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8. November

^snaper Anzeiger

Sette 5

habe Herr Stierstädter auf Antrag des Herrn v. Tresckow 'für seine Thätigkeit in dieser und in anderen Sachen eine solche Gratifikation aus einem dazu vorhandenen Fonds er­halten. Zehn oder zwölf andere Schutzleute sind aber ebenso berücksichtigt worden. Präs.: Können Sie uns etwas über den Leumund des Zeugen Stierstädter sagen? Zeuge: Nein, ich bitte zu bedenken, daß etwa 500 Kriminalschutzleute vorhanden sind.

Präs.: Aus den Akten sehe ich, daß die Kriminal­kommissare mit 2700 Mk. Gehalt beginnen und der Kommissar Thiel ein Gehalt von 3200 Mk. bezogen hat. Das ist für Berliner Verhältnisse und bei einer Familie mit drei Kindern etwas geringfügig. Es tritt allerdings noch der Wohnungs- geldzuschuß von 300 Mark für Vorhaltung eines Zimmers in der Privatwohnung. Zeuge: Das Gehalt der Kom­missare steigt bis 4200 Mark, das der Inspektoren beginnt mit diesem Satze, steigt dann auf 4600 Mark und in drei Jahren auf 5000 Mark; dazu tritt noch der Wohnungsgeld­zuschuß, und das Höchstgehalt beträgt 6200 Mark.

Präs.: Was Herrn Thiel betrifft, so sehe ich aus den Akten, daß er mehrfach Unterstützungen und Remunerationen empfing. Ist es angesichts dieser Verhältnisse nicht etwas eigenartig, daß Herr Thiel in verhältnißmüßig kurzer Zeit einen Kriminalschutzmann sechsmal eingeladen, ihn mit Reb­huhn, Sauerkohl, Bier und Wein bewirthet hat? Man könnte auf den Gedanken kommen, daß das ein bischen viel für seine Verhältnisse sei.

Der Zeuge erklärt, daß ihm die Privatverhältnisse des Kommissars nicht bekannt seien. Herr Thiel habe in kurzer Zeit beinahe 1000 Mark Gratifikationen erhalten. Prä s.: Kommt es vor, daß Kriminalschutzleutc, ohne bett Kriminal­kommissar erst «nzug-hcn, selbständig Recherchen rc. unter­nehmen. Zeuge: Es lassen sich in dieser Beziehung keine bestimmten Regeln aufstellcn, das Verhältniß des Kommissars zu seinen Schutzleuten wird sich nach der persönlichen Tüchtig­keit der letzteren und ihrem Eifer richten. Das läßt sich nicht reglementiren.

Präs.: Sind Sie der Ansicht, daß Herr Stierstädter seine Befugniffe überschritten hat, wenn er auf eigene Faust mehrfach zu Blümkes hinlief?

Zeuge: Nein.

Präs.: Andererseits können Sic aber wohl auch nicht sagen, daß die Anordnung, die Herr v. Hüllcssem während der Beurlaubung des Herrn v. Tresckow dem Schutzmann Stierstädter gegeben hat, und diese ganze Einmischung un- zulässfig war. Zeuge: Von Einmischung kann doch keine Rede sein, denn Herr v. Hüllcssem ist Vorsteher der ganzen Inspektion B und zu solcher Anordnung befugt.

Justizrath Sel.lo: Ist es auch eine zulässige Selbständig­keit eines Kriminalschutzmannes, daß dieser einen Vertheidiger Monate lang angeblich observirt, ohne seinem Vorgesetzten etwas davon mitzutheilen. Zeuge: Nein. Justizrath Dr. Sello: Ich glaube auch gar nicht, daß er es wirklich gethan hat, sondern daß er Herrn Blümke gegenüber damit nur renommiren wollte. Ich habe ja gestern leider vergeblich gebeten, die Aussage des Zeugen Blümke zu protokolliern. Zeuge Stierstädter: Ich habe ja meine Aussage hierüber verweigert. Justizrath Dr. Sello: Jawohl, aber Herrn Blümke haben Sie cs gesagt und das hätte ich gern proto­kollarisch aufgestellt gesehen.

Rechtsanwalt Fuchs I: Wie wird dienstlich beurtheilt, wenn ein Mann, der vormittags eine Frau wegen Kuppelei verhört, abends mit dieser und einer anderen Frâcnsperson in Verkehr tritt ? Zeuge: Ueber diesen Punkt werden natürlich die geeigneten Maßregeln ergriffen werden.

Angell. Sternberg: Würde der Herr Zeuge den Kriminalschutzmann auch bann für geeignet gehalten haben, gerade in dieser Sache zu wirken, wenn ihm bekannt gewesen wäre: 1. daß der anonyme Brief, der den Anstoß zu der ganzen Sache gegeben, von demselben Manne veranlaßt war; 2. daß, nachdem die Affäre Fourna^on beendet war, wieder­ein anonymer Brief weitere Maßnahme« inscenirte, und daß der Zeuge diesen Brief, der doch von maßgebender Be­deutung als Ausgangspunkt für eine so große Aktion war, vernichtete; 3. daß Tags darauf derselbe Stierstädter die Dame, die in der anonymen Denunziation genannt war, auf dem Polizeipräsidium zu dem Mädchen Woyda geführt hat.

Zeuge erklärt, daß er nicht auf Fragen antworten könne, die als Ausgangspunkt den Satz haben: wenn er dies und jenes gewußt hätte.

Nachdem noch Justizrath Dr. Sello hervorgehoben, daß die Vertheidigung ihrerseits in keinem Stadium des Verfahreus sich auf Herrn v. Hüllessem gestützt hat, wird Regicruugsrath

Grenzen der allgemeinen Redensarten Lcwegt, ohne daß der Fall selbst erwähnt worben sei.

Hierauf wird der Direktor v. Mcerschcidt-Hüllcsscm vereidet.

Der Präsident theilt mit, daß wiederum mehrere Schreiben eingegangen sind, darunter eins von dem bekannten Spiritisten Dr. Egbert Müller. Der Inhalt des Briefes wird nicht mitgetheilt.

Der nächste Zeuge ist der Friseur Schindler, zu dem die Frieda Woyda vom Waisenhause aus gekommen ist. Er gibt dem Mädchen ein sehr gutes Zeugniß. Er habe sie nie auf Lügeu oder Phantastereien ertappt, sie sei immer freundlich, niemals verstockt und auch sehr fleißig gewesen. Er könne es gar nicht begreifen, wie das Mädchen jetzt plötzlich seine früheren Aussagen widerrufen kann. Eines Tages sei Einer von der Polizei gekommen, habe nach der Frieda gefragt und sich erkundigt, wo das Mädchen in die Schule gehe. Später ist der Mann mit dem Mädchen gekommen und hat der Frau des Zeugen erzählt, was alles mit dem Mädchen passirt

sein soll. Ueber den Schluß der heutigen Vcrhaudluug wird be­richtet: Der Vorsitzende ruft die kleine Frieda Woyda vor und be­müht sich, sie zu einer Aeußerung darüber zu bringen, ob ihre früheren, Sternberg belastenden Aeußerungen richtig waren oder ob ihr jetziger Widerruf der Wahrheit entspricht. Alle Versuche des Präsidenten, eine bestimmte Antwort von bem Mädchen zu erhalten, bleiben erfolglos; Frieda Woyda schweigt beharrlich, wenn sic der Vorsitzende auf die Widersprüche hin­weist. Der frühere Pflegevater des Mädchens, Schindler be­tont nochmals, daß er das Mädchen noch nie auf einer Lüge ertappt habe. Der Präsident befragt hierauf die Sach­verständigen nach ihrer Meinung. Diese erklären, sich ihr Urtheil noch Vorbehalten zu wollen, da sie noch mehrere Fragen an die Zeugen zu stellen hätten. Darauf schließt der Präsident gegen 4 Uhr die Sitzung.

Dieterici entlassen.

Es wird dann der Kriminalschutzmann Raupach ver­nommen. Er sei Ordonnanz des Direktors v. Meerscheidt- Hüllcsem und als solcher zumeist in dem Bureau anwesend, auch während die Beamten ihrem Chef Bericht erstatteten. Es sei ihm auffallend gewesen, daß Stierstädter im Vorzimmer das Gespräch häufig auf den Prozeß Sternberg brachte und dabei ein wehr als gewöhnliches Interesse für den Ausgang an den Tag legte. Es war unter alle« seinen Kollegen bekannt, daß Stierstädter eine wichtige Nolle in dem Prozeß spielte und daß er sich darauf etwas einbildete. Nm Tage vor der Verhandlung habe Stierstädter triumphircud gesagt: Na, morgen geht es los! Ich hab ihn jetzt, der Jude muß jetzt hinein!" Der Beuge habe Veranlassung genommen, ihn

Sternberg vor gehen und nicht mehr gegen ihn amsagen s , ^ Kriminal-Kommissar Thiel und dem Kriminal-Schutz- als er verantworten könne Er möge anseine MnU e Sticrstaedter, die weitere Ausübung dienstlicher Funk- denken und vorsichtig sein. Auf Befragen erklärt der Zeuge,- '- ' -

daß er sowohl als auch alle seine Kollegen der Ansicht waren, daß Stierstädter den Angeklagten Sternberg für schuldig hielt.

Auf weiteres Befragen gibt der Zeuge zu, daß er auch zu Stierstädter gesagt habe, es könne für ihn von Nutzen sein, wenn er nicht allzu schroff gegen Sternberg vorgehe. Dies sei darauf zurückzuführcu, daß der Direktor v. Hüllcssem Bemerkungen gemacht habe, wonach Stierstädter zu eigen­mächtig vergehe. Er habe dem Letzteren darauf vorgehalten, daß er bei einem etwaigen Abgänge doch ein gutes Attest

Die Vorgänge in der Prozcßvcrhandlung werden im Mi

nisterimn des JnnerMortgesetzt mit der größten Aufmerksamkeit ! verfolgt. Einen erneuten Beweis dafür liefert die Thatsache, daß laut einer halbamtlichen Mittheilung nach dem Ergebnisse

der gestrigen gerichtlichen Vernehmung dem Polizeidirckwr von

timen untersogt worden ist.

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brauche.Ach was," habe Stierstädter geantwortet,ich brauche keinen Menschen und ich brauche auch kein Alteft!" Der Zeuge hat angenommen, daß Stierstädter die anonymen Briefe an die Blümkeschcn Eheleute veranlaßt habe, und deshalb auch einmal zu ihm im warnenden Tone gesagt: Denken Sie an die Briefe!" Der Zeuge hat dem Direktor D. Hüllessem einmal den Angeklagten vorführen und der Unterredung zwischen Beiden beiwohnen müssen. Die Unter- I Haltung habe nur einige Minuten gedauert und sich in den

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