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Amtliches Grgan für $fa5f- und Landkreis Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Nr. 219.

Mittwoch den 19. September

1900

Amtliches, ^and&rei^ ^anau.

BekaMtmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Metzgermeister Jean Marx, Rappengasse 2 hier,^ ist als Vertrauensmann und Metzgermeister Christian Nico- lans, Langstraße 88 hier, « Vertrauensmann-Stellver­treter der Fleischerei-Berufsgensssenschaft für den Bezirk 97, umfassend die Kreise Hanau (Stadt und Land) und Hünfeld gewählt worden.

Hanau den 14. September 1900.

Der Königliche Landrath.

V 8496 v. Scheu ck.

Der Hofverwalter Hermann Lenke auf Gronaucrhof ist als stellvertretender Gutsvorsteher des Gutsbezirks Gronauerhof verpflichtet worden.

Hanau den 12. September 1900.

Der Königliche Landrath

A 3629 v. Schenck.~

Beschluß.

Als Gerichtsvollzieherbezirk wird zugewiesen:

1. dem Gerichtsvollzieher Linn dahier

der westliche Theil der Stadt Hanau und zwar derjenige, welcher westlich von der Bebraer Bahnhofstraße, Theil der Gärtnerstraße bis zur Kleinestraße, Kleincstraße, Französische Allee, Kölnischestraße, Marktplatz, Fahrstraße, Paradeplatz bis zur Hauptwachc, Bangertstraße, Hospital­straße, Vorstadt, liegt und zwar einschließlich der Bebraer Bahnhofstraße, Gärtnerstraße bis zur Ecke der Kleine­straße, Französischen Allee, Kölnischestraße, Marktplatz; Fahrstraße und ausschließlich Bangertstraße, Hospital­straße, Vorstadt.

Folgende Ortschaften:

Kesselstadt mit dem Stationshaus bei Wilhelmsbad, Schloß Philippsruhe nebst Fasanerie, Wilhelmsbad, Wilhelms­bader Hof, Dörnigheim, Hochstadt, Wachenbuchen.

2. dem Gerichtsvollzieher Loefer dahier

die Altstadt von Hanau, soweit sie nicht zum I. Bezirk gehört, nebst dem vor der Kinzigbrücke, vor der Wilhelms­brücke gelegenen Stadttheil, von der Neustadt der nörd­lich und östlich vom Paradeplatz, Mühlstraße und Garten­straße belegene Stadttheil einschließlich dieser Straßen.

Folgende Ortschaften:

Bruchköbel mit Kinzigheimerhof, Niederissigheim mit der Blockmühle, Oberissigheim mit der Mühle, Rüdigheim mit der Tiefeborn-Mühle, Mittelbuchen.

3. dem Gerichtsvollzieher Werner dahier

der östliche Theil der Neustadt Hanau, ausschließlich des Bezirks I und II, die davor liegenden Stadttheile ein­schließlich des Waldesels.

Folgende Ortschaften:

Großauheim, Großkrotzenburg, Neuhof, Oberförsterei mit dem Forsthaus an der Lamboybrücke, Niederrodenbach mit der Ziegelhütte, Oberrodenbach mit der Hainsmühle, Pulverfabrik und Wolfgang.

Als Vertreter werden bestimmt:

Gerichtsvollzieher Loefer für Gerichtsvollzieher Linn, Gerichtsvollzieher Werner für Gerichtsvollzieher Loefer, Gerichtsvollzieher Linn für Gerichtsvollzieher Werner.

Die Zustellungsaufträge des 8 17 Nr. 3, Hatz 2 der Gerichtsvollzieher-Ordnung werden nach Buchstaben wie folgt vertheilt:

Wenn der Anfangsbuchstabe des Namens der Person, an welche zugestellt werden soll, beginnt mit:

a. AH einschließlich dem Gerichtsvollzieher Linn,

b. IQ einschließlich dem Gerichtsvollzieher Loefer,

e. BZ einschließlich dem Gerichtsvollzieher Werner.

Sollen in einer Sache an mehrere Personen Zustellungs­aufträge erledigt werden, so entscheidet bei der Zutheilung der erste Name in der betreffenden Sache.

Hanau den 13. September 1900.

Der aufsichtführende Amtsrichter.

AWabctisHes StraßcNverzciWiß der Stadt Hanau.

Bezirk des Gerichtsvollziehers Linn.

Französische Allee, Philippsruher Allee, Altstraße, Neue Anlage Haus Nr. 222, gerade, Nr. 2753 ungerade,

Bebraer Bahnhofstraße laä bis 18, Bangert, Bleichstraße, Brückenstraße, Dammstraße, Diakonissenstraßc, Fahrstraße, Fischerhüttenweg, Fisckerstraße, Frankfurterstraße, Gärtnerstraße Nr. 40, 4287, Glockenstraße, Hahnenstraße, Hammerstraßc, Herrnstraße, Heumarkt, Kanalplatz, Vor dem Kanalthor, Kleincstraße, Kölnischestraße, Krümerstraße, Langstraße 3191 ungerade, Nr. 5298 gerade Nr., Lindenstraße, Lothringer- straße, Mainkaual, Mainstraßc, Marktplatz, Nußallee, Paradies­straße, Philipp-Ludwigsanlage, Römerstraße, Schäferstraße, Steinheimcrstraße, Stcinheimer Landstraße, Vor dem Stein- heimerthor, Slernstraße.

Bezirk des Gerichtsvollziehers Loefer.

Baderstraße, Bangeristraße, Bogenstraße, Bruchköbeler Landstraße, Große und Kleine Dcchaneistraße, Eberhardstraße, Engestraße, Erbsengasse, Kleine Fahrstraße, Fallbachstraßc, Fasanerieweg, Frankfurter Landstraße, Frohnhofstraße, Garten­straße, Haiustraße, Kleine Hainstraße, Holzabfuhrweg, Hospital­straße, Jöhanniskirchplatz, Johanniskirchstraße, Josefstraße, Vor der Kinzigbrückc, Kiuzighcimerwez, Kinzigstraße, Klein­bahnhöf, Körnerstraße, Lamboystraßc, Marienkirchstraße, Marien­straße, Altstädter Markt, Marktsträße, Maulbeerallee, Metzger­straße, Mühlstraßc, Mühlthorweg, Neustraße, Nordstraße, Nordbahnhof, Paradeplatz, Predigerstraßc, Ramsaystraße, Rappenstraße, Nebenstraße, Rhönstraße, alter Rückingerweg, Sandeldamm, Kleine Sandstraße, Schirnstraße, Jm Schloß- Hof, Schloßstraßc, Schulstraße, Steinstraße, Teichweg, Ticfe­straße, Türkische Gärten, Uferstraße, Vorstadt, Wilhelmstraße, Wolfstraße.

Bezirk des Gerichtsvollziehers Werner.

Akadcmicstraße, Neue Anlage 1 bis 25 ungerade Nummer, Annastraße, Auheimerweg, Ballplatz, Am alten BebrarrDahnhof, Bebraer Bahnhofstraße 1 und In, Dernhardstraße, Friedrichstraße, Gärtnerstraße Nr. 139, 41, Grimmstraße, Grüucrweg, Hirschstraße, Kirchstraße, Langstraße Nr. 137 ungerade und 250 gerade Nummern, Lcimenstraßc, Leipzigerstraße, Nürnbergerstraße, Am alten Oberrodenbacherweg, Ostbahnhof, Am Ostbahnhof, Am großen Nohr, Nosenstraße, Salzstraße, Landstraße, Schnurstraße, Schützcnstraße, Spessartstraße, Viktoriastraßc, Wärterhäuser, Waldstraße, Wallweg, Weber­straße, Augustastraße. 15087

HchuiÄme imd tmlorciie Gtzenstwc etc.

Gefunden: 1 kleines schwarzes Portemonnaie mit weißem Schloß, Jockeymütze darstellend, mit 1,71 M. und 45 Centim belgisches Geld Inhalt. 1 blaue Matrosenmütze mit Quaste.

Zugelaufen: 1 Ente.

Entflogen: 1 junger Kanarienvogel mit einem schwarzen Fleck auf dem rechten Flügel.

Hanan den 19. September 1900.

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Eine Grundbedingung für Verhand­lungen mit China.

DieNordd. Allg. Ztg." meldet: An die Botschaften in London, Paris, Rom, Washington, Wien und an die Gesandtschaft in Tokio ging nachstehendes Zirkular- Telegramm: "

Die Regierung des Kaisers erachtet als Vorbedin­gung für den Eintritt in den diplomatischen Ver­kehr mit der chinesischen Regierung die Aus­lieferung derjenigen Personen, die als erste und eigentliche Anstifter der gegen das Völkerrecht in Peking begangenen Verbrechen festgestcllt sind. Die Zahl der ausführenden verbrecherischen Werkzeuge ist zu groß. Dem zivilisirten Gewiffen würde eine Massen­exekution widersprechen. Auch liegt es in den Verhält­nissen, daß selbst die Gruppe der Leiter nicht vollständig ermittelt werden kann. Die Wenigen aber unter ihnen, deren Schuld notorisch ist, sollten ausgcliefert und bestraft werden. Die Vertretungen der Mächte in Pe­king werden in der Lage sein, in dieser Untersuchung vollgiltiges Zeugniß abzulegen oder beizubringen. Auf die Zahl der Bestraften komme es weniger an, als auf ihre Eigenschaft als Hauptanstifter und Thäter. Die Regierung glaubt auf die Einstimmig­keit aller Kabinette in diesem Punkte zählen zu können. Denn die Gleichgiltigkeit gegen den Gedanken einer ge­rechten Sühne wäre gleichbedeutend mit der Gleichgiltigkeit gegen die Wiederholung der Verbrechen. Die Regierung schlägt deshalb den betheiligten Kabinetten vor, ihre Ver­treter in Peking zur Bezeichnung derjenigen leiten­

den chinesischen Persönlichkeiten aufzufordern' über deren Schuld bei der Anstiftung oder Durch­führung der Verbrechen Zweifel ausgeschlossen sind. gcz. ». Bülow.

Schon die Unterredung mit dem deutschen Gesandten von Mumm, ju deren Herbeiführung sich Li-Hung-Tschang vor seiner Abreise von Shanghai noch entschlossen hat, wird dem alten Vizcköniz gezeigt haben, daß, um die militärischen Ope­rationen gegen China zum Stillpand zu bringen, andere Mittel angeweudct werden müssen, als die bisherigen Machen­schaften zur Störung des Eitwernehmens unter den Mächten oder zur Verschleppung »naugenehmer Fragen. Fwar hat Li noch einmal die Rollen zu tauschen gesucht, indem er von dem deutschen Gesandten als legitimirter FricdcnSverhändlcr aiterkannt sein wollte, bevor er seine Vollmacht zeigte. Aber dies Versteckspiel kann nur die Wirkung Habens daß auf deutscher Seite die ohnehin nicht sehr starke Bereitwilligkeit, mit Li-Hung-Tschang zu verhandeln, noch mehr abgeschwächt wird. Jedenfalls hat Li aus seinem Besuch bei Herrn von Mumm die Ueberzeugung gewonnen, daß, auch abgesehen von der Vollmachtsfrage, die chinesischen Machthaber andere Saiten aufziehen und mehr Ernst zeigen müssen für die Erfüllung der von den Mächten zu stellenden Bedingungen. In erster Linie steht hierbei die B e st r a f u n g der S ch u I b i g c n. Sie gehört weniger in die Friedensvcrhandlungcn selbst hin­ein, sie bildet vielmehr die Voraussetzung dafür, daß über­haupt die Mächte sich auf Unterhandlungen cinlassen. Um die Personen der chinesischen Rädelsführer festzustcllcn, wäre der ungeeignetste Weg, sich etwa an den chinesischen Hof zu wenden. Dieser würde auch im günstigsten Falle nicht die wirklichen Anstifter, sondern nur untergeordnete Werkzeuge zur Bestrafung ausliefern. Es kann aber den Mächten gar­nicht schwer fallen, gestützt auf die Wahrnehmungen ihrer be­lagert gewesenen Gesandtschaften diejenigen Persönlichkeiten zu ermitteln, welche die öffentliche Stimme "in Peking sowohl der Fremden wie der Chinesen selbst als Urheber der in den letzten Monaten begangenen Frevel gegen das Völkerrecht bezeichnet. Die deutsche Regierung hat nunmehr, wie aus oben mitgc- theiltcm Zirkular-Telegramm hcrvorgeht, dcu Zeitpunkt für ge­kommen erachtet, um dieses Ermittlungsverfahren in Gang zu bringen, gegen dessen Unerlâßlichkeit keine Macht Einspruch erheben kann, die es mit der Ausführung des allseitig ge­billigten ProgrammpunktesSühne für das Vergangene" ernst nimmt. Selbst von Li-Hung-Tschang werden Schritte be­richtet, wonach er die Nothwendigkeit, eine Reihe von chinesi­schen Würdenträgern preiszugeben, begriffen zu haben scheint. Führt die Anregung Deutschlands zum Ziel, so wird gerade unsere Diplomatie sich das Verdienst zuschrcibcn können, durch Erledigung der Sch nldfrage ein Haupthinderniß für die Eröffnung ernsthafter Friedensoerhandlungen aus dem Wege geräumt zu haben.

Telegramm:

Wien, 19. Septbr. Die Zirkulardepesche des Grafen von Bülow wird von der hiesigen Presse in zustiinmcn- der Weise besprochen. Die Forderungen Deutschlands werden als bescheiden und unzweifelhaft dem Völkerrechte nach alS begründet erachtet. Trotzdem aber wird der Besorgniß Ausdruck gegeben, daß durch dieses Telegramm die Friedens- verhandlungen eine Verzögerung erfahren würden und daß einzelne Mächte versuchen werden, Deutschland an die Wand zu drücken und die Mission des Grafen Waldersce gegen­standslos zu machen. *

Zur Lage in China liegen sonst nur ganz unverbürgte Mittheilungen aus Shanghai vor, die theilweise von dem Nachrichten-Bureau des Deutschen Flottenvereins eingegangen sind. Shanghaier Zeitungen berichten, daß die Boxer die auf dem Wege von Peking nach Paotingfu liegende, etwa 50 Kilometer von der Hauptstadt entfernte Ortschaft Tschutschou niedergebrannt haben. Ein weiterer Vormarsch der Deutschen unter General von Hoepfner auf Poatingfu soll vor der Hand unmöglich sein, da die Wege für Artillerie unpassirbar sind. Außerdem bestätigt sich die Nachricht von einem Angriff der Boxer auf amerikanische Truppen bei Matou (etwa 34 Kilometer von Peking), auf der Straße nach Tientsin. Der Angriff wurde zurückgeschlagen. 12 000 chinesische Arbeiter in Kanton sind ohne Arbeit; man befürchtet daher ernstliche Unruhen. Shanghaier chinesische Zeitungen behaupten, daß infolge der angeblich zu hohen Forderungen der Mächte zwischen diesen einerseits und dem Prinzen Tsching und General Aunglu andererseits Differenzen ausgebrochen sind. Der scheinbar fremdenfreundliche Gencralgouverneur von Hupe und Hunan, Tschangtschitung, ließ drei von den Reformern, die ihm ihre Ideen offen entwickelten, köpfen,