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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Nr. 280.
Freitag den 30. November
1900
Amtliches.
^anö^retd ^artatt.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Die ncugemalzte Strecke der Distriktstraße von Alzenau nach Hanau ist vom 1. Dezember d. Js. ab dem öffentlichen Fuhrwerksverkehr wieder freigegeben.
Hanau den 29. November 1900.
Der Königliche Landrath.
V 11780 v. Schenck.
^taöt&rew ^anau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Die Bedeutung und Ausführung der Volkszählung, sowie der Vieh- und Obstbaumzählung am 1. Dezember 1900.
Das Königliche Statistische Bureau. macht Folgendes bekannt:
Mit dem 1. Dezember d. Js. kehrt in Preußen wie im ganzen Deutschen Reiche der Tag der Volkszählung wieder.
Die Nothwendigkeit periodischer Aufnahmen dieser Art ist unbestritten. Kein Volk vermag sie zu entbehren, das sich mit Sicherheit über sich selbst und die ersten Bedingungen seiner Entwickelung und Größe, über Zahl, Geschlecht und Alter, Familienstand, Beruf, Religionsbckcnntniß und sonstige persönliche Verhältnisse seiner Angehörigen unterrichten will. Die Ergebnisse der Volkszählung bienen aber bei uns nicht nur als Hilfsmittel wissenschaftlicher Erforschung wichtiger Verhältnisse des Volkslebens, sondern auch zu mancherlei praktischen Zwecken, wie zur Vertheilung gemeinsamer Einkünfte und Lasten der einzelnen Bundesstaaten, zur Regelung der Münzprägung, zur Ordnung vieler Verhältnisse, welche, wie z. B. die Zuständigkeit von Bchö den der allgemeineu Landesverwaltung, die Bildung von Stadtkreisen und Urwahlbezirken, die Wahl von Abgeordneten zu den Kreis- und Provinziallandtagen, das Gemcindewahlsystem u. s. w., sich nach der Volkszahl richten.
Eine Aufnahme von dem Umfange der Volkszählung ist natürlich ohne erhebliche Mühe nicht durchzuführen. Ein Blick auf den allgemeinen Verlauf des Zählverfahrens zeigt aber sogleich, daß der Bevölkerung selbst hieraus ver- hältnißmäßig nur wenig Arbeit und Belästigung erwächst.
In den Tagen vom 28. bis 30. November d. J3. werden im ganzen Staate Zähler, insgesammt wohl eine Viertelmillion und darüber, bei den einzelnen Haushaltungen vor
sprechen, um für jede vom 30. November bis 1. Dezember d. Js. voraussichtlich dort übernachtende Person eine „Zählkarte A" und für jede Haushaltung ein „Haushaltungsverzeichniß B" zu überreichen. Als Umschlag für diese Papiere, dem zugleich eine „Anleitung C" zu ihrer Ausfüllung, sowie je eine Musterausfüllung für Beide aufgedruckt ist, dient ein „Zählbrief D".
Die Haushaltungsvorstände haben nur
a) die Zählpapiere in Empfang zu nehmen,
b) sie gemäß der Anleitung auszufüllen oder durch geeignete Vertreter ausfüllen zu lassen,
c) sie vom 1. Dezember d. Js., mittags 12 Uhr ab, zur Abholung durch den Zähler bereit zu halten.
Die Viehzählungen, welche das nothwendige Material für die Beurtheilung und Bedeutung des Viehstandes in unserer Volkswirthschaft zu liefern haben, sind der Bevölkerung bereits bekannt und geläufig. Anders ist cs mit der Obst- buumzählung. Eine solche hat für das ganze Land bisher nicht staltgefunden, ist aber auf die Dauer nicht zu entbehren. Das Obst als Nahrungs- und Genußmittel erfreut sich in der Bevölkerung einer steigenden Beliebtheit. Um aber dem Obstbau die nöthige Pflege angedciheu zu lassen, muß man zunächst seinen bisherigen Umfang und seine Bedeutung ermitteln, was nur durch eine statistische Aufnahme geschehen kann. Es darf daher erwartet werden, daß vor Allem die Besitzer größerer Gärtnereien und Baumschulen, die Obst- züchter, sowie die Mitglieder von Obslbauvereincn als die zunächst Betheiliglcn mit allem Eifer an dieser bedeutsamen Erhebung mitznwirken bereit sein werden. Ihr Gelingen würde ferner wesentlich gefördert, wenn alle Obstbaumbesitzer und deren Vertreter, den Zählungstag nicht erst abwartend, schon jetzt an der Hand einer örtlichen Inaugenscheinnahme sich rechtzeitig genaue Angaben über die Anzahl der ihnen zugehörigen Obstbäume jeder der vier in Betracht kommenden Obßgattungen aufzeichnetcn, damit sie dieselben am 1. Dezember d. Js. ohne irgend welche Schwierigkeit vollständig in die Zählkarte eintragen oder dem Besitzer des Gehöftes angeben können.
Es ist sorgfältig zu beachten, daß, abweichend von dem Verfahren bei den Volkszählungen, die Vieh- und Obst- bunmzählung nicht nach Haushaltungen, ssndern nach Gehöften ausgeführt werden soll. Das als Zähleinheit geltende Gehöft (Anwesen) kann aus einem oder mehreren Häusern bestehen. Im klebrigen verweisen wir wegen der Ausführung der Vieh- und Obstbaumzählung auf die besonderen oiescrhalb an die Erhebungsbehörden, sowie die Zähler ergangenen „Anweisungen".
Die Vieh- und Obstbaumzählung ist eine selby- ständige, nach ganz anderen Grundsätzen als dre Volkszählung zu bewirkende Erhebung. Wenn
es daher aus Mangel an geeigneten Personen auch vielfach nicht zu vermeiden sein sollte, daß ein und dieselben Zähler mit der Ausführung beider Aufnahmen befaßt werden, so ^ind doch die Zählpapiere einer jeden Erhebung volltg von einander getrennt zu halten.
Die Fragen der Zählpapiere der Volks- wie auch der Vieh- und Obstbaumzählung sind wenig zahlreich, dabei durchweg einfach und völlig unverfänglich. Niemals werden die durch beide Zählungen gewonnenen Nachrichten über einzelne Personen und deren Besitz veröffentlicht oder für andere als statistische, besonders auch nicht für steuerliche oder fiskalische Zwecke benutzt. Tie aus den Zählpapieren gewonnenen Ergebnisse gehen in allgemeine Tabellen über, in welchen der einzelne Mensch und sein Besitz nicht mehr er- kenubar ist. Tie Zählpapiere selbst werden nach beendigter Arbeit eingestampft, Jedermann darf danach insbesondere auch sicher sein, daß die Angaben seiner Zählkarte über Alter, Bekenntniß, Staatsangehörigkeit, Militärverhält- nitz, Beruf und Erwerb, etwaige Mängel und Gebrechen rc. niemals vor unberufene Augen kommen oder an die Oeffentlichkeit gelangen werden.
_ Auf ein vertrauensvolles Entgegenkommen der Gehöft- besitzer und Haushaltungsvorstände, wie überhaupt der ganzen Bevölkerung dürfen die Zähler hiernach wohl um so eher rechnen, als diese Männer ihre umfangreiche und mühevolle Arbeit fast sämmtlich freiwillig übernommen haben und dem Gemeinwesen dadurch werthvolle Dienste leisten. Auf bezahlte Zähler wird diesmal hoffentlich nur noch ausnahmsweise zu- rückgegriffen werden müssen, nachdem die zuständigen Behörden Anordnung dahin getroffen haben, daß den Beamten der verschiedenen Dienstzwcige, den höheren und den Elementar- lchrcrn die für eine rege Betheiligung dieser Kreise an dem Zählgeichäfte erforderlichen Diensterlcichtcrungen zu gewähren sind. Es darf daher erwartet werden, daß alle noch hinreichend rüstigen und in ihrem Amte für einige Tage abkömmlichen Reichs-, Staats- und Gcmeindebcamten, sowie die an höheren, Mittel- oder Volksschulen angestellten und wegen des Ausfallens des Unterrichts am Zähliage dienstfreien Lehrer einer Aufforderung der Gemeindebehörde, das Ehrenamt eines Zählers zu übernehmen, bereitwilligst Folge leisten werben.
Das Gelingen beider Aufnahmen hängt wesentlich von dem Zusammenwirken der Zähler mit den Haushaltungsvorständen bczw. Gehöftbesitzern ab. Diese werden deshalb ersucht, den Zählern, deren jeder eine größere Anzahl von Haushaltungen und Gehöften aufzusuchen hat, ihr Amt nach Möglichkeit zu
Feuilleton.
Sladtthcater in Hamm.
„Die Dragoner'.
Der vorgestrige Novitäten-Abend im Staditheater hat einem der nun längst bekannten übermüthigen Produkte des französischen Possenhumors zu kurzem Dasein aus unserer Bühne vcrhotfen. Nach dem bekannten Schwankrezept haben die beiden Franzosen Eharles Bossu und Edmond Deiavignc eine kecke übertolle Handlung zusammengebant, die den Titel »Die Dragoner' trägt Auf irgendwelchen geistigen Gehalt von vornherein Verzicht leistend, huldigen sie der Devise „Du sollst und mußt lachen" und zur Erreichung dieses Zweckes ist ihnen jedes Mittel willkommen. In der pikanten französischen Zubereitung geht es sofort in das Reich des Unmöglichen und des grotesken Humors und die lustigen Figuren und Situationen setzen denn auch sofort die Lachmuskclu in Bewegung und bekämpfen siegreich jedes etwaige Nachdenken über den Blödsinn des Ganzen. Ein junger galanter Dragoneroffizier ist im Manöver aus einem Gute einquartiert, das Eigenthum einer Wittwe ist, die nebenbei auch eine junge hübsche Tochter hat. Daß sich der junge schneidige Offizier in das liebenswürdige Mädchen verliebt, ist nicht bloß in einem Theaterstück selbstverständlich, und daß er Gegenliebe findet, ist auch begreiflich. Aber die Schwiegermutter, die ist auch noch in den besten Jahren und im Besitz eines liebebedürftigen Herzens und da der zukünftige Schwiegersohn einen hübschen Burschen hat, jo bildet dieser den Angelpunkt der heirathslustigen Schwiegermama. Der gute Wein und im Besonderen das gute Essen, das dem Burschen auf dem Schlosse vorgesetzt wird, verfehlen ihre Wirkung auf das empfängliche Gemüth desselben nicht und er entschließt sich, mit der Schwiegermutter seines Kapitäns den Bund fürs Leben einzugehen. Der Offizier ist natürlich darob entsetzt, seinen Burschen als Schwiegervater zu bekommen, da erscheint als Retterin in der Roth eine hübsche Kammerzofe, die frühere Ansprüche auf das Herz des Burschen geltend macht. In einem recht amüsanten Schlußakt versammelt sich durch Verwechselungen und Mißverständnisse mannigfacher Art die ganze Gesellschaft in dem Salon einer Täuzcriu in Paris, wo die zum guten Schlüsse nöthige Aufklärung erfolgt. Das ist in flüchtiger Stif tung ungefähr das Hauptsächlichste der tollen Handlung, der eS auch an übermüthigem Beiwerk nicht fehlt. Da ist noch ein weiteres Liebespaar, sie, eine blonde Deutsche, er, ein flotter Leutnant, die morgens barfuss im Thau promeniern und sich auch in
Wohlgeboren!
Wohlgeboren! Das ist auch so eine Albernheit, modisch und zopfisch zugleich, uns Deutschen lief im Blute steckend, angeboren, eingeimpft und anerzogen, liebevoll gepflegt, gehätschelt, ein Siegel bürgerlicher Bravheit und Unbescholtenheit, ' aber eine Albernheit, eine große Albernheit. Kann denn wirklich Einer wohlgeboren sein? Gewiß, wenn er mit gesunden Lungen und geraden Gliedern, pausbäckig und helläugig zur Welt gekommen ist. Dann ist er wohlgeboren. Und hochgeboren? Natürlich, wenn seine Wiege im' ttaunuS oder in den Alpen oder in Tibet ober in den Anden gestanden hat, 1000, 3000, 5000 und mehr Fuß über dem Meeresspiegel. Dann ist er hochgeboren. Und edelgeboren? Mit Verlaub, edelgeboren wird Niemand kraft Geburt; er kann aber ein edler Mensch werden, will's das Schicksal, auch den Adelsbrief erlangen. Wahrer Adel stccki nicht im Geblüt, sondern im Gemüth. Das Alles hat schon Vater Arndt gewußt, gewiß ein Mann von adeligem Sinn, als er in seinen „Erinnerungen aus dem äußeren Leben" schrieb: „Am Weih-
dieser mangelnden Fußbekleidung im Salon vor stellen. Weiter ein älteres Ehepaar, er mit der bekannten fidelen Vergangenheit, sie mit strengen moralischen Grundsätzen. Dann eine leichtlebige pikante Tänzerin und ein eifersüchtiger Mexikaner, die alle in lustigen Scenen und komischen Situationen köstlich unterhalten. Bedingung des Erfolges des Ganzen ist eine äußerst flüssige und elegante Darstellung und entsprechende Jn- feenirung. Um die flotte Wiedergabe bemühten sich Frau Rieger als heiralhslustige Schwiegermutter Marguerite Auberive, Herr B art ak als galanter Kapitän, Frl. Muck als zärtliche Clemence, Herr Metz als folgsamer Ehemann mit lustiger Vergangenheit, Frau Hantke als energische Frau v Soliguac, Herr Schwarz in der köstlichen Rolle des umschwärmten Offiziersburschen, grt SejuIka als blonde Deutsche, Herr Easterra als ritterlicher Leutnant, $rt Leonardi als liebevolle Tänzerin, Frl. Marschall als unternehnuingslnftige Kammerzofe und Herr Sch mith als wüthiger Mexikaner. Die Einrichtung des letzten Aktes könnte etivas größeren Luxus vertragen.
nachlslage 1769 habe ich zuerst das Licht der Welt erblick^ und zwar als ein Wohlgeborener und Hochgeborener. Wohlgeboren konnte ich heißen, weil ich stark und gesund au das Licht dieser Welt fiel, zumal ich schon mit dem neunten Monate meiner Alters gelaufen bin, was einige meiner Söhne mir nachgemacht haben; Hochgeboren, weil das Haus meiner Geburt damals durch eine hohe stattliche Treppe und durch Schönheit ein sehr ritterliches Ansehen hatte. Wie cs nun auch um all' diese Geborcnheiien stehen mag, die Wahrheit bekennend muß ich aussagen, daß der Stamm, aus bem ich entsprossen bin, unter anberen niedrigen Meuschengesträuch ganz tief unten anbir Erde stand, und daß mein Vater kein besserer Mann war als der Vater deS Horalius Flaccus weiland, nämlich ein Freigelassener." Ein männlich schönes Wort, frei von Eitelkeit, dazu aui bet* Munde eines Mannes, der zu den Führern des deutschen Volks gehört hat in schwerer, drangsaloollcr Zeit. Und heute? Wohlgeboren, Hochwohlgeboren, Hochgeboren u. s. w., amtlich und nichtamtlich fein säuberlich »ertheilt nach Rang und Stand, nicht nur auf Briefaufschriften adjektivisch ange- wandt, sondern auch im Krieftext substantivisch arg mißbraucht: Euer Wohlgeboren! Euer Hochwohlgeboren ! Warum nicht einfach, wahr und klar, entweder rein geschäftsmäßig, kaufmännisch : Herrn N. N. in N.; ober dem Verhältniß der dienstlichen ober gesellschaftlichen Uebcrordnung, Ncben- ordnung, Unterorbnung entsprechend, in dem der Schreiber zu dem Empfänger steht: Mein Herr ! Geehrter Herr ! Gnädiger Herr! Herr Meier! Herr Verwalter! u. s. w. M. s. w.? Unsere Sprache ist doch wahrlich reich genug, um für jeglichen Inhalt auch die richtige Form zu finden; Kürze, Klarheit und Wahrheit sollen dabei die Führer sein. Wozu also das inhaltlose, unwahre Schabloncnivort: Wohlgeboren? Fort mit allen Geborenheilen als Anrede- und Titelworten, zur Bezeichnung Dkenschenwerlhes und Mcnschcn- looscs! Erst das Leben verleiht Inhalt, vertheilt Würden,