Ä>»enement8- Preis:
Jährlich 9 M.
Heckbjährl. 4 U4 50 -4. Vierteljährlich 2 M 25 -4-
Für auswärtige Äonnrnten mit dem betretenden Posraufjchlag.
Die einzelne
Nummer kostet
10 4.
«MM GMMM
Zugleich G ^'
Amtliches Grgau für Skaöt- unö Lauökreis Hmmu.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
PinrücfKuge- gebühr
für Stadt- und 2ai* kreis Hanau 10 <4 He 4gefpaltene Garmond- zeile oder deren Raum, für Auswärts 15 ,4.
Im Reklamcnthci!
die Zeile 20 4» für Auswärts 30 4.
Rr. 173.
AmMches.
^anö^retis ^anau. Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes. An die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises.
Von verschiedenen Bürgermeistern, in deren Bezirke vorübergehende betriebsstenerpffichtige Betriebe zur Anmeldung gekommen sind, stehen noch die an mich zu erstattenden Anzeigen aus. Ich bringe daher meine Verfügung vom 8. Jnni 1899 — J.-St. 2423 — abgedrnckt in Nr 43 der Amtlichen Beilage zum „Hanauer Anzeiger" für 1899 — wiederholt in Erinnerung.
Hanau den 19. Juli 1900.
Der Königliche Landrath.
J.-St. 2444 v. Schenck.
Gchmdme und verlorene Gegenstände etc.
Gefunden: 1 weißes Herrenhemd, gez. F M 6. 1 schwarzseidener Damenregenschirm mit Perlmuttergriff bei Wilcke & Co., Krämerstraße hier, stehen geblieben; E mpfang- nahme daselbst.
Hanau den 27. Juli 1900.
Ausländische Arbeiter.
In den Preß-Erörterungen, die sich an einen Aussatz Dr. v. Hansemanns in der „Ostmark" knüpfen, ist jüngst die Frage der Zulassung ausländischer landwirthschaftlicher Arbeiter wiederum eingehend erörtert worden. Leider aber machen sich hierbei so vielfach Einseitigkeiten und schiefe Urtheile geltend, deren Richtigstellung dringend geboten erscheint.
Auch bei der Frage der Zulassung ausländischer Arbeiter handelt es sich, wie bei fast allen Fragen des öffentlichen Lebens, nicht um ein einfaches Entweder-Oder, sondern es gilt vielmehr auch hier, eine richtige Mittellinie für die widerstreitendsten Interessen zu finden. Die Arbeiternoth der Landwirthschaft, besonders im Osten, steht außer Frage, und zwar werden alle landwirthschaftlichen Betriebe, große und kleine, soweit sie überhaupt fremder Hilfskräfte benölhigen, von dieser Noth in gleichem Maße betroffen. Die ganze Tragweite und Bedeutung der hier auf dem Spiele stehenden Interessen wird von den Gegnern der Zulassung ausländischer Arbeiter verkannt, wenn sie diese Maßnahme ausschließlich unter wirthschaftspolitischem Standpunkte betrachten oder gar
Freitag den 27. Juli
als einfachen Liebesdienst auffasscn, den die Regierung einem bestimmten Berufsstande erweist. Nein, es handelt sich hierbei vielmehr um ein nationales Interesse allerersten Ranges; denn die Lebens- und Leistungsfähigkeit der Landwirthschaft ist für unsere Wehrkraft und ein gesundes staatliches Leben, kürz für den Fortbestand des Vaterlandes geradezu unentbehrlich.
Nun freilich gibt es aber für die Zulassung ausländischer Arbeiter eine Grenze, deren Uebersckreiten dem nationalen Interesse nicht nur nicht förderlich, sondern geradezu verderblich sein müßte. Die östlichen Provinzen haben sich so wie so schon der drohenden Slavisirung mit allen Kräften zu erwehren, da darf das Gewicht des Slaventhums nicht noch durch Zuzug von außen künstlich verstärkt werden. Die Staatsregierung hat den einzig richtigen Weg eingeschlagen, indem sie an dem Grundsätze festhält, daß fremde Arbeiter slavischer Nationalität auch für die Landwirlhschaft nur als Saison-Arbeiter, nicht aber zur dauernden Niederlassung zu- gelaffen werden dürfen, innerhalb der durch diesen Grundsatz gezogenen Schranken aber den immer stärker hervortretenden Mangel an landwirthschaftlichen Arbeitern thunlichst zu mildern sucht.
Auf diesen Erwägungen beruht die Festsetzung des Zu- lassungs-Termines auf den 1. Februar und des EntlassungsTermines auf den 20. Dezember. Die vordem auf die Zeit vom 1. Mürz bis zum 1. Dezember, also auf neun Monate, festgesetzte Frist erwies sich, wie die Erfahrung gelehrt hat, als nicht mehr zureichend; in zahlreichen Wirthschaften besteht vielmehr, sofern der Wirthschaftsbetrieb nicht ernstlich gefährdet werden soll, das dringende Bedürfniß, fremde Arbeiter schon vor dem 1. März in Dienst zu stellen und über den 1. Dezember hinaus zu beschäftigen. Um diesem Bedürfnisse abzu- helfcn, wurde die gegenwärtig geltende Frist vom 1. Februar bis 20. Dezember eingeführt. Es sind sonach immer noch sechs Wochen, während welcher die slavischen Arbeiter von der preußischen Grenze ferngehalten werden, und dieser Zeitraum dürfte genügen, um ihnen zum Bewußtsein zu bringen, daß sie nicht nach Preußen gehören, sondern dort nur zu weitgehender Beschäftigung zugelassen sind. Aber er genügt auch gerade nur noch und stellt somit das Aeußerste mit den nationalen Interessen vereinbarte Zugeständniß an die Landwirthschaft dar.
Man sollte also Hüben und drüben aufhören, an der Regelung, welche die Frage der Zulassung ausländischer Arbeiter gegenwärtig gefunden hat, zu rütteln. Es ist durch sie ein' Mittelweg festgelegt worden, dessen Ueberschreitung von der einen wie der anderen Seite verderbliche Schädigungen des nationalen Interesses nach sich ziehen müßte.
1900
Tagesschau.
Der Krieg in Südafrika.
London, 26. Juli. Lord Roberts meldet: General Runter griff am 23. d. Mts. die Stellungen der Buren auf den südlich befindlichen Hügeln an. Nach einem den ganzen Tag dauernden Gefechte wurde ein Hügel genommen. Es wurde ein Sturmangriff auf einen zweiten, den Paß beherrschenden Hügel unternommen. Der Angriff begegnete heftigem Widerstand und glückte nicht. Die leichte Hochländerinfanterie wurde durch ein heftiges Feuer gezwungen, sich zurückzuziehen. Die englischen Verluste betrugen etwa 50 Mann. Am 24. d. Mts. besetzte Hunter einen Einschnitt hinter dem Passe und am 25 d. Mis. räumte der Feind seine Stellungen.
Von der Zuversicht der Eingeborenen ans den Philippinen
zeugt ein Friedensangebot, das die philippinische Junta den Amerikanern gemacht hat und das folgende Punkte umfaßt: 1) Zahlung von zwanzig Millionen Dollars an die Vereinigten Staaten als Ersatz für den an Spanien als Kaufpreis für die Philippinen gezahlten Betrag. 2) Herstellung freundlicher, politischer und kommerzieller Beziehungen zwischen beiden Ländern. 3) Gewährung von Kohlenstationcn an die Vereinigten Staaten außerhalb der bestehenden Städte. 4) Keine Monopole auf den Inseln und Gleichstellung der Amerikaner mit den Eingeborenen in Bezug auf Sicherheit der Person und ihres Eigenthums. 5) Gewährung aller Forderungen der Amerikaner, sofern sie nicht die persönlichen und politischen Rechte der Filipinos berühren. Die Hauptsache, die Anerkennung der staatlichen Selbständigkeit der Philippinen, wird in diesem Vorschlag nicht ausdrücklich genannt, erhellt aber aus den angeführten Punkten. Selbstverständlich werden die Vereinigten Staaten, wenigstens so lange Mac Kinley Präsident ist, auf solcher Grundlage nicht mit den Philippinen unterhandeln, sondern es vorziehen, den Krieg fortzuführen, wie aussichtslos er auch sein mag.
Revolution in Kolumbien.
Der amerikanische Konsul in Panama berichtet, daß die Revolution in Kolumbien einen ernsten Charakter annimmt und daß die Aufständischen, welche die Regierungstruppen angreifen, selbst an eine Beschießung von Panama denken. Da im Vertrage vom Jahre 1846 der Isthmus für neutral erklärt ist, haben die Vereinigten Staaten sofort Protest gegen die Beschießung eingelegt. — In Newyork ist folgendes Telegramm aus Colon eingetroffen: Rings um Panama wüthet ein heftiges Gefecht. Die Regierungstruppen leisten kräftig Widerstand. Aus Savanilla sind tausend Mann Vcr-
Kleines Feuilleton
zeug geschaffen, wenn dieses eine für den Gebrauch an einer genügend großen Anzahl von Tagen im Jahr ausreichende ■ Geschwindigkeit besitzt. Letztere aber konnte bei dem statt-
! gehabten Versuch nicht ermittelt werden, und zwar aus nach- : stehenden Gründen: Infolge zu langen Festhaltens zweier Das Zeppelin'sche Luftschiff. Graf Zeppelin er- Haltetaue am hinteren Ende blieb letzteres beim Aufstieg des stattet an die Interessenten seines Unternehmens folgenden Fahrzeuges in der Aufwärtsbewegung -zurück. Sobald die Bericht: Tie Unterbringung des Fahrzeuges in der auf dem. Taue losgelassen waren, wurde das Laufgewicht nach vor- See schwimmenden Halle hat sich bewährt; die Aus- und wärts gebracht. Dadurch schwang das Fahrzeug gegen die Einführung ging glatt von statten. Das Fahrzeug hat, trotz-' wagerechte Lage zurück und erreichte, in derselben angelangt, dem die theilweise Füllung mit nicht reinem Gase einen da nun auch die Schrauben vorwärts arbeiteten, seine größte Minderauftrieb von ungefähr 300 Kilogramm und die, Geschwindigkeit während dieses Versuchs. Es kam gegen den Wärmeabnahme von etwa" 10 Grad seit der Füllung einen Ihm gerade entgegenstehenden 5,5 Meter Sekunden-Wind solchen von rund 300 Kilogramm ergab, noch eine genügende! (Messung am Beobachtungsfesselballon) in diesem Augenblick Menge von verfügbarem Ballast mit hochheben können: 350 wasch vorwärts. Dieser Augenblick aber war viel zu kurz, Kilogramm, von welchen es 270 Kilogramm zurückbrachte.' um ihm zu gestatten, auch nur annähernd seine wirklich größte Auch die Ausgabe von 80 Kilogramm war wohl nur durch j Geschwindigkeit anznnehmen. Das^Fahrzeug schoß nämlich, künftig vermeidbare mißliche Umstände geboten. Sobald die "r * 1 m Schrauben in Gang gesetzt waren, folgte das Fahrzeug der Steuerung willig. Die wagerechte Lage konnte immer wieder eingenommen werden, obgleich der bald /eingetretene Bruch einer Knrbel die fernere Verwendung des zu diesem Zweck vorhandenen Laufgewichts verhinderte. Das Herabsinken auf den See erfolgte trotz bedeutender und rascher Gas- und dann nur geringer Ballastausgabe so sachte, daß die Landung auch auf festem Boden unbedenklich erscheinen muß. Der Auftriebsverlust durch ungewolltes Entweichen von Gas war ohne Zweifel geringer, als die Gewichtsverminderung durch Benzinverbrauch. Dieses Verhältniß würde, wie die Messungen des Gasgewichts in den folgenden Tagen erwarten lassen, noch mindestens eine Woche lang erhalten bleiben. Es erwses sich, daß eine Entzündungsgefahr mit dem gewöhnlichen Gebrauch des Fahrzeugs nicht verbunden ist. wonach wäre mit dem Bau, schon, wie er jetzt ist, ein verwendbares Fahr-
Aus Kunst und Leben.
weil bei dem Bemühen, das Laufgewicht wieder in die Mittel
lage zurückzubringen, die Kurbel für dasselbe brach, alsbald mit der Spitze nach unten. Es folgte dabei noch einem durch eine leichte Krümmung der Längsachse (etwa 27 Centi- meter bei 128 Meter Fahrzeuglänge) hervorgerufenen Drehmoment, welchem eben wegen des Kurbelbruches mit dem Laufgewicht auch nicht entgegengewirkt werden konnte. Nun mußte der drohenden Gefahr des Ueberschlagens alsbald durch Stoppen und Rückwärtslauf der Schrauben begegnet werden. Von da ab bestand das ganze Fahren in einem Wechsel von Vor- und Rückwärtsgang der Schrauben, um damit zu große Neigungen zu hemmen. Ein weiterer Grund zu diesem Wechselgang ergab sich aus dem Umstande, daß das Fahrzeug,
welches anfangs auch nach Steuerbord der Ruderlegung gut folgte, vermuthlich wegen einer an Backbord hinten durch
Zerrung des Laufgewichts entstandenen, ihrerseits als Steuerfläche wirkenden, leichten Einbuchtung nur mehr nach links
lief. Auch deshalb mußte man, um nicht über Land getrieben zu werden, die Schrauben rückwärts gehen lassen, wenn gerade das Hintere Ende seewärts stand. So fehlt denn jeder Anhalt für die erlangte Geschwindigkeit. Außer jener kurzen Beobachtung zu Beginn der Fahrt spricht aber für eine gute Treibwirkung der Schrauben der Umstand, daß sie nach dem Niedersitzen auf das Wasser in Rücklauf gebracht, um größeren Abstand vom Ufer zu gewinnen, das Fahrzeug noch ziemlich schnell zu bewegen vermochten. Vor Allem aber ist daran zu erinnern, daß die Schrauben in ihrer jetzigen Gestalt und Drehungszahl bei ihrer Erprobung am Wasserboot die beste Wirkung ergeben haben. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die bei dem ersten Versuch eingetretenen Hindernisse für die Ermittelung der Fahrgeschwindigkeit (Bruch der Kurbel, leichte Verbiegungen u. s. w.) für einen nächsten Versuch vermieden werden können. Es ist hierfür insbesondere die Verlegung der Aufhängung des Laufgewichts an den Fahrzeugenden mehr nach der Mitte und eine kräftige Versteifung der unteren Längsträger zwischen den beiden Gondeln vorgesehen. Da der Tiefgang des Laufgewichts bei dem Auflassen und Landen des Fahrzeuges unbequem ist, wird jenes nur bis in die Höhe der Gondelsohlen herabhängen. Es ist möglich, daß das Fahrzeug nun zu wenig Beharrung in der wagerechten Lage zeigen wird. In diesem Falle müßte bei einem ferneren Versuch das Laufgewicht wieder tiefer und mit weiter aus- einanderliegenden Aufhängepunkten angeordnet oder eine anderweitige, dem Uebelstande abhelfende Einrichtung getroffen werden.
Die Rechte der Türkinnen. Das Reich des Sultans Abdul Hamid ist jedenfalls das letzte Land der Erde, aus dem man irgend etwas von „Rechten der Frauen" zu hören erwarten dürfte. Und doch haben die Türkinnen weit mehr Rechte als manche ihrer abendländischen Schwestern. Trotzdem immer wieder behauptet wird, die Frauen im Orient