8. November
Hanauer Anzeiger
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thaler Rasse allenthalben in Ausnahme gekommen und meist bezieht man die Zuchtihiere aus Baden und Württemberg). Die Geschworenen verneinten die Frage bezüglich der Fälschung einer öffentlichen Urkunde, worauf der Angeklagte vom Gericht freigcsprochen wurde. — Vertreter der Anklage war Herr Gerichtsassesssr Scheffer, Vertheitizer Herr Rechtsanwalt Dr. Malkmus.
Sitzung des Schöffengerichts vom 7. November.
Der Spediteur F. von hier war angeklagt, an ihn avilirte Fleischwaaren beim Abholen von der Bahn accis- amtlich nicht versteuert bzw. seinem Fahiburschen eine diesbezügliche Anweisung nicht gegeben zu haben. Angeklagter wird freigesprochen, da er nachweisen kann, daß er seinem gejammten Personal schon vorher dahingehende, ein für aller mal giltige Instruktionen ertheilt hatte. — Die Lithographen J. W. A. und N. von hier verübten in der Nacht Dom 15. zum 16. September in der Krämerstraße durch übermäßig lautes Rufen groben Unfug und erhielten deshalb polizeiliche Strafmandate. Ihr Einspruch hat insofern Erfolg, als die Strafen von 15 auf 3 Mk. herabgesetzt werden. — Wegen nnentschuldigtcr Versäumniß der Handelsschule wurde der Lehrling F. von hier in Strafe genommen und erfenut das Gericht nicht nur auf Verwerfung seines Einspruchs, sondern hält auch in Berücksichtigung einiger nicht zu Gunsten deS F. sprechenden Umstände eine Erhöhung der Strafe von 1,10 auf 3 Mk. für angebracht. — Der bei seinem Vater bedienstete Fahrbursche W. aus Orb erhebt Ein- spruch gegen einen polizeilichen Strafbefehl, der ihm wegen Thierquälerei zugegangen war. Er hatte für ein Pferd, welches eine offene Wunde am Halse hatte, nicht das für solche Fälle vorgeschriebene Geschirr benutzt. Die Strafe wird auf 3 Mk. ermäßigt. — Der Beihilfe an einem von ihrem strafunmündigen Sohne begangenen Obstdielptahls angeftagt und überführt, wird der von der Ehefrau R. aus Groß-Auheim gegen die ihr polizeilich zudiktirte Strafe erhobene Einspruch verworfen. — Der Einspruch des Einwohners F. von Groß- Auheim gegen ein polizeiliches Strafmandat wegen rechtswidriger Aneignung des Ertrages eines auf dem von ihm gepachteten Acker stehenden Obstdaumes wird gleichfalls verworfen. — Des Diebstahls in mehreren Fällen angeklagt war die schon mehrfach vorbestrafte Wittwe Schl, von hier. Mangelnder Beweise halber mußte sie in einigen Fällen freigesprochen werden, während sie wegen des Diebstahls einer Bettdecke aus einem hiesigen Geschäfte 3 Wochen Gefängniß erhielt. — Die Händlerin O. hielt auf dem hiesigen Wochenmarkte Butter feil, welche bei der durch Herrn Dr. Rauh vorgcnommenen Untersuchung zu wenig Fettgehalt aufwies und deshalb als Fälschung im Sinne des Nahrungsmittelge- sctzes anzusehen war. Das Gericht setzte die polizeilich verfügte Strafe von 20 Mk. auf 3 Mark herab mit der Begründung, daß sich die Angeklagte zwar der Tragweite ihrer Handlungsweise nicht bewußt war, jedoch insofern fahrlässig handelte, als sie sich nur durch Kosten von dem Geschmacke und nicht durch andere Experimente von der guten Beschaffenheit der Butter überzeugte. — Der Hausbursch c L. von hier hatte am 15. Juli auf der etivas abschüssigen Straße vor Langenselbold das Malheur, ein 14 jähriges Mädchen mit dem Rade zu überfahren, sodaß dieselbe nicht unbedeutende Verletzungen an Hand und Schulter davontrug. Da er allen diesbezüglichen polizeilichen Vorschriften genügt und es nur an der in einer solchen Situation für den Radfahrer nöthigen Geistesgegenwart und Vorsicht fehlen ließ, erkennt das Gericht wegen fahrlässiger Körperverletzung auf die geringste zulässige Strafe von 3 Mk.
VexriASAachrichtLN
für Donnerstag den 8. November.
Weins'scher Gesangverein: Abends 7 Uhr: 1. Abonnementskonzert in der „Ceutraihulle".
Kunstindustrie-Verein: Abends 7V« Uhr in der Aula kgl. Akademie: 2. Vortrag: Rezitator Marc I S lzer aus Wien.'
Kirchenchor der Marienkirche Abende 8 Uhr: Probe.
Abends 8Vi Uhr int Saale Frankfurtcrstraße 6, Hinterhaus: Dessen h licher religiöser Vortrag.
Evang Männer- und Jünglingsverein: Bibelstunde (Evang. Vereinshaus).
Arends'scher Stenographenverein (gegründet 1897/: Vereinsabend in der Restauration „zur großen Krone".
Katholischer Männerverein: Vereinsabend in der „Restauration Mohr' (Krämeistraße).
Hanauer Fußball- und Ericketklub: Vereinsabend im „Frankfurter Bau".
Turu- u. Fechtklub: Fechten.
St. Joseph Bauverein: Vereinsabend und Kassenauflage im Gasthaus „zur goldenen Gerste."
Radfahrerverein „Vorwärts": .Zusammenkunft im Gasthaus „zu: Sonne".
Erste Hanauer Poulegesellschaft- Preisspiel in der „Stadt Bremen" Erster Hanauer Fußball-Klub 1893: Klubabend im Vereinslokal (Brauerei Kaiser, Altstadt).
Spessart-Touristenverein - Vereinsabend im Gasthaus „zum Ele vhanten".
Freiwillige Feuerwehr: 2. Komp im „Krahnen", 3. Komp, im „Karpfen", 6. Komp, in der Brauerei Beck.
telegraphischer Wetterbericht der deutscher Seewarte.
Telegramm ans Hamburg vom 7. November.
(9 Uhr 40 Min.)
Der höchste Luftdruck erstreckt sich von Rußland bis Südeuropa, eine Depression vom Ozean bis zur Nordwcsthälfte Europas, unter 740 mm nordwestlich von Schottland. In Deutschland ist das Wetter meist mild, außer im Nordwestcn vorwiegend trübe.
Prognose für den 9. November: Mildes Wetter, im Norden stellenweise Regenfälle wahrscheinlich.
Zuchtbullen zu verkaufen halte. Das Thier entsprach seinem Aeußeren nach den Anforderungen der Kaufliebhaber und nachdem der Verkäufer noch versichert hatte, daß er in der Lage sei, ein Ursprungszeugniß über die Raffereinheit des Bullen vorzulegen, wurde man handelseinig auf einen Kaufpreis von 450 M. Die definitive Annahme des gekauften Zuchtbullen hatte dann durch den beamteten Kreisthierarzt zu erfolgen, der auf Ersuchen der Gemeinde Jossa sich von den besprochenen Eigenschaften sowohl, wie in Bezug auf Gesundheit, Sprungfähigkeit re. zu überzeugen hatte. Der Kreis- thierarzt begab sich zu dem gedachten Zwecke am 22. Februar zu dem Reisinzer, um dessen Bullen im Auftrag der Gemeinde Jossa zu besichtigen. Er befand ihn für gut und gleichzeitig wurde ihm auch von dem Besitzer ein Ursprungsattest ausgefolgt, das von der Gemeinde Zweisimmen (Kanton Bern, Schweiz) ausgestellt und worauf der Ursprung, das Alter rc. des Thieres angegeben war. Der Thierarzt sah das Schriftstück nur flüchtig an, steckte es in die Tasche und begab sich in die Wirthschaft zum Frühstücken. Dort lag gerade die Nummer der „Schlüchterner Zeitung" auf dem Tisch, welche die Resultate des Tags zuvor in Schlüchtern stattgehabten Bullenkörung enthielt. Die betr. Bekanntmachung enthielt nun die Mittheilung, daß der Bulle des Reisinger als Simmenthaler Kreuzung, also nicht als reinrassig gekört sei, was dem Thierarzt sofort auffiel. Er machte den nach einer Weile auch in die Wirthschaft kommenden Reisinger auf diesen Umstand aufmerksam, woraus Letzterer antwortete, ja der Dulle sei schon verkauft und cs sei ihm einerlei, ob er als reinrassig oder als Kreuzung in den Listen geführt werde. (In Wirklichkeit verhielt sich die Sache aber so, daß der in der betr. Bekanntmachung erwähnte Bulle derselbe war, den die Gemeinde Jossa bekommen sollte. Reisinger war aber bei der Körung nicht in der Lage, ein Ursprungszeugniß vorzulegen und so wurde der Bulle trotz seiner Güte als Kreuzung aufgeführt, wie es in jedem derartigen Falle geschieht, bei welchem der Besitzer eines Simmenthaler Thieres kein Ursprungszeugniß vorlegen kann.) Der Thierarzt mußte also demnach ««nehmen, daß noch ein zweites Thier in Frage komme und beruhigte sich dabei. Als er später in Fulda das Simmenthaler Attest einer genaueren Prüfung unterzog, entdeckte er, daß es gefälscht war. Es war ein Zeugniß von der Gemeinde Zwcisimmen über ein Bullenkalb, aber aus dem Jahre 1890. Aus 1890 hatte nun Reisinger „1899" gemacht und auch das angegebene Alter des Thieres abgeändert. Der Thierarzt schickte das Zeugniß natürlich sofort zurück und verlangte ein richtiges, worauf Reisinger sich ein Zeugniß von dem ehemaligen Lieferanten des Bullenkalbes, dem Handelsmann Kallmann Sondheimer von Schlüchtern, geben ließ. Dieser schrieb ein Zeugniß des Inhalts, das Thier sei von einer Gernsheimer Firma, in „der (Segenb der Schweiz" gezogen und hierher importirt worden. Dieses Zeugniß, das fast aussieht, als habe der Sondheimer mit dem Reisinger seinen Spott treiben wollen, sandte Letzterer an den Thierarzt mit dem Bemerken, das erste Zeugniß sei ungiltig, er habe sich bei der Aushändigung desselben vergriffen, hier schicke er das richtige. Das „richtige" Zeugniß halte aber natürlich ebenso wenig Werth, wie das erste, es wanderte zurück zu seinen Absender und der Ankauf des Bullen durch die Gemeinde Jossa wurde rückgängig gemacht. Dieselbe verlangte aber nunmehr von dem Reisinger auch den Rückersatz der bei dem Bullenkauf gehabten Auslagen in Höhe von 32 Mk., nämlich 22 Mk. für die Reise des Kreisthierarztes und 10 Mk. für die Entsendung der zwei Gemeindevertreter. Der Meisinger verweigerte die Erstattung dieser Kosten, die Sache kam zur Anzeige und R. hatte sich wegen Fälschung einer öffentlichen Urkunde vor den Geschworenen zu verantworten. Der Angeklagte schildert die Vorgeschichte dieser Urkundenfälschung und bestreitet, daß er zum Zwecke eines Vermögensvortheils von der gefälschten Urkunde Gebrauch gemacht habe. Der Handelsmann Kallmann Sondheimer sei eines Tages $u, ihm gekommen, habe ihm mitgetheilt, daß er eine Reise in die Schweiz zum Zwecke des Ankaufes von Simmenthaler Zuchtthieren mache, ob er ihm auch welches besorgen solle. Er habe zugestimmt und längere Zeit nachher habe ihm der Sondheimer auch ein Bullenkalb gebracht, mit der Versicherung, daß es ein reinrassiges Simmenthaler sei und daß er das bezügliche Zeugniß später herbeischaffen werde. Das Thier hätte ihm gefallen, es habe auch das übliche Zeichen gehabt und er habe es behalten zum Preise von 180 Mk. Der Sondheimer habe das verlangte Zeugniß trotz allen Drängens nie gebracht und als dann der Bulle herangewachsen und er an die Jossaer verkauft war, sei er in Verlegenheit um ein Attest gewesen. Er habe deshalb das alte abgeänbert, aber nicht, um sich einen Vermögensvortheil zu verschaffen, denn das Thier sei werthvoll gewesen und die Gemeinde Marborn hätte es sofort zu demselben Preis gekauft, wie die Jossaer. Aus dem unter vielen Ausflüchten abgelegten Zeugniß des Sondheimer geht hervor, daß er das Bullenkalb s. Zt. von einer Gernsheimer Firma kaufte, die es aus der oberbadischen Zuchtgenossenschaft Donaueschingen bezogen hatte, «Londheimer hatte also s. Zt. dem R. etwas vorgeflunkert, als er die Reise in die Schweiz vorgab und nachher auch das erwähnte Attest danach abgefaßt. (Zur Ehre für unsere einheimische Land- wirthschaft mag hierbei noch erwähnt werden, daß in der Verhandlung über diesen Punkt von dem Kreisthierarzt ausgeführt wurde, daß das betr. Bullenkalb deshalb kein minder- werthiges gewesen sei, weil es nicht direkt aus der «Schweiz stammte, es lei vielmehr mindestens als gleichwerthig zu betrachten. In Baden erkannte man schon frühzeitig die Vorzüge des Simmenthaler Rindviehschlages, verschaffte sich Zucht- thiere von dort und hat nunmehr in jahrelanger eifriger Arbeit die Schweizer in der Zucht von Simmenthaler Vieh sogar übertroffen. Seitdem ist nach und nach die Simmen
Barometerstand mittags 12 Uhr am 7./11. 8. 11.
Sehr trocken Beständig
Schön Veränderlich
Regen (Wmd
Biet' Regen Sturm
AnS Provinz und Nachbargebieten
sch. Fulda, 6. Novbr. Der „Stein der Meisen", welcher in das Großenlüderer Bitterwasser geworfen würbe, treibt immer weitere Kreise. Die Sacke macht sich. Eine bekannte Autorität auf dem Gebiete der Quellenkunde hält eS für hopfenlcicht, das vertrübende Eisen mechanisch auS beut Wasser zu scheiden, ohne daß bei diesem Prozeß von einem Verlust an Kohlensäure die Rede fein könnte, der groß genug wäre, um den medizinischen Werth und den Geschmack des Heilivasscrs zu verringern. Zudem würde durch die Enteisung die abführende Wirkung" der Großenlüderer Quelle nur noch erhöht. Allerdings würde das Wasser nach seiner Leitung durch Röhren nicht ganz klar in Fulda an- kommen; das macht zu Badezwccken aber nichts aus, beim in berühmten Badearten ist das Wasser auch nicht hell. Durch Hinzutritt der Luft und durch die Reibung bei der Fortbewegung an den Röhrenwändcn geht zwar etwas Kohlensäure dem Wasser verloren, aber die Menge, welche die Quelle besitzt (1627 Kubik-Centimeicr aus 1 Liter) ist so gewaltig, daß selbst dann, wenn die Hälfte verloren ginge, die Bader sich immer noch durch außerordentlichen Kohlensäure-Reichthum auszeichnen würden. Absolut dichte Leituugsröhren gibt es nicht, weil überhaupt ein etwas „Absolutes" nicht cxistirt; deshalb kaun das Großenlüderer doch unbeschadet seiner Güte soweit geleitet werben, als man will. Eine gründliche wissenschaftliche Untersuchung ist eingeleitet und kein Kenner zweifelt an dem positiven Resultat derselben. Hierauf wird sofort zur Ausführung des Plaires geschritten, der um so eher gelingt, als in Fulda große Sympathie für den Auffchwung zu einem Badeort herrscht und man dort auch vor Opfern nicht zurück- schrcckt. Die Großenlüderer Quelle, bereit Schacht bis auf 15 Meter frei. gelegt ist, treibt einen Sprudel der zwei Meter über das Niveau des Wassers im Schachte hinausfpringt.
[:] Fulda, 7. Novbr. Am Abend des 4. ds. ist im großen Saale des Bürgervcreins eine Ausstellung eröffnet worden, die bis heute viele B fiterer augelockt hat. Etwa 60 Bilder, Pläne, Feitungen und Witzblätter versetzen uns in die Mitte des jetzt abgeiaufenen Jahrhunderts zurück unb folgt die Menge der Zuschauer den Erörtungen der Herren aus dem Komitee mit gespannter Aufmerksamkeit. Es war diese Ausstellung nur eine Vorfeier des am 8. Nov. 1850 erfolgten Zusammenstoßes der Preußen mit der Blmdescxckution in Kurhessen bei dem Dorfe Dronzell, bestehend aus zwei Divisionen „Strafbayern" und einem österreichischcnJägerbataiklon (Nr. 14). Für 50jährigen Wiederkehr dieses Tages findet am Donnerstag Nachmittag an der historischen Stelle die Grundlegung für einen einfachen Denkstein statt, worüber wir Näheres berichten werden. „
—n. Fulda, 7. Nobr. Gestern weilte der Kgl. Erste Staatsanwalt Herr Pin off hier und ließ sich in ber „Krim" den Brunnen zeigen, in welchen der vor 13 I a h r c n plötzlich spurlos verschwundene Privatier Motz vom Benenberg geworfen worden sein soll. In dieser dunklen Sache fburbe letzte Woche ein hiesiges Ehepaar auf die Denunziation einer Frauensperson hin verhaftet, ledoch bald wieder entlassen. Nachher wohnte der Herr Staatsanwalt kurze Feit derScktion der Leiche d cs Kau fm a nns- lehrlings Heinrich Gartmann bei, welcher von dem Schulknaben Arthur Fritzsche - derselbe, der voriges Jahr Don unserem Herrn Oberpräsidcincn eine Auszeichnung erhielt — im Uebermutb erschossen wurde. Die Secirung, welche 8 Stunden dauerte und der der leichtfertige Schutze beiwohncn mußte, ergab, daß bie Kugel bie Sürnwölbung lädirt und das Gehirn verletzt hat. Der Thäter, der dem Herrn Samtats- rath Dr. Schneider und dem Schutzmann Sattig anfangs geständig war, leugnet jetzt wieder frech Alles ab. Sein Opfer, das der Arzt bereits schon röchelnd antraf, konnte nichts mehr beponiren. Sämmtliche hiesige Blätter, bie sich von einem Schönfärber bedienen ließen, brachten gestern Berichtigungen.
FC Darmstadt, 7. Novbr. Von dem fluchtigen Garnisonsdircktor Wild hat man bis jetzt noch keine Spur Die Thatsache, daß er unter dem 26. Oktober pen- sionirt wurde (!*/• Jahre, bevor er das 50. Dienstjahr erreichte), mag wohl die Ursache zum Ausbruch der Katastrophe gewesen ^ M., 7. Novbr. Heute wurde der Vereinsdiener Fuß, der s. Z. einem hiesigen Vereine mit 3000 M. Vereinsgeldern durchgebrannt war, in daS hiesige Untersuchungsgefängnis eingeliefert. Fuß hatte damals in einer Wirthschaft in Mainz einen Selbstmordversuch aemacht, indem er sich eine Kugel in den Unterleib schoß, und hatte seitdem im Rochusspital in Mainz krank darnieder gelegen. Er ist jetzt wieder geheilt.
Schöllkrippen, 7. Novbr. Der Waldaufscher Bruckner auf dem Wesinigshof (Gemeinde Großkahl) kam am Sonntag