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Amtliches Gvgan für Stuöl- uuS Lauökreis Hanau

Erscheint täglich mit Ansnahme bi Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Nr. 151

MoW den 2. Juli

Amtliches.

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Dicstags und Freitags

,ouuwWaaee u. Fischerttenweg

Die Fahrstraße wird behufs Neupflasterung . ___ 9» Juli d. Zs. ab auf die Dauer von vier Wochen für den Fuhrverkehr gesperrt.

rrliSâkonissenstraße ^^>Vor dem Kanaltt

Hanau den 30. Juni 1900.

Königliche Polizei-Direktion.

P 5672 I. A.: Valentiner, Retz.-Assessor.

^tadt^rei^ Cattau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Bekanntmachung.

Am Montag den 2. n. Mts. wird probeweise mit der Müllabfuhr begonnen. Laut gleichzeitig bekannt gegebener Polizeiverordnung vom 23. d. Mts. beginnt die regelrechte Müllabfuhr am 1. August d. Js.

Es wird Müll abgefahren:

Montags und Donnerstags

Philippsruher Ali Mainkanal

Vor dem Steinheièr Thor Steinhcimerlandstße Lothringerstraße Fischerstraße

Kanalplatz Herrnstraße Bleichstraße Frankfurterstraße Heumarkt Glockenstraße

in Altstraße Lindenstraße Römerstraße Krämerstraße Gärtnerstraße von Schäferstraße Französische Allee Paradiesstraße Hahnenstraße Steinheimerstraße Sternstraße Haminerstraße Fahrstraße Langstraßc Leimenstraße.

57-78

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fik Stadt- und &t* freie Hanau 10 4 Mi ^gespaltene Gann«ld> teile ober deren Rau«,

Im ReklamenlheU di« Z-il- 20 ^, sie / luiwärte 30 4*

1900

auszuleihen. (Der in Nr. 150 angegebene Zinsfuß von 4°/o beruht auf einem Druckfehler).

Nähere Auskunft wird durch die unterzeichnete Amtsstelle ertheilt.

Hanau den 29. Juni 1900.

Stadtkämmcrei.

(Neustädter Nathhaus Zimmer 10.)

Scherzberg.

10340

Der gegen den Lehrer Jakob Fröhlich von Nieder­rodenbach am 5. März 1883 wegen Vergehens bczw. Ver­brechens gegen 88 223a und 226 Strf.-Gcs.-Bchs. erlassene

in Vorstadt Hospitalstraße

Vor der Kinzigbrücke Bruchköbelerlandstraße Fasanerieweg Josephstraße Körnerstraße Fallbachstraße Frankfurterlandstraße Kleine Hamstraße Haiustraße Kinzigstraße Türkische Gärten Bogenstraße Wilhelinstraße Marienstraße Frohnhofstraße Schloßhof Schloßstraße Erbsengasse Johanniskirchplatz Tiefestraße Ramsaystraße Bangertstraße Schirnstraße Rappenstraße

in Gr. Dechaneistraße Predigerstraße Kl. Dechaneistraße Baderstraße Kleine Sandstraße Wolfsstraße Steinstraße Johanniskirchstraße

Am Markt (Altstadt) . Marienkirchstraße Kleine Fahrstraße Neustraße Engestraße Marktstraße Metzgerstraße Schulstraße Lamboystraße Uferstraße Nordstraße Eberhardstraße Paradeplatz

Philipp-Ludwigs-Anlage Im Bangert Nebenstraße Brückenstraße.

in Sandeldamm Maulbeerallee Gartenstraße Rhönstraße Mühlthorwcg Mühlstraße Rosenstraße Salzstraße Nürnbergerstraße Weberstraße Ballplatz Gärtnerstraße von Kirchstraße Sandstraße Hirschstraße

Mitwochs und Samstags

Steckbrief wird zurückgezogen.

Hanau den 27. Juni 1900.

Der Erste Staatsanwalt.

P i n o f f.

10424

-57

Schnurstraße

Marktplatz (Neustay Kölnischestraße

Alle Beschwerden über

in Klcinestraße Schützenstraße Wallweg

Am alten Bebr. Bahnhof Bebr. Bahnhofstraße Akademiestraße Neue Anlage Grimmstraße Friedrichstraße Viktoriastraße Augustastraße Auheimerweg Spessartstraße Leipzigerstraße Benchardstraße Waldstraße Grüner Weg.

nicht rechtzeitiges, regelwidriges

u. s. w. Abhslen des Külls sind schriftlich (nicht telephonisch)

beim Stadtbauamt II nzubringen. Hanau den 29. Jni 1900.

Der Magistrat. B od e.

Bekamtmachmrg.

Aus einer der untr städtischer Verwaltung Stiftungskassen sind

30-10000 Mark

10378

stehenden

Vereinsregister.

Eingetragen ist heute: Hanauer S ch ü tz c n v e r e i n, eingetragener Verein, mit dem Sitz in Hanau. Die Satzung ist am 9. Mai 1900 errichtet. Der Verein wird durch den Vorstand vertreten; zur Vertretung des Vorstandes sind der erste Vorsitzende und der Schriftführer, im Verhinderungsfälle der zweite Vorsitzende und der Kassirer berufen. Neben dem Vorstande besteht ein Verwaltungsausschuß zur Wahrung der Interessen der Inhaber von Antheilscheinen, die bei der Er­richtung des neuen Schießstandes ausgegeben worden sind; in Gemeinschaft mit diesem Verwaltungsausschusse verwaltet der Vorstand das Vereinsvermögen, insbesondere bedarf es zu allen außergewöhnlichen, b. 6. nicht im Haust.ltungsp tau vorgesehenen Ausgaben, der Zustimmung des Verwaltungs- ausschusses. Nach Rückzahlung aller Äntheilscheine löst sich der Verwaltungsausschuß auf. Den Vorstand bilden: Kauf mann Friedrich Zahn, erster Vorsitzender, Kaufmann Christian Busch, zweiter Vorsitzender, Kaufmann Georg Lamy, Kassirer, Kaufmann Friedrich Wei sm ant el, Schriftführer, Weinhändler Heinrich Frank, Ingenieur Ferdinand Treusch, Rentner Carl Wolf. Ersatz­mitglieder des Vorstandes sind: Akademiclehrcr Joseph Eitzen berge r, Rentner Martin Nicolay, Edel­steinhändler Friedrich Rohde. Mitglieder des Ver­waltungsausschusses sind: Silberwaarenfabrikant Hugo Glaser, Hsfdachdecker Theodor Lang, Sattler und Tapezierer Wilhelm Schlingloff, sämmtlich in Hanau.

ganz oder getheilt auf erstellige Hypothek zu 41/a°/o Zinsen

Hanan den 22. Juni 1900.

Königliches Amtsgericht 5

10429

ES3

Feuilleton

Zur Geschichte der evangel. Katechismen in der Grafschaft Hanau.

Ein Beitrag zur Hanauer Kirchcngeschichte.

Von Pfarrer C. Henß in Windecken.

Aus Anlaß der bevorstehenden Einführung einer Neu­ausgabe der beiden in der Generaldiözese Hanau gebräuch­lichen reformatorischen Katechismen, des (kleinen) lutherischen und des (großen) reformirten, dürfte ein Blick auf die Ge­schichte der evangelischen Katechismen in unserer Grafschaft nicht unangebracht sein; tritt uns doch in derselben ein Stück Kirchen- und Kulturgeschichte der Heimath vor die Augen. Auf Vollständigkeit und erschöpfende Behandlung des Stoffes macht die nachstehende Darstellung keinen Anspruch; es wird sich in den Archiven und Pfarreireposituren noch mancherlei finden, das das Interesse des Historikers und Geschichts- freundes erweckt und herangezogen werden könnte. Es sollte hier nur das berücksichtigt werden, was die Geschichte der alten Grafschaft Hanau-Münzenberg anzeht; ausgeschlossen sind die Theile der Generaldiözese, die früher anderen staat­lichen Gebilden angehörten. Ein Eingehen auf die höchst interessante Entstehungsgeschichte der beiden evangelischen Katechismen und ihren Aufbau, sowie ein Urtheil über ihren Lehrinhalt und Darstellungsweise mußte, als nicht hierher ge­hörig, unterbleiben.

Die Geschichte der evangelischen Katechismen in unserer engeren Heimath beginnt mit dem Jahr 1543. Damals hat der Reformator Hanaus, Philipp Neunhekler, einen Katechis­mus verfaßt, von dem uns bis auf das was Bernhard in seiner handschriftlichen Hanauer Kirchengeschichte daraus er-

wähnt, nichts erhalten ist Bernhard sagt, daß er ihn nie gedruckt gesehen habe, doch sei ihm eine Abschrift davon in die Hände gekmmen, aus der er ersehe, daß er 1543ausgesetzt" worden sei, und fährt dann fort:Ihn ganz einzurücken erachte vr überflüssig, «eilen er ganz und gar des seel. Lutheri seiner gleichförmig. Im ersten Haupt­stück hat er unter andern Lese Frage: birf man nicht sonst bilder haben, die man nich. anbetet, noc) verehret, und gibt diese antwort darauf: der Silber, die nähre und besserliche dinge oder geschichte, und nihts üppiges, schändliches, falsches oder abergläubisches fürbildm, kann sich ein Christ wol ge­brauchen, so er dieselben «Hun zu besserlcher erinncruug der wercke und gaben gottes uns frommer laiche gebraucht, doch daß alle gefahr des aberglarbens und uißbrauchs, der da­durch mögte angerichtet oder gefördert nerden, indessen ver­mieden bleibe. Von dem H. Abendmahl etzet er diese Frage: was ist dies Sakrament? und beantwort sie folgender ge­stalt : Es ist, wie der H. Paulus sagt, die gemeinschaft des wahren leibs und bluts unsers Herrn Christi, welcher uns in diesem Sakrament mit brod und wein, warlich und wesent­lich übergeben, und von denen, die diß Zakrament brauchen, nach des Herrn einsetzung empfangen undgenossen wird, nicht zu einer zeitlichen speise des brauchs und alten Menschen, son­dern der sielen und des neuen Menschen and zur Versicherung der auferstandnuß zum ewigen leben."

Die Behauptung Bernhard's, daß Pfarrer Neunhellers Katechismus dem Dr. Luthers ganz and gar gleich­förmig gewesen sei, kann und muß man schon nach den angeführten Proben und mit Rücksicht auf die von Bram- merell in seiner Geschichte von der Kirchmreformation in der Grafschaft Hanau-Münzenberg S. 3338 angegebene Dar­stellung der in Hanau damals gebräuchlichen gottesdienstlichen Ordnungen mindestens in Zweifel ziehm. Bernhard geht darauf aus, nachzuweisen, daß die Hanauer evangelische Kirche

I von Anfang an einen ausgesprochen lutherischen Charakter gehabt habe. Der Wunsch ist bei ihm vielfach der Vater des Gedankens. Unwillkürlich wird man bei der ersten Anfüh­rung aus Neunhellers Katechismus an das erinnert, was in der oberländischen (reformirten) Kirche von Anfang an Gegen­stand eingehender Erörterung gewesen ist: die Frage nach der Berechtigung der Bilder. Man meint aus Neunhellers Dar­stellung die von Zwingli an Valentin Compar gerichtete mil­dere Meinung heraus zu hören:Wo sy nit vcreerct wer­dend, ist nieman wider bilder und gemâld", und:Wie sehr die abgeschpfften Bilder zur Förderung wahrer Frömmigkeit gereichen, glaubt Niemand recht, außer wer es selbst erfahren hat," eine Ansicht, die sich wohl mit der anderen richtigen, ebenfalls auf die Erfahrung gegründeten Behauptung Zwinglis von 1523 vereinigen läßt, daß die Bilder verehrt und als Helfer geachtet werden würden, so lange man sie beibehalte. Der Zwinglis Ansicht also nicht durchaus entgegenstehenden Auffassung Neunhellers über die Bilder in der Kirche ist cs wohl auch zuzuschreiben, daß man sie im Hanauischen noch verhältnismäßig spät in den Gotteshäusern fand; ja, der allgemein als gut reformirt ausgcgebene Inspektor Adam Hertzog vertheidigte noch im Jahre 1600, als er eine Zeit lang in Ostheim predigte, ihre Beibehaltung. Der dortige Schultheiß gab damals nach dem sehr interessanten, bisher unveröffentlichten Bericht des Inspektors Georg Fabricius und des Amtmanns Thyllius zu Windecken zu Protokoll, der Bilder halben habe er ihn einmal in der Kirchen, als sie mit einander aus- und abgegangen, und Hertzog die Ge­mälde, so noch allda vorhanden, sich habe wohl gefallen lassen, gehört, daß er dieselben vertheidigt; von Fürsten und großen Herren sollte man bann lieber auch die Bilder in der Kirche abschaffen. Daß er aber dies auch zu Hanau auf der Kanzel öffentlich gepredigt und vorgebracht habe, werde ihm aber des­wegen Schuld gegeben, er sei gut päpstisch, könne auch daher