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Für auswärtige »eniietttett mit tat betrrftenben Pott-iisschlag.

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KmtNches Argau für SkaÄ- unS Landkreis Hanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit both ;mm4 < r ^ibig

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für Stadt- und Land­kreis Hanau 10 4 die tjejpaUeue Garmond- zeile ober deren Äaum, für «»«»än« 15 4

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Auswurl' 3o A.

Nr. 266

Amtliches. ^faMretö âanau.

Ordnung,

betreffend

Abfuhr des Haus- und Stratzenkehrichts.

Auf Grund der Beschlüsse des Magistrats vom 28. De­zember 1899/6. Februar 1900 und der Stadtverorducten- versammlung vom 22. März 1900 wird hierdurch in Ge­mäßheit des 8 13 der Städteordnung für die Provinz Hessen- Rassau vom 4. August 1897 für den Bezirk der Stadt Hanau nachstehende Ordnung über die Abfuhr des Haus­und Straßenkehrichts erlassen:

8 1.

Die Stadt übernimmt die regelmäßige Abfuhr des Haus­und Straßenkehrichts, soweit derselbe nicht mit jeweiliger polizeilicher Erlaubniß von den Einwohnern zur eigenen Ver­fügung zurückbehalten wird.

8 2.

Der zur Abfuhr bereit gestellte Haus- und Straßenkehricht geht mit dem Zeitpunkt des Ausladens in das Eigenthum der Stadt bezw. des Unternehmers über.

8 3.

Ausgeschlossen von der Abfuhr sind Steine, Bauschutt, größere Mengen von Papier, Tapeten, Stroh, Heu und bergt, die Abfälle (insbesondere Asche) aus Fabriken und Maschinen- räumen, sowie Verbandstoffe und dergleichen Abgänge aus Krankenanstalten.

8 4.

Abgefahren wird der Kehricht nur dann, wenn er zu der durch Polizciversrdnung ssrgeschricbenen Zeit und in den gleichfalls vorgeschriebenen Behältern, von denen Muster auf dem Sladtbauamt zur Einsicht ausgestellt sind, bereit gestellt wird.

8 5.

Zur Anschaffung und Instandhaltung der Behälter sind die Inhaber der Wohnungen, Geschäfts- und dergl. Räume verpflichtet.

Die Behälter werden von der Stadt gegen Zahlung des Selbstkostenpreises' auf Antrag der zur Anschaffung Ver­pflichteten geliefert.

Minderbemittelten werden Theilzahlungen ohne Preisauf- schlaz gestattet.

8 6.

Die städtischen Körperschaften sind berechtigt, vereinzelt liegende Grundstücke oder schwach bebaute Theile des Stadl­bezirks von der Abfuhr auszuschließen.

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Feuilleton.

Ein deutsches Requiem.

Besprochen von Dr. F. Limbert.

Wenn das Feiergeläute des Bußtages uns zu einer ernsten Einkehr und stillem Nachdenken auffordert, wenn die herbst­liche Natur wie ein Bild des Vergänglichen uns immer von Neuem an die Vergänglichkeit alles Fleisches gemahnt, da er- giot sich wie von selbst eine Seelenstimmung, die uns empfäng­lich macht für die Gedanken an die Ewigkeit. Mehr noch als jeder anderen Kunst ist es der Musik b-schicden, solchen Seelenstimmungen des Menschen nachzugehen und für sic im wahrsten Sinne des Wortes einenTon" zu treffen, der wiederklingt im Herzen und dort seine wahre Resonanz findet.

Zu einer ernsten und zugleich innerlich erhebenden Feier in diesem Sinne bietet sich in der musikalischen Litteratur der Gegenwart ein Werk dar, welches in seiner Eigenart einzig dasteht. Es ist dasdeutsche Requiem" von Johannes Brahms, dem großen Nachfolger der großen Meister Lach und -Beethoven. Brahms gehört unserer Zeit an und bildet mit seinem großzügigen herben Stil einen bewußten Gegensatz zu vielen seiner musikalischen Zeitgenossen. Brahms, welcher nie für den äußeren Erfolg geschaffen, hat kraft seines Genius eine Bedeutung erlangt, die ihm Niemand streitig machen

^' P^ Es der Meister in seinem wunderbaren deutschen Requiem" zu sagen hat, steht klar vor Augen.

d e u t s ch e â" Requiem hat er geschrieben, deutsch, weil wahr und innig in seiner Religiosität, deutsch, weil gegründet auf das deutsche Bibelwort und deutsch auch, weil ernst und markig in seiner Musik.

Dienstag den 13 November 1W0

Die besten der Abfuhr des Haus- und Slraßenkehrichts werden auf die Stadtkasse übernommen.

8

Die zur Ausführung dieser Ordnung erforderlichen Be­stimmunzen werden durcy Polizeiverordnung geregelt.

§ 9.

Diese Ordnung tritt einen Monat nach ihrer Bekannt­machung in Jtraft.

Hanau den 29. März 1900.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus.

ES wird hierdurch bescheinigt, daß vorstehende Ordnung gemäß 8 13 der Siädieordnung für die Provinz Hessen- Nassau vom 4. August 1897 nach oorhergegangcncr öffent­licher Bekanntinachung vom 20. Februar d. J8. ab während 2 Wochen zu Jedermanns Einsicht im Nathhause offen ge­legen hat und Einwendungen nicht erhoben worden sind.

Hanau den 29. Mürz 1900.

(L. 8.) Der Magistrat.

Dr. Gebeschus.

Vorstehende Ordnung wird hierdurch auf Grund des § 13 der Städtesrdvung für die Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 bestätigt.

Cassel den 20. April 1900.

(L. 8.)

Namens des Bezirks-Ausschusses.

Der Vorsitzende.

M o e l l e.

PottzLwerordnmrg, betreffend

die Abfuhr des H«us- «nb Stratzenkehiichts in der Stadt Hanau.

Auf Grund der 88 5 und 6 der Verordnung vom 20. September 1887, die Polizeiverwaltung in den neu er­worbenen Landcstheilen betreffend, und der 88 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesoerwaltung von: 30. Juli 1883 wird im Einverständniß mit dem Magistrate dahier unter Aufhebung der Polizeiverord- UNNg vom 23. Juni d. J. nachstehende Polizei- verordnung für den Stadtkreis Hanau erlassen:

Das Werk, welches hier zum ersten Mal am Abend des Bußtages vorgeführt werden soll, bedarf zu seiner Darstellung großer Mittel; es ist geschrieben für großes Orchester mit Harfe, Sopran- und Baritonsolo und gemischten Chor. Der Text ist vom Komponisten selbst aus dem alten und neuen Testament zusammengestellt worden. Wir wissen, daß sein trauerndes Herz über den Heimgmg seiner innig geliebten Mutter ihn hierbei leitete. Ein theures Vermâchtniß hat der treue Sohn mit diesem Requiem der ganzen Welt überliefert.

Als sich dem noch jugendlichen Meister zu jener Zeit in Gottes Wort die wahre Quelle alles Trostes erschloß, da fand er auch die Kraft, in Tönen, wie sie noch nie zuvor vernommen wurden, seinen Schmerz ausklingen zu lassen.

Das Requiem zerfällt in 7 Abtheilungen. In der ersten werden die Leidtragenden selig gepriesen nach Matth. 5,< und Piâfl 126,5-6. Die zweite schildert die Vergänglichkeit des Menschen und stellt dem gegenüber des Herrn Wort, das in Ewigkeit bleibet; es liegen zu Grunde die Bibelstellen 1. Petri 1,34-25, Jac. 5,r und Jesaias 35,io. Abtheilung III enthält die Mahnung, an das Endziel des Lebens zu denken mit dem tröstlichen Ausblick auf den Schutz unter Gottes Hand; nach Psalm 39,6-8. Nachdem in Abtheilung IV der Sehnsucht und Freude der Seele nach den Vorhöfen des Herrn Ausdruck gegeben ist, nach Psalm 84,«-5, hat Ab­theilung V Freude und Trost zum Inhalt mit Benutzu»g von Ev. Joh. 16,es und Jesaias 66,13. Abtheilung VI siliert den Triumph über Tod und Hölle nach Ebr. 13,

Kor. 15,51-65 und Offb. Joh. 4.11. Abtheilung VII endlich, mit Benutzung von Offb. Joh. 14,iz, preist die Todten, die in dem Herrn sterben und ihr seliges Loos. Diese In­haltsübersicht möge uns zum Leitfaden dienen bei dem kurzen Hinweis auf die musikalische Gestaltung des Ganzen.

Abtheilung I. Ernst und feierlich beginnt das Streich­orchester, welches durch Weglassung der Geigen einen düsteren

8 1-

Die Abfuhr des Haus- und Slraßenkehrichts, welche nach den Bestimmungen der Ordnung vom 29. März d. Js. ge­schieht, erfolgt wöchentlich zweimal in jedem Bezirk § 3 durch den von der Stadt angenommenen Unternehmer. Die Abfuhr mutz in der Seit v-m 1. April bis 30. September bis spätestens 9, in der Seit v-m 1. Okt-ber bis M. März bis spätestens 10 Uhr vormittags beendet sein.

8 2.

Fällt ein Abfuhrtag auf einen Feiertag, so erfolgt die Abfuhr an dem vorhergehenden Werktage in den Stunden von l/i bis 4 Uhr nachmittags.

S 3.

I Die Abgrenzung der Bezirke und die Reihenfolge der von den Kchrichtwagen befahrenen Straßen wird von dem Magi­strat bestimmt und öffentlich bekannt gcinacht.

8 4.

Die Straßcnrcinigung ist uon den bisher hierzu Ver­pflichteten zu besorgen. Der Straßenkehricht wird mit dem Hanskchricht an den bestimmten Abfuhrtagen durch die Kehricht- wagen mitgenommen.

8 5.

Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Polizeiverordnung ist die Neu An­legung von Aschen- Hub Kehrichtgrubcn, sowie die Aufbewahrung von Asche Und

Kehricht auf den Grundstücken, welche von der Kehrichtabfnhr nicht ausge- fchlofsen sind, in anderer Weise als in den im 8 3 bezeichneten Behältern ver boten. Die vorhandenen Aschen unb Kehrichtgruben sind bis zum 1. Januar 1901 gänzlich zu beseitigen.

Ausgenommen von dieser Vorschrift sind die Grundstücke Insoweit, als deren Besitzer von der Königlichen Polizei- i Direktion die Erlaubniß erhalten, den Kehricht zur eigenen Verfügung zurück zu behalten, sowie die Grundstücke, auf Reiten von der Abfuhr ausgeschlossener Kehricht 8 6 i gewerbsmäßig entsteht.

§ 6.

Der von der Siadt angenommene Unternehmer bezw. . dessen Angestellte sind verpflichtet, sämmtlichen Haus- und i Straßenkehricht abzufahren, wozu auch der Glas- und Porzellan-

Grundton erhält mit einem Einleitungomotio. In langen Akkorden setzt der Chor ein mit:Selig sind, die da Seib tragen". Eine Steigerung tritt ein bei den Worten:die mit Thränen säen, werden mit Freuden ernten", um bald wieder in den weichen Ton zurückzulcitcn. Ein wunderbarer Fug des Leides findet sich musikalisch ausgeprägt da, wo die Chorstimmcn nach einander einsetzen mit dem Text:sie gehen hin und weinen" und dabei das Einleiluagsmolio der Celli und Bratschen benutzen. Der ganze Satz zeigt eine kunstvolle und doch so schlichte Verwebung der Gcsangsmclodie mit der der Instrumente. Ganz besonders stimmungsvoll ist die ausgiebige Verwendung der Harfe.

Abtheilung II. Ein langsamer, marschmäßiger Satz in B-moll führt leise eine Melodie von der Höhe herab und steiat alsdann mit einem ungemein zarten Achtelmotiv wieder aufwärts. Bei seiner Wiederholung setzt der Chor in der Tiefe ohne Sopranstimmen in eine Gcgenmclodic ein. In einfachem Rhythmus dahinschreitend, zu den Worten:Denn alles Fleisch ist wie GraS und alle Herrlichkeit bei Menschen wie des Grases Blume" versetzt uns dieser Theil in das Reich des Vergänglichen. Ein Zwischenspiel de« Orchester« mit einer eigenartigen Wendung nach Dur führt in großer Steigerung zu d-m «nfangSmotio zurück, wobei nunmehr der Chor in machtvollem unisono einsetzt. Ein zweiter Mittel- satz :So seid nun geduldig lieben Brüder" (Jac. 5, 7) mit bem Gleichniß vom Ackermann, der sich geduldet,bi» er empfahe den Morgcnrcgcn und Abcndrezen" wird »0» BrahmS besonders liebevoll behandelt; el sei namentlich hingewiesen auf die Schilderung des Regens durch Harfe und Flöte, der sich in sanfter Achtelbewegung gewissermaßen leise über die gehaltenen Akkorde des ChoreS ergießt. Eine neue Wendung nimmt der Satz mit den Worten:Ater des Herrn Wort bleibet in Ewigkeit." Ein wahrhaftes Siegesmotiv setzt ein, wenndie Ertöteten des Herrn wiederkommen gen Zion."