Die einzelne stummer kostet 10 *
Nr. 126.
WomreMentS» Preis:
Jährlich 9 -«. Wl^Shrl. 4 ^ 50 ^. vierteljährlich 2 M 25 ^5.
Für auswärtige Mennenten mit de» betreffenden Postaufschlaz.
Zugleich
Amtliches Grgau für $faöf- unö LanöKreis Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Einrückung».
gebühr
für Stadt» und Landkreis Hanau 10 ^ M» ägejpaltcne Garmond- zeile oder deren Raum, für Auswärts 15 ^-
Im Reklamentheil die Zeile 20 A für
Auswärts 30 A
Donnerftag den 31. Mai
MO
Amtliches, ^taöt&reiö ^anau.
Am Mittwoch den 6. und 20. r. M. findet mit Genehmigung des Herrn Regierungs-Präsidenten zu Cassel Viehmarkt in Hanau statt.
Ich mache hierbei auf Nachfolgender zur besonderen Beachtung aufmerksam:
Sämmtliche Wiederkäuer und Schweine, und zwar sowohl die mit der Eisenbahn wie auch die unter Benutzung der Landwege auf den Markt gebrachten, dürfen nur durch die vom hiesigen Oberbürgermcistcramte veröffentlichten Stadteingänge (Kontrolstationen) eingebracht werden.
Nach 8 3 der landespolizeilichen Anordnung vom 21./6. 97 ist das Ausbringen von Wiederkäuern und Schweinen auf den Viehmarkt nur dann gestattet, wenn den marktpolizei- lichen Organen eine von der zuständigen Ortsbehörde ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird, darüber, daß in der Ursprung-gemeinde seit 4 Wochen nicht die Maul- und Klauenseuche
— bei Schweinen weder die Maul- und Klauenseuche, noch eine der Schweineseuchen — herrscht, und daß die Ursprungsgemeinde in den letzten vier Wochen nicht zu einem Beobachtungsgebiet im Sinne des § 59a der Bundesrathsinstruktion gehört.
Die Bescheinigungen haben eine fünftägige Gültigkeit, den Ausstellungstag eingerechnet.
Der Transport von Schweinen und Kälbern darf nicht durch Treiben erfolgen, sondern die Thiere müssen getragen oder gefahren werden.
Schließlich verweise ich noch auf die Polizeiverordnung vom LL^zember 18-6, betreffend die-Listenführung über den An- 27. August 1897, "
und Verkauf von Rindvieh, Schafen, Schweinen, Pferden durch Viehhändler.
Hanau den 31. Mai 1900.
Königliche Polizei-Direktion.
P 4826 J. A.: Valentiner, Reg.-Assessor.
^an^&rew ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Der Gastwirth Johann Wilhelm Forbach in Enkheim beabsichtigt auf seinem Grundstück Kartenblatt F F Nr. 750/253 (Brandversicherungs-Nr. 122) zu Enkheim eine Schlächterei einzurichten und zu betreiben.
Es wird dieses Unternehmen gemäß §§ 16 ff. der Gewerbe-Ordnung hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Etwaige Einsprüche gegen die Anlage können mündlich oder schriftlich innerhalb 14 Tagen, vom Tage der Veröffentlichung gerechnet, hier angebracht werden.
Die Zeichnungen und Beschreibung der Anlage liegen im Sekretariate des Kreisausschusses — Zimmer 22 — zur Einsicht aus.
Termin zur Erörterung der rechtzeitig eingehenden Einsprüche steht am
Donnerstag den 14. Juni d. I., vormittags 9 Uhr, an der vorbezeichneten Amtsstelle, wozu die Betheiligten hierdurch eingeladen werden.
Hanau den 29. Mai 1900.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
A 2428 v. Schenck. 8906
In der Privatklagesache des Landwirths Hermann Zeller zu Großkrotzenburg Privatklägers gegen den Tagelöhner Lorenz Fischer daselbst Angeklagten wegen Beleidigung, hat das Königliche Schöffengericht zu Hanau am 9. Mai 1900 für Recht erkannt:
Der Angeklagte ist der öffentlichen Beleidigung des Privatklägers schuldig und wird deshalb zu einer- Geldstrafe von fünf Mark, eventuell 1 Tag Gefängniß und in die Kosten des Verfahrens verurtheilt.
Zugleich wird dem Beleidigten die Befugniß zugesprochen, den entscheidenden Theil des Urtheils innerhalb 14 Tagen nach Rechtskraft des Urtheils einmal im „Hanauer Anzeiger" zu veröffentlichen.
Die Richtigkeit der Abschrift der Urtheilsformel wird beglaubigt und die Vollstreckbarkeit des Urtheils bescheinigt.
Hanau den 26. Mai 1900.
Alberti, 8859
Eerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abth. 4.
Handelskammer zu Hanau.
Aust Grund der Vorschrift in § 31 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung der Handelskammern vom 24. Februar 1870/19. August 1897 hat die Handelskimmer beschlossen, zur Beschaffung ihres Aufwandes für das Rechnungsjahr 1900/1901 zehn Prozent der Gewerbesteuer v»u den beitragspflichtigen Firmen ihres Bezirkes zu erheben.
Denjenigen Gemeinden, in welchen beitragspflichtige Firmen ihren Sitz haben, werden die von der Handelskammer auf Grund der Gewerbesteuer-listen festgestellten Hcbelisten überwiesen, soweit die Handelskammer die Beiträge nicht selbst einzicht. Die Gemeinden haben nach § 28 des bezeichneten Gesetzes die Erhebung der Handelskammerbeiträge gegen eine Vergütung von höchstens drei vom Hundert der Eingezogenen Beiträge zu bewirken und die eingczogencn Summen durch Vermittelung der Königlichen Kreiskassen an die Handelskammer abzuführen.
Die Handelskammerbeiträge sind öffentliche Lasten. Rückständige Beiträge werden in derselben Weise wie Gemeinde- abgaben cingczogen.
Einsprüche gegen die Heranziehung zu Handelskammcr- beiirägen sind innerhalb zweier Wochen nach der Zahlungsaufforderung bei der Handelskammer anzubringen, die darüber beschließt. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Einsprüche, welche sich gegen den dem Handelskammcrbeitrage zu Grunde liegenden Satz der staatlich veranlagten Gewerbesteuer richten, sind unzulässig.
Hanau den 31. Mai 1900.
Die Handelskammer.
Wilh. Fues.
8844 Der Sekretär: J. V. K leiß.
Gefundene und verlorene Gegenstände etc.
Gefunden: 1 gelber Kinderschuh mit Schnalle, 1 goldenes Herz mit halber Perle in Sternform gefaßt.
Zugeflogen: 1 Berliner Taube, Kröpfer mit weißem Kopf.
Hanau den 31. Mai 1900.
Deutschlands Sozial-Politik auf der Pariser Weltausstellung.
Eine besondere Sehenswürdigkeit der deutschen Abtheilung auf der Pariser Weltausstellung wird die Gruppe bilden, in der den Besuchern aus aller Herren Ländern die Einrichtungen vor Augen geführt werden, die das junge deutsche Reich zum Wohl seiner Arbeiter-Bevölkerung getroffen hat. Obwohl die deutsche Arbeiterschaft die Wohlthaten der sozialen Gesetzgebung seit Jahren in immer höherm Maße am eigenen Leibe erfährt, ist es doch angesichts der leider nicht immer erfolglosen Bemühungen der Sozialdemokratie durchaus am Platze, stets von neuem auf die großen Vortheile hinzuweisen, die der deutschen Arbeiterschaft aus der sozialen Gesetzgebung zu gute kommen. Als Ergänzung und Erläuterung zu der genannten Abtheilung der deutschen Gruppe der Pariser Weltausstellung sind amtliche Schriften erschienen, die gleichsam einen Rechenschafts-Bericht über die deutsche Arbeiter-Versicherung seit ihrem Bestehen bis auf den heutigen Tag geben. In diesen Schriften ist die große Bedeutung unserer Arbeiter-Versicherung ziffermäßig dargelegt. Einige Zahlen seien hier aus dem überreichen, höchst interessanten Material hervorgehoben:
Von den 56 Millionen Einwohnern des deutschen Reiches sind 16 Millionen Arbeiter im eigentlichen Sinne. Von den Einwohnern in ihrer Gesammtheit sind 9 Millionen gegen Krankheit, 17 Millionen gegen Unfall, 13 Millionen gegen Invalidität und Roth des Alters versichert. Vom Jahre 1885 an haben bisher in 40 Millionen Fällen Personen Entschädigungen auf Grund der Versicherungs-Gesetze erhalten; und zwar Entschädigungen im Gesammtbetrage von nahezu 21/ä Milliarden (2415 Millionen) Mark. Nahezu 1 Million Mark gelangt heute täglich als Entschädigung an jährlich mehr als 4 Millionen Arbeiter. Diese Gesammtsumme vertheill sich auf jährlich 150 Millionen, die 3 '/* Millionen Erkrankter zugute kommen; auf 85 Millionen, die an etwa 500 000 Unfalls-Rentner ausgezahlt werden und auf 80 Millionen, die als Jnvaliditäts- und Alters-Renten gezahlt werden. Von den insgesammt bisher aufgebrachten 21/» Milliarden Mark haben die Arbeitgeber 1099 Millionen, die Arbeiter selbst 1164 Millionen beigetragen, während der Reichszuschuß sich auf 150 Millionen beläuft. Aus diesen Zahlen geht hervor, daß bisher die Arbeiter mehr als 1 Milliarde mehr empfangen haben, als sie ihrerseits zu den Versicherungs-
Summen beisteuerten. Ferner aber ergibt sich «ns diesen Zahlen die Thatsache, daß die deutsche Arbciter-Vcrsicherungs- Gesetzgebung ein soziales Riesenwerk bedeutet, in bem Deutschland allen übrigen Kulturstätten weit voraus ist.
In der „freien" republikanischen Schweiz ist jüngst durch Volksabstimmung die Inangriffnahme sozialer Versicherungs- Gesetze abgelehnt. Wenn in Deutschland heute das Volk darüber «bzustimmen hätte, ob die sozialen Gesetze aufrecht erhalten bleiben sollten, so würde zweifellos die Arbeiterschaft einer Aufhebung der für sie so segensreichen Errungenschaften lebhaft widerstreben, obwohl ihr bie Sozialdemokratie täglich »orpredigt, wie wenig die soziale Gesetzgebung eigentlich bedeute. Ilebrigens ' scheint selbst die Sozialdemokratie diese Taktik des Hcrabsctzens jetzt nicht nichr für angebracht zu halten. Während ihre Vertreter im Reichstage seiner Zeit sowohl gegen die Kranken- und Unfalls-Versicherung wie gegen die Jnvaliditäts- und Alters- Versicherung gestimmt hatten, haben sie am letzten Samstag für die Reform-Gesetze zur Unfalls-Versicherung gestimmt, so daß diese hochwichtigen Vorlagen vom Reichstage einstimmig angenommen wurden. Der Grund für diese veränderte Haltung ist wohl weniger in einer „Mauserung" der Sozialdemokratie zu suchen, als darin, daß die Erkenntniß von den Segnungen der sozialen Gesche innerhalb der Arbeiterschaft allmählich doch so weit durchgedrungen ist, daß die sozialdemokra tischen Führer fürchten müssen, mit ihrem passiven Widerstand gegen den Ausbau dieser Gesetze bei den Arbeitern ernstlichen Anstoß zu erregen.
Tagesschau.
Reform des höheren Unterricht-wesens.
Auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers sollen ähnlich, wie im Spätherbst 1890, in der Woche nach dem Pfingstfeste mit sachverständigen Erörterungen über die Reform des höheren Unterrichtsmesens stattfinden. Se. Majestät der Kaiser dürfte, wenigstens an den entscheidenden Tagen, die Verhandlungen selbst leiten.
Der Verband preußischer Apotheken- Konzessionsanwärter
hat an den Kultusminister eine Eingabe gerichtet, in welcher er einmal um eine Vermehrung der Apotheken entsprechend der Einwohnerzahl, sodann um die alljährliche Nenkon- zcssionirung einer dèr jährlichen Bevölkcrungszunahmc entsprechenden Anzahl von Apotheken bittet. Des Weiteren er sucht er bei Konzcsswnsocrleihungen ausschließlich das Prinzip der AncienNitât und möglichst ununterbrochene Thäiigkcit als Gehülfe zur Hauptforderung für die Berücksichtigung zu stellen, frühere Besitzer und andere Fachgcnossen, soweit sie überhaupt zur Konzessionsbeivcrbung zugelassen sind, nur nach Maßgabe ihrer wirklichen Gehülfenzeit in Mitbewerb treten zu lassen, die Apothekcnvorstänve amtlich zu verpflichten, das Apsthekenpersonal mit genauer Angabe ihrer Dienstzeit bei den Kreisärzten anzumcldcn und schließlich den Bewerbern um eine Apothekenkonzession die eidesstattliche Erklärung ab- zunchmen, inwieweit sic die teftirte Zeit voll und ganz als Gehülfe im Apothekenbetricbe zugebracht haben.
Die Johannesburger Goldgruben.
Nachdem die Engländer in Transvaal eingebrungen sind, beschäftigt man sich in der Presse mit dem etwaigen Geschick der Johannesburger Goldgruben. Mit Bezug darauf ist ein längerer Artikel der „Volksstem": „Unsere Minen" interessant. Seine Einleitung lautet:
„Als unsere Regierung kurz vor Ausbruch des Krieges beschloß, selbst einige der Witwatersrand-Mincu bearbeiten zu lassen, lachten die meisten Minenbesitzer darüber. Würden die „stupiden Buren" ohne die unentbehrliche Hülfe der Engländer wohl im Stande sein, das Gold aus der Erde zu holen? Doch die Erfahrung hat gelehrt, daß wir die Engländer nicht brauchen; wir haben gesehen, daß die Afrikaner die Minen mit mehr Erfolg und billiger im Betriebe erhalten als die Herren Eckstein u. Co. Die ausländischen Antheilhaber sollten eine Untersuchung anstellen lassen und würden wohl zu der Ansicht kommen, daß die Minen nach dem Kriege besser von Afrikanern betrieben würden. Der Zustand, in welchem die Minen befunden wurden, war geradezu schändlich, es zeigte sich eine unverantwortliche Verwahrlosung und eine Vernachlässigung der Rechte der Antheilbesitzer? Jedes Jahr werden die Antheilhaber in den Berichte:? ihrer Verwalter große Summen für Ausbesserungen, Neubauten u. s. f. gefunden haben. Dieses Geld hat aber feinen Weg in die Taschen der Angestellten und ihres Anhanges gefunden. Für die