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Rr» 168
Samstag den 2L Juli
1900
Amtliches.
^anOUrei^ ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Nach Mittheilung des Königl. Landrathsamtes zu Gelnhausen können der in Nendorf herrschenden Maul- und Klauenseuche wegen die auf den 24. und 31. d. Mts. ange- setzten Viehmärkte nicht abgehalten werden.
Hanau den 20. Juli 1900.
Der Königliche Landrath.
Die Straßen und Bürgersteige müssen wöchentlich wenigstens einmal und zwar Samstags nachmittags gründlich gereinigt werden. Verpflichtet hierzu sind die Eigenthümer der Häuser bezw. Grundstücke.
Erforderlichenfalls ist auf besondere Anforderung der Ortspolizeibehörde eine mehrmalige Reinigung vorzunehmen.
V 6662
D. Schenck.
An die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises.
Von verschiedenen Bürgermeistern, in deren Bezirke vorübergehende betriebsstenerpflichtige Betriebe zur Anmeldung gekommen sind, stehen noch die an mich zu erstattenden Anzeigen aus. Ich bringe daher meine Ver-,
Jn der Zeit vom 15. März bis 1. November und bei trockener frostfreier Witterung sind die Bürgersteige und Straßen vor dem Kehren mit Wasser derart zu besprengen, daß ein Aufwirbeln von Staub nicht stattfindet.
8 6.
Jeder für die Straßenreinigung Verpflichtete ist auch dafür verantwortlich, daß der an sein Grundstück angrenzende
Die Kriegslage in China.
Von hervorragender militärischer Seite erhalten die „B. N. N." folgende Darlegung, welche wir als beachtens- werthen Beitrag zu der jetzt alles beherrschenden Frage geben:
Es kann trotz des erfreulichen Erfolges der Verbündeten in Tientsin nicht genug davor gewarnt werden, an die weitere Entwickelung der kriegerischen Vorgänge in China sanguinische Erwartungen zu knüpfen. Namentlich nicht nach der Richtung, als ob es sich um einzelne örtlich begrenzte Schauplätze kriegerischer Thätigkeit handle. Die Auffassung ist seither auch von diplomatischer Seite gestützt worden. Sie hat sich aber ebenso unzutreffend erwiesen, wie die anfänglich vielfach hervorgetretene Geringschätzung der militärischen Leistungsfähigkeit Chinas.
Es muß von jetzt ab mit einem allgemeinen Kriege
füguilg vom 8. Juni 1899 — J.-St. 3423 - ab gedruckt in Nr. 43 der Amtlichen Beilage zum „Hanauer Anzeiger" für 1899 — wiederholt
in Erinnerung.
Hanau den 19. Juli 1900.
Der Königliche Landrath.
J.-St. 2444 v. Schenck.
Theil des Bürgersteiges und der Straßenrinne nach jedem
Schneefall baldmöglichst vom Schnee gereinigt und bei ein-^gr-ßen Styles gegen China gerechnet werden. Es getretenem Glatteis in seiner ganzen Breite mit Sand, kommt jetzt nicht mehr darauf an, hauptsächlich die Linie Taku- Asche oder einem anderen geeigneten Material bestreut wird.' Tientsin zu behaupten, ebenso darf der ins Auge gefaßte Scherben, Knochen, Lumpen, grobe Schlacken oder sonstigen' Bormarsch gegen Peking als der wahrscheinliche Abschluß der Unrath darf das hierzu verwendete Material nicht enthalten? Operationen nicht angesehen werden — wie das noch im Entsteht das Glatteis zwischen 7 Uhr morgens und 8 Kriege 1860 der Fall war — sondern cs handelt sich darum, Uhr abends, so muß sogleich, längstens mit Ablauf der ersten kriegerischen Möglichkeiten zu begegnen, welche sehr große Stunde nachher, — entsteh: es aber in der Nacht, spätestens militä r isch e ' Anstreng ungen aller in China «it- bis 8 Uhr morgens, gestreut sein. I interessirten Mächte nöthig machen werden.
(Unter der Bezeichnung „Bürgersteig" sind in dieser Ver-| ordnung allgemein die Fußwege längs der Grundstücke bis zur Straßengosse begriffen, ohne Unterschied, ob dieselben er-!
^tadtRret# ^anau.
Bekaalltmachungerr des Oberbürgermeisteramtes.
Bekanntmachung.
Wegen einer an der großen Brückenwaage am Heumarkte inneren Kante dicht an der Gosse anzuhäufen und baldmög- der Neustadt vorzunehmenden Reparatur wird dieselbe für lichst fortzuschaffen. Auch hierzu sind die Haus- bezw. Grund- Montag den 23. und Dienstag den 24. d. Mts. außer Ge- "
höht und gepflastert sind oder nicht.)
Bei eintretendem Thauwetter ist das Eis in den Straßenrinnen (Gossen) und vor den Häusern aufzuhauen, an der
Die 20 000 Mann, die gegenwärtig in Tientsin versammelt sind und in erster Linie durch Nachschub aus Japan und Indien, in zweiter Linie durch die von Europa abgehenden oder nach in der Zusammenstellung begriffenen Streitkräfte in absehbarer Zeit auf ungefähr 60—70 000 Mann
verstärkt werden können, sind für den Kriegsschauplatz Tientsin — Peking vielleicht gerade zahlreich genug, um auf diesem Theile des Kriegstheaters dauernde Erfolge zu er-
brauch gesetzt.
Hanau den 20. Juli 1900.
Der Oberbürgermeister.
I. V.: Bode.
stücks-Eigenthümer verpflichtet.
zielen.
Als ein zweiter Kriegsschauplatz stellt sich die nördliche Mongolei dar. Dieses Opcratiosgebiet fällt ausschließlich in die russische Aktionssphüre, ebenso wie der dritte Kriegs-
11523
Das Befahren derjenigen Straßen, welche nicht gepflastert i
ober chaussirt sind, mit Lastwagen, ist nur mit besonderer Ge-' schauplatz in der Mandschurei. Diese beiden ebengcnannten nehmigung der Ortspolizeibehörde und ohne diese nur den Kriegstheater sind aber räumlich wieder so weit von cinan- Anliegern oder für diese zu leistende Anfuhren gestattet. ----1£—1 “s ^" "^
der entfernt, daß es selbst nicht einmal auf russischer Seite gelingen wird, ein gemeinschaftliches militärisches Zusammenwirken in dem ungeheueren Raum der russisch-chinesischen Grenzbezirke zu erzielen. Man hat bisher wiederholt von einem Vormärsche der Russen nach der östlichen Mandschurei über Mukden und Peking gesprochen im Zusammenhang mit einem Vorgehen der Verbündeten auf Tientsin und Ausnahmen bedürfen besonderer polizeilicher Genehmigung. Peking. Diese Kooperation nimmt sich auf dem Papier sehr
$ 10. gut aus. Ihre Durchführung dürfte aber recht ernsten
In Handhabung der durch den § 366 10 des R.-St.- Schwierigkeiten begegnen. Erstens ist in jenen dem russi- O. gegebenen Befugniß wird das den Verkehr störende, i^en Einflüsse unterstehenden Provmzen der Mandschur i '° truppweise Zusammenstehen auf den Bürgersteigen, Straßeni ^lbst der Aufstand tu stetem &«$fen begriffen, so aß i und Plätzen des Ortes verboten. j auf Weiteres ine dortigen russischen Truppen auf die Abwehr
• r- - - •»---- - • >. Allen, die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit angewiesen, sich in der Vertheidigung bcsin en un an et
Auf Grund der 88 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung des Verkehrs auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen Offensive gegen Peking er st denken können, wenn sie IfJ
über die Polizei-Verwaltung in den neu erworbenen Landes-! bezweckenden Anweisungen der Polizei- und Aufsichtsbeamten unbedingt sichere OperationobapS geschaffen ja en. theilen vom 20. September 1867 wird im Einverständniß ist Jedermann unverzüglich nachzuksmmen verpflichtet. aber können noch Wochen und vicllcich au ; )
Bekanntmachung.
In der Sitzung vom 10. Juli 1900 wurden die Ausbaukosten der Augustastraße zwischen Friedrich- und Akademie-
straße auf 34,34 Mark für einen Ifd. m Baugrundstücksfront uuuniJ festgesetzt. Die Abrechnung liegt im Stadtbauamt II in den hown. Vormittagsstunden von 10—120a auf Grund des Orts- ?
Die in Betracht kommenden Straßen werden durch Schilder als für Lastfuhrwerk verboten, kenntlich gemacht.
8 9.
Das Stehcnlassen von Fahrzeugen (Wagen) beladen oder
unbeladen, vor den Häusern des Orts zur Nachtzeit ist ver
statuts vom 31. Juli 1880 zur Einsicht auf.
Hanau den 20. Juli 1900. Der Magistrat.
. J. A.: S ch m i d t.
PMzeiverordnung
mit dem Gemeindevorstande der Gemeinde Fechenheim für den
Gemeindcbezirk Fechenheim folgende Polizeiverordnung erlassen: § 1.
Jede Verunreinigung der Straßen und Plätze ist verboten.
Hierzu gehört namentlich auch das Verbringen von Schmutzabfällen aller Art, von Scherben, Kehricht,' Papier, Küchen- abfällen und dergleichen mehr, sowie das Entleeren von Schmutzabwässern auf die Straßen und Plätze und die Verrichtung natürlicher Bedürfnisse auf denselben.
Das Ausschütteln und Ausklopfen von Bcttwerk, Teppichen, Decken, Kleidungsstücken und dergleichen an den nach der Straßenseite belegenen Fenstern und andern Oeffnungen auf die Straße ist untersagt.
Verboten ist ferner, Jauche oder andere übelriechende oder die Straßenrinnen verunreinigende Flüssigkeiten nach der Straße hin abzulassen. Dieselben müssen in Dunggruben geleitet werden.
8 2.
Beladene Fuhrwerke müssen so geladen sein, daß während der Fahrt die Straße durch Herabfallen von Theilen der Ladung nicht verunreinigt wird.
Dieses gilt insbesondere für Fuhrwerke mit Dünger, Schutt, Baumaterialien, Grünfutter, Heu, Stroh, Getreide u. s. w.
8 3.
In die Kanaleinläufe der Straßen und der Straßenrinnen dürfen nicht Kehricht oder andere Gegenstände ge-
worfen oder gekehrt werden.
8 io.
§ 11.
An den vom Elektrizitätswerk geprüften und abgenommenen Anlagen dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Elektrizitätswerkes beziehungsweise des Bürgermeisteramtes keinerlei Aenderungen oder Erweiterungen, insbesondere keine Vermehrung oder Verstärkung der stromverbrauchenden Gegenstände vorze- nommen werden.
8 12.
Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden, insofern nicht höhere gesetzliche Strafen einzutreten haben, mit Geldstrafe bis zu neun Mark, im Unvermögensfalle mit verhältnißmäßiger Haft geahndet.
8 13.
vergehen. , ,
Zweitens sind die Geländcschwierigkeiten, welche auf dem Vormärsche über Mukden auf Peking zu überwinden bleiben, ganz außerordentlich große. Im letzten Kriege Japans gegen China kamen die Operationen der Japaner auf demselben Kriegsschauplätze trotz der taktischen Erfolge der Japaner schließlich zum Stillstände, weil die geographischen sowie die klimatischen Verhältnisse die Fortsetzung der Operationen in der Richtung auf Mukden-Peking unthunlich erscheinen
liessen»
Als voraussichtlich vierter Kriegsschauplatz dürfte sich das Gebiet der südlichen Provinzen bezeichnen lassen, wo verschiedene große europäische Niederlassungen, namentlich Hongkong und Kanton, bedroht sind. Es läßt sich ferner vorläufig noch gar nicht
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung " . ' welche Ausdehnung die kriegerischen Wirren in den Kraft. iI 7
in Kraft.
Fechenheim den 30. Juni 1900.
L. 8.
Die Ortspolizeibehörde: Ban me r t.
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Südostprovinzen sowie im Thale des Jang-tse-kiang einschließlich Shanghai gewinnen und selbst wenn sich die Europäer lediglich auf die Behauptung d-r großen Seehafen im südlichen und südöstlichen China beschränken wollten, so sind auch hierzu erhebliche Streitkräfte erforderlich. Im
Gefundene und verlorene Gegenstände etc. wcg?bcfind!ichen"Verstärkungen «irllich bis' nach Tientsin
1
Gefunden: 1 weißer Kinderstrohhut mit grünem Band.
Z u g e f l o g e n: 1 Mohrenkopftaube.
Entlaufen: 1 junger, gelber Pinscher m. Geschl.
Vom Wasenmeister am 20. d. Mts. eingefangen: weißer Bernhardinerhund mit schwarzen Abzeichen m. Geschl.
Hanau den 21. Juli 1900.
gelangen, um von dort aus den Schlag gegen Peking zu führen, oder ob sie nicht schon vorher im südlichen oder südöstlichen China gelandet werden müssen, weil hier »nmittel-
Die heutige Nummer umfaßt außer dem Uuterhattungsblatt 14 Seite«
bar Gefahr droht.
Daß für Schantung, wo das deutsche Kiautschou liegt, ähnliche Voraussetzungen zutreffen können, liegt auf der Hand.