17 November
Hanauer Anzeiger
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Zur Lage in China
schreiben die „Times" in einem Leitartikel u. A.:
„Bedeutungsvoller als die heutigen Nachrichten aus China, welche hauptsächlich aus Gerüchten der Eingeborenen bestehen und theil«cisc bereits amtlich von Sheng dementirt worden sind, ist der Ton der Rede, mit der der deuische Kaiser gestern den Reichstag eröffnete, und das begleitende Memorandum. Sowohl die Rede wie das Memorandum wiederhole« in klaren, festen Woricn die gesunde und ehrenhafte Anschauung, welche Deutschland als sclbstachtcnde Macht mit großen Interessen im fernen Osten während der ganzen Krisis für seine Pflicht angesehen hat. Natürlich hält es Deutschland für unmöglich, die Aufgabe, Frieden und Ordnung wiedcrhcrzustellen, Anderen zu überlassen. Es kann sich nicht zurückziebcn. heißt eS, und warten, bis ihm der Weg geebnet ist. Diese Haltung würde, wie Deutschland richtig erkennt, unwürdig seiner Ehre und unverträglich mit seinen Interessen sein. Der Ansicht des Kaisers und seiner Regierung zufolge müssen militärische Operationen fortgesetzt werden, bis der bewaffnete Aufstand erfolgreich unterdrückt ist. Wir wissen, daß die Boxerbewegung vom Hofe begünstigt wurde. Wir wissen noch nicht und werden wahrscheinlich auch niemals erfahren, in welchem Grade die hohen Beamten an dem Aufstande beteiligt waren. Es ist erfreulich, zu sehen, daß der deutsche Kaiser in der Lage ist, über eine dauernde Kooperation der Verbündeten zu berichten. Er erklärt, daß Alle von dem gemeinsamen Wunsch geleitet werden, Ruhe und Ordnung wicderherzustellen, die Hauptschuldigen zu bestrafen und Vorsichtsmaßregeln für die Zukunft zu treffen. Um dies Letztere zu erreichen, glauben die Meisten, daß weitere militärische Operationen nothwendig sein werden, aber Alle, so hoffen wir, werden mit Deutschland zusammen bereit sein, zu versichern, daß dies das einzige Ende des Vorgehens ist. Das Memorandum sagt, daß alles Einmischen in die internen Angelegenheiten, wenn es nicht unbedingt nothwendig ist, vermieden werden soll. Die amerikanische Regierung glaubt, daß ihre Haltung mißverstanden worden sei. Aus Washington kommt die Nachricht, daß die Vereinigten Staaten den anderen Mächten in der Forderung einer gehörigen Bestrafung der hauptsächlichsten Uebelthätcr zustimmen und daß sie bereit sind, den Ministern in Peking die Frage der Schuld und Strafe zu überlassen."
Die Nachrichten über die Haltung der Kaiserin- Wittwe und ihres Hofes
widersprechen sich heute ebenso wie bisher. So theilt auf der einen Seite nach einer Shanghaier Meldung der Taotai Scheng mit, er habe ein geheimes Edikt empfangen, durch welches die Prinzen Tuan und Tschuang zu lebenslänglicher Gefängnißstrafe und Auhsien zur Verbannung und Zwangsarbeit verurtheilt werde«. Sie würden nach der äußersten Grenze des Reiches gesandt werden. Tschaotschutschiao sei abgesetzt worden. Auf der andern Seite erhielten die chinesischen Friedensunterhändler vom 10. d. Mts. datirte Depeschen der Kaiserin-Wittwe, in denen sie ihnen Pflichtvergessenheit vorwirft, weil sie die Entsendung der Slraf-xpeditionen in das Innere Chinas nicht verhindert hätten. Die Kaiserin-Wittwe fährt fort, Dekrete zu erlassen, in denen Beamte ernannt werden. Ferner soll Prinz Tuan den Provinzialbeamten von Tschengtu den Befehl gegeben haben, schnell für den Empfang der Kaiserin-Wittwe Vorbereitungen zu treffen. Auch im Süden dauert die Ungewißheit über die Lage fort. Der Vizekönig in Wutschang Tschang- tschitung soll dabei beschäftigt sein, noch 10 000 Mann mobil zu machen. Er hat dem Vizekönig Liukunji in Nanking vorgeschlagen, ihre Truppen zu vereinigen und gemeinsam den Verbündeten entgegenzustellen, falls letztere die Jangtse-Häfen als Basis von Operationen gegen Schensi benutzen sollten. Die chinesischen Behörden in Sulschoufu bei Shanghai treiben von Allen dort ansässigen wohlhabenden Chinesen große Summen Geldes ein.
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Telegramme:
London, 17. Novbr. Aus Shanghai wird gemeldet: Der deutsche General-Konsul ist an Bord eines Kriegsschiffes nach Nanking abgefahren, wo sich bereits russische, japanische, englische und französische Schiffe befinden. Die Verbündeten haben sich, wie es heißt, beim Vizekönig von Nanking wegen Absendung von Geld und Lebensmittel« nach Singanfu beschwert und dagegen protestirt.
Odessa, 17. Novbr. Einem Telegramm aus Petersburg zulolge haben die Militärbehörden Befehl erhalten, für drei Regimenter russische Truppen, die aus China zurückkommen, Unterkunft zu beschaffen.
Politische und Unpolitische Nackrichterr
Berlin, 16. Nov. Der Handwerkskammertag nahm einen Antrag an, in dem auf die Wichtigkeit des Fortbildungsfachschulwesens hingewiesen wird und worin der Handwerkertag diejenigen deutschen Staaten, wo es bisher noch nicht geschehen, ersucht, den Unterricht für die gewerbliche Heranwachsende Jugend in der Regel bis zum 18. Jahre in ben Fortbildungsschulen, die fachlich zu organisiren sind, obligarorisch zu gestalten und für den weiteren Ausbau der Fachschulen Sorge zu tragen. Ferner wurde ein Antrag angenommen, daß diejenigen Rohmaterialien, deren Erzeugung 'n unzureichendem Maße erfolgt, mit niedrigen Zollen, dagegen Halb- und Ganzfabrikate des Auslandes, welche eine erhebliche Schädigung deutscher Arbeit im Gefolge haben, mit entsprechenden Eingangszöllen belegt werden, damit das deutsche Handwerk konkurrenzfähig erhalten bleibe; daß ferner der Reichskanzler und der preußische Handelsminister ersucht werden mögen, bei der Berathung der Handelsverträge Vertreter des Handwerks zuzuziehen und Gutachten der Handwerkskammer zu hören.
Ams Stadt- und Landkreis Hanan. itachdruS unserer Pskalartikel nur mit Quellenangabe „Han An,', gestattet.
* Weihnochlsbescheeritng. Soeben befindet sich die Sammelbüchse für die Wcihnachlsbcschcerung der die Kleinkinderschule besuchenden Kinder in Umlauf, weil der Schule für diesen Zweck nur wenig Mittel zur Verfügung stehen. Es bedarf wohl nur dieser Erwähnung, um die bcssersituirten Einwohner unserer Stadt zum freudigen Spenden anzuregen, damit den Zöglingen der Kleinkinderschule durch Verabreichung nützlicher Geschenke ein Bescheerabend eine Freude bereitet werden kann.
* Der Sprechverkehr der am 12. November in Soden (Taunus) eröffneten Stadtfernsprech- Einrichtung mit Hanau ist zugelassen. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch von 3 Minuten beträgt 25 Pfg.
() Landwirthschaftliches. In erfreulicher Weise wird uns miigcthcilt, daß der kürzlich in Kilianstädten von Herrn Obergärtner Huber gehaltene Vortrag über Obstbaumpflanzung, worüber wir ausführlichen Bericht brachten, vielfach Beachtung findet und daß man mit dem Setzen der Bäume jetzt vorsichtiger wird. Wir möchten aber nicht verfehlen, die Interessenten der Obstbaumzucht auf den in den Nrn. 94 und 95 unseres Blattes gebrachten Bericht über das in der zu O st h e i m abgchaltenen landwirtschaftlichen Versammlung besprochene Bindematerial aufmerksam zu machen und darauf hinzuweisen, frisch gesetzte Bäume nicht sogleich an den Pfahl zu binden. Die lockere Erde der Pflanzengrube setzt sich in der ersten Zeit bedeutend und der Baum kommt beim sofortigen Anbinden in die Gefahr des Auf- Hängens, selbst wenn das Band locker angelegt ist und dem Baum in der Umbindung Spielraum gibt. Ein vielfach zu bemerkendes loses Anbinden hat weniger Zweck und gibt nur die Möglichkeit, daß der Baum an einer etwa vorstehenden Schnitt fläche eines früheren Astes hängen und so in schwebender Haltung bleibt. Das Anbinden des jungen Setzlings wird erst beim Eintritt der Winterstürme nothwendig. Nach einer gleichzeitigen Mittheilung wird als Schutzmittel gegen Hasen noch vielfach Stroh, das alljährlich zu erneuern ist und Schlupfwinkel für Insekten bildet, verwendet. In Ermangcluug von Dörnern empfehlen wir das billige Drahtgeflecht, zumal dadurch Arbeitszeit erspart wird.
* Wichtig für Herrschaften und Dienstboten. Das neue bürgerliche Gesetzbuch hat auch hier einschneidende Aenderungen getroffen, die den Herrschaften und Dienstboten nicht genügend bekannt sein dürften. § 621 lautet nämlich:
Ist die Vergütung nach Tagen bemessen, so ist die Kündigung an jedem Tage für den folgenden Tag zulässig. Ist die Vergütung nach Wochen bemessen, so ist die Kündigung nur für den Schluß einer Kalenderwoche zulässig; sie bar spätestens am 1. Werktage der Woche zu erfolgen. Ist die Vergütung nach Monaten bemessen, so ist die Kündigung nur für den Schluß eines Kalendermouats zulässig, sie hat spätestens am 15. des Monat s zu erfolgen re. Hieraus ergibt sich, daß die seither in Hanau
üblich geweseneKündigungsfrist von 14 Tagen bei Dienstmädchen z. B. ungiltig ist. Tritt z. B. ein Dienstbote am 1. eines Monats ein, so kann er, wenn er sofort wieder austreten will, bis zum 15. desselben Monats kündigen, aber erst am letzten des betreffenden Monais austreten. Eine Kündigung am 16. bis Schluß des laufenden Monats ist ausgeschlossen. Vorausgesetzt natürlich, daß monatliche Lohnzahlung — wie hier üblich — statifindet. Gerade so verhält es sich mit der Kündigung seitens der Herrschaften. Bei monatlicher Lohnzahlung kann ebenfalls die Herrschaft einen Dienstboten nicht ans 14 Tage kündigen,^ sondern, wie oben erwähnt, nur in der Zeit vom 1. bis 15. auf Schluß des laufenden Monats. Um beide i^eite vor Unannehmlichkeiten zu schützen, machen wir auf vorstehende Bestimmung mit dem Bemerken nochmals besonders aufmerksam, daß Minderjährige zum Vermiethen in eine Stelle die Genehmigung ihrer Eltern bezw. Vormünder bedürfen.
. 2"h"rahlungsbiicher. Die durch Art. 11 Ziff. 1 des Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung vom 30. Juni 1900, als Absatz 3 in den § 134 der Gewerbeordnung neu eingeschaltete Bestimmung über die Lohnzahlungsbücher ist anscheinend mehrfach von den Polizeibehörden nicht zutreffend ausgelegt worden. Der Minister für Handel und Gewerbe weist daher in einem Erlaß an die Regierungs
Breslau, 16. Nov. Der Kaiser traf um 6 Uhr abends in Jagd Uniform auf dem Bahnhöfe in Groß-Strehlitz ein, wo er von dem Grafen Tschirschky-Reuard, Landrath Alten, Bürgermeister Gudrun, Ockonomierath Bieler, sowie einigen Herren der Jagdgesellschaft empfangen wurde. Die Herren bestiegen die bercitstehcndcn Wagen und fuhren durch die Spalier bildenden Vereine, die den Weg mit Magnesium- fackeln beleuchteten, nach dem Schlosse. Abends findet Diner statt.
Paris, 16. Nov. In Erwiderung auf den Trinkspruch der deutschen Reichskommissais Richter führte Waldeck-Rousseau aus, das Werk, welches Frankreich vorbereitet und das mit Hilfe der übrigen Völker ausgeführt worden sei, werde große Erinnerungen zmücklassen. Die wunderbare Entwickelung der Industrie habe die mächtige Eigenheit jeder Rasse und die fortwährende Gedankenarbeit, die einen Fortschritt zu dem gemeinsamen Schatze der Völker macht, erkennen lassen. Die Ausstellung sei das Werk der Eintracht, das Vertrauen in eine furchtbare und friedliche Zukunft gewesen. Alsdann überreichte der Unterrichtsminister Leygucs dem Rcichskommifsar Richter die Insignien des Offiziers der Instruction publique.
präsidenten auf Folgendes bin: Auf das Lohnzahlungsbuch finden nach Vorschrift des Gesetzes die Bestimmungen des § HO Satz (nicht Absatz) 1 und des $ 111 Absatz 2 Rs 4 der Gewerbeordnung Anwendung. Die Einrichtung der Lohn - zablungsbücher ist also in das Belieben des Arbeitgebers ge stellt, nur müssen die Bücher den Namen des Arbeiters, Ort, Jahr und Tag seiner Geburt, fernen und letzten Wohnort feines gesetzlichen Vertreters und die Unterschrift des Arbeiters enthalten. Eine Mitwirkung der Behörden bei der Ausstellung. der Lohnzahinngsbücher ist im Gesetz nicht vorgesehen. Die Bücher werden weder unter dem Siegel und der Unterschrift der Ortspolizeibehörde ausgestellt, noch haben Letztere dementsprechend ein Vcrzeiâmiß über die Lohnzahinngsbücher zu führen. Demgemäß ist auch der Ausführungsanweisung vom 24. August d. J. in dieser Beziehung keine Bestimmung getroffen.
* Ht^» Brandverstcherongsanstolt. Verzciclmiß der vom 1. Januar bis einschließlich den 31. Dezember 1899 stattgehabten Schadensfälle und der für dieselben verwilligten Brandentschädigungen in Stadt- und Landkreis Hanau : A. Stadtkreis Hanau: 1) am 24. März Leipzigerstraße 41 (Kaufmann Louis Charles Iulius Coguot) 35 Mk. 75 Pfg» 2) am 30. Januar Fischergasse 27 (Gastwirth Earl Besold und Frau) 134 Mk. 55 Pf. 3) am 16. März Lang ftrejje 77 (Wittwe des Georg Adolf Jakob Jahn) 03 Mk. 12 Pf. 4) am 29. März Köruerstraße 20 (Erben des Jean Andreas Körner) 3 Mk. 5) am 29. März Kanalplatz 7 (Erben des ff Justizralhs Ludwig v. Starck) 37 Mk. 37 Pf. 6) am 29. April Marienstraße 2 (Stadtgemeinde Hanau) 122 Mk. 99 Pf. 7) am 1. Juni Badergasse 1 (Privatier Friedrich Kiefer) 17 Mk. 98 Pfg. 8) am 21. Juni Französische Allee 2 (Instrumentenmacher August Kraushaar) 108 Mk. 93 Pf. 9) am 10. Sept. Leimenftraße 1 (Gastivirth Jakob Greß) 6 Mk. 10) am 17. Sept. Steinheimer Landstraße 30 (Kaufmann Emil Willmann und Frau) 3 Mk. 10 Pfg. H) am 24. März Haingasse 13 (Bauunternehmer Keunccke) 600 Mk. 12) am 24. März Bebraer Bahnhofsstraße 1 (Oekonom Johann Carl Ludwig Horst) 11 W. 13) am 13. Oktober Langstraße 70 (Metzgcrmeister Heinrich Leschhorn und Frau) 7 Mk. 68 Pf. 14) am 11. Oktober Neue Anlage 29 (Aktiengesellschaft „Hofbierbrauerei Hanau") 5304 Mk. 20 Pfg. 15) am 25. November Laugstraße 69 (Schuhmachermeister Andreas Väth) 17 Mk. 25 Pfg. 16) am 16. Dezember Nordstraße 49 (Obsthändler Johannes Ohler) 31 Mk. 85 Pf. 17) am 22. Dezbr. Leipzigerstraße 21 (Zimmermeister Bernhard Scherf) 16 Mk. 40 Pf. 18) am 17. Dezbr. Nürnbergerstraße 11 (Aktiengesellschaft „Hofbrauhaus Hanau") 353 Mk. 94 Pf. 19) am 16. Dezbr. Friedrichsstraße 13 (Firma J. C. Jäger u. I. M. Rumpf) 5 Mk. — L. Landkreis Hanau: 1) am 5. Januar Schreiner Friedrich Wilhelm Schmidt zu Marköbel 30 Mk. 96 Pf. 2) am 17. Januar Witiwe des Iohannes Sommer lad zu Dörnigheim 20 Mk. 3) am 21. Febr. Kunstgärtner Heinrich Emmerich III. 'zu Kesselstadt 13 Mk. 4) am 29. April Ehefrau des Karl Loos zu Langendiebach 42 Mk. 20 Pfg. 5) am 19. April Bicrbranereibesitzcr Julius Adler zu Langenselbold 51 Mk. 53 Pfg. 6) am 28. März Melanie v. Rößler zu Bruchköbel 10 546 Mk. 56 Pfg. 7) am 8. Juni Gärtner Heinrich Wörner zu Ostheim 26 Mk. 8) am 1. Juni Bäcker Christian Wörn und Frau zu Bischofsheim 1062 Mk. 92 Pf., Nathan Stern II. daselbst 29 Mk. 96 Pf. 9) am 21. Juni Wittwe des Johannes Schneider VIII. zu Langendiebach 23 Mk. 5 Pfg. 10) am 29. Juni Bäckermeister und Landwirlh Johannes Rcuhl IV. zu Bischofsheim 5 Mk. 11) am 15. Mai Wittwe des Georg Grammig zu Großkrotzenburg 3855.52 Mk. 12) am 21. Juni Peter Schmidt zu Marköbel 24 Mk. 43 Pf. 13) am 31. Mai Taglöhner Heinrich Rau zu Rüdigheim 1905 Mk., Taglöhner Johannes Seng daselbst 10 Mk. 14) am 6. August Metzger Peter Reuhl I. zu Bischofsheim 985 Rik. 64 Pf., Erben des Gast-' wirths Peter Ebert VI. daselbst 96 Mk. 55 Pf. 15) am 6. August Georg Conrad Vollmann zu Windccken 15 Mk. 28 Pfg. 16) am 7. Oktober Peter Kaus 4r und Frau zu Langenselbold 1384 Mk. 84 Pf. 17) am 7. Oktober Land' ' wirth Iohannes Krieg 2r zu Langenselbold 15 Mk. 18) am 7. Oktober Schmied Andreas Stein 2r zu Wachenbuchen ■ 1713 Mk. 87 Pfg., Landwirth Wilhelm Giesel daselbst 16 Mk. 91 Pf., Schuhmachermeistcr Johannes Faßhold daselbst 19 Mk. 88 Pf., Witiwe des Noa Schönfeld daselbst 11 Mk. 55 Pf., Wilhelm Schäfer daselbst 4040 Mk. 37 Pf., Bäcker Wilhelm Bär daselbst 188 Mk. 74 Pf. 19) am 23. August Ehefrau des Georg Lind zu Niederissigheim 5538 Mk. 5 Pf., Ehefrau des Ackermanns Peter Roth daselbst 70 Mk. 80 Pf. 20) am 10. Oktober Wittwe des Karl Huth zu Großauheim ' 134 Mk. 57 Pfg. 21) am 12. August Anna Barbara' Fahrein zu Bruchköbel 267 Mk. 44 Pf. 22) am 19. Sept. > Sr. Durchlaucht Fürst zu Asenburg - Büdingen - Birftein ju Langenselbold 48 Mk. 25 Pfg. 23) am 3. Novbr. Wittwe des Wilhelm Dietz 3r zu Rückingen 30 Mk. 24) am 4.1 Oktober Fräul. Melanie v. Rößler zu Bruchköbel 656 Mk. 81 Pf. 25) am 28. Novbr. Heinrich Bonifer und F au zu Großauheim 1240 Mk., Former Carl Guth daselbst 96 Mk., Daniel Funk daselbst 2 Mk., Eigarrenfabrikant Sebastian Laber daselbst 6.82 Mk. 26) am 28. November Goldarbeitcri Philipp Ebert und Frau zu Großauheim 1535 Mk. 17 PfJ 27) am 19. Dezember Gastwirth Friedrich Jakob Ewald zu Fechenheim 245 Mk. 43 Pf. 28) am 18. Novbr. Schneider-/ meister Wilhelm Lenz und Erben des Landwirths Philipp- Ludwig Lenz zu Fechenheim 1720 Mk., Wittwe des Konrads Heinrich Klee daselbst 10 Mk. 29) am 18. Novbr. Gustav Märker zu Fechenheim 39 Mk. 30) am 14. Dezbr. Firma Schönmeyer & Baumann zu Rückingen 51 626 Mk. 88 PfPt Friedrich Bär daselbst 26 Mk., Gemeindcrcchner Jakab Traudt daselbst 15 Mk. .t