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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Rr. 289

Dienstag den 11. Dezember

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1900

Amtliches.

Stadt- und Landkreis Hanau. Bekanntmachung.

Am 1. Januar 1901 tritt die vom Herrn Ober-Präsidenten für die Provinz Hessen-Nassau erlassene Polizeiverordnung betr. den Verkehr mit Fahrrädern auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen vom 11. September d. Js. abge- druckt in Nr. 41 der Amtlichen Beilage zumHanauer Än- zeiger" vom 19. v. Mts. in Kraft.

Der § 13 dieser Verordnung lautet:

1. Es müssen bei sich führen und den Aufsichtsbeamten auf Verlangen vorzeigen:

a) Radfahrer, welche in Preußen einen Wohn­sitz haben, eine auf ihren Namen lautende, von der zuständigen Behörde des Wohnortes ausgestellte, für die Dauer des Kalenderjahres giltige Radfahr­karte. Die Radfahrkarte wird durch die Orts­polizeibehörde ausgestellt. Für Personen unter 14 Jahren erfolgt die Ausstellung auf Antrag des Vaters, Vormundes oder sonstigen Gewalthabers.

b) Radfahrer, welche ihren Wohnsitz außer­halb Preußens in einem Staat haben, in dem Radfahrkarten gleicher oder ähnlicher Art vorgeschrieben sind, eine nach den dortigen Bestimmungen giltige Radfahrkarte.

e) Radfahrer, welche weder in Preußen noch in einem unter b genannten Staate ihren Wohnsitz haben, einen anderweitigen genügenden Ausweis ihrer Person.

2. Militärpersonen, sowie uniformirte und mit einem Dienst­abzeichen versehene Beamte, welche das Fahrrad dienstlich benutzen, bedürfen einer Radfahrkarte oder eines sonstigen Ausweises nicht.

Die Ausstellung der nach § 13 Nr. la erforderlichen Radfahrkarten, welche für Stadt- und Landkreis Hanau die­selben sind, erfolgt im Stadtkreise Hanau durch die Kgl. Polizei-Direktion, im Landkreise Hanau durch die Bürgermeisterämter.

Letztere können die erforderlichen Radfahrkarten in der Druckerei des ev. Waisenhauses hierselbst beziehen.

Die Ausstellung der Radfahrkarten erfolgt unentgeltlich. Gleichzeitig mache ich das radfahrende Publikum noch be­sonders auf § 12 der besagten Verordnung aufmerksam. Der Paragraph lautet:

Auf den Haltruf eines polizeilichen Exekutivbcamten ist jeder Radfahrer verpflichtet, sofort einzuhalten und abzusteigen.

Ich bemerke noch, daß die bisherigen Bestimmungen über Radfahrkarten und Nummerplatten bis zum 1. Januar 1901 in Kraft bleiben.

Hanau den 1. Dezember 1900.

Der Königliche Landrath und Polizei-Direktor.

P 9676 v. Schenck.

^faöt&rets ^mtau.

Bekanntmachung.

Um Nachricht über den Aufenthaltsort des Schreiners Franz Polykarp Riemenschneider, geboren am 24. Januar 1853 zu Rotenburg a. F., welcher sich am 14. März 1900 unter Zurücklassung seiner Familie in hilfs­bedürftiger Lage von hier entfernt hat, wird ersucht.

Hanau den 8. Dezember 1900.

Königliche Polizei-Direktion.

P 9616 I. V.: Valentiner, Reg.-Assessor.

^anö Irrcio Panait.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Auf dem Hofgut Praunheim bei Frankfurt a. M. ist die Rothlaufseuche erloschen.

Hanau den 10. Dezember 1900.

Der Königliche Landrath.

V 12169 v. Schenck.

^taöt^reio ^aixait.

Bekanntmachungen des Oberbiirgermeistcramtes. Bekanntmachung.

Die städtischen Körperschaften haben unterm beschlossen, daß bei ferneren Anträgen auf Legung von Cementtrottoirs die Berechnung der Kosten nach folgenden Grundsätzen stattfindet.

Von den Anliegern oder Antragstellern sollen gezahlt werden:

A. Innerhalb der Stadt.

a. Wo Fußsteige vorhanden sind

1. 13 der Gesammtkosten (einschließlich der Rand­steine), wenn cs sich um ein einzelnes Haus handelt,

2. 1/s der Kosten des Cementbclags (ohne Rand­steine), wenn es sich um ganze Fußsteige handelt, d. h. von einer Straße zur anderen;

b. wo die Fußsteige gut und Randsteine vorhanden sind, die ganzen Kosten des Cementbelags.

B. Außerhalb der Stadt.

a. Wo Kiesfilßsteige mit erhöhten Randsteinen vor­handen sind,

die Hälfte der Kosten des Cementbelags;

b. wo Kiesfußwege ohne Randsteine vorhanden sind, die Kosten der Gesammtanlage.

In Vorstehendem sind unter Randsteinen Hau-Randsteine zu verstehen.

Hanau den 6. Dezember 1900.

Der Magistrat.

I. A.: Schmidt. 20090

Bekanntmachung.

Sämmtliche Hochwasserschieber der Hausentwäsferungs- anlagen sind des hohen Wasscrstandes des Maines wegen und um Rückstau in die Keller tc. der Häuser zu vermeiden, von den Hausbesitzern in ihrem Interesse auf Dichtigkeit zu prüfen und verschloffen zu halten.

Hanau den 10. Dezember 1900.

Der Magistrat.

J. A.: Schmidt. 20105

Lksstiitlicht BtkmtmchW.

Steuerveranlagung für das Steuerjahr 1901.

Auf Grund des § 24 des Einkommensteuer­gesetzes vom 24. Juni 1891 wird hiermit jeder bereits mit einem Einkommen von mehr als 3000 Mark veranlagte Steuerpflichtige in der Stadt Hanau aufgefordert, die Steuererklärung über sein Jahreseinkommen nach dem vorgcschriebcnrn Formular in der Zeit vom 4. Januar Vis 21. Januar 1901 dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll unter der Versicherung abzugebcn, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind.

Die obenbezeichneten Steuerpflichtigen find zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein be­sonderes Formular nicht zugegangen ist.

Tie Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und des­halb zweckmäßig mittelst Einschreibebriefes. Mündliche Er­klärungen werden im Ralhhaus, Zimmer Nr. 16 während der Stunden von 1012*/i Uhr vormittags zu Protokoll entgegengenommen.

Die Versäumung der obigen Frist hat gemäß § 30 Abs. 1 de» Einkommensteuergesetzes den Verlust der gesetzlichen Rechtsmittel gegen die Einschätzung zur Einkommensteuer für das Steuerjahr zur Folge. Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben oder wissentliche Verschweigung von Einkommen in der Steuererklärung sind im § 66 des Einkommensteuergesetzes mit Strafe bedroht.

Zur Vermeidung von Beanstandungen und Rückfragen ersuche ich, die den Angaben der Steuererklärung zu Grunde liegenden Berechnungen auf den Seiten 3 und 4 der Steuer­erklärungs-Formulare mitzutheilen.

Für Unterhaltung und Abnutzung der Ge­bäude, und zwar für beides zusammen kommt wieder wie in den Vorjahren höchstens le/o des Feuer- versicherungs-Taxwcrthcs in Abzug.

Hanau den 10. Dezember 1900.

Der Vorsitzende der Einko mmcnsteucr-Veranlagungskommission für den Stadtkreis Hanau.

Dr. Gebeschus. 20079

Mintoe und verlorene Gegenstände etc.

Gefunden: 1 Damenknopfstiefel (linker), 1 lederne Pferdedecke.

Verloren: 1 Portemonnaie mit ca. 10 Mk. Inhalt, 1 Kneifer.

Entlaufen: 1 weißer kurzhaariger Hund mit großen schwarzen Flecken mit langen Ohren und langer Ruthe (Art Foxterrier).

Hanau den 11. Dezember 1900.

Deutscher Reichstag.

Etat.

(Sitzung vom 10. Dezember.)

Das Haus und die Tribünen sind stark besetzt. Am Buudesrathstische Graf Posadowsky. v. Thielmann und v. Richthofen.

Staatssekretär Thielmann erklärt: Als im vorigen Jahre die Frage laut wurde, ob Ler Aufschwung auf den wirih- schaftlichen Gebieten andauern würde, konnte ich bemerken, daß der Aufschwung damals noch nicht aufgehört hatte. In­zwischen ist im letzten Sommer dieser Umschwung eingetreten _unb man wird auf eine Reihe von Jahren damit rechnen müssen, daß der Aufschwung, den wir genommen haben, allmählich >niedergeht. Wir können es mit Freude begrüßen, daß der Niedergang nicht wie im Jahre 1873 in Form eines all­gemeinen Kraches erfolgte. Ein solcher Niedergang kann im Reichshaushalt nicht unbemerkt vorübergchen. Die Reichs- Hauptkasse besitzt bekanntlich keine großen Betriebskapitalien. Der laufende Dienst wird zudem durch die Anforderungen der Vcrsicherungsgesepc erheblich beeinträchtigt. Diese Anforderungen in Form von Vorschüsse« an die Unfall-, Alters- und In­validenversicherungen betragen zu gewissen Jabresperioden über hundert Millionen und werden bald auf 150 Millionen steigen. Ein solcher Zustand kann im Interesse einer gesunden Finanzwirthschaft auf die Dauer nicht ertragen werben. Um die Betriebsmittel der Reichshauptkasse zu verstärken, wurden bereits mehrere Vorschläge gemacht. Ein Betricbsmiltelgcsetz

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