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ZKgKich

NmiNches Organ für $fa^f- nnS Landkreis Hanan

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sann- unb Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Freitag dm 19, Oktober

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Hierzu

Amtliche Beilage" Nr. 41.

««mliched.

Stadt- und Landkreis Hanau.

Das Infanterie-Regiment 166 wird vom 29. Oktober bis einschlietzlich 14. November d. J. Schießen mit scharfen Patronen auf dem großen Exerzierplatz Schuß­richtung Eisenbahnübergang-Fallbachbrücke abhalten.

Das Schießen wird jedesmal um 11 Uhr vormittags be ginnen und um 4 Uhr nachmittags beendet sein. Das Ge­lände Aebeiterhäuser-Pnloerhauswache-Chaussee Hanan-Langen- diebach-Rcußerhof Eisenbahn in Höhe des Kinzigheimerhofs,' unter besonderer Absperrung des Fußweges Reußerhof-Hanau und des Waldweges Reußerhof nach der Chaussee Hanau- Roßdorf, wird durch Sicherheitsposten abgesperrt und darf während des Schießens nicht betreten werden.

Den Reifungen der Sicherheitsposten ist unbedingt Folge zu leisten.

Die Herren Ortsvorstände wollen dies unter dem be­sonderen Hinweis darauf, daß aus Gründen der Sicherheit das Zuschauen verboten ist, sofort veröffentlichen lassen.

Hanau den 18. Oktober 1900.

Königliche Polizei-Direktion.

M 4507 I. A.: Valentiner, Reg.-Assessor.

St^SM^srs :Äanau,e Bekanntmachung.

Auf Antrag von mehr als zwei Dritteln der betheiligten Gewerbetreibenden wird hiermit in Gemäßheit des § 41b der Reichsgewerbeordnung vorgeschrieben, daß in der Stadt Hanau an Sonn- und Festtagen im Barbier- und Kriseur- gewerbe ein Betrieb nur bis 2 Uhr nachmittags, darüber hinaus aber nur noch insoweit statt- finden darf, als er bei der Vorbereitung von öffentlichen Theatervorstellungen und Schau­stellungen erforderlich ist.

Im Anschluß hieran wird auf die Bestimmung im § 446kl der Reichsgewerbeordnung hingewiesen, wonach mit Geld­strafe bis zu 600 M., im Un ermögensfalle mit Haft be­straft wird, wer vorstehender Anordnung zuwiderhandelt.

Cassel den 15. Oktober 1900.

Der Regierungs-Präsident.

A II 11733 Trott zu Solz.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.

Hanau den 18. Oktober 1900.

Königliche Polizei-Direktion,

v. Schenck.

JlanÖUrew ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Nach Mittheilung des Kgl. Bezirksamts zu Alzenau ist die Strecke der Distriklsstraße von der Landesgrenze bei Emmeriâshofcn gegen Hanau bis zur Einmündung in die Distriklsstraße Kahl-Alzenau wegen der dort vorznnehmcnden Walzarbeiten vom 22. d. M. ab bis auf Weiteves ür den Fuhrwerksverkehr gesperrt.

Den zwischen Hanau und Alzenau verkehrenden Fuhr­werken steht die Straße über Kahl zur Verfügung.

Hanau den 16. Oktober 1900.

Der Königliche Landrath.

V 9873 v. Schenck.

Mit Berichterstattung auf meine Verfügung vom 3. De­zember 1898 V 12465 betreffend Revision der ge- we: blichen Anlagen, ist noch eine Anzahl Bürgermeister im Rückstände.

Es wird deshalb an die Erledigung der genannten Ver­fügung mit Ltâgiger Frist erinnert.

Hanau den 17. Oktober 1900.

Der Königliche Landrath.

V 9935 v. Schenck.

Wolf Strauß in Langenselbold ist zum Geltesten der Synagogeugemeinde Langenselbold an Stelle des ver­storbenen Abraham Katz I. bestellt und verpflichtet worden.

Hanau den 13. Oktober 1900.

Der Königliche Landrath.

V 9668 v. Schenck.

Den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern wird die schleunige Einreichung des Erhebuntzsbogens zur Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodcubenutzung, sowie desjenigen zur Ermittelung der Hagelwetter und Wasserschäden hiermit in Erinnerung gebracht.

Hanau den 18. Oktober 1900.

Der Königliche Landrath.

V 9872 v. Schenck.

Bekanntmachung.

Um auch unbemittelten Angehörigen der in Ostasien stehen­den Mannschaften der Armee und Marine, sowie des Per­sonals der freiwilligen Krankenpflege in dringenden Fällen den telegraphischen Verkehr zu ermögliche«, habe ich die zur freiwilligen Krankenpflege berechtigten Organisationen, die deutschen Vereine vom Rothen Kreuz und die Ritterorden, aufgefordert, die Gebühren für derartigeFeldtele- gramme" zurückzuerstalten.

Als Voraussetzung hierfür gilt, daß die Telegramme aus besonders wichtiger Veranlassung und von solchen in Deutsch­land wohnenden Angehörigen zur Absendung gelangen, deren Mittelosigkeit durch ortspolizeiliche Bescheinigung be­glaubigt ist.

Ueber die für Feldtelegramme nach Öftesten vorgeschriebene Form geben die Kaiserlichen Telegraphen- Aemter Aufschluß.

Berlin den 22. September 1900.

Der Kaiserliche Kommissar und Militär-Inspektor der freiwilligen Krankenpflege.

Friedrich Graf zu Solms-Baruth.

Wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Hanau den 15. Oktober 1900.

Der Vorstand des Zweigvereins vom Rothen Kreuz zu Hanau.

Dr. Gebeschus.

Fürst Hohenlohe.

Mit dem Reichskanzler Fürsten zu Hohenlohe ist ein Staatsmann aus dem Dienste geschieden, der länger als ein halbes Jahrhundert im Dienste des Vaterlandes selbstlos und erfolgreich gewirkt hat, und dem das ganze deutsche Volk zum größten Danke verpflichtet ist. Seine Bedeutung für unser nationaler Leben liegt in seiner zu seltener Harmonie ausgereiften Persönlichkeit, die mit ungewöhnlicher diplo­matischer und staatsmännischer Schulung die natürliche Autorität eines edeln Namens von volksthümlichem Klange verbindet. Bereits mit 27 Jahren konnte er als ein im Wesentlichen abgeschlossener politischer Charakter gelten, dessen Leitstern der deutsch-nationale Gedanke unter preußischer Führung war.

Als ein Abgesandter des Reichsverwesers übernahm er vor 52 Jahren seine erste diplomatische Mission, und dem Reichsgedanken ist er treu geblieben trotz allem Widrigen, was sich ereignete, alle die Jahre hindurch, bis er 1866 als bayerischer Minister-Präsident offen sein Banner entfaltete und für den Zusammenschluß des Südens und Nordens ein- trat, so eifrig ihn auch seine Gegner befehdeten. Als der Krieg zwischen Frankreich und Deutschland ausbrach, der uns das Reich brachte, war es Fürst Hohenlohe, der für den Anschluß Bayerns an den Norden unablässig thätig war. Welches Vertrauen Kaiser Wilhelm I. in ihn setzte, bewies er, als er dem Fürsten im Jahre 1874 den Botschafterposten in Paris anoertraute, der unter den damaligen Umständen einen ganzen Mann und einen ' gewiegten Diplomaten er­forderte.

Doch eine noch schwierigere Aufgabe blieb dem Fürsten aufgefpart. Als es nach dem Tode Manteuffels 1885 galt, den Statthalterposten in den Reichslanden neu zu besetzen, richtete Kaiser Wilhelm abermals seinen Blick auf den Fürsten Hohenlohe und muthig und treu, wie immer übernahm dieser das verantwortungsreiche Amt. Was er in ihm geleistet, gehört der Geschichte an, und sie verzeichnet in den acht Jahren seiner Wirksamkeit einen bedeutsamen Fort­schritt in der Zurückgewinnung der lang entfremdeten Reichs­lande für das deutsche Vaterland.

Ein schwerer Entschluß mag es für den 75jährigen Fürsten gewesen sein, als er, dem Wunsche seines jungen Kaisers folgend, im Herbste 1894 die stille Statthalterei in Straßburg mit dem Reichskanzler- Palais in Berlin vertauschte. Das Vertrauen des Kaisers wurde nicht getäuscht. Länger als sechs Jahre hat Fürst Hohenlohe die ersten Aemter im Reiche und in Preußen aus gefüllt, Jahre, die sowohl

in der Beruhigung der Partei-Leidenschaften als auch in der gesetzgeberischen Thätigkeit unerkennbar erhebliche Er­folge aufzuweisen haben. Wenn dabei das Wirken bei Fürsten selbst verhältnismäßig wenig in die Oeffentlichkeit getreten ist, so lag das zum Theil an seiner persönlichen Zurückhaltung, zum Theil daran, daß seine Wirksamkeit sich zumeist auf Gebieten bethätigte, die sich dem Einblick der Oeffentlichkeit entziehen. Sei« milder, versöhnlicher Sinn, feine reiche Lebens- Erfahrung, gepaart mit AllcrSmrisheit und ruhiger Perschlossen- Heit, haben in diesen sechs Jahren in stiller Arbeit Berge von Schwierigkeiten ernstester Art beseitigt. Diese geräuschlose, aber darum nicht minder ehrenvolle Arbeit wird der Nachwelt erkennbarer werden als den Zeitgenossen und dann umso dankbarere Anerkennung finden. Fürst Hohenlohe hat auf den Pfaden, die der Reichswagen in diesen Jahre« durch­laufen, manchen gefährlichen Stein beiseite geräumt; er ist zwischen den Bedürfnissen bei Reiches und den Anstauungen der BundeSfürstcn und Regierungen der geschickte, mm all­seitigem Vertrauen getragene Vermittler gewesen.

Wenn der Fürst jetzt aus dem Amte scheidet, so geschieht das nicht, wie ein sozialdemokratisches Blatt höhnisch meint, auè Furcht vor der Verantwortung im Reichstage. Hierzu läge nicht die geringste Veranlassung vor. Lediglich die Rück­sicht auf sein hohes Alter hat den 82 jährigen Staatsmann bestimmt, den Kaiser zu bitten, die erdrückende Bürde des Amtes von feinen Schultern zu nehmen. Und wenn der greise Fürst nun am Ende seiner politischen Laufbahn sein thatenreiches, arbeitsames Leben vor seinem geistigen Auge vorübcrziehcn läßt, dann wird er sage« können, daß eS zwar viel Mühe gebracht, aber auch des herrlichsten Lohnes nicht entbehrt hat. Denn was Kaiser Wilhelm, Bismark und Moltke eirift geschaffen haben das deutsche Reich ihm hat auch Fürst Hohenlohe den besten Theil seiner Kraft und seiner LebenS Arbeit gewidmet; er hat es erhalten und aus­gebaut. Möge Gott den verdienstvollen Staatsmann noch lange gnädiglich behüten!

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Der bisherige Reichskanzler und preußische Minister- Präsident, Chlodwig Karl Viktor Fürst zu Hohenlohe Schillings­fürst Prinz von Ratibor und Corvey, ist am 31. März 1819 in Rothenburg a. d. Fulda geboren. Im Jahre 1842 trat er als Auskultator zu Ehrenbrcilstcin in den preußischen Staatsdienst, war dann Referendar in Potsdam und Assessor in Breslau, erhielt 1846 die Herrschaft Schillingsfürst und trat dann als StandeSherr in den bayerischen Reichsrath ein. 1849 ging er als Reick ègesandter nach London. In der Krisis 1866 war er für den Anschluß Bayerns an Preußen thätig. Am 31. Dezember 1866 wurde er zum Minister Präsidenten und Minister des Auswärtigen ernennt und wirkte eifrig im nationalen Sinne. Im Jahre 1869 kam er um seine Ent­lassung ein. Dem ersten Reichstage gehörte Fürst Hohenlohe als Vertreter von Forbach an und schloß sich der frcikonser- vativen Partei an. Nach der Entlassung des Grafen Arnim wurde er Botschafter in Paris und nahm als dritter deutscher Bevollmächtigter 1878 am Berliner Kongreß theil. Im Jahre 1885 wurde er als Nachfolger Manteuffels zum Statthalter der Reichslande ernannt. Als Caprivis Nachfolger war der Fürst feit dem 29. Oktober 1894 Reichskanzler und preußischer Minister-Präsident.

Reichskanzler Graf Bülow.

Die Ernennung des Grafen v. Bülow zum Reichskanzler und preußischen Ministerpräsidenten an Stelle des Fürsten Hohenlohe ist ein Beweis für daS große Vertrauen, das der Kaiser dem bisherigen Staatssekretär des Auswärtigen Amtes entgegenbringt. Dieses vertrauen ist durchaus be- rechtigt. In den drei Jahren, die Graf Bülow unsere aus­wärtige Politik leitet, ist diese von Erfolg zu Erfolg ge­schritten. Graf Bülow hat es verstanden, nicht nur unsere Beziehungen zu England, welche eine Zeitlang getrübt waren, in die alten freundschaftlichen Bahnen zurückzuführen, sondern gleichzeitig auch die traditionelle Freundschaft mit Rußland er­folgreich zu pflegen. Die Besitznahme Liautschous, das Vor­gehe« der Reichsregierung in Schantung, die Erwerbung der Südsee-Jxscln und die weise Haltung Deutschlands während des Samoa-KonfliktcS und jetzt in China haben bewiesen, daß die äußere Politik deS deutschen Reiches von großen Ge­danken geleitet wird, daß keine Handlung für sich dasteht, sondern jede wie Graf Bülow selbst einmal erklärte als Glied einer Kette zu gelten hat.

Großen Beifall fanden stets die Reden des Grafen Bülow. In ihm hat die Ministerbank der deutschen Parla­mente einen Redner, wie sie wenige gehabt hat; er spricht