvertreter ist gestattet.

Wählbar sind nach § 47 des Gewerbesteuergesetzes nur solche männliche Mitglieder der betreffenden? Klasse, welche das 25. Lebensjahr vollendet haben und sich im Besitze der bürger­lichen Ehrenrechte befinden.

Von mehreren Inhabern eines Geschäfts ist nur einer wählbar und zur Ausübung des Wahlrechts zuzulassen. Aktien- und ähnliche Gesellschaften üben die Wahlbefugniß durch einen von dem geschäftsführenden Vorstande zu bezeich­nenden Beauftragten aus; wählbar ist von den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes nur eines. Minderjährige und Frauen können die Wahlbefugniß durch Bevollmächtigte aus­üben, wählbar sind Letztere nicht. Zu welcher Steuerklasse die einzelnen Gewerbetreibenden gehören, ist aus der diesjährigen Steuerveranlagungszuschrift zu ersehen.

Wird die Wahl der Abgeordneten und iLtellvertreter seitens einer Steuergesellschaft verweigert oder nicht ordnungsmäßig bewirkt, oder verweigern die Gewählten die ordnungsmäßige Mitwirkung, so gehen die dem Steuerausschusse zustehenden Befugnisse für das nächste Jahr auf mich über.

Die Wahl erfolgt mittelst Abgabe von Stimmzetteln, doch ist die Wahl durch Akklamation gestattet.

Hanau den 21. September 1901.

Der Vorsitzende des Steuer-Ausschusses der Gewerbesteuerklasse III u. IV für den Landkreis.

I. V.: Valentiner, Regierungs-Assessor.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher wollen die vorstehende Bekanntmachung zur Kenntniß der beteiligten Ge­werbetreibenden bringen und dieselben auf Grund der dort be­findlichen Gewerbesteuerrolle und der Mittheilungen über die Zugänge unverzüglich zu den angesetzten Wahlterminen laden.

Ueber die erfolgte Ladung der Gewerbetreibenden ist mir alsbald Anzeige zu erstatten.

Hanau den 21. September 1901. J. St. 3293 Der Vorsitzende des Steuer-Ausschusses der Gewerbesteuerklasse III u. IV für den Landkreis.

I. V.: Valentiner, Regierungs-Assessor.

An die betr. Herren Ortsvorstände.

Die Einreichung der Zählkarten über die im III. Quartal 1901 stattgehabten Brände wird hiermit in Er­innerung gebracht und binnen 10 Tagen bestimmt erwartet.

Hanau den 5. Oktober 1901.

Der Königliche Landrath.

V 10700 v. Schenck.

Als Vertrauensmann der Sektion X der Berufsgenossen- schaft der Schornsteinfegermeister für die Zeit vom 1. Ok­tober 1901 bis 30. September 1903 fungirt für den Stadt- und Landkreis Hanau Herr August Fiedler in Hünfeld und als dessen Stellvertreter Herr J. A. Bttchenihal in Fulda.

Hanau den 2. Oktober 1901.

Der Königliche Landrath.

V 10516 v. Schenck.

Verzeichnis;

der in der Zeit vom 1. Juli bis 36. Septbr. 1901 ertheilten Jagdscheine.

n Jahresjagdicheine.

1. Fischer, Johannes, Weißbinder zu Hüttengefäß, giltig vom 6. Juli 1901 ab.

2. Dr. Popper, Amtsrichter zu Kesselstadt, giltig vom 6. Juli 1901 ab.

3. Fenner, Oskar, Primaner zu Wolfgang, giltig vom 9. Juli 190t ab.

4. Grunert, Leutnant zu Hanau, giltig vom 10. Juli 1901 ab.

5. Graunke, Leutnant zu Pulverfabrik, giltig vom 11. Juli 1901 ab.

6. Rupp, Heinrich, Jäger zu Wichstadt, giltig vom 19. Juli 1901 ab.

7. Kronenberger, Daniel, Flurschütz zu Großauheim, giltig vom 22. Juli 1901 ab.

8. v. Gugel, Hauptmann zu Beuthen, giltig vom 25. Juli 1901 ab.

9. Göbel, KaPar, Jagdaufseher zu Oberissigheim, giltig vom 26. Juli 1901 ab.

10. Bergmann, Richard, Kaufmann zu Hanau, giltig vom 27. Juli 1901 ab.

11. Ditzel, Friedr., Amtswundarzt daselbst, giltig vom 29. Juli 1901 ab.

12. Seifert, Friedrich, Förster zu Langenselbold, giltig vom 30. Juli 1901 ab.

13. Schwarz, B., Kaufmann zu Baiersröderhof, giltig vom 2. August 1901 ab.

14. Rausch, Friedrich, Landwirth zu Gehringshof, giltig vom 6. August 1901 ab.

15. Sänger, Wilhelm, Verwalter daselbst, giltig vom 6 August 1901 ab.

16. Dr. Kleinmann, Landgerichtsrath zu Hanau, giltig vom 27. August 1901 ab.

17. Vollert, Johannes, Flurschütz und Jagdaufseher daselbst, giltig vom 15. August 1901 ab.

18. Seiffert, Peter, Jagdaufseher zu Langenselbold, giltig vom 15. August 1901 ab.

19. Seng, Friedrich III., Landwirth und Jagdaufseher zu Dörnigheim, giltig vom 16. August 1901 ab.

20. Mitze, Heinrich, Kaufmann zu Frankfurt, giltig vom 17. August 1901 ab.

21. Mogk, I., Dr. med. zu Offenbach, giltig vom 20. August 1901 ab.

22. Emmerich, Ludwig, Maschinenfabrikant zu Bergen, giltig vom 21. August 1901 ab.

23. Ehringhaus, Otto, cand. msâ. zu Würzburg, giltig vom 22. August 1901 ab.

24. Ruth, Eduard, Landwirth zu Langendiebach, giltig vom 24. August 1901 ab.

25. Hensel, Adolf, Apotheker zu Hanau, giltig vom 24. August 1901 ab.

26. Graf v. Oriola zu Büdesheim, giltig vom 24. August 1901 ab.

27. Link, Konrad, Wildmeister zu Fasanerie, giltig vom vom 24. August 1901 ab.