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Amtliches Argan für Staöt^ un9 LanöKreis Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Soun- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Nr 170.
Dienstag den 24. Juli
1900
Amtliches.
Stadt- Lnd Landkreis Hanau.
Am Mittwoch den 25. d. Mts. findet mit Genehmigung des Herrn Regierungs-Präsidenten zu Cassel Viehmarkt in Hanau statt.
Ich mache hierbei auf Nachfolgendes zur besonderen Beachtung aufmerksam:
Sämmtliche Wiederkäuer und Schweine, und zwar sowohl die mit der Eisenbahn wie auch die unter Benutzung der Landwege auf den Markt gebrachten, dürfe»» nur durch die vom hiesigen Oberbürgermeisteramte veröffentlichten Stadteingänge (Kontrolstationen) eingebracht werden.
Nach § 3 der landespolizeilichen Anordnung vom 21./6. 97 ist das Aufbringen von Wiederkäuern und Schweinen auf den Viehmarkt nur dann gestattet, ivcittt der» mariktpolizei- lichen Organe»» eine vor» der zuständigen Ortsbehörde ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird darüber, daß in der Ursprungsgemeinde seit 4 Wochen nicht die Maul- und Klauenseuche
— bei Schweine»» weder die Maul- und Klauenseuche, noch eine der Schweineseuche»» — herrscht, und daß die Ursprungsgemeinde in de»» letzten vier Wochen nicht zu einem Beobachtungsgebiet im Sinne des § 59a der Bundesrathsinstruktion gehört.
Die Bescheinigungen haben eine fünftägige Gültigkeit, den Ausstellungstag eingerechnet.
Der Transport von Schweinen und Kälbern darf nicht durch Treiben erfolgen, sondern die Thiere müssen getragen oder gefahren werden.
Schließlich verweise ich noch auf die Polizeiverordnung vom »'»^m^^ betreffend die Listenführung über den An- 27. August 1897, " 1 1 a
und Verkauf von Rindvieh, Schafen, Schweinen, Pferden durch Viehhändler.
Die Bekanntmachung vom 25. v. Mts. — P 5504 — inhalts derer ich für Stadt- und Landkreis Hanau die Abhaltung der Viehmärkte frei gegeben hatte, wird vorläufig hiermit zurückgenommen.
Hanau den 23. Juli 1900.
Der Königliche Landrath und Polizei-Direktor.
P 6357 I. A.: Valentiner, Reg.-Assessor.
^cmö&rew ^anau.
Bekalllltmachmlgerl des Königlichen Landrathsamtes.
Herr Kreisthierarzt C o l l m a n n hier ist für die Zeit vom 23. d. M bis 31. August d. I. beurlaubt. Mit seiner Vertretung ist Herr Thierarzt Dr. Noack hier vom Herrn Regierungspräsidenten beauftragt worden.
Hanau den 23. Juli 1900.
Der Königliche Landrath.
V 6753 v. Schenck.
SLâHMvsr-s ^anaru Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Von einem ungenannten Herrn sind uns 200 Mk. zur Verwendung für arme Kinder übergeben worden; wir bestätigen dankend den Empfang dieses Betrages.
Hanau den 23. Juli 1900.
Der Magistrat.
B o d e. 11673
GesMdme und verlorene Gegenstände etc.
Gefunden: 1 Haarnadel. 1 Schafscheere und eine Sichel. 1 gelber Tabaksbeutel und ein Portemonnaie mit 11 Pfg. Inhalt und einigen fremden Münzen und Papieren.
Hanau den 24. Juli 1900.
Die Wirren in China.
Die chinesische Gesandtschaft in Berlin hat, wie dem .Berliner Korrespondenten der „N. Fr. Pr." mitgetheilt wird, einen Befehl des Kaisers von China erhalten. Das sehr umfangreiche Schriftstück ist von dem regierenden Kaiser Kwangsu unterzeichnet und ist der Gesandtschaft durch den Vizekönig von Nanking übermittelt worden. Der Kaiser spricht in dem Erlaß sein tiefes Bedauern über die Ermordung des deutschen Gesandten und des Kanzlers der japanischen Gesandtschaft aus und gibt den Gouverneuren aller Provinzen strengen Befehl, die Unruhen zu unterdrücken und die in
China lebenden Fremden zu schützen. Nach neueren Informationen richtet der dem Auswärtigen Amt mitgetheilte Erlaß ferner an unseren Kaiser eine Bitte um Vermittelung. Der Ermordung der anderen Gesandten wird keinerlei Erwähnung gethan. Wenn die chinesische Gesandtschaft zu Berlin aus diesem Umstande schließt, daß die Ermordung nicht erfolgt ist, so ist dies ohne Zweifel durchaus willkürlich. Das Schweigen des Erlasses über diesen gegenwärtig wichtigsten Punkt muß vielmehr den Verdacht erregen, daß entweder alle Fremden in Peking hingemordct worden sind, ober daß die chinesische Regierung sonst irgend einen Zweck bei der Verheimlichung des wahren Thatbestandes im Auge hat. Das fortgesetzte Doppelspiel der Chinesen benimmt allen von ihrer Seite ausgehenden beschwichtigenden Meldungen jede Glaubwürdigkeit.
China und Japan.
Nach einer aus japanischer Quelle stammenden und Tokio den 20. Juli datirten Depesche lauten die z w i s ch e n den Kaisern von China undJapan gewechselten Briefe im vollen Texte wie folgt:
Der Kaiser von China an Se. Majestät den Kaiser von Japan.
Während Unser Reich sich in aufrichtigen Freundschaftsverhältnissen mit dem Reich Eurer Majestät befand, wurde der Kanzler Eurer Majestät Legation vor etwa einem Monat angegriffen und ermordet. Durch dieses Ereigniß tief betrübt, haben wir Befehl gegeben, die Individuen, welche dieses Verbrechen begangen hatten, zu ergreifen und zu bestrafen. Jedoch hatten die fremden Mächte im Glauben, daß bei dem bestehenden Konflikt zwischen Unseren christlichen und nicht christlichen Unterthanen Unserer Regierung die Bewegung gegen die Christen unterstützt hätte, die Forts von.Taku angegriffen und besetzt. So entstanden Feindseligkeiten. Die Lage und die Beziehungen zu den Mächten sind immer verwickelter geworden. — Der Westen und Osten stehen sich feindlich gegenüber. Eurer Majestät und Unsere Staaten sind die einzigen, welche den Osten aufrechterhalten. Nicht blos auf China richten sich die lüsternen Blicke der Mächte,' um ihre Pläne zur Geltung zu bringen, sondern, falls China i nicht im Stande ist, seine Stellung zu behaupten, so befürchten Wir, daß auch für Eurer Majestät Reich die Lage unhaltbar werden wird. DieJnteressen der beiden Reiche sind eng mit einander verbunden und Wir hoffen daher, daß Eure Majestät die Angelegenheiten untergeordneter Bedeutung in diesem Moment übersehen möchten und mit Uns gemeinschaftliche Sache machen, um Unsere gleichartigen Interessen zu beschützen. China ist in diesem Moment so vollständig durch seine militärischen Operationen in Anspruch genommen, um den Aufstand zu bewältigen, daß es nicht im Stande ist, der von Außen drohenden Gefahr die Spitze zu bieten und die Verwickelungen mit den Mächten zu einem erfolgreichen Ende zu führen. Wir sind daher darauf angewiesen, auf die Unterstützung desjenigen Landes zu rechnen, welches, wie Unser Reich, einen Theil von Asien bildet. Unter diesen Umständen richten Wir diese Botschaft an Eure Majestät in einem absolut offenen und vertrauensvollen Geiste und bitten Wir, Eure Majestät möge solche Schritte anordnen, als für gut befunden werden, unter Eurer Majestät mächtiger Führung Frieden und Ordnung wiederherzustellen.
Am 7. Tag des 6. Monats im 26. Jahre Kwangsu - (3. Juli 1900.
Der Kaiser von Japan an Se. Majestät den Kaiser von China.
Während bisher nur gerüchtweise verlautete, daß Sugiyama, der Kanzler Unserer Gesandtschaft, vor einiger Zeit ermordet worden sei, hat bisher eine positive Bestätigung dieser Nachricht gefehlt. Eurer Majestät Telegramm, welches soeben eingelangt ist, hat nun diese Thatsache bestätigt und uns tiefen Schmerz verursacht. Seit diesem peinlichen Ereigniß hat die Insurrektion im nördlichen Theil Eurer Majestät Länder einen stetig wachsenden heftigen Charakter angenommen, und den gesetzwidrigen Handlungen wurde freier Lauf gelassen, während in Peking die diplomatischen Vertreter der Fremdmächte und die Mitglieder der Gesandtschaften umzingelt und angegriffen wurden. Es wird sogar gemeldet, daß der Gesandte einer Macht angegriffen und ermordet worden sein soll. Wir hören, daß die Truppen Eurer Majestät außer Stande sind, die Insurgenten zurückzutreiben und zu unterwerfen.
Die Handlungen der Insurgenten verletzten auf das Empfindlichste das völkerrechtliche Prinzip, daß diplomatische
Agenten mit höchster Achtung zu behandeln und ihre Personen unverletzlich sind. Eine Beleidigung eines diplomatischen Vertreters ist ein Verstoß gegen das Völkerrecht. Kaum nöthig ist es, darauf hinzuweisen, wie schwer bad Verbrechen des Gesandtenmordes ist.
Wenn Eurer Majestät Regierung aber ernstlich die Insurrektion zu bekämpfen sich entschlossen hat und die Befreiung der Gesandten ins Werk setzt, würde die Lage sich verhältnißmäßig günstiger gestalten. Die Unterdrückung des Aufstandes und die Rettung der fremden Vertreter ist eine Pflicht, welche Eure Majestät ebensowohl gegenüber Ihrem eigenen Reiche, wie in Bezug auf die Mächte der Welt zu erfüllen haben, und dieses sollte sobald als möglich geschehen. Seit dem letzten Monate haben die Mächte starke Streitkräfte nach Tientsin gelandet und hat Japan es für nöthig gehalten, ebenfalls seine Truppen zu entsenden. Der Zweck dieser m i l i t ä r i s ch e n A k t i o n i st, d ie In surrcktion zu unterdrücken und die diplomatischen Vertreter und andere Fremde zu befreien. Außerdem haben die Mächte keinen weiteren Z weck im Auge.
Wenn Eurer Majestät Regierung keine Zeit verliert, die Gesandten der Fremdmächte aus ihrem belagerten Zustand zu befreien, hoffen wir, daß die Mächte darin ein Zeichen erkennen werden, daß es Eurer Majestät ernst ist, einen Krieg zu vermeiden, und das Unglück, welches sonst Eprer Majestät Lande befallen würde, dadurch zu mildern. Meine Regierung hat, wie Eurer Majestät bekannt ist, für Ihr Land herzliche Gesinnungen gehegt und wird, falls die Verhältnisse es gestatten, sich n i ch t w e i g c r n, an den geeigneten Stellen ein freundliches W o r r t e i n z u l e g e n.
Bedingung ist aber, daß Eurer Majestät Regierung sofort den Aufstand unterdrückt und wirklich die fremden Vertreter aus ihrer Lage befreit, erst dann kann Japan sich bereit finden, seinen Einfluß bei den eventuellen Verhandlungen zwischen Ihrem Reiche und den fremden Mächten zum Zwecke der Erhaltung der Interessen Ihres Reiches zu verwerthen.
Es ist Unser ernster Wunsch, daß diese telegraphische Antwort auf Eurer Majestät Botschaft eine ernste Beachtung finden möge.
Tokio, im 33 Jahre M e i j i (1900) 13. Juli.
Laut einem Telegramm aus Iokohama bespricht die japanische P r e s s e den Telegrammwechsel zwischen den Kaisern von Japan und China; sie bringt ihre Sympathie mit der unglücklichen Stellung des Kaisers von China zum Ausdruck, betont aber einstimmig, daß die Erwartung irgend einer Allianz zwischen China und Japan trügerisch sei. Die Blätter geben schließlich der chinesischen Regierung den dringenden Rath, solchen Traum aufzugeben und sich lieber mit Japan zu vereinen, um auf der Bahn der Zivilisation vorwärts zu streben. Erst müsse China strenge Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung treffen, in diesem Falle allein könnten die freundschaftlichen Dienste Japans zur Anwendung gelangen.
Ostasiatische Machtpolitik.
Die „Köln. Ftg? fordert in einem bemerkenswerthen, an leitender Stelle" veröffentlichten Artikel die sofortige Kreditbewilligung für den Bau der beim letzten Flottengesetz gestrichenen Äuslandsschiffe, die sofort in Angriff genommen werden müßten, nachdem die deutschen Küsten durch die chinesischen Wirren entblößt wurden. Mit Entsendung einer ganzen Division von Schlachtschiffen nach China fehle das, was zur Vertheidigung der eigenen Meere nicht entbehrt werden könne. Heute dürfte die Regierung, gestützt auf die Beweiskraft glänzender Thatsachen, nicht zögern; sie sei der Fähigkeit des Reichstages gegenüber nie in günstigerer Lage gewesen und brauche sich um den Widerstand der radikalen Parteien weniger zu kümmern als jemals vorher. Mit besonderem Nachdruck hebt der Artikel hervor, daß gegenwärtig in Ostasien auf Grund starker Machtentfaltung die Möglichkeit zu einer glänzenden diplomatischen Thätigkeit gegeben sei, die sich in Jahrhunderten nur einmal wiederhole. Seit dem chinesisch-japanischen Kriege habe die weitausschauendc deutsche Politik auf dem vielbegehrten Boden des ausgedehnten chinesischen Landes Posto gefaßt, um in China bas seiner Macht entsprechende Stück abzubekommen. Die „Köln. Ztg." warnt das Zentrum, in der ablehnenden Haltung gegenüber den Auslandsschiffen zu verharren, denn bei dem Gange, den plötzlich die ostasiatischen Ereignisse genommen, sei es möglich, daß die Entscheidung in der Flottenfrage aus der Hand des Zentrums in andere überginge.