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Auswärts 30 ^.
Amtliches Organ für 5fa54- unS Lanökreis Tauan.
Erscheint täglich mit Ausnvbme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Nr. 279
Donnerstlifl den 29 November
1900
Amtliches.
^faöt&reis Panait. Bekanntmachung.
Gemäß Ziffer 11 und 14 der Ausführungs-Anweisung vom 24. Auzust d. J. zu § 139d Ziffer 3 und 139e Absatz 2 Ziffer 2 des Gesetzes, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung vom 30. Juni d. I., wird hiermit Folgendes öffentlich bekannt gemacht:
1. Nach § 139c des genannten Gesetzes ist in offenen Verkaufsstellen und den dazu gehörenden Schreibstuben (Comptoire) und Lagerräumen den Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens zehn Stunden zu gewähren.
In Gemeinden, welche «ach der jeweilig letzten Volkszählung mehr als zwanzigtausend Einwohner haben, muß die Ruhezeit in offenen Verkaufsstellen, in denen zwei oder mehr Gehilfen und Lehrlinge beschäftigt werden, Tür diese mindestens elf Stunden betragen; für kleinere Ortschaften kann diese Ruhezeit durch Ortsstatut vorgeschrieben werden.
Innerhalb der Arbeitszeit muß den Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern eine angemessene Mittagspause gewährt werden. Für Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter, die ihre Hauptmahlzeit außerhalb des die Verkaufsstelle enthaltenden Gebäudes einnehmen, muß diese Pause mindestens ein und eine halbe Stunde betragen.
Diese Bestimmungen finden gemäß § 139d Ziffer 3 an folgenden 26 Tagen keine Anwendung:
Am 17, Dezember und den folgenden Tagen bis zum 24. Dezember einschließlich, aber mit Ausnahme der in diese Zeit fallenden Sonntage.
Am Mittwoch, Donnerstag und Samstag vor Ostern.
Am Donnerstag, Freitag und Samstag vor Pfingsten.
Am letzten Wochentage vor Neujahr.
Am Mittwoch und Donnerstag in der Winter- mctzwoche.
An den letzten 10 Samstagen vor dem 17, Dezember.
2, Die Bestimmungen des § 139e Abs. 1, wonach offene Verkaufsstellen von 9 Uhr abends bis 5 Uhr morgens für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein müssen, bleiben nach § 139e Absatz 2 Ziffer 2 des Eingangs erwähnten Gesetzes an folgenden 32 Tagen der
gestalt außer Anwendung, daß der geschäftliche Verkehr bis spätestens 10 Uhr erfolgen darf:
Am 17. Dezember und den folgenden Tagen bis zum 24. Dezember einschließlich, aber mit Ausnahme der in diese Zeit fallenden Sonntage.
Am Mittwoch, Donnerstag und Samstag vor Ostern.
Am Donnerstag, Freitag und Samstag vor Pfingsten.
Am letzten Wochentage vor Neujahr.
An den letzten 7 Samstagen vor dem 17. Dezember.
An den letzten 11 Samstagen vor dem 1. August.
Hanau den 10. November 1900.
Königliche Polizei-Direktion.
P 9900 v. Schenck.
^mxöUret^ ^anau, Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
In Klein-Welzheim, Kreis Offenbach, ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Hanau den 27. November 1900.
Der Königliche Landrath.
V 11539 v. Schenck.
Die Herren Ortsvorsteher derjenigen Gemeinden, in denen durch die am 27. d. Mis. bei Bergen stattgefnndcne Uebung verschiedener Truppenth ile Flurschäden entstanden sind, werden ersucht, die Beschädigten zur Anmeldung ihrer Entschädigungsansprüche aufzufordern, letztere behufs Vorbereitung der Feststellung der Vergütungen in die vor- gcschricbene Nachweisung einzutragen und diese Nachweisung bis spätestens 3. Dezember er. Hierher emzurcichen.
Hanau den 29. November 1900.
Der Königliche Landrath
I. A.: Valentiner, Reg.-Assessor.
^taöt^reis ^anatt.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Bânntmachung.
Auf Grund des § 8 des Statuts für Verwaltung und Verwendung des durch Ablösung an Stelle der der Altstadt Hanau zugcstandenen Bauhslzberechtigung getretenen Ab- findungskapitals ergeht hierdurch an die Berechtigten die Auf
forderung, ihre Ansprüche aus dem Jahre 1900 binnen vier Wochen, vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, auf dem Rathhaus zur Anmeldung zu bringen.
Anzumelden sind nur die bereits vollendeten Neubauten bezw. Reparaturen.
Bemerkt wird, daß nach § 8 des Statuts für jeden Antrag vom Antragsteller eine Vcrmcssungsgebühr von 2 Mark zu entrichten ist.
Hanau den 16. November 1900.
Für die Deputation der Althanauer Berechtigten. Der Oberbürgermeister.
Dr. Gebeschus. 18961 âsMdm und «eil urent Gegenstände etc.
Gefunden: 1 Ortskrankcnkassenbuch für Barbara Behl.
Verloren: 1 goldene Brosche mit schwarzem Emailleblatt und in der Milte ein goldener Stern.
Hanau den 29. November 1900.
Dis Sozialdemokratie in Theorie und Praxis.
In der sozialdemokratischen „Leipziger Volkszeitung", an deren Spitze einer der Parteigrößen, Dr. Schönlank, steht, ist ein S c tz e r st r e i k ausgebrochcn, der so recht wieder einmal vor Augen führt, welch scharfer Gegensatz zwischen sozialdemokratischer Theorie und Praxis besteht. — Die ausständigen Setzer :c. der „Leipziger Volkszeitung" erließen folgende Erklärung als Antwort auf die Ausführungen der Geschäftsleitung des Blattes:
Dem Publikum gegenüber kurz zur Aufklärung, der Redaktion und Geschäftsleitung der „Leipziger Volkszeitung" aber £ur Stärkung ihres Gedächtnisses diene folgende Antwort auf ihren „ersten Schuß" :
Die heute aus dem Geschäft austretendcn Mitglieder des deutschen Buchdruckerverbandes treten nicht aus wegen der Einführung der Setzmaschinen im Gesmüft, auch nicht wegen ! der sich dadurch nöthig machenden Entlassungen, sondern weil: 1) den 2 Entlassenen gegenüber erklärt wurde: gegen ihre technische Tüchtigkeit sei nichts emzuwenden, aber sie arbeiteten nicht genügend für die Partei;
2) weil mit dieser Motivirung Kollegen entlassen wurden, die bereits 6 Jahre im Geschäft waren und von denen einer heute noch einen Vertrauensposten in der Partei bekleidet, während der andere, weil er sich seinerzeit gegen die Angriffe der „Leipziger Volkszeitung" auf unsere Organisation gewendet, auf Betreiben und Antrag deS Mitglieds der Gewerkschaft und Partei-
Feuilleton.
Der gicgt^ug der nwtancn Technik.
Von Dr. Felix Morgenstern.
II.
Mehr Licht.
(Nachdruck verboten.)
Ein viel gebrauchtes Schlagwort besagt, daß man die Kulturhöhe eines Volkes an seinem Seifcnoerbrauch messen könne. So sehr nun auch Reinlichkeit eine Tugend und Zier ist, so ist doch obiger Ausspruch nicht viel mehr als eine geistreiche Pikanterie. Mit viel niehr Recht kann man die Thatsache, daß der Lichtverbrauch in ständiger Zunahme begriffen ist, und daß fortwährend Erfindungen bekannt werben, welche auf Verbesserung unserer Bcleuchtuuqsartcn abzielen, als einen Beweis dafür nehmen, daß die Völker sich auf der Bahn eines gesunden Fortschrittes befinden; denn aus dem steigenden Bedürfniß nach künstlichem Licht kann man mit Recht den Schluß ziehen, daß die Zahl Derer wächst, welche ihre schaffende Thätigkeit nicht mit dem Augenblick einstellen mögen, wo uns das Tagesgestirn bis zum nächsten Morgen Lebewohl sagt, und wenn auch ein Theil des erzeugten Lichtes znr Befriedigung von Luxusbedürfnissen verwandt wird, so kommt doch der Großlheil des künstlichen Lichtes dem menschlichen Fleiß zu Gute, der sich vom Wechsel der Jahreszeiten und der verschieden langen Tagesdauer unabhängig machen will. Nach allem diesem kann es aber keinem Zweifel unterliegen, daß das Belkuchtungsproblem eine Kulturfrage ersten Ranges ist.
Wer einen richtigen Begriff von dem ungeheuren, auf diesem Gebiete in neuerer und neuester Zeit gemachten Fortschritte erhalten will, muß sich einmal der Gewohnheit ent->
reißen, welche an den großen Erfindungen und Fortschritten, welche den Stadtbewohner und besonders den Großstädter umgeben, als an etwas ganz Selbstverständlichem achtlos vorübergeht. Goldig-warmes Licht strahlt aus den Glühbirnen des Kandelabers über den funkelnden, metallnen oder glänzenden, seidenen Tand eines modern eingerichteten Salons; mit ruhigem, kaltem Glanze beleuchtet das Aucrschc GaSglühlicht den Schreibtisch des Kopfarbeiters, der nicht mehr zu befürchten braucht, sich bei seiner abendlichen Arbeit die Augen zu verderben; draußen aber auf den Straßen fluten aus mächtigen Bogenlampen gewaltige Ströme von Licht auf das belebte Verkehrsbild und mischen sich mit der fast noch reicheren Beleuchtung, welche aus unzähligen Schaufenstern und Geschäften quillt. lind nun wandern wir aus den Zentren des Verkehrs hinaus aufs Land, wo in finsterer, mondloser Stacht sich die Erde an der Kimine des Horizonts kaum vom Himmel abhebt, und, sofern cs sich um abseits vom Verkehr liegende Gegenden handelt, wie z. B. in den Alpenländern und in der sarmanschen und ungarischen Tiefebene, in den niedrigen Hütten der Eingeborenen noch der rußende Kienspan und das von der Hausfrau sclbstgegvssene Talgli: t seinen Platz behauptet.
Die Fortschritte im Beleuchtungsiresen hab n sich erst in der neuesten Zeit in einem flotteren Tempo vollzogen. Mit einer Zähigkeit sondergl-icren setzte man sich vor fast hundert Jahren der Einführung der Leuchtgases, dessen Explosivität man über Alles fürchtete, entgegen, und Samuel Cleag vermochte die weisen Stadlväter nicht anders von der Unge- fährlichkeit des heute unentbehrlich gewordenen Steinkohlen gases zu überzeugen, als indem er mit einer Axt in einen Gasometer ein Lock schlag und zum Enisetzm aller anwesenden holen Herren vom Rath mit einer bereit gehaltenen Fackel das entweichende Leuchtgas zu einer jäh emporlodcrnden, aber nichts verletzenden Fcuersäule entflammte. Nicht viel
besser erging cs dem Pcirol um; denn seit Jahrtausenden brannten bei Baku auf der Halbinsel Apscheron die von den Anhängern der Religion Zarathustras verehrten, heiligen Feuer des der Erde entquellenden, entzündeten Sicinöls, ehe man begann, von den von der Erde mühelos gebotenen Schätzen Gtbrauch zu machen, und die ersten Besitzer pennsylvanischer Ptiroleumqucllen konnten für ihre Produkte kaum einen Absatz finden.
Leitte suchen sich Elektrizität, Leuchtgas, Acetylen, Petroleum und sogar Spiritusglühlicht ihre Gebiete streitig zu machen, und, wenn nickt alle Anzeichen' trügen, wird keiner dieser Konkurrenten völlig besiegt das Schlachtfeld räumen müssen, sondern jeder auf bestimmten Gebieten auch in Zukunft der menschlichen Betriebsamkeit dienen, deren Devise „Mehr Licht" lautet.
Die phänomenale Entwickelung der Lichiindustrie, deren Ende noch keineswegs abzusehen ist, da wir thatsächlich in ben Anfängen derselben stehen, batirt von dem Augenblicke, wo vor mehr als zwei Dezennien ein östcrrcichister Chemiker Dr. Auer von Weisbach bei einer rein theoretischen Unter- suchung der sogenannten seltenen Erden: Cer, Didmn, Erbium, Lanthan, Thorium, Atlrium und Zirkon das hohe Ausstrahlungsvermögen entdeckte, welches diese Körper besitzen, wenn sie zum Glühen gebracht werden. Er im= prägnirte ein feines cylinderförmiges Baumwollengewebe mit einem Salzgemisch dieser übrigens recht seltenen und noch keineswegs gründlich nnlcrsuchien Stoffe, entfernte dann durch Verbrennung die Baumwolle und hing dieses zarte Konglomerat von Nèetalloxnden über eine Gasflamme, welche durch Zufuhr von Luft auf eine möglichst große Hitzkproduktion eingerichtet war. Damir war die Erfindung des „Glühstrumpfes" und des „Gasglüdlichtä" im Prinzipe fertig. Die Erfindung hatte jedoch lange zu kämpfen, bis sie sich Bürgerrecht erwarb. Der grünliche Ton des Gas«