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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Nr. 263
Freitag den 9 November
1900
Amtliches.
Stadt- und Landkreis Hanau.
300 Mark Belohnung.
Die Vermuthung in meiner Bekanntmachung vom 9. d. M., daß das bei Schwanheim als Leiche gelandete zirka 3 Jahre alte Mädchen vielleicht mit demjenigen Kinde identisch sei, welches am 30. v. M. durch eine Frau vom eisernen Steg bei Sachsenhausen in den Mai* geworfen sein fett, hat sich «icht bestätigt.
Vielmehr ist jenes Mädchen wahrscheinlich an derLcichen- fundstelle bei Schwanheim im Main ertränkt, oder vorher erstickt und todt hineingeworfen worden.
Ich ersuche Behörden und Publikum um Ermittelung und Nachricht an mich oder die nächste Polizeibehörde, ob etwa zwischen dem 20. v. M. und 1. d. M. in der Umgegend von Frankfurt a. M., namentlich in Schwanheim, Griesheim, Niederrad, Isenburg, Sachsenhausen rc. ein ca. 3 Jahre altes Mädchen verschwunden ist.
Wiesbaden den 29. Oktober 1900.
I J 327/00 Königlicher Erster Staatsanwalt.
Wird veröffentlicht und nehme Bezug auf das im „Hanauer Anzeiger" Nr. 240 und Nr. 40 der „Amtlichen Beilage" veröffentlichte Ausschreiben.
Hanau den 3. November 1900.
Der Königliche Landrath und Polizei-Direktor.
■ P 9714 v. Schenck.
Stadtkreis é«n«u.
Polizeiverordnung, betreffend das Befahren der Rhönstraße in der Stadt Hana«.
Auf Grund der §§ 5 und 6 der Verordnung vom 20. September 1867, die Pslizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen betreffend, und der §§ 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vsm 30. Juli 1883 wird im Einverstäudniß mit dem Magistrate dahier folgende Polizei - Verordnung für den Stadtkreis Hanau erlassen:
8 1.
Die Rhönstraße darf nur in der Richtung vom Mühlthsr- weg nach der Maulbeersllce im Schritt befahren werden.
8 2.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmung dieser Polizei-Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark, im Unvermögensfalle mit Haft bis zu drei Tagen bestraft.
8 3.
Diese Polizei-Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im „Hanauer Anzeiger" in Kraft.
Hanau den 9. November 1960.
Königliche Polizei-Direktion.
P 9832 I. A.: Valentiner, Reg.-Assessor.
Ordnung,
betreffend
Abfuhr des Haus- und Stratzenkehrtchts.
Auf Grund der Beschlüsse des Magistrats vom 28. Dezember 1899/6. Februar 1900 und der Stadtverordnetenversammlung vom 22. März 1900 wird hierdurch in Gemäßheit des 8 13 der Städteordnung für die Proviuz Hessen- Nassau vom 4. August 1897 für den Bezirk der Stadt Hanan nachstehende Ordnung über die Abfuhr des Hausund Straßenkchrichts erlassen:
8 1.
Die Stadt übernimmt die regelmäßige Abfuhr des Hausund Straßenkchrichts, soweit derselbe nicht mit jeweiliger polizeilicher Erlaubniß von den Einwohnern zur eigenen Verfügung zurückbehalten wird.
8 2.
Der zur Abfuhr bereit gestellte Haus- und Straßenkehricht geht mit dem Zeitpunkt des Ausladens in das Eigenthum der Stadt bezw. des Unternehmers über.
8 3-
Ausgeschlossen von der Absuhr sind Steine, Bauschutt, größere Mengen von Papier, Tapeten, Stroh, Heu und dergl., die Abfälle (insbesondere Asche) aus Fabriken und Maschinen- räumen, sowie Verbandstoffe und dergleichen Abgänge aus Krankenanstalten.
8 4.
Abgefahren wird der Kehricht nur dann, wenn er zu der durch Polizeiverordnung vorgeschriebenen Zeit und in den gleichfalls vorgeschriebenen Behältern, von denen Muster auf dem Stadtbauamt zur Einsicht ausgestellt sind, bereit gestellt wird.
8 5.
Zur Anschaffung und Instandhaltung der Behälter sind die Inhaber der Wohnungen, Geschäfts- und dergl. Räume verpflichtet.
Die Behälter werden von der Stadt gegen Zahlung des Selbstkostenpreises auf Antrag der zur Anschaffung Verpflichteten geliefert.
Minderbemittelten werden Teilzahlungen ohne Preisaufschlag gestattet.
, „ , ,8 6.
Die städtischen Körperschaften sind berechtigt, vereinzelt liegende Grundstücke oder schwach bebaute Theile des Stadtbezirks von der Abfuhr auszuschlicßcn.
8 7.
Die Kosten der Abfuhr des Haus- und Straßenkchrichts werden auf die Stadtkasse übernommen.
8 8.
Die zur Ausführung dieser Ordnung erforderlichen Bestimmungen werden durch Polizeioerordnung geregelt.
8 9.
Diese Ordnung tritt einen Monat nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. /
Hanau den 29. März 1900.
Der Magistrat.
Dr. Gcbcschus.
Ei wird hierdurch bescheinigt, daß vorstehende Ordnung gemäß 8 13 der Städteordnung für die Provinz Hessen- Nassau Dem 4. August 1897 nach vorhergegangcner öffentlicher Bekanntmachung vom 20. Februar d. Js. ab während 2 Wochen zu Jedermanns Einsicht im Rathhause offen gelegen hat und Einwendungen nicht erhoben worden sind. fianau den 29. März 1900.
(L. S.) Der Magistrat. Dr. Gebeschus.
Vorstehende Ordnung wird hierdurch auf Grund des § 13 der Städteordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 bestätigt.
Cassel den 20. April 1900.
(L. S.)
Namens des Bezirks-Ausschusses.
Der Vorsitzende.
M » c l I e.
Polizeiverordnung, betreffend die Abfuhr des H««s- und Strahrnkehrichts in der Stadt Hanau.
Auf Grund der 88 5 und 6 der Verordnung vom 20. September 1867, die Polizeiverwaltung in den neu er-
Feuilleton*
I. Abonnements-Konzert des Weins'schen Gesangvereins.
Hana«, 9. November.
Die in den letzten Wochen veranstalteten Stiftungsabende, sogen. Herrenabende, unserer Gesangvereine haben zweifelsohne Zeugniß abgelegt, daß in Hanau in unseren Gesangvereinen ein frischer fröhlicher Geist herrscht, der Begeisterung erweckt in den Reihen der Sänger und Gesangesfreunde für die schöne Kunst des Gesanges und für di- herrlichen Produkte unserer Liedermeister. Die Leistungen waren auch durchaus lobenswerthe und sind dementsprechend in unserem Blatte gewürdigt worden, ohne den Maßstab strenger Kritik anzulegen. Wenn dagegen ein Verein seine Vorträge im Konzertsaal hören läßt, muß er wohl mit einer schärferen Beurtheilung der Darbietungen rechnen, selbst von diesem Standpunkt aus ist es uns eine angenehme Pflicht, zu konsta- tircn, daß die Vorträge des Weins'schen Gesangvereins in dem gestrigen I. Abonnements-Konzert eine derartige Kritik aushalten.
Durch die Ausführung des für _ba§ I. Abonnements- Konzert aufgestellten und sehr gut gewählten Programms bat der Weins'sche Gesangverein seinen alten Ruf befestigt. Die schöne Tongebung, die vortreffliche Aussprache, die ausgezeichneten Schatlirungen, was wir schon oft zu bewundern Gelegenheit hatten, gaben den Leistungen ein künstlerisches Gepräge. Wenngleichdie Bässe stimmlich ein Uebergewicht über die Tenöre hatten, so waren doch Letztere sichtlich bemüht, durch besondere Hingabe diese Ungleichheit im Stimmenver- hâltniß zu parallelisiren. Schuberts „Nachtgesang im Walde"
lauter und laug anhaltender Beifall nach jeder Nummer gezollt, für den der Vortragende durch eine Zugabe dankte. Die Begleitung der Solisten und auch des Chores: „Hymne an diè Tonkunst" besorgte Frl. Mann aus Frankfurt a. M. in sehr «nerkenncnswcrther Weise.
So gewährte das I. Abonnements-Konzert einen Kunstgenuß, an den der Zuhörer wohl noch oft und gern zurückdenkt.
Aus Kunst und Leben.
Gold in Ungarn. Wie die Ungarische Montanindustrie- und .Candclszeimng mitlheilt, ist eine ergiebige Goldgrube im Abanjer Komitat entdeckt worden. In der F-rdinandgrubc nächst dem Rutnacker Vadc, wo schon seit cahren Antimonerze aufgedeckt wurden, hat sich vor Kurzem ein Erzwechsel ergeben. Die Grubcnwcrkschaft Hal nämlich anstatt Antimon ein selten reiches Golderz gefunden. Nach vor- gcnommenen Proben wurde konstatirt, daß dieses Erz viel mehr Goldinhalt hat, als dasjenige der benachbarten Aranyidkaer Gruben. , ,
Sechs neue Planeten haben sich in der Nacht vom 22.-23. Oktober auf einer einzigen von Wolf in Heidelberg (Observatorium Königstuhl) exponirten Platte eingezeichnet. Bezüglich eines von diesen ist allerdings die Identität mit einem länger bekannten Asteroiden nichts unmöglich.
Zum Kampfe gegen den Alkohol-Mißbrauch wird^ auch in Studcnlenkreiscn lebhaft «ufgcrufcn. Ein Anschlag am schwarzen Brett der Universität Bonn, der auf die Initiative des Regierungsraihs Acnnich in Köln zurück- zuführen ist, ruft die Bonner Studentenschaft zum energischen Kampfe gegen den Alkoholmißbranch und seine Geist und Körper zerrüttenden Folgen auf. Die Studentenschaft fordert zunächst die Aufhebung des Trinkzwanges, den sic als eine Beschränkung der akademischen Freiheit ansehen müsse.
mit Hörnerbegleitung leitete das Konzert ein. Hieran schloß sich „Abcndlicd" von H. Schwartz, eine schwierige, aber ansprechende Komposition, deren Vortrag durch den Verein allgemeine Anerkennung verdient. Der Chor „Amor im Nachen", komponirt von Gastoldi, arrangirt von B. Widmann, ließ in Bezug auf fein nuancirten Vortrag kaum ctivas zu wünschen übrig.
In der machtvollen „Hymne an die Tonkunst" ». Rheinberger bewundern wir die Kraft und Fülle des Chores, dem der konzertgebende Verein in seiner Durchführung volle Gerechtigkeit widerfahren ließ. Von den im Volkston gehaltenen Liedern entzückte das Bèhm'sche Arrangement „Die schöne Schäferin", durch dessen Bortrag der Verein die „pianos" wunderschön zum Ausdruck brachte. Mit der reizenden Komposition Schumanns: „Waldlied aus der Rose Pilgerfahrt" mit Hörnerbegleitung fand das Konzert einen würdigen Abschluß. Der verdienstvolle Leiter des Vereins, Herr Adolf Müller, hat es verstanden, sämmtlichen Darbietungen zu einer höchst beachtenswerthen Aufführung zu verhelfen.
Nicht minder verdienen die Solisten unsere volle Anerkennung, die durch ihre Vorträge erfolgreich ins Programm eingriffen. Frau Balser-Landmann bewältigte de» ge- sanglich-solistischen Theil mit technisch-geschulter Stimme mit bestem Gelingen. Mit ihrer sympathischen, weittragenden und in der Mittellage am angenehmsten klingenden Stimme brachte sie Lieder von Brahms, Grieg, Franz, Reineke u. a. zum Vortrag. Der Beifall war nach jeder Nummer lebhaft und forderte zu Zugaben heraus. Als Instrumental-Solisten hatte der Weins'sche Gesangverein den Violinvirtuosen Herrn Professor Heermann aus Frankfurt a. M. wiederum gewonnen. Die Leistungen dieses hochbegabten Künstlers standen im Mittelpunkt des reichhaltigen und interessanten Programms, sie standen auf künstlerischer Höhe und riefen den gewohnten tiefen und nachhaltigen Eindruck hervor. Auch ihm wurde