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Amtliches Organ für $faöf~ unö Lanökrels Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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für Stadl- und Landkreis Hanau 10 ^ die 4gefpaltene Garmond- zeile oder deren Raum, für Auswärts 15 ^.
Im Reklameniheil die Zeile 20 ^, für Auswärts 30 A
Nr. 284.
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Amtliches.
Stadt- und Landkreis Hanau.
Nach Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten zu Cassel ist die Beschäftigung — bezw. Verkaufszeit — in allen Zweigen des Handelsgewerbes in offenen Ver- kaufsstellen für die letzten Sonntage vor Weihnachten wie folgt ausgedehnt worden :
Für "den 9. Dezember d. Js. bis 7 Uhr abends, sowie für den 16. und 23. Dezember d. Js. bis 8 Uhr abends für die Dauer von 10 Stunden.
Selbstverständlich ist auch an diesen Sonntagen eine Beschäftigung während der Stunden der Hauptzotlesdienste nicht zugelassen.
Weiler ist an dem ersten Weihnachtsfeicrtage gestattet:
a. Der Handel mit Back- und Konditorwaaren, mit Fleisch und Wurst, Vorkostartikeln und mit Milch von 5 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags — jedoch ausschließlich der für den Hauptgottesdienst festgesetzten Unterbrechung.
b. Der Hansel mit Kolonialwaaren, mit Blumen, Tabak und Cigarren, sowie mit Bier und Wein, während zweier Stunden vor Beginn der Pause für den Haupt- gottesdienst und nicht über 12 Uhr mittags hinaus, die Zeitungsspedition aber wie an den sonstigen Sonn- und Festtagen.
Hanau deu 4. Dezember 1900.
Der Königliche Landrath und Polizei-Direktor.
P 10587 v. Sch enck.
L^nök^eis ^artau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Unter der ' Schafheerde der Gemeinde Neuses, Kreis Gelnhausen, ist die Räude erloschen.
Hanau den 5. Dezember 1900.
Der Königliche Landrath
V 11967 v. Schenck.
^taötUrei^ ^anau.
Bekanntmachungen des Oberbiirgermeisteramtes.
Polizeiverordnung.
Auf Grund des § 5 und 6 pos. c. der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizeiverwaltung in den neuerworbenen Landesbesten weden nach Berathung mit bem Stadtvorstand für die Abhaltung des Weihnachtsmarktes dahier nachstehende Bestimmungen getroffen:
Mittwoch den 5. Dezember
Art. 1. Der Weihnachtsmarkt findet in den Tagen des 19. bis einschlietzlich 24. Dezember auf dem Neustädter Marktplatze statt.
Mit'dem Ausschlagen der Verkaufsbuden darf Tags^fSr! her angefangen, noch am Abend des 24. Dezember müssen dieselben aber wieder entfernt werden.
Art. 2. Das Feilhalten auf dem Weihnachtsmarkt ist observanz gemäß nur hiesigen Einwohnern gestattet und beschränkt auf sog. WeihnaLlsartikel, Kinderspielwaaren, Christbäume, Christgärten, Lebküchler- und Konditorwaaren.
Art. 3. Im Uebrigen ist jeder Feilhaltende den markt- polizeilichen Anordnungen unterworfen und werden Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung mit Geldbuße bis zu 9 Mark eventl. mit Haft geahndet.
Hanau, den 3. Dezember 1881.
Der Königliche Landrath.
Schrötter.
Vorstehende Polizei-Verordnung wird hierdurch wiederholt veröffentlicht.
Hanau, den 1. Dezember 1900.
Städtische Polizeiverwaltung.
Der Oberbürgermeister.
Dr. Gebeschus. 19732
Im Jahre 1901 werden die Bekanntmachungen aus dem Handels-, Muster- und Genossenschafts-Register durch a. den „Dentschen Reichsanzeiger",
b. den „Hanauer Anzeiger" erfolgen.
Langenselbold den 1. Dezember 1900.
Königliches Amtsgericht. 19723
HemMne Md verlorene Gegenstalive etc.
Gefunden: 1 kleiner Kinderschuh von Glanzleder.
1 blaue Emaillemilchkanne.
Verloren: 1 großer Hundemaulkorb.
Entlaufen 1 gelber Spitz m. Geschl. 1 schottischer Schäferhund, schwarz gescheckt, w. Geschl.
Hanan den 5. Dezember 1900.
Reform des höheren Schulwesens.
Der „Reichs-Anzeiger" hat in diesen Tagen eine Kabincts- Ordre des Kaisers über die Reform des höheren Schulwesens in Preußen veröffentlicht. Dieselbe fußt auf einem Bericht des Kultusministers über die vom 6. bis zum 8. Juni dieses Jahres in Berlin abgehaltene Konferenz von Sachverständigen.
1900
3m Einklänge mit den Beschlüssen dieser Konferenz wird vor Allem feUgesetzt, daß die Gymnasien, die Realgymnasien und die Oberrealschulen grundsätzlich gleichwerthig sind. Allerdings wird die Eigenart der drei höheren Lehranstalten kräftiger betont werden.
L0 nimmt die Kabinets-Ordre eine Ausdehnung der Berechtigung der realistischen Anstalten, die Förderung ihres Besuches und die Verallgemeinerung des realistische» Wissens in Aussicht. Im naturwissenschaftlichen Unterrichte sollen die Anschauung und das Experiment einen größeren Raum einnehmen und häufigere Exkursionen den Untericht beleben; in der Physik und Ch mie soll die angewandte und technische Seite nicht vernachlässigt werden. Im Zeichenunterrichte soll in den Gymnasien dahin gewirkt werden, daß namentlich diejenigen Schüler, welche sich der Technik, den Naturwissenschaften, der Mathematik oder der Medizin zu widmen gedenken, vom fakultativen Zeichen-Unterrichte fleißig Gebrauch machen.
Ten Gymnasien wird die Konzession gemacht, daß aus das Lateinische mehr Gewicht zu legen ist. " Das Englische '»ll als Ersatz-Unterricht bis Untersekunda gestattet und außerdem in den drei obern Klassen der Gymnasien, wo die Verhältnisse dafür sprechen, anstelle des Französischen unter Beibehaltung des Lctztcrn als fakultativen Unterrichts-Gegenstandes obligatorisch werden. Daß der Kaiser eine kräftigere Pflege der englischen Sprache auf den Gymnasien wünscht, entspricht vollkommen der Bedeutung, welche die überseeischen Beziehungen Deutschlands von Jahr zu Jahr mehr gewinnen. Mit den weltpolitischen Aufgaben Deutschlands dürfte auch die stärkere Empfehlung der Erdkunde Zusammenhängen.'
Die schultechnischen Einzelfragen sucht der Erlaß in wirklich modernem sinne zu lösen. So »erlangt der Kaiser für den griechischen Unterricht, daß entscheidendes Gewicht auf die Beseitigung unnützer Formalien gelegt werde und daß neben der ästhetischen Auffassung auch die den Zusammenhang zwischen der antiken Welt und der modernen Kultur aufweisende Betrachtung zu ihrem Rechte komme. Bei den neuen Sprachen soll mir besonderem Nachdruck Gewandtheit im Sprechen und sicheres Verständniß der gangbaren Schriftsteller erstrebt, im Geschichts-Unterricht sollen gewisse Nb- schuitte aus dem Alterthum und die Geschichte des 19. Jahrhunderts eingehender behandelt werden.
Mit Genugthuung ist der Grundsatz zu begrüßen, daß nicht für alle Unterrichtsfächer gleich hohe Arbeits-Forderungen gestellt werden. Ucberhaupt läßt es sich der Kaiserliche Erlaß angelegen sein, dahin zu wirken, daß eine Ueberbürdung der Schüler vermieden wird und die Gesundheit zu ihrem Rechte kommt. So soll außer den körperlichen Uebungen, die in ausgiebigerer Weise zu betreiben sind, auch die Anordnung
Feuilleton
ModeMcricht über Ball- und GeseUschastslleidcr.
Bearbeitet und mit Abbildungen versehen von der Internationalen Schniliinanufaktur Dresden.
Reichhaltiges Moden-Album und Schnittmusterbuch ü 50 Psg. daselbst erhältlich.
„Eleganz und Luxus", wohl nirgends ist ihnen die Stätte besser bereitet, als
dann wiederum durch billigere Fabrikate ersetzt werden. | in allerhand reizvollen, die gleiche Eigenschaft zeigenden Geweben ! Für Gesellschaftskleider sind die Stoffe etwas dichter, müssen aber im Uebrigen die gleiche Eigenschaft haben, weshalb Helle Foulards, Bengalines, Crèpe de chine etc., auch Wollcrèpe, vor Allem aber feines Tuch in zarten Farben die dafür geeignetsten Stoffe sind.
Die Form der Ballkleider beginnt eigentlich, so merkwürdig cs auch klingen mag, am Halsausschnitt, denn wie beim Straßenkleid die Form des Stehkragens am ausschlaggebendsten für das Zu-Gestcht-Stehcn ist, so am Ballkleid die Form des Ausschnittes. Man kann deshalb nicht so eigentlich
Figur
1.
im diesjährigen Ballsaal, und daneben Einfachheit und Geschmack, wohl noch selten sind sie mehr zur Geltung gelangt, als an gleicher Stelle. Was in dieser Gegenüberstellung als ein Widerspruch erscheint, ist kein solcher, denn einfach-vornehmer Geschmack erzeugt Eleganz und umgekehrt ist Einfachheit nicht immer das Gegentheil von Luxus, denn die jetzige Zeit zeigt eine fast sportmäßige Neigung dafür, die elegantesten und kostbarsten Roben mit raffi- nirter Einfachheit auszustatten.
Die beste Gelegenheit, dieser modernen Liebhaberei zu fröhnen, bieten die modernen Stoffe, b. h. nicht alle unter ihnen, denn das würde gegen das Prinzip
Was kann es z. B. in seiner Wirkung Schlichteres und dabei Eleganteres geben, als ein Ballkleid aus weißem Chiffon mit Inkrustationen von schwarzem Chantilly auf weißem Taffet gearbeitet. Bedenkt man bann aber den Preis und zugleich die Vergänglichkeit eines derartigen Gewandes, so kann man wohl von übertriebenem Luxus reden, zumal eine Fülle nicht nur von Stoff, sondern vor Allem auch von Arbeit dazu gehört, um ein allen Anforderungen der Eleganz I genügendes Ballkleid herzustellcn. ( Doch davon später! Betrachten wir zunächst die modernen Ballstoffe etwas näher. Ihre erste i Bedingung ist hauchfeine, duftige Zartheit; gewiß eine schöne Eigenschaft an Ballstoffen, aber nicht so wie wir sie von früher her kennen, in ^orm einer bauschigen, die Trägerin umgebenden Wolke, sondern die Stoffe müssen „Fall" haben und die Trägerin in klassisch-moder-
der Diode, gebeut etwas zu bringen, sein, aber doch die tonangebenden Qualitäten, welche
nem Faltenwurf umgeben und sich erst am unteren Rande bauschend ausbreiien. Die geeignetsten Stoffe hierfür sind natürlich die echten Seiden- monsscline, Crepes und Chiffons. Da jedoch diese Stoffe allzu vergänglich sind,_ ist cs für vernünftig denkende Menschen zwecklos, den hierfür erforderlichen Preis anzulegen und bietet ja die Industrie reichlichen Ersatz^
Figur 2.
Figur 3.
Die heutige Nummer umfatzt außer dem Unterhaltungsblatt 14 Seiten.
von einer herrschenden Modevorschrift in dieser Beziehung sprechen, denn Jeder muß selbst am Besten wissen, was ihm steht.
Dafür aber wird jetzt die Umrandung bei Ausschnittes wieder mehr beachtet, denn man ist der bisher allgemein beliebten Volants überdrüssig geworden und ersetzt dieselben in reizvoller Weise durch Fichns ä la Maria Antionette, Querdraperien von duftigem Material und für reifere Figuren durch breite Kragen von _ kostbarer irländischer Spitze. Diese schwere Spitze mit ausdrucksvollem Muster wird aber