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Kmtklches «Argan für Htaöt- unö LanSKreis Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage

Nr. 302

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Freitag den 28. Dezember

1900

Hierzu

Amtliche Beilage" Nv. 49.

Amtliches.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des § 3 des Neichsgesetzes, betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Theilschuldverschreibungen, beruft die Direktion der Deutschen Grundschuldbank die In­haber der von dieser Bank ausgegebenen Real-Obligationen und zwar sämmtlicher Serien zu einer am

Samstag den 29. Dezember 1900, vormittags 10*/» Uhr,

im Oberlichtsaale der Philharmonie, Bernburgerstraße 22/23 zu Berlin statlsindenden Versammlung. Der Saal ist von 9*/s Uhr an geöffnet.

Tagesordnung dieser Versammlung:

1. Bericht der Vertretung der Real-Obligationâre.

2. Aufgabe und Beschränkung von Rechten der Gläubiger, insbesondere die Ermäßigung des Zinsfußes und die Bewilligung einer Stundung.

3. Wahl der Vertretung.

Gezählt werden nur die Stimmen derjenigen Gläubiger, welche ihre Real-Obligationen spätestens am 2. Tage vor der Versammlung

bei der Reichsbank oder bei einem Notare hinterlegt haben.

Weitere Hinterlegungsstellen werden nach Einholung der Genehmigung der Landesregierung noch bekannt gegeben werden.

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten aus­geübt werden. Für die Vollmacht ist die schriftliche Form er­forderlich und genügend (§ 10 Absatz 3 a. a. O.). Es empfiehlt sich für diese Versammlung, statt der in Depot­scheinen vielleicht bereits ertheilten Vollmacht besondere Voll­macht zu geben.

Zur Ausübung des Stimmrechtes bedarf es der Vorlegung der die erfolgte Hinterlegung der Real-Obligationen nach- weisenden Bescheinigungen, die für die Obligationen jeder Serie besonders auszustellen sind.

Die in der Versammlung der Real-Obligationäre vom 26. November er. gewählten nachbenannten Vertreter und Mitglieder des ihnen beigegebenen Ausschusses haben sich be­reit erklärt, in der Versammlung vom 29. Dezember er. die Vertretung weiterer Obligationäre zu übernehmen und für sie das Stimmrecht auszuüben:

1. Herr Banquier Theodor Rosenstock zu Berlin, Mohrenstraße 9,

2. Herr Banquier Albert Schwaß zu Berlin, Kaiser- Wilhelmstraße 1,

3. Herr Rechtsanwalt Julius Schachian zu Berlin, Hinter der katholischen Kirche 1,

4. Herr Bankdirektor Carl Ludewig zu Osnabrück,

5. Herr Banquier Eduard Magnus zu Hannover,

6. Herr Banquier Philemon Potratz zu Sonneberg,

7. Herr Banquier Max A b e l zu Berlin, Hitzigstraße 10,

8. Herr Rechtsanwalt Dr. Freund zu Berlin, Pots­damerstraße 141.

Berlin den 4. Dezember 1900.

Deutsche Grundschuld-Bank.

Die Direktion.

Sanden. Dingelstedt.

An die Besitzer von Neal-Obligationen.

Deutsche Grundschuld-Bank.

Auf unsere Veranlassung sind die Besitzer von Real- Obligationen der Deutschen Gruudschuld-Bank zu einer Ver­sammlung auf den 29. Dezember er., vormittags IO1/» Uhr, im Oberlichtsaale der Philharmonie, Bernburgerstraße Nr. 22/23 in Berlin eingeladen worden, um über eine Stundung und Herabsetzung der Zinsen der Real-Obligationen Beschluß zu fassen, nachdem die zur Prüfung der Unterlagshypotheken der Bank eingesetzte staatliche Revisions-Kommission festgestcllt hat, daß von den zur Deckung der Real-Obligationen vor­handenen

Mark 98.548331/11 Hypotheken nur

Mark 53.623133,61

als zur Unterlage geeignet angesehen werden können.

Bei dieser Feststellung ist natürlich die Verwerthung der Hypotheken in fachgemäßer Weise vorausgesetzt worden ; im Falle eines Konkurses, welcher kaum vermieden werden kann, wenn die Stundung der Zinszahlung nicht gewährt wird, würde der Ausfall noch ein bedeutend größerer sein, da von den im Besitz der Bank befindlichen 98 Millionen Hypo­theken nur 22 Millionen evststellig sind.

Bei einer außergerichtlichen ruhigen Abwickelung ist da­gegen anzunehmen, daß nicht nur der von der Revisions- Kommission fcstgcstellle Betrag von Mk. 53.623135,61, son­dern auch ein Theil derjenigen Hypotheken, welcher als zur Unterlage für die Real-Obligaiionen nicht geeignet, bezeichne: worden ist, realistrt werden könnte.

Es liegt im eigensten Interesse der Besitzer von Real- Obligationen zur Vermeidung des Konkurses alle Kräfte auf­zubieten; die Möglichkeit hierzu wird ihnen durch das Reichs­gesetz vom 4. Dezember 1899 geboten, nach dessen § 11 sie in den Stand gesetzt werden, rechtsverbindliche Beschlüsse über Stundung und Herabsetzung der Zinsen zu fasten.

Diese Beschlüsse haben jedoch nur dann Giltigkeit, wenn mindestens die Hälfte der ausgegebenen Real-Obli- gationen, also ca. 48 Millionen, in der Versammlung ver­treten ist.

Wir erlauben uns daher, Sie aufzufsrdern, entweder selbst in der Versammlung am 29. Dezember er. zu erscheinen oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lasten.

Berlin den 10. Dezember 1900.

Die Vertreter und der Ausschuß der Real-Obligationen der Deutschen Grundschuld-Bank.

Bekanntmachung.

Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 4. Dezem­ber er. veröffentlichen wir hiermit den Erlaß des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten vom 8. Dezember er., betreffend Hinterlegung unserer Real- Obligaiionen.

Auf Grund des § 10 Absatz 2 des Reichszcsetzes vom 4. Dezember 1899 (R.-G.-Bl. S. 691) bestimme ich, daß für die von der Direktion der Deutschen Grundschuld-Lank dahier auf Samstag den 29. d. Mts. einberufene Versamm­lung der Inhaber der von dieser Bank ausgegebenen Real- Obligationen die vorgeschricbene Hinterlegung der Schuld­verschreibungen außer bei der Reichsbank oder bei einem Notar auch bei den im Artikel 85 des Preußischen Aus­führungsgesetzes zum B. G.-B. genannten öffentlichen Bank­anstalten, nämlich bei der Sechandlung, bei der Preußischen Central-Genossenichaftskasse oder bei einer sonstigen Preußischen öffentlichen Bankanstalt (Landesbank, landschaftliche, rilter- schaftliche Darlehnskasse), bei deuischcn öffentlichen Sparkassen, sowie bei folgenden von der Deutschen Grundschuld-Bank vorgeschlaacnen Privatbanken:

Gebrüder Arnhold, Dresden,

Bank für Handel und Industrie, Berlin,

S. Bleichröder, Berlin,

Berliner Handelsgesellschaft, Berlin,

Berliner Bank, Berlin, Deutsche Bank, Berlin, Diskonto-Gesellschaft, Berlin, Gebrüder Guitcniag, Bieslau, G. I. Guumann, Nürnberg, Hegemeister n. Co., Görlitz,

Feuilleton.

Brettl und llibcibrcltl.

Vo» 6 a m i 11 o Heyden.

Nachdruck verboten.

Die Wiener sind es gewesen, die mit frischer Anschaulich keit denBrettern, die die Welt bedeuten", das leichtere Breul" zur Seite gestellt haben. Immer hat die stolze Schwester Theater auf das Aschenbrödel Brettl mit vornehmer Geringschätzung herabgesehen; das Brettl hat sich aber wenig daraus gemacht, und es ist der stiefschwesterlichen Genossin allmählich über den Kopf gewachsen und etwas unbequem ge­worden. So mancher gefeierte Künstler hat den Schritt von den Brettern zum Brettl gethan, zaghaft zuerst und nurauf Zeil", aber cs muß ihnen dann doch in dem vervehmteu Bezirke ganz gut behagt haben, denn den Rückweg haben sie schließlich zumeist nicht gefunden, und heut ist das Brettl nicht mehr weit von der Keckheit entfernt, auf die schönsten Stimmen eine Art Vorkaufsrecht zu beanspruchen. Das Publikum aber hat sich nun gar um den Bannspruch des Theaters nicht gekümmert. Es läßt sich da etwas Achnliches kovstaiiren, wie mit Verlaub, au dieser Stelle davon zu sprechen! in einer gewissen Angelegenheit der hohen Politik: nämlich ein Gegensatz zwischen der Volksstimmung und der offiziellen Politik lies hier: Aesthetik. Diese hat das Brettl bisher ignorirt; das Publikum aber hat ihm unverhohlen seine Gunst zugewandt, und während so manches Theater schwere Zeiten hat, während die Bühne oft nur durch ^"Zessionen (und wohlgemcikl: oft solche im Sinne des Brcul's!) sich falten kann, hat das Brettl gute Zeiten und vermag, getragen von der Unterstützung des Publikums, seine Allfgabc in immer größerem und reicherem Stil durchzusühren.

Die Gründe der Beliebtheit der Brettl'S sind schließlich nicht schwer einzusehen. Es bietet leichte Kost. bietet vielerlei, mutbet seinem Gast keine geistige Anstrengung zu, gestattet ihm volle Freiheit zu speisen, zu trinken und zu rauchen, und legt ihm hinsichtlich seiner Toilette nickt die Verpflichtungen auf, wie das anspruchsvolle Theater, Alles recht ange­nehme Dinge für daS von der Tagesarbeit ermüdete, unter« haltangSbedürfuge, bequeme Geschlecht, mit dem Heur gerechnet werden muß.

Ist nun dieser Gegensatz zwischen der offiziellen Aesthetik und ihren Siegern, den Theatern, und dem ausgesprochene» Geschmacke des Publikums leicht zu nehmen oder gar ganz in ignoriren? Ich meine: nein; um io weniger als die Hauptursache, die das Publikum dem Brettl zuzeiührt, das lluterhaltungsbcdürfniß, eine ganz natürliche und berechtigte Regung ist. Man hat gut von der Würde dermoralischen Anstalt" reden, der Mensch ist eben nicht immer in Feiertagsstimmuug und kann nicht jeden AbendFaust" oder den Nibelungenring verdauen. Täusche man sich doch darüber nicht, daß dazn. wenn der Genuß rechter Ari sein soll, eine bedeutende Kraft der Verinnerlichung gehört, unb sich zu ver­innerlichen, wird dem Menschen leider heut viel schwerer, als in einer vergangenen Zeit, da Eisenbahnen, Elektrizität, Kon­kurrenz, Parlamente, Großstädte und noch viele schöne andere Dinge nicht so beherrschend waren, wie jetzt. Nach meiner Meinung hat das Theater, mehr in die Theorie als in das Leben blickend, den Zeitpunkt übersehen, als das Unter« hallungsbedürfniß sich unter den veränderten Verhältnissen wesentlich verstärkte und in gewissem Sinne eine neue Gestalt annahm, und es ist daher nicht ohne Schuld an den vielen Mißständen, die freilich unleugbar mit dem Brettl heut ver­bunden sind, besonders in der Richtung der Spekulation auf häßliche Instinkte. Heut ist das Brettl ein so mächtiger Faktor geworden, daß man cs auch im ästhetischen Sinne

unmöglich mehr^ignoriren kann. Bedenkt man, wieviele Hundertiausende allabendlich dort ihre Unterhaltung s»chen, le kann man nicht leugnen, daß die Hebung, die Veredelung des Breitls im Geiste ber Kunst eine sehr bebeutiame Aufgabe der Volkserziehung ist. Und das ist denn doch wohl der Grundgedanke desUeberbreul's", das ja nun endlich inS Leben treten soll.

Ucbrigens ist das Ucberbreitl wirklich bei uns io neu und unerhört ? Ich erinnere hier nur an die Wohlthäiigkeits- tinb Dilettantenvorstellungen, wie sie vielfach bei uns üblich sind. Da lösen sich auf »em Programme gewöhnlich ernste und heitere Gesangsnummern, kleine Einakter, ert auch derbere humoristische Prsduklionen ab. Also ganz das Mannig- faliigkeiisprinzip des Brenel'S in verfeincricr Form. Oft Haben die Veranstalter solcher Vorstellungen sic mit vollem Bewußlsein dem Charakter des Brettel's angeädulicht, und sie sind dabei nicht schlecht gefahren: das Publikum war zufrieden und unterhielt sich sehr gut. Ja, man ist mit der Idee des Uederbreitcl's sogar bereits an das Volk berangetreten. Ich habe hier die Valksuntcryaltungsabendc im Sinne, wie ne jetzt an vielen Orten stat'.findcn. Auch da finden wir in bunter Folge Instrumental- unb Vokalmusik, theatralische Darbietungen, Deklamaiionen, bisweilen auch kurze papulâr- wissensckaflliche Vorträge mit Expcrimenien, was einigermaßen an die Kinemalilzravhen-Rummer des Areill's erinnert; jedenfalls ist das Brettl weit entfernt, die Wissenschaft oder Technik zu verschmäden, wenn sie ihmgute Nummern" zu liefern vermöge». In all' diesen Fällen bar also das Prinzip des Brettl'S seine Verwendbarkeit int Sinne edlerer Dar­bietungen bereite praktisch erwiesen.

So befremdlich es aber klingen mag, so ist es doch That- ache, daß wir dem Brettl in seiner heutigen mangelhaften Gestalt wirkliche künstlerische Anregung verdanken. Ist doch dort z. B. jener Scrpcntinianz zuerst gesehen worden, der nur