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Zugleich G

Amtliches Argali für SinSi- imS Landkreis Hanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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für Stadl- unb Land­kreis Hanau 10 -4 die igespaiteue Garmond- zeile oder bereit Raum, für sli^KÜrrt 15 ^.

Im Reklamen theil die Zeile 20 4, für Auswärts 30 A-

1100

Amtliches.

^anö&rew ^anau. BekauutWrchnnzeN des Kgmglichèn LandrsthssMtes.

Mit den Vorarbeiten zur Einkommensteuer-Veranlagung für das Steuerjahr 1901 ist alsbald zu beginnen.

Auf Grund deS Artikels 36 der Ausführuugs-Anweisung vom 6. Juli 1900 zum Einkommensteuergesetz hat die König­liche Regierung die zur namentlichen Feftftellunz der Steuer­pflichtigen erforderliche

Ausnahme des Personenflandes für die Einkommensteuer-Veranlagung in diesem Jahre auf

Msntag den 29. Oktober

angeordnet.

Die Aufnahme ist thunlichst an diesem Tage auszuführen; nur den größeren Gemeinden ist es gestattet, sie, wenn sie nicht an einem Tage zu Ende geführt werden kann, an den nächstfolgenden Werktagen ununterbrochen fortzusctzcn und in möglichst kurzer Frist zum Abschluß zu bringen.

Die Herren Bürgermeister und Gulsvorsteher veranlasse ich daher, die Personenstands-Aufnahme auf Grund der vor­jährigen bei der Gegenwart erhaltenen Personenserzeichnisse, Ler An- und Abmeldungen, Ab- und Zugangslisten vor­zunehmen.

Bei der Aufnahme muß mit Genauigkeit verfahren werden. Namentlich ist zu beachten, daß nur solche Personen einer Familie zugezählt werden, welche einerseits als Familien­glieder (Kinder, Pflegekinder oder sonstige den Haushalt theilende Verwandte) anzusehen sind unb die andererseus nicht nach Maßgabe des Artikels 6 der Anweisung ein selbständiges Einkommen haben, durch welches sie wirth- schaftlich vom Haushaltungsvorstande unabhängig sind. Per­sonen, bei welchen die letztere Voraussetzung zutrifft, sind daher stets besonders aufzuführen, ohne Rücksicht darauf, ob sie volljährig sind und ob sie im Hause des Familien­hauptes wohnen und beköstigt werden oder nicht.

Die Spalten 4Ila des Verzeichnisses müssen sorg­fältig ausgefüllt werden. Bei jedem Namen ist in den Spalten 4 bis 7, gesondert nach den aus den Kopfinschrifien ersichtlichen Merkmalen, die Zahl der Haushaltungsangehörigen (Artikel 6) aufzuführen, einschließlich derjenigen, welche behufs ihrer Ausbildung als Lehrlinge, Schüler, Studenten u. s. w. auswärts unterhalten werden.

In der Spalte 6 ist die Anzahl derjenigen Angehörigen nachzuweisen, welche am bevorstehenden 1. April das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben werden. Personen, welche das 14. Lebensjahr überschritten haben, sind in Spalte

4 bezw. 5 zu berücksichtigen, sofern nicht ihre selbständige Veranlagung erforderlich und damit ihre besondere Auf­führung im Verzeichniß bedingt ist.

Vor Ausfüllung der Spalte 9 ist insbesondere in jedem einzelnen Falle genau zu prüfen, ob den Censitcn nicht ein

Einkommen von mehr als 900 Mark beizumessen ist.

Abzug für Kinder unter 14 Jahren darf bei Prüfung

Frage nicht in Betracht gezogen werden.

Jnsaffe«

Armenhäusern und ähnlichen öffentlichen staltcn sind ohne namentliche Angabe summarisch

Der dieser von An­auf­

zunehmen.

Zum Personenverzeichniß ist das mit der Gemeindesteuer- liste vereinigte Formular zu verwenden.

Die Bescheinigung auf dem Tilelblatte des Personen- verzejchnisscs bczw. der Gemeindestcucrliste ist auf den 29. Otiober auszustcllen.

Die zur Veranlagung erforderlichen For­mulare (Pcrssnenocrzeichniß mit Gemnndesteuerlistc, Staals- steueilistc und Staatssteucirsllc) nebst Umschlägen werden in der hiesige« Waisenhausbuchdruckerei vorrâthig gehalten. Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher wollen für die alsbaldige Abholung der Formulare Sorge tragen.

Die Staalssteuerlcste für 1900 wird den Herren Bürger­meistern rc. demnächst von hier aus zugehen.

Hanau den 13. Oktober 1900.

Der Vorsitzende

der Einkommensteuer-Veranlagungs Kommission für den Landkreis Hanau.

J. St. 3276 ö. Schenck, Königlicher Landrath.

MâMtAschWW« öts OLertiirgerWeistersAtes.

Bekanntmachung.

Wir nehmen Veranlassung, an die Einwohnerschaft

das

bringende Ersuchen zu richten, sich bei vorkommenden Trauer- fällen stets unmittelbar nicht durch Vermittlung der Lodtenfrauen oder anderer Personen an den Leichen- Kommiffar, Herrn Hübenthal (im Bureau des Königlichen Standesamts) zu wenden, da nur in diesem Falle die städtische Begräbniß Anstalt die sorgfältige und pünktliche Funktionirung der Begräbniß-Einrichtuitgen gewährleisten kann.

Wir machen zugleich ausdrücklich darauf aufmerksam, daß in den für die Beerdigungen festgesetzten Taxen sämmtliche hierbei entstehenden Kosten (cinschl. der für ben Sarg) ent­halten sind und daß es allen Angestellten der Be-

gräbniß-Anstalt bei Strafe sofortkgcr Entlassung verbaten ist, für ihre Dienstlcistuugcn Driuk- gelser irgend welcher Art van den leidtragenden zu beanspruchen oder anzuuehmen.

Hanau den 1. Oktober 1900.

Der Magistrat.

Dr. G e b e s ch u s.

16797

Handelsregister.

1. Neu eingetragen ist die Firma I. D. Bauer in

Daniel Bauer

2.

Hanau, unb als ihr Inhaber der Kaufmann Jean Daniel Bauer in Hanau.

Die Firma E. & M. Schröder in Hanau ist auf Grund bei $ 142 des Reicht gesctzcs über die freiwillige Gerichtsbarkeit von Anvswcgm gelöscht worden.

Hanau den 13. Oktober 1900.

Königliches Amtsgericht 5.

16801

KOMM nun serlsrene VeztHMe etc.

Gefunden: 1 großer Hundcmaulkorb. 1 schwarz- ledernes Portemonnaie mit 1416 M. Inhalt. 1 Leder- täschchen mit 2,79. Konsummarkcn. 1 blaue Matrosen­mütze mit weißer Quaste. 1 Militär-Ehrenzeichen von 1866. 1 deutsches Sprachbuch, Ausgabe L.

Verloren: 1 gelbliche Pferdedecke.

Zugelaufen: 1 junger, weißer Foxterrier mit schwarzen und rothen Abzeichen, weibl. Gcschl.

Hanau den 15. Ctiober 1900.

Die Reichsbank.

Auf Grund des Gesetzes vom 7. Juni 1899 greifen bis zum 31. Dezember 1900 mehrfache Aenderungen in der Gc- stallung der Reichsbank Platz, welche nicht bloß die nächsten Interventen-Kreise angchen, sondern auch allgemeine volks- wirthschaftliche Bedeutung besitzen.

Zunächst sind infolge ber Erhöhung des Grundkapitals der Reichsbank für 30 Millionen Mark neue Bank Antheile zu begeben. Um dem Mittelstände eine größere Betheiligung zu ermöglichen, ist eine Herachctznng bei Nominal-Betrages der Bank Antheile von 3000 auf 1000 Mark erfolgt. Dem gleichen Zwecke dient auch die Bestimmung, daß die neuen Antheile im Wege der öffentlichen Zeichnung zu begeben sind. Ein Vorzugsrecht der bisherigen Amheil Inhaber für die Erwerbung neuer Antheile besteht darnach nicht.

Ferner ist durch die neuen Bestimmungen die Dividende der Anthcileigner zu Gunstcn der Rcichrkassc und des Reserve­fonds der Bank stark beschnitten worden. Zunächst erhalten

Feuilleton

jnach einjährigem Schulbesuch durchschnittlich jedes dreizehnte, aufs Angenehmste geregelt durch leichten Gesetze be$

ScibcSübnngen und Volkshygicne.

Von Prof. H. Raydt-Leipzig.

Wenn der englische Philosoph John Locke sagt:

Mn zwar Zu- eine

nach zweijährigem jedes sechste bis siebente und nach dreijähri­gem jedes fünfte Kmd bleichsüchtig. Die sogenannten Schul­krankheiten, wie nervöse Affektionen zahlreicher Art, gestörte Verbauung, Kopfschmerz, Kurzsichtigkeit, Wubelsäulenkrümmung u. s. w. stellen sich ein, und die entstehen im Wesentlichen durch den Mangel an ausreichender Bewegung, gehemmte Blutzirkulation und beeinträchtigte Blutbildung.

Nun können wir das ist meines Erachtens ganz klar den Schulzwang nicht entbehren, und ich glaube auch nicht, daß man irgendwie erheblich die Anforderungen an die Schüler herabmindern kann. Es gilt aber, ein richtiges Akguivalent zu schaffen, und da ist das einzige Gegenmittel kräftigste Bewegung, so viel wie möglich in freier Luft.

Wer soll dafür sorgen? Nun, in erster Linie, kann man sagen, die Familie. Die ist aber in unseren Großstädten oft schon aus äußeren Gründen gar nicht dazu in der Lage. Daher muß die Schule selber dies nöthige Acquivalent schaffen, und sie kann dus durch obligatorisches Turnen und durch Zugendspielt in freier Luft.

Das Schulturnen ist ja, gottlob, in den meisten Knaben- und Mädchenschulen eingeführt, und wo es noch nicht syste

gesunder Geist in einem gesunden Körper, das ist eine kurze, aber vollständige Beschreibung eines glücklichen standes in dieser Welt", so hat er mit diesem Worte große Wahrheit ausgesprochen, deren Bedeutung auch in unserer Zeit noch lange nicht genug beachtet wird.

Zu diesemglücklichen Zustand" ist sicherlich vielerlei nöthig, gute Ernährung, gesunde Wohnung, vernunftgemäße Kleidung und hygienische Einrichtungen mancherlei Art mit alledem wird sich unser Verein für Volkshygiene ja zu befassen haben ; ich möchte im Folgenden nur auf e i n Mittel dazu Hinweisen, das sich ein Zeder verhältnißmâßig leicht verschaffen kann, das ist die Gewohnheit körperlicher Uebungen von der Jugend bis zum Greisenalter.

Ueber die ersten Lebensjahre des Kindes ist wenig zu sagen. Der Drang nach Bewegung ist dann instinktiv so groß, daß er sich selbst durch das Verbot nicht zurückhalten läßt, und so tollt und rennt das gesunde Kind in glücklicher Unermüdlichkeit in seiner kleinen Welt genugsam umher, so daß alle Muskeln, insonderheit die Athewmuskeln und die des Herzens, sich trefflich entwickeln und stärken können.

Dann aber kommt vom siebenten Jahre an der, Schul­zwang. Entgegen dem Bewegungsdrang muß das Kind, oft in nur mäßiger Luft, mehrere Stunden brav und still auf - - .

der Schulbank sitzen, die geistige Thätigkeit wird von Jahr kommensten Maße, besser als die ausgedehntesten Spazier- au Jahr einseitig gesteigert, und was ist vielfach, insbesondere gänge oder irgend welche andere Körperübung^ starke Körper bei schwächlich angelegten Individuen, die Folge? Nach den bewegung in frischer Luft und belebendem Sonnenlicht, helle statistischen Untersuchungen von Axel Key in Schweden wird Freude und lauter Frohsinn im Kreis b?r munteren Genossen,

Spieles, das bringt der Jugend neue Spannkraft und andau­ernde Frische des Körpers und Reifte«. Daß dieser Gesund­brunnen unserer Jugend reicher fließe, dafür möge jedes Mit­glied des Vereins für Volksbygiene in seinem Kreise sorgen.

Aber mit der Fürsorge für die Schuljugend ist cs nicht gethan. Die in der Zagend liebgewonnene Gewohnheit der Leibesübungen darf und soll nimmer im Leben verloren gehen. Die Gewohnheit täglicher kötpcrlicher Uebungen maß zur all­gemeinsten Volktsiuc werden, dahin zu wirken, ist eine nicht unwichtige Aufgabe dessen, der für Volksgesundheit arbeiten will. Mit solcher Gewohnheit steht eS aber in unserm Volke

matisch durchgeführt ist, sollte es unverzüglich geschehen. Werth desselben für die Kräftigung und Erziehung der gend ist bedeutend. Zu einem vollkommenen Turnen Jahn'schen Sinne gehört aber als nothwendige Ergänzung

Der Ju im das

Jugendspiel in freier Luft, und damit ist es bei uns zu Lande immer noch nicht gut genug bestellt. Das Spiel im Freien, Barlanf, Schlagball, Fußball, Tennis u. s. w., gibt für den

jugendlichen Körper das gewünschte Gegengewicht im voll-

schlecht auS.

Stundenlanges Sitzen im Wirthshaufe m ungesunder, von Tabaüatich geschwängerter L ift, unmäßigcS Trinken, geist­loses Kartenspiel, da» Alles ist leider bei unS mehr Volkssitte als körperliche Bewegung. Hierin mit der Zeit Wandel zu schaffen, muß auch unsere Aufgabe sein. Die erwähnten Botksgewohnhcitcn erfrischen Köiper und Geist auf die Dauer nicht, vielmehr tragen sie wesentlich zur Erschlaffung bei. Die Fähigkeit, den der Gesundheit hinderlichen Schädlichkeiten des mobernen Lebens zu widerstehen und sich einen gesunden Geist in einem gesunden Körper bis ans Lebensende zu erhalten, gewähren am besten fortgesetzte tägliche Leibesübungen. Ein Land der Welt gibt es, in welchem den körperlichen Uebungen, insbesondere dem Spiel und Sport in freier Luft die ge­nügende Beachtung gesehenst wird, in welchem man mit Recht von Leibesübungen als allgemeiner VolkSsttte sprechen kann, das ist England. Die größere und wachsende Volksgesund­heit der englischen Nation kann man zum großen Theil auf diese glückliche Entwickelung des Volkslebens zurückführen.

Darum müssen und wollen wir alle Bestrebungen unter­stützen, die aus eine Vermehrung der Leibesübungen in Deutsch­land Hinzielen. Zn erster Linie steht da das deutsche Turnen;