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Nr. 273

Amtliches.

^UMreiö Aanau.

Bekanntmachung, betreffend die Ausstellung der Legitimations­karten für die Handlungsreisenden.

Nach der Vorschrift in § 44a der Gewerbeordnung be­darf Derjenige, welcher in Gemäßheit des § 44a a. a. O., ergänzt durch Artikel 9 des Gesetzes betr. die Abänderung der Gewerbeordnung vom 6. August 1896, Waaren aufkauft oder Bestellungen auf Waaren sucht, einer Legitimationskarte, welche immer nur für das Kalenderjahr, für welche sie er­theilt ist, Giltigkeit hat. Znwiderhandlungen gegen diese Vor­schrift werden nach § 148 der Gewerbeordnung mit Geld­strafe bis zu 150 Mk., im Unvermögensfalle mit Haft bis zu vier Wochen bestraft. Wer nicht im Besitze einer ge­werblichen Niederlassung im Sinne des § 42 Abs. 2 der Ge­werbeordnung ist (z. B. alle Diejenigen, welche nur Agentur­geschäfte betreiben), hat keinen Anspruch auf Ausstellung einer Legitimationskarte für sich oder die für ihn arbeitenden Personen.

Da erfahrungsmäßig mit Ablauf des Jahres die Anträge auf Erlheilung neuer Legitimationskarten sich häufen, so fordere ich alle diejenigen Gewerbetreibenden, welche auch im nächsten Jahre zum Zwecke des Waarenankaufs oder des Aufsuchens von Bestellungen selbst zu reisen oder Andere für sich reisen zu lassen beabsichtigen, hierdurch auf, schon jetzt die Anträge auf Ertheilung der Legitimationskarten für das Jahr 1901 im Polizeisekretariat, Zimmer Nr. 12 der Kgl. Polizei-Direktion hierselbst, soweit möglich persönlich, zu stellen, damit durch die Ausfertigung der Karten keine Ver­zögerungen entstehen.

Mit dem Anträge ist zur Einsichtnahme vorzulegen:

1) die etwa früher ertheilte Legitimationskarte und

2) von denjenigen Personen, welche eine für 1900 hier ausgefertigte Legitimationskarte nicht besitzen und noch nicht drei Jahre hier wohnen, ein Zeugniß der Polizeibehörde ihres früheren Wohnortes bezw. ihres Heimathortes, daß keine der in § 57 bezw. S 57 b pos. 2 der Gewerbeordnung bezeichneten Ver­sagungsgründe gegen sie vorliegen.

Vorstehendes gilt auch für die Anträge auf Ertheilung der in dem letzten Absatz des § 44 a der Gewerbeordnung be­zeichneten Gewerbe-Legitimationskarten.

Hanau den 20. November 1900.

Königliche Polizei-Direktion.

P 10224. v. Schenck.

Donnerstag den 22 November

Jptaöt&rew ^artaw Bekanntmachungen des Oberüürgermcisteramtes. Bekmmtmachrmg.

Die Plätze für den am Montag den 17. De­zember er. beginnenden Weihnachtsmarkt werden am Donnerstag den 13. Dezember er., nachmittags 2 Uhr, auf dem Marktplatz verloost. Die näheren Be­dingungen werden vor der Verloosung bekannt gegeben.

Hanau den 17. November 1900.

Der Magistrat.

Dr. G ebesch us. 18962

Bekanntmachung.

Der von uns genehmigte Entwurf zu dem Haushaltsplan

der Kleinkinderschule

für das Rechnungsjahr 1901 liegt vom 23. No­vember d. Js. an acht Tage lang im Rathhaus, Stadt- sekretariat, Zimmer Nr. 21, zur Einsicht der Gemeinde- angehsrigcn offen.

Hanau den 15. November 1900.

Der Magistrat.

Dr. Gebcschus. 18963

Nachweisung der Johanni- und Msrtini-Durchschnittsmarkt- preise in Hanau für das Jahr 1900.

a. Johanni.

1. Weizen

â

100

Kilogramm

16

Mk.

40

Pfg.

ff

â

1

Hektoliter

13

ff

12

ff

2. Roggen

A

100

Kilogramm

15

If

97

ff

ff

A

1

Hektoliter

11

ff

82

ff

3. Gerste

A

100

Kilogramm

16

ff

58

ff

If

â

1

Hektoliter

10

ff

94

4. Hafer

A

100 Kilogramm

15

ff

31

ff

ff

â

1

Hektoliter

6

lf

72

ff

5. Kartoffeln, ordinäreü

100

Kilogramm

4

ff

50

ff

englische A

100

ff

9

ff

00

ff

6. Welschkorn

A

100

ff

16

ff

00

N

7. Roggenstroh

A

50

ff

1

ff

92

ff

8. Haferstroh

A

50

ff

1

V

66

ff

9. Gerstenstroh

A

50

ff

1

ff

55

//

10. Heu

â

50

ff

3

ff

03

ff

11. Buchenscheitholz

â

1

Raummeter 11

lf

00

ff

12. Eichenscheitholz

A

1

ff

8

ff

00

ff

13. Tanncnschcilhslz

A

1

ff

9

ff

50

ff

1900

b. Martini.

1. Weizen

â 100 Kilogramm

16

ff

A 1 Hektoliter

13

2.

Roggen

A 100 Kilogramm

15

lf

A 1 Hektoliter

11

3.

Gerste

A 100 Kilogramm

17

ff

A 1 Hektoliter

11

4.

Hafer

A 100 Kilogramm

14

ff

A 1 Hektoliter

6

5.

Kartoffeln, ordinäres 100 Kilogramm

4

englische A 100

10

6.

Welschkorn

A 100

14

7.

Roggeustroh

A 50

2

8.

Haferstroh

A 50

2

9.

Gcrstcnstroh

A 50

1

10.

Heu

A 50

3

11.

Kraulhäupter

100 Stück

11

12.

Buchenscheitholz

A 1 Raummeter

10

13.

Eichcnschcitholz

A 1

7

14. Taunenscheitholz

A 1

8

Hanau den 15. November 1900.

Städtische Polizei-Verwaltung.

Der Oberbürgermeister. Dr. Gebes ch u s.

Mk.

II

II « ff

II

II

II

II

II

II *

II

U

II

II

II

II

II

57 26 55 51 37

46 42

34 22

55 50 69

15 90 97 00 50

75 50

Pfg.

ff ff

ff ff

ff ff ff

ff lf

ff lf ff ff lf ff lf ff ff

18960

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 8 des Statuts für Verwaltung und Verwendung des durch Ablösung an Stelle der der Altstadt Hanau zugestaudcnen Bauholzberechtigung getretenen Ab- findungskapitals ergeht hierdurch an die Berechtigten die Auf­forderung, ihre Ansprüche aus dem Jahre 1900 binnen vier Wochen, vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, aüf dem Rathhaus zur Anmeldung zu bringen.

Anzumelden sind nur die bereits vollendeten Neu­bauten bezw. Reparaturen.

Bemerkt wird, daß nach § 8 des Statuts für jeden An­trag vom Antragsteller eine Vermcssungsgcbühr von 2 Mark zu entrichten ist.

Hanau den 16. November 1900.

Für die Deputation der Althanauer Berechtigten.

Der Oberbürgermeister.

Dr. Gcbeschus. 18961

Handelsregister.

Die Beendigung der Liquidation der Firma J. F. Backes & Comp. in Hanau soll von AmtSwegen im Handelsregister eingetragen werden. Die Liquidatoren oder

Feuilleton»

i. Abonnementskonzert des Oratorien­vereins.

Hanau, 22. Novbr.

Der hiesige Oratorienverein veranstaltete gestern Abend am Buß-, Bet- und Danktage sein 1. Äbonnements- konzert und hatte mit Rücksicht auf den Tag der Veranstaltung eine entsprechende Auswahl seiner Darbietungen getroffen. Im Mittelpunkt des Konzertes stand dasdeutsche Requiem" von J. Brahms, das dem Zuhörer reichlich Gelegenheit bot, sich musikalisch in die richtige Lußtagsstimmung zu versetzen. In majestätischem Glanze und erhabener Schönheit legte das BrahmfweRequiem" Zeugniß ab von hoher Bedeutsamkeit und edlem Empfindungsgehalt. In ihm hat B. den in seiner Seele in so reicher Fülle lebenden Ideen im Anschluß an das Bibelwort ergreifenden Ausdruck verliehen.

Wir setzen die Kenntniß des Inhalts des Requiems voraus, da imHan. Anz." von berufener Seite darüber bereits Mit­theilungen gegeben worden sind.

Die Aufführung dieses Meisterwerkes ist für einen Verein eine hohe Aufgabe. Abgesehen davon, daß die Werke dieses Meisters überhaupt und insbesondere auch das in Rede stehende nicht leicht zu verstehen sind und der Reiz und das Interesse sich bei wachsender Vertrautheit mit demselben steigert, so sind es für die AuSführenden noch die schwer zu treffenden Intervalle, die Mühe und Uebung verursachenden Einsätze und technisch anstrengende Passagen, die nicht nur gutgeschulte und treffsichere Stimmen, sondern auch viel Hin­gabe und Eifer seitens der Mitglieder voranssetzen. Dazu

kommt nothwendig eine auf gründliches und ernstes Studium gerichtete Arbeit, die durch einen energischen und sachver­ständigen Leiter in die rechte» Bahnen geleitet werden muß.

Ate diese Vorbedingungen waren beim Oratorienverein erfüllt. Unter der sicheren, zielbewußten und kunstverständigen Leitung des Herrn Dr. L i m b e r t hinterließ das Werk einen mächtigen Eindruck. Der Chor verband Sicherheit mit Reinheit und Deutlichkeit und wurde seiner Ausgabe vollauf gerecht. Die Soloparrhien lagen Fräulein Elisabeth Wilhelmy aus Wiesbaden und Herr» Adolf Müller aus Frankfurt «k M. ob. Erstere sang ihren Parr in anerkennenswerther Weise und guter Auffassung, Herr Müller erfreute durch den schönen und seelenvollen Vortrag, wie wir dies auch von dem hierorts beliebten Sänger nicht anders erwarteten. Die guten Leistungen des Orchesters das sich aus den Mitgliedern der Jnfanicriekapelle und hiesigen Künstlern zusammensetzte gereichten den Mitwirkenden und dem Diri­genten zu besonderer Ehre.

Um die gewohnheitsmäßige Länge eines Konzertes zu be­werkstelligen, hatte der Oratorienverein noch eine erste Ab­theilung programmlich vorgesehen. In derselben brachte der Chor in trefflicher, sorgfältiger Ausführung zwei a capella= I O?»re:O Jesulein" (geistl. Volkslied) von A. Becker und den Bach schen Choral: Christus, der ist mein Leben" zu äußerst stimmungsvollem Ausdruck. Auch die gebotenen Lieder des Frl. Wilhelmy und des Herrn A. Müller waren von tiefer Wirkung. Eingeleitet wurde das Konzert durch eine» Trauermarsch aus Samson für Orchester von Händel.

Dank und Hochachtung dem Oratorienverein und seinem verdienstvollen Leiter, die uns in dem gestrigen 1. Abonne­ments-Konzert einen erhebenden Kunstgenuß oermittelten.

Vermischtes.

Ein Roman aus einer Zeitungsnotiz. Wirk­lichkeit ist in der That «ft seltsamer als Erdichtetes. Da liest man in einer kaum 30 Zeilen umfassenden Notiz, die in einem in Melbourne herausgegebenen englischen Blatt er­scheint, folgendes romantische Gcschichtchen:Vor vielen Jahren lernte eine in Deutschland Musik studirende 17jährige Schottin einen um zwölf Monate älteren Kunststudenien aus Britisch Canada kennen. Die beiden jungen Leute nannten sich Liebende, ein strenger Vormund aber erklärte sie für Idioten und führte eine Trennung herbei. Das Pärchen gelobte sich jedoch Treue und korrespondirte heimlich mit­einander. Mehrere Jahre später gingsie" nach Australien, under" kehrte nach Canada zurück. Um diese Zeit verlor er die Adresse der Geliebten, und trotz aller Bemühungen konnte er über deren Aufenthalt nichts in Erfahrung bringen. Vor Kurzem weilte eine Dame aus Sydney bei Bekannten des nicht mehr ganz jungen Canadiers zum Besuch. Der Name der verlorenen Liebsten wurde zufällig genannt, und als Mr. C. . . Hörle, daß sie ebenso wie er noch ledig war, schrieb er sofort und bot ihr zum zweiten Mal seine Hand an. Miß L. . . . antwortete umgehend, doch äußerte sie Zweifel daran, ob man sich jetzt nach fast einem Vierteljahr- hundert gegenseitig noch gefallen würde. Die Erwiderung des treuen Liebhabers bestand darin, sogleich die Reise nach Australien anzulretcn. Sechs Wochen später wurde in dem elegantesten Hotel in Sydney eine glänzende Hochzeit ge­feiert. Die bis dahin mit Musikstunden ihren Lebensunter­halt erwerbende, jetzt 42jährige Schottin ist nun an der Seite ihres sehr wohlhabenden Gatten auf dem Wege nach dessen Heimath.

Zerstreut. Fritz:Papa, jetzt lernen wir in der Schule die Division; was kommt denn dann?" Vater (Offizier):Brigade."