«rite» Blatt.
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Amtliches Organ für Staöt- unS LanöKreis Hanau
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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für Stadt- und Landkreis Hanau 10 ^ Mi 4gcspaltene Garmond- zeile oder deren Rau», für Auswärts 15 ^.
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Auswärts 30 ^.
Nr- 138.
Samstag den 16. Juni
1900
Kierzu „Amtliche Beilage" Ne. 26.
Amstiches.
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Gemarkung von Rüdigheim belegenen, im Grundbuchc von Rüdigheim eingetragenen Grundstücke, 1. Band IV, Artikel 178 von Rüdigheim, zur Zeit der Eintragung des Ver- steigerungsvermcrkes auf den Namen der Ehefrau des Leinwebers Heinrich Eiffert, Marie geb. Ruth zu Rüdigheim eingetragen.
Bl. 16 Nr. 605/355 Ravolzhäuserstraße Nr. 15 — ar 83 qm, „ 16 „ 602/357 Gebäudesteuerrolle — „ 66 „ Nr. 14 a. Wohnhaus mit Hofraum und Hansgarteil.
2. Band VII, Artikel 363 von Rüdigheim, zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen der Ehefrau des Heinrich Eiffert, Marie geb.. Ruth in Rüdigheim zur ideellen Hälfte.
Bl. 15 Nr. 85 auf der Preulwiese, Wiese, 5 ar 42 qm. 3. Band VII, Artikel 364 von Rüdigheim, zur Zeit der Eintragung des Versteigcrungsvermerkes auf den Namen der Echefrau des Heinrich Eiffert, Marie geb. Ruth zu Rüdigheim zu ideellen 9/40.
Bl. 2 Nr. 23 am Nachweideweg, Acker, 4 ar 28 qm, „ 16 „ 127 Hinterm Hain, Garten, — „ 53 „ „ 16 „ 128 „ „ „ „ 64 „
am 10. Oktober 1900, vormittags 9 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht — an der Gcrichtsstelle — Marktplatz 18, Zimmer Nr. 14 — versteigert werden.
Die Grundstücke ganz sind mit 5 Mark 01 Pfennig Reinertrag zur Grundsteuer, mit 24 Mark Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt.
Die Versteigerungsvermerke sind am 9. Mai 1900 in das Grundbuch eingetragen.
Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Verstcigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Vertheilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Diejenigen, welche ein der Versteigerung cntgegenstehcndcs Recht haben, werden aufgefordert, vor der Ertheilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hanau den 12. Juni 1900.
Königliches Amtsgericht, Abth. 2. 9657 Gefundene und verlorene Gegenstände etc.
Gefunden: 1 neuer weißer Strohhut. 1 Monats- karte zur Fahrt zwischeu Hanau-West und Frankfurt-Ost für Wilhelm Hof. 1 weiße Brosche, einen Engelskopf darstellend. 1 schwarzer Herren-Regenschirm. 1 Messing-Wagenkapsel. 1 neue Peitsche.
Verloren: 1 kleiner Spazierstock mit silbernem Griff, Wiederbringer Belohnung.
Zugelaufen: 1 junger gelber schottischer Schäferhund m. Geschl.
Hanau den 16. Juni 1900.
Aus Südafrika.
Unter der Ueberschrift „Wie sich die Phantasie der Farbigen die Folgen des südafrikanischen Krieges vorstellt" erhalten die „B. N. N." ein Schreiben aus Kapstadt, 20. Mai, dem wir Folgendes entnehmen: Da drei Viertel der Einwohnerzahl der Kapkolonie zu den Eingeborenen (Farbigen) gerechnet werden, und da das Verhältniß in den Republiken und Natal zu Gunsten der Eingeborenen noch überwiegt, so dürfte ein Wort über die Erwartungen und Traumbilder der Eingeborenen wohl zeitgemäß sein, weil sich nach Beendigung des Krieges ernste Folgen ergeben könnten. Zum Verständniß sei vorausgeschickt, daß die Eingeborenen im Oranjcfreistaat sehr kurz gehalten werben. Das Staatsgesetz verbietet ihnen das ihnen im Blute liegende Vagabondiren. Jeder Eingeborene, der sich von seinem Wohnplatz entfernt, muß einen ipaß von seinem Herrn haben, und sogar einen besonderen, wenn er nach einer bestimmten Abendstunde sich draußen herumtreibt. Achnlich sind diese Gesetze auch in Transvaal, in einzelnen Puukten, in den Minendistrikten, wo das farbige Element so sehr überwiegt, vielleicht noch etwas verschärft. Dazu ist es verboten, dem Farbigen Spirituosen zu verkaufen, denn erfahrungsgemäß ruinirt der Trank ihn nicht nur, sondern macht ihn auch rasend.
Auf diese Eingeborenen hat nun die von der englischen Jingopresse immer wieder hervorgeholte Phrase von den „equal rights“ (gleichen Rechten) sinnverwirrend gewirkt. Die Gemüther sind dadurch aufs Leidenschaftlichste erhitzt worden. Die englische Freiheit würde also auch ihnen nach diesem Kriege zu Gute kommen. Das Folgende ist recht bezeichnend für die falschen Ideen, die die Eingeborenen sich gemacht, wie die Briten das Land nun zivilisiren würden. Nach der Einnahme von Bloemfontein ließen cs sich die Schutztruppen der britannischen Majestät, wie auch anderwärts, ja recht angelegen sein, sich zunächst den farbigen Frauen und Mädchen zu nähern. Für den farbigen Mann bestanden die „gleichen Rechte" darin, daß er nun Gelegenheit hatte, mit seinem Befreier um die Wette sich zu betrinken, und in dem Rausch Fenster zu zertrümmern und andere Ausschreitungen sich zu erlauben, vorab aber seinen Paß als nun unnötig zu zerreißen. Am nächsten Morgen erschienen keine Dienstboten mehr zur Arbeit, die hatten ja nun „englische Freiheit". Da auch bald Offiziersfrauen in Bloemfontein einzogen, die nicht ohne Dienstboten sein konnten, machte die Militärbehörde dem geträumten Schwindel dort bald ein Ende, führte die unwilligen Dienstboten zu Dutzenden ins Gefängniß, wo bald eine Ernüchterung von dem Freiheitswahn eintrat, zumal es zu der kargen Gefüngnißkost auch Prügelstrafe gab. Den entwaffneten Suren, die über große Vichdiebstähle der Eingeborenen klagten, händigte man wieder Schrotgewehre ein, um sich gegen die Diebe wehren zu können; kurz, die im Freistaat bestehenden Staatsgesetze mit Bezug auf die Farbigen wurden auch unter „englischer Freiheit" aufrecht gehalten, und es werden die Farbigen dort bezüglich ihrer Ideen über „equal rights“ auch fernerhin der nöthigen Belehrung durch die militärische Autorität sich zu erfreuen haben.
Am tollsten sind natürlich die Traumbilder der Eingeborenen in der Kolonie, vorab derer der Hafenstädte und der längs der Eisenbahnlinie wohnenden. Die herrschende Idee über „equal rights“ scheint sich s» entwickelt zu haben: Zunächst stellte sich ja der rohe englische Soldat auf gleichen Fuß mit dem farbigen Mädchen. Da gehört es naturgemäß zu den „equal rights“, daß nach dem Kriege jeder Farbige sich eine weiße Frau aussuchen und weiße Bediente halten kann. Dazu kommt die Verwechselung der Republikaner, die man „Boers" (Buren) nennt, mit dem Bauernstand, dem kolonialen Bauern, dem Brodherrn, dessen Besitz also nach dem Kriege dem Farbigen zufallen wird, wo der bisherige Herr sein Diener und die Herrin seine Sklavin sein wird. Es ist nichts Außergewöhnliches, auf der Straße
Kleines Feuilleton
Aus Kunst und Leben.
[ kaum zu zweifeln sein, da sie von einem angesehenen wissen- I schaftlichen Fachblattc mitgetheilt werden. Das zweite Ereigniß betrifft einen 19jährigen Studenten der Rechtskunde, der in Newyork lebte und plötzlich das Gedächtniß und das Bewußtsein seiner selbst verlor und durch die Straßen wanderte, die ihm völlig fremd erschienen. Er war in seinen geistigen Funktionen so sehr gestört, daß er die Leute auf der Straße fragte, ob sie ihm sagen könnten, wer er wäre, und in Lesehallen und Hotels ging, um in den Zeitungen die Anzeigen vermißter Personen durchzusehen, um zu versuchen, ob er daraus einen Aufschluß über sich selbst erhalten könnte. Er lebte im Hotel und ging schließlich nach fünftägigen vergeblichen Wanderungen und Nachforschungen auf die Polizei und erkundigte sich bei dem dortigen Beamten, ob er ihm mittheilen könnte, in welcher Stadt er wäre, und bat gleichzeitig um Durchsicht der eingegangenen Meldungen über vermißte Personen. Daraufhin wurde unter letzteren wirklich eine Beschreibung gefunden, die auf das Aeußere des geistesabwesenden Studenten paßte. Es wurde ein Polizeibeamter dem jungen Menschen nach der in der Beschreibung angegebenen Adresse gesandt, und so konnte der Verlorengeglaubte seiner Mutter und seinen Geschwistern wieder zugeführt werden. Zu deren größter Ucberraschung trat er jedoch seinen Verwandten mit kühler Höflichkeit entgegen und versicherte ihnen, daß er weder sic noch die Wohnung kenne. Die Mutter erzählte den Beamten, daß ihr Sohn ein Somnambulist wäre und schon früher. einmal unter ähnlichen Umständen das elterliche Haus verlassen hätte. In der Tasche des Studenten wurde ein Notizbuch gefunden, worin er seine täglichen Erlebnisse von dem Vërlasfen seiner Wohnung an ausgezeichnet hatte. Die Aerzte haben festgestellt, daß dieser Zustand allmählich verschwindet und die Erinnerung an andere Ereignisse des Vorlebens wiederkehrt, daß aber sofort ein neuer Verlust des Gedächtnisses eintritt, sobald der Krankl an sich selbst erinnert wird. Daß derarttge Fälle möglich sind, ist sowohl vom medizinischen wie gerichtsärztlichen
Standpunkte bemerkenswerth, und die Arzte werden insofern ein besonderes Räthsel an ihnen aufzuklären haben, als die Beziehungen solcher Nervenstörungen mit epileptischer und somnambulischer Veranlagung zu untersuchen bleiben. (Fr. I.)
Plötzlicher Verlust des Gedächtnisses und des Selbstbewußtseins ist eine höchst merkwürdige Erscheinung beim Menschen. Viele werden sich an jenes Grimm'sche Märchen erinnern, in dem die Kathrein aus dem Felde nach Hause gelaufen kommt und fragt: „Ach Gott! ach Golt! wie heiß ich doch?" Alt und Jung lacht über diesen Scherz, und doch gibt cs thatsächlich Fälle, in denen etwas derartiges eintreten kann. Das „Philadelphia Medical Journals weiß nicht weniger als zwei solche zu berichten, die erst in jüngster Zeit vorgekommen sind. Der eine betraf einen jungen Studenten der Universität Cambridge, der plötzlich aus seiner Wohnung verschwunden war und für mehrere Tage verschollen blieb, bis er endlich in einem Landwirthshause in~ einiger Entfernung von Cambridge wiedergefunden wurde. Er wußte sich durchaus nicht daran zu erinnern, daß er in Cambridge gewohnt hätte und konnte überhaupt nicht angeben, wie er an seinen gegenwärtigen Aufenthaltsort gelangt wäre, abgesehen davon, daß er eine große Ermüdung verspürt hätte und daß seine Stiefel und Kleider arg mitgenommen gewesen wären. Dieser Student war gelegentlich epileptischen Anfällen ausgesetzt, die nur selten eintraten, und scheinbar hatte er nach einem solchen das Gedächtniß und das Gefühl seiner persönlichen Identität verloren, war in diesem eigenthümlichen Zustande fortgewandert und schließlich nach jener Herberge gekommen. Er hatte alle Erinnerung an sein früheres ~eben Einige Tage lang verloren. Nach einem zweiten^ epileptischen Anfälle dagegen kehrte das Gedächtniß an sein früheres Selbn zurück, und er vermochte den Weg zur Universität wieder zurück zu finden. Schon diese Erzählung klingt wunderbar, wird aber noch übertroffen durch ein zweites ähnliches Er- Eigniß. An der Thatsächlichkeit dieser Berichte wird übrigens
Die heutige Rümmer umfaßt außer dem ;ttuterhatt««gsblatt 14 Seiten
Litterarische».
Das Thierleben der Erde. Von Wilhelm Haacke und Wilhelm Kuhnert. — 120 Bogen Text mit 620 Text- illustrationen und 120 chromotypographischen Tafeln. — Vollständig in 40 Lieferungen zu je 1 Mark. — Von diesem herrlichen Unternehmen, das die so oft gemißbrauchte Bezeichnung „Prachtwerk" wirklich einmal mit vollem Rechte verdient, ist uns soeben die zweite Lieferung zugegangen. Wie wir einerseits die vortreffliche Schilderungskunft des Verfassers des Textes bewundern müssen, so kehrt andererseits unser Blick wie gebannt immer wieder zu den prächtigen Bildern Kuhnerts zurück, von denen wir ohne Ueberhebung sagen können, daß wir Achnlich es in gleich guter technischer Ausführung bis jetzt noch nicht gesehen haben. Ganz besonders gilt dies von den Farbigen Tafelbildern, unter denen wir den „Edelhirsch" (Lfg. 1) und unsere „Wildkatze" (Lfg. 2) als wahre Meisterstücke bezeichnen dürfen. Wenn der rührige Verleger (Martin Oldenbourg in Berlin SW.) in dieser Weise hält, was er in seiner Ankündigung versprochen hat, so wird das Ganze ein Monumentalwerk deutscher Gelehrsamkeit und deutscher Kunst werden, das in keiner Düchersammlung fehlen sollte. Der Gelehrte und Forscher wird ebenso viele Anregung und Förderung in ihm finden, wie der Laie reiche Belehrung und Unterhaltung. Möge Niemand versäumen, sich von seiner Buchhandlung das erste Heft zur Ansicht vorlegen zu lassen oder von der Verlagsbuchhandlung selbst einen rcichillustrirten Prospekt zu verlangen.