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Amtliches Grgan für Staöl- unS LsuöKreis Hannu.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

M 233.

Freitag kn 5. Oktober

1900

rws

AmMcheS.

^anMrä^ ^anau.

BekakNtmachungeN des Königlichen Landrathsamtes.

Unter dem Viehbestand des Metzgers Julius Reitz in Großkrotzenburg ist die Maul- und Klauenseuche aus­gebrochen. Ueber das Reiß'sche Gehöft wurde die Sperre verhängt.

Hanau den 5. Oktober 1900.

Der Königliche Landrath

V 9358 v. Schenck.

In Preungesheim und Eschersheim (Kreis Frankfurt) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Hanau den 3. Oktober 1900.

Der Königliche Landrath.

V 9210 v. Schenck.

Gefundene und verlorene Gegenstände etc.

Gefunden: 1 kleines, schwarzes Portemonnaie mit 16 Pfg. Inhalt und einem beschriebenen Zettel.

Verloren: 1 goldene Brosche in Form eines Nagels mit Hufeisen und 3 Steinchen, gegen Belohnung abzugeben. Am 30. v. Mts. auf dem Wicsenwege von Hanau nach Steinheim 1 silbernes Kettenarmband. Am 2. d. Mts. auf dem Wege SteinheimerlandstraßeGlockenstraße Frank­furterthor Hochstädterlandstraße 1 silbervergoldetes Bröschchen ohne Nadel, 3 Kuhglöckchen darstellend.

Nom Wasenmeister am 4. d. Mts. eingefangen: 1 Dalmatiner m. Geschl.

Hanau den 5. Oktober 1900.

Die beiden Khalifen.

Man erinnert sich, daß ein angesehenes russisches Blatt kürzlich Deutschland verdächtigt hat, bei dem damals noch bevorstehenden Besuche des Schah- in Konstantinopel seine Hand im Spiel zu haben, um nämlich durch den Freund Deutschlands, den Sultan, die deutschen Jnteresten bei dem persischen Herrscher in empfehlende Erinnerung zu bringen. Jetzt wo der Besuch in der türkischen Hauptstadt sein Ende gefunden hat, dürften wohl auch die mißtrauischsten Russen zugeben, daß bei der Zusammenkunft in Konstan­tinopel weder der Schah, noch der Sultan, noch auch das türkische Volk an die deutschen Jnteresten gedacht haben, son­dern nur an die eigenen Interessen und an das den Gast mit dem ihn begrüßenden Volke einigende Band: an den Mohammedanismus.

Denn dies ist das Charakteristische und wohl auch historisch Bedeutungsvolle des Besuches in Konstantinopel: daß er eine Etappe weiter auf der Bahn der pauislamitischen Bewegung bedeutet. In diesem Sinne haben Volk und Presse der Türkei den Besuch aufgefaßt. Alle türkischen Blätter haben in ihren Begrüßungsartikeln hervorgehoben, daß eS sich hier um ein bedeutungsvolles Zeichen der Einigkeit des Mohammeda­nismus handele und daß die Geschlossenheit der muselmännischen Bevölkerung in den drei alten Erdtheilen durch den Besuch vor aller Welt dokumentirt wurde.

Der oberste Herr der sunnitischen Lehre und der oberste Herr der Schiiten, der Schah, der sich für den Stellvertreter Gottes auf Erden erklärt und somit dieselbe Rolle beansprucht, die der Sultan als ihm gehörig erklärt, freundschaftlich ver­eint in der Hauptstadt der Türkei! Welch ein Wandel im Laufe der Zeit*! Jahrhundertelang waren Perser und Türken daran gewöhnt, einander als Erbfeinde anzusehen. Beide Völker führten mit wechselndem Glück unaufhörliche Kriege gegen einander, bis sich schließlich das Uebergewicht entgiltig auf Seite der Türkei neigte. Erst im 19. Jahrhundert, zur selben Zeit, als bei den europäischen Völkern der Nationalitäts­begriff erstarkte, begann bei den Persern und Türken das Gefühl der Zusammengehörigkeit zu entstehen. Dies zeigte sich in eklatanter Weise, als die persische Regierung sowohl während des Krimkrieges, wie während des russisch-türkischen Krieges von 1877 geneigt war, die Schwierigkeiten, in denen sich die Türkei befand, zu Gunsten Persiens auszu­nutzen. Damals machte sich bei dem persischen Volke das mohammedanische Solidaritätsgefühl so lebhaft geltend, daß die Regierung von allen feindseligen Schritten gegen die Türkei Abstand zu nehmen gezwungen war. So ist das durch den Besuch in Konstantinopel dargcthane Solidaritäts­empfinden der Herrscher die Krönung des schon' länger vorhandenen Solidaritätsgefühls der Völker. Sunnismus und Schntismus bilden nun keine feindseligen Gegensätze

mehr, sondern beide zusammen stellen die mohammedanische Welt dar.

Diese Geschlossenheit des Mohammedanismus ist ganz besonders beachtenswerth zu einer Zeit, wo eS in beschämen- der Weise zu Tage tritt, wie gering die Einmüthigkeit der christlichen Nationen ist. Geben doch die Amerikaner ein wenig erfreuliches Beispiel dafür, daß bei dem Kampfe gegen daS chinesische Hcidenthum der christliche Gedanke nur eine sehr untergeordnete Rolle spielt gegenüber den Sonderinteressen der einzelnen Staaten. Die hier zu Tage tretende Uneinigkeit der christlichen Mächte ist aber nur zu sehr geeignet, die panislamitischen Hoffnungen noch mehr zu beleben.

Wer von dieser Steigerung der panislamitischen Be­wegung am empfindlichsten getroffen wird, ist aber nicht sowohl Rußland, als vielmehr England. Ruhland, obwohl selbst materiell nicht immer in günstiger Lage, übt doch gerade auf die Türkei und auf Persien schon finanziell einen ge­wissen Druck aus, ganz abgesehen davon, daß es militärisch beiden Mächten am gefährlichsten ist. Zu diese« faktischen, auf den Machtmitteln beruhenden Einflüsse aber kommt noch der moralische hinzu. Rußland versteht es so gut, mit den Mohammedanern umzugehen, daß diese in ihm nicht ihren Hauptgegner sehen. Wohl aber in England, daS einst der Beschützer des Mohammedanismus gewesen ist, heute aber bei allen Bekennern des Islams aufs äußerste unbeliebt ist.

So ist an sich schon jedes höhere Anschwellen der mohammedanischen Welle für England höchst fatal; England hat es ja im Sudan erfahren, wie gefährlich der mohamme­danische Fanatismus unter Umständen sein kann. Ganz besonders fatal aber ist es für England, wenn gerade in Persien die islamitische Bewegung .wächst, weil diese Be­wegung von dort aus sehr leicht nach Indien hinübcrgrcifcn kann. Bei den indischen Mohammedanern aber gährt es schon seit langer Zeit; waren doch auch die Grenzstämme, mit denen die Engländer vor einigen Jahren sehr ernsthafte Kämpfe zu führen hatten, mohammedanischen Bekenntnisse-. Do dürften sich also die englischen Staatsmänner bei der Fürstenbegegnung in Konstantinopel besondere und gewiß nicht erfreuliche Gedanken gemacht haben.

Sitzgelegenheit in offenen Verkaufsstelle».

Dem BundeZrath ist, wie schon kurz gemeldet, ein Ent­wurf von Bestimmungen über die Herstellung ausreichender und geeigneter Sitzgelegenheit in offenen Verkaufsstellen zu­gegangen, welcher folgendermaßen lautet:

1 . In denjenigen Räumen der offenen Verkaufsstellen, wo die Kundschaft bedient wich, sowie in den zu solchen VerkiufSstellen gehörenden Schreibstuben (Kontoren) muß für die daselbst be­schäftigten Gehilfen und Lehrlinge eine nach der Zahl dieser Per­sonen ausreichende Sitzgelegenheit vorhanden sein. Für die mit Bedienn ng der Kundschaft beschäftigten Personen muß die Sitzge­legenheit so emgeiichtet sein, daß sie auch während kürzerer Arbeits- unterdrechungen benutzt werden kann.

2 Die Besugniß der Polizeibehörden bleibt unberührt, im Wege der Verfügung für einzelne offene Verkaufsstellen oder durch allgemeine Anordnung für die offenen Verkaufsstellen ihres Bezirkes zu bestimmen, welchen besonderen Anforderungen die Sitzgelegenheit in Rücksicht auf die Zahl der Personen, für welche sie bestimmt ist, sowie hinsichtlich ihrer Lage und Beschaffenheit ge­nügen muß.

In der Begründung der Vorlage wird Folgendes aus­geführt :

Nach den von dem Kaiserlichen Gesundheitsamt bei den Er­hebungen der Kommission für Aibeiterstatfftik über die Arbeitsver­hältnisse im Handelsgewerbe erstatteten Gutachten ist bei den in offenen Verkaufsstellen thätigen Personen die Entstehung gewisser ernster und häufig dauernder Gesundheitsschädigung insbesondere dem Umstande beizumeffen, daß sie ihre Arbeit nicht anders als stehend verrichten können. Angesichts dieser Thatsache wird in dem Bericht der genannten Kommission mit Recht darauf hin gewiesen, daß er nicht als ein berechtigter Gebrauch angesehen werden kann, wenn dem Labenpersonal das Sitzen im Laden auch dann verboten oder that­sächlich unmöglich gemacht wird, wenn keine Kunden zu bedienen find. Diesen Mißständen gegenüber alsbald von Reichswegen einzuschreiten, hat bereits bei den Vorarbeiten zu der Gewerbeordnungsnovelle vom 80. Juni 1900 in der Absicht gelegen. Ein unverzügliches Vorgehen auf diesem Gebiet erscheint um so dringlicher, als auch in jüngster Zeit wieder lebhafte Klagen über die gesundheitsschädlichen Folgen des übermäßig langen Stehens sowie des Mangels an ausreichender Sitzgelegenheit in offenen Ladenräumen und den zu den offenen Ver­kaufsstellen gehörenden Schreibstuben (Kontoren) nicht nur unter dem weiblichen, sonder« auch bei dem männlichen Hilfspersonal laut ge­worden sind. Es empfiehlt sich daher, die Frage, ob etwa in nächster Zeit von Reichswegen noch weitere Schutzvorschriften auf Grund des Paragraphen 139h Absatz 1 der Gewerbeordnung in Aussicht zu N'hmen sind, vorläufig zurückzustellen und zunächst dem Geschäfts­inhaber die Verpflichtung aufzuerlegen, für die in den offenen Ver­kaufsstellen und den dazu gehörenden Schreibstuben beschäftigten Ge­hilfen und Lehrlinge eine nach der Zahl dieser Personen ausreichende

und nach L«ge und Beschaffenheit geeignete Sitzgelegenheit zu be­schossen und deren Benutzung in entsprechender Weise zu gestatten. Hierzu gehört insbesondere euch, daß die Sitzgrstg-ndeit für das Ladenpersonal so eingerichtet wird, daß sie von den Angestellten nicht nur während größerer Pausen, sondern auch während kürzerer Ar- beitsunterbrechunie« erreicht werden lenn. Für die Ausdehnung der Bestimmung auf die mit den offenen Verkaufsstellen verbundenen Lagerräume dürfte ein allgemeines Bedürfniß richt bestehen. Wo in Einzelfällen etwa llebelsiände zu Tage treten sollten, würde denselben auf Grund des Paragraphen 139g her Gewerbeordnung durch die zuständigen Polizeibehörden abgeholfen werden können. Da­gegen wird in Uebereinstimmung mit dem vom Reichstag in der iw eiten Lesung der Novelle gefaßten Beschlusse besonderer Werth d«"«f zu legen sei», daß der mit der Anwendung des Paragraphen 139h erstrebte Schutz nicht nur dem weiblichen, sondern oiich dem männlichen Hilfspersonal zu Theil wirb. Sowohl die Rücksicht auf hie Verschiedenartigkeit der Verhältnisse, al» auch der Mangel ausreichender Erfahrungen aus diesem (Miete rathen davon ab, in die zu erlassende Vorschrift nach dem Vorgänge des englischen Seats for shep assistants act vom Jahre 1899 bie Bestimmung aufzunehmen, daß in jedem Raun, für mindestens je drei in dem­selben beschäftigte weibliche Angestellte eine besondere Sitzgelegenheit einzurichten ist. Andererseits dürste der Vorschlag des am 13. März d. I. dem französischen Senat voroelegten, von der Dcpulirtenlammer angenommenen Gesetzeniwurfs, wonach der Ladeninhaber gehalten sein soll, in jede« Geschäftsraum für jeden darin beschäftigte!! weib­lichen Angestellten eine besondere Sitzgelegenheit zu beschaffen, in zahlreichen Fällen über dos Bedürf,,iß. Hinausgehen, jedenfalls aber im Hinblick auf die namentlich in kleineren Geschäften häufig ange- troffenen beschränkten Räumlichkeiten auf erhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung stoßen und dem Ladenirchaber nnverhälMiß- mäßige Rosten verursachen. Hiernach wird die in dem Entwurf vor­geschlagene allgemeine Vorschrift von einer zifferwäßigen Bestimmung nach der Zahl der Personen und Sitzplätze den Vorzug verdienen, zumal sich auch aus den Kreisen der zunÄchst betheiligten Prinzipale und Gehilfen zahlreiche Stimmen für den ersteren Weg ausgesprochen haben.

Tagesschau.

Ordensverleihungen.

DerReichsjllnzeiger" veröffentlicht folgende Ordens­verleihungen : Stern mit Eichenlaub und Schwertern zum Rothen Adlerorden zweiter Klasse erhielt Vizeadmiral Bcndc- mann, Chef des Kreuzergeschwaders, den Rothen Adlerorden dritter Klasse mit Schleife, Schwertern und der königl. Krone erhielt Kapitän Pohl, Kommandant des KreuzersHansa", die Schwerter zum Rothen Adlerorden vierter Klasse erhielt Hauptmann Genö vom dritten Seebataillon. Den Rothen Adlerorden vierter Klasse mit Schwertern erhieltenKapitän­leutnant Weniger vom KreuzerGefion", Kapiiänlcutnant Kühne vom KanonenbootIltis", Hauptmann v. Knobelsdorff Boni dritten Seebataillon, Oberleutnant Hoffmann, Lametsch, Edler v. Waffenstein vom KanonenbootIltis", Stabsarzt Schoden vom KanonenbootIltis", den Kronenorden zâlcr Klasse mit Schwertern erhielt Kapitän v. Usedom, Komman­dant des KreuzersHertha", den Kronenorden dritter Klasse mit Schwertern erhielt Major Christ, Kommandeur des dritten Seebataillons, dip Schwerter zum Kronenorden vierter Klasse erhielt Oberleutnant v. Natzmcr vom KreuzerHansa", den Kronenorden vierter Klasse mit Schwertern erhielten: Ober­leutnant v. Klippel vom KanonenbootIltis", Oberleutnant Nerger vom KanonenbootIltis", Oberleutnant Fielitz »om KreuzerHansa", Oberleutnant von Klitzing vom Kreuzer Hansa", Oberleutnant Petzel vom KreuzerGefion", Ober­leutnant v. Bülow vom KreuzerKaiserin Augusta , Z'ber» leutnant Hanno vom KreuzerHertha", Leutnant Ellmers vom KreuzerHertha", Leutuant Becker vom KreuzerHanfa , Leutnant Cretius vom zweiten Seebataillon, Marine-Ingenieur Friedrichs vom KanonenbootIltis". Marineoberzahlmeister KoSlik vom KanonenbootIltis" und Taku-Lotsc Lindberg. Ferner wurden 23 Militärehrenzeichen zweiter Klafte an Steuerleute usw. verliehen.

Handwerksorganisation.

Wenn in einigen Blättern die Reibungen, welche gegen- »artig in Handwcrkcrkreiscn wegen der Errichtung eines Handwerkskammertages zu beobachten sind, mit der Hand­werksorganisation als solcher in Verbindung gebracht werden, so beruht die dabei zum Ausdruck kommende VoranSsetznng auf einem Irrthum. Mit der Handwerk-organisation hat der ^andwerkskamMcr- oder Handwerkstag nicht» zu thun. Jene ist mit der Errichtung der Handwerkskammern den Bcstim- mnngen des Gesetzes gemäß zum Abschluß gelangt, eS ist also nicht etwa zu ihrer Krönung die Errichluxg eines Deutschen Handwerkstages oder, wie ein solches Organ sonst genannt werden wird, nöthig. Im Gegentheil, die Behörden werden sich bei der Beaufsichtigung der Durchführung der gesetzlichen Vorschriften stets, soweit die Handwerkskammern dabei in Frage kommen, lediglich an diese halten müssen, diese werden einzeln verantwortlich bleibe». Jndcffen könnte, was nicht zu leugnen ist, ein alle Handwerkskammern umfassendes Organ