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Amtliches Organ für Skaöl- unö Lauökreis Hanau

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Siarückung». gebühr

für Stadt- und Land­kreis Hanau 10 ^ M« gespaltene Garmond- zeile ober deren Raum, für Auswärts 15 ^.

Im Reklamentheil die Zeile 20 ^, für Auswärts 30 -^.

Nr. 133.

Samstaff den 9. Juni

1900

Amtliches.

^taöt^reiö ^anau. Bekanntmachung.

Interessenten zur Nachricht, daß bei dem diesjährigen Lamboyfeste nur solche Personen zur Ausübung eines Ge­werbes zugelassen werden, welche sich in dem Besitze eines für den Regierungsbezirk Cassel gütigen Wandergewerbe- scheines befinden, oder ein stehendes Gewerbe betreiben und für letzteres zur Gewerbesteuer veranlagt sind.

Der bezügliche Nachweis ist bei Einholung der Erlaub­niß auf dem hiesigen Polizei-Bureau Zimmer 14 und 15 vorzulegen.

Für geschlossene Vereine auf Grund vorhandener Statuten bleiben die früheren Bestimmungen in Kraft, Erlaubniß ist jedoch in allen Fällen nothwendig.

Alle Gesuche um Erlaubniß zur Aufstellung von Schau- und Verkaufsbuden zum Wirthschaftsbetriebe rc. sind an die Königliche Polizei-Direktion zu richten, wie auch die Ver­lheilung der Plätze von dieser geregelt wird.

Es haben sich zu diesem Zwecke sowohl die Besitzer von Schau- und Verkaufsbuden, Wirthschaften rc. als auch die Vorstände von Vereinen, welche eine Vereinswirthschaft er­richten wollen, am Montag den IL Juni d. Js., vormittags 9 Uhr, und am Dienstag den 12. Juni, vormittags 8 Uhr im Lamboywalde in der Nähe des Polizeizeltes einzufinden und sich, an dm dort­selbst anwesenden Polizei-Kommissar zu wenden. Niemand ist befugt, bevor ihm nicht ein Platz angewiesen, irgend welche Vorrichtungen auf dem Festplatze zu treffen wie auch das Anfahren von Wagen rc. vor dieser Zeit verboten ist.

Bis spätestens am 14. Juni abends muß der Festplatz wieder vollständig geräumt sein.

Jede Beschädigung der Bäume ist strengstens verboten. Für Reinigung und Wiederinstandsetzung des Festplatzcs rc. find die Vereine, Wirthe und sonstigen Gewerbetreibenden nicht mehr verpflichtet, dahingegen wird von diesen hierfür, sowie für sonstige unvorhergesehene Ausgaben eine Gebühr erhoben, welche nicht mehr als 3 Mark und nicht weniger als 50 Pfennige für das einzelne Gewerbe beträgt. Außer­dem kommt noch eine Forstabnutzungsgebühr zur Erhebung. Die Abgabe der Betriebssteuer wird hierdurch nicht berührt. Wirthe und Vereine zahlen je 2 Mark Reinigungsgebühren. Diese Gebühren, sowie die Forstabnutzungsgebühren find bei Empfangnahme des bezügl. Erlaubnißscheines auf dem Polizei- Kommissariat zu entrichten.

Die Betriebssteuer ist sowohl für Vereine als Wirthe ans je 10 Mark festgesetzt und ist

dieselbe vor Einholung der Erlaubnis; bei der Kreis-Kommunalkasse im Polizei-Direktionsgebäude da­hier, Zimmer Nr. 11 Parterre, zu entrichten.

Zuwiderhandlungen werden mit Strafe bis zu 15 Mark subs. 3 Tagen Haft und Ausschließung von dem Feste be­straft, falls nicht eine höhere Strafbestimmung auf Grund deS Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 zur An­wendung kommen kann.

Hanau den 5. Juni 1900.

Königliche Polizei-Direktion.

P 4963 v. Schenck.

Wegen Setzens der Packlage auf dem Ausbau am Mühl- thor zwischen LeimenstraßeSandeldamm wird diese Straßen­strecke für den Fnhrverkehr auf die Dauer von vier Wochen und zwar vom 12. d. Mts. ab gesperrt.

Der Fuhrverkehr zu dem Stadtgebiete Maulbeerallee, Gartenstraße rc. findet während dieser Zeit durch die Eber­hardstraße statt.

Hanau den 8. Juni 1900.

Königliche Polizei-Direktion.

P 5026 I. A.: Valentiner, Reg.-Assessor.

^taOtUrete .^anau.

Bekanntmachungen öes Oberbürgermeisteramtes. Bekanntmachung.

Die in der Sandelmühle lagernden alten Latrinen-Füllschläuche, Guß- und Schmiedeeisentheile und 1 Futterschneidemaschine werden

Dienstag den 12. d. Mts., nachmittags 3 Uhr, an Ort und Stelle gegen gleich baare Zahlung öffentlich meistbietend versteigert.

Hanau den 9. Juni 1900.

Der Stadtkämmerer. 9335

Bekanntmachung.

Die diesjährige Heu- und Grummeternte auf den in Dörnigheimer Gemarkung am Wasserthurm liegenden, der Stadt Hanau gehörenden Wiesenflächen, soll

Montag den 11. Jnni 1900, nachmittags ^4 Uhr, an Ort und Stelle, unter den vor der Versteigerung bekannt gegebenen Bedingungen meistbietend versteigert werden.

Hanau den 5. Juni 1900.

Wasserwerks-Direktion. 9173

Am Montag den 11. Juni 1900, nachmittags von 5 Uhr ab, findet im unteren Sitzungssaale des Neustädter Nath­hauses, Zimmer Nr. 1, öffentliche Sitzung des Gewerbe- gcrichts statt, in welcher Parteien etwaige Streitigkeiten, Klagen rc. zur Schlichtung anbringen können.

Hanau den 7. Juni 1900.

Der Vorsitzende des Gewerbcgerichts.

Dr. Bulle. »303

Gefundene und verlorene Gegenstände etc.

Gefunden: 1 kleiner, goldener Äinbemng. 1 Paar braune, neue Kinderstrümpfe. 1 silbernes Arniband auf dem Carrousel in Wilheliirsbad ; Empfangnahme daselbst Sonntags und Mittwochs, nachmittags, bei Herrn B. Scherf.

Hanau den 9. Juni 1900.

Der Reichstag

beschäftigte sich gestern mit der vom Abg. Müller-Fulda vorgeschlagenen, von der Budgetkommission mit einigen Modi­fikationen angenommenen S t e in p c l g e s c tz n o v c ll c zur Deckung der Kosten der Flottenverstärkung. Zu einer Debatte, die sich für einen Moment kritisch zuspitzte, gab die vorge­schlagene Besteuerung der Bergwerkskuxe Anlaß. Schon in der Kommission hatte der Staatssekretär des Reichsschatzamts auf die Bedenken hingewicsen, denen die von Herrn Müller- Fulda concipirten Steuerprojekte in diesem Punkte begegnen, und die Kommissionsmehrheit hatte die Berechtigung einer gewissen Vorsicht dadurch anerkannt, daß sie den Fix- stempel auf den zwanzigsten Theil des vorgeschlagenen, nämlich auf 10s Mark, rcduzirte und ihn durch einen Prozentualstempel von 2 pCt. für Einzahlungen ergänzte, der fortfallen soll, wenn die Einzahlungen zur Deckung von Ver­lusten dienen, In die Debatte griff nunmehr neben dem Reichsschatzsekretär der preußische Handelsministcr B r e f e l d ein, um auch gegenüber den Kommissionsbeschlüssen die ob­waltenden Bedenken zur Geltung zu bringen und dem Hause i ben Verzicht auf diesen noch immer unreifen steuergesetz- geberischen Versuch, wenigstens für diesen Augenblick, nahe­zulegen. Die ganze Fassung der Position sei so vage, daß die Durchführung auf die größten Schwierigkeiten stoßen müsse, und die kleineren Werke würden zu schwer belastet. Wolle das Haus auf diesen Kuxstempel, dessen Ertrag zu den gegen ihn sprechenden Bedenken in keinem Verhältniß stehe, nicht ganz verzichten, so möge man sich auf eine Resolution be­schränken, die der Regierung überlasse, eine zweckmäßige Lösung der Frage zu finden. Vom Abg. Hilbck wurde dementsprechend die bereits in der Kommission beantragte Resolution für die Plenarberathung wieder ausgenommen. Zur

Feuilleton

Mainschifffahrt.

e Hanau, 7. Juni.

Die erste urkundliche Nachricht über die Mainschifffahrt und den damit verbundenen Zoll seit de» Untergang der Römcrhcrrschaft datirt vom 18. Januar 1074. Kaiser Heinrich IV. befreite die Stadt Worms von dem zu Frank­furt a. M. zu entrichtenden Schiffszoll. Diesen Mainzoll bestätige Papst Jnnoccnz III. den Chorbrüdern zu Ilbenstadt bei Friedberg in der Wetterau in einer Urkunde vom 12. Dezember 1139 mit dem Bemerken, daß sie ihn von Kaiser Lothar geschenkt erhalten hätten. Am 6. April 1157 §o6 Friedrich Barbarossa gemäß eines Fürstenbeschlusses zu Würz­burg alle Mainzölle von Bamberg bis Mainz auf, ausge­nommen die zu Neustadt, Aschaffenburg und Frankfurt. Trotz dieses Zollverbotes bestanden noch die Zölle zu S t e i n h e i m und Kcsselstadt weiter; dm zu Steinheim verkaufte Karl IV. an Eberhard von Eppstein, den von Kesfelstadt im

Jahre 1362 an Ulrich III. von Hanau.

Später scheinen übrigens die Zölle überhaupt wieder ein- geführt worden zu sein; denn bis zum Jahre 1818 beuanden am bayerischen Main Zölle zu Würzburg, Gemünden, -ohr, Neustadt, Miltenberg, Aschaffenburg, Dettingen u. a. Orten. König Max I. hob alle diese Zölle auf, mit Ausnahme des zu Dettingen, als dem letzten bayerischen Orte in der Richtung der beiden Hessen; desgleichen blieben auch die badischen ^olle zu Wertheim und Freudenberg bestehen.

Die wichtigste Handelsstadt am Main war schon seit den Karolingern Frankfurt; es besaß bereits im Jahre 1105 zwei Marktschiffe. Das Hanauer Marktschiff, das auch Waaren aus dem Spessart nach Frankfurt brachte, ward im

Die heutige Nummer umfaßt außer dem Unterhaltungsblatt 16 Seite«.

Jahre 1600 von den Erbauern der Neustadt in Stand und j und Mannheim aus. Von Würzburg bis Hanau bestanden Gang gesetzt, aber am 1. April 1607 von fünf Mainzer Agenturen mit Landungsplätzen in Karlstadt, Gemünden,

Schiffen gekapert; erst 1610 begann es seine Fahrten wieder. Im Jahre 1800 kam dieses Schiff im Sommer täglich um 10 Uhr in Frankfurt am Metzgerthor an und fuhr mittags um 1 Uhr wieder nach Hanau; im Winter geschah dieses einen um den andern Tag.

Im Anfänge des nun zu Ende gegangenen Jahrhunderts ward der Handelsverkehr zumeist durch den Mainstrom be­werkstelligt, insbesondere mittelst der so genannten Rang- Schifffahrts-Gesellschaften zu Würzburg nach einem Vertrage zwischen sämmtlichen Schiffern und dem Handelsstande vom 29. März 1811. Im Jahre 1828 war mit der Herstellung eines regelmäßigen Schiffsziehweges, des sogenannten Lein­pfades (Leinritt), begonnen werden. Derselbe zog von Frankfurt bis zur Einmündung der Aschaff in den Main auf dem rechten, von Leider an aufwärts auf dem linken Mainufer. Seit 1886, der Errichtung der Kettenschleppschiff­fahrt, hat derselbe seine Bedeutung eingebüßt, und dadurch hat zugleich die damit verbunden gewesenen Pferdeschinderei aufgehört.

Als König Ludwig I. von Bayern den im Jahre 1834 beschlossenen Donau-Mainkanal im Jahre 1842 vollendet hatte, stellten die zwischen den einzelnen Städten verkehrenden Marktschiffe ihren Kurs ein; an Stelle des Frankfurt-Mainzer Marktschiffes trat das DampfschiffDelphin." König Ludwig I. hat derMain - Dampfschifffahrts - Gesellschaft," welche auch die Unterhaltung des Leinpfades, sowie die nöthige Ausbaggerung flacher Flußstellen übernehmen mußte, die Schiff­fahrts-Konzession von Bamberg bis Kahl auf 50 Jahre vom 21. März 1842 ab ertheilt; die anderen Staaten schlossen sich an.

Die Fahrten von Würzburg abwärts mehrten sich bis 1854 immer mehr und dehnten sich bei neun Dampfbooten bis Köln

Agenturen mit Landungsplätzen in Karlstadt, Gemünden,

Lohr, Wertheim, Miltenberg, Aschaffenburg, Stockstadt, Main­flingen, Dettingen, Seligenstadt, Steinheim und Kesselstadt- Hanau; außerdem waren bei verschiedenen Ortschaften Wachenstattonen.

Zwischen Würzburg und Frankfurt verkehrten die Dampf­schiffe räglich; morgens früh 5 Uhr war die Abfahrt in Würzburg und die Ankunft in Frankfurt erfolgte in der Regel zwischen 7 und 8 Uhr abends. Die Fahrt stromauf­wärts konnte an einem Tage nicht bewältigt werden. In Wertheim, wo das Schiff abends zwischen 8 und 9 Uhr an­kam, wurde Nachtstation gemacht. Am Morgen bei folgen­den Tages ging die Reise weiter; gegen 4 oder 5 Uhr nach­mittags war das Ziel Würzburg erreicht. Man brauchte also von Frankfurt bis Würzburg etwa 36 Stunden (ein­schließlich Nachtstation), umgekehrt abwärts nur etwas über 12 Stunden.

Diejenigen Reisenden, welche mit den Dampfbooten nach Mainz zu kommen wünschten, hatten bei Uebernachtung an einer beliebigen Station abwärts Aschaffenburg Fahrgelegen­heit. Nach alten Aufzeichnungen ging nämlich von Aschaffen­burg noch der sogenannte Nachtnachen nach Frankfurt. Es war dies ein Schelch, dessen Boden mit einer Strohschicht gedeckt war; man legte sich da nachts gemüthlich hinein und kam schlafend morgens in Frankfurt an. Der Tarif der Fahrten auf den Dampfern war von Würzburg nach Frank­furt für die erste Klasse auf 6 Gulden und für die zweite Klasse auf 4 Gulden 12 Kreuzer festgesetzt. Von Frankfurt nach Würzburg zahlte man 3 Gulden 36 Kreuzer bezw. 2 Gulden 24 Kreuzer. Aufwärts war der Fahrpreis billiger wie abwärts; dafür hatte man das Vergnügen, Uebernach- tungskosten in Wertheim zu übernehmen.