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Nr. 121.
Freitag den 25. Mai
1900
Amtliches ^anèRreie ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Unter den Schweinedeständen des Schlachtviehbeschauers Friedrich Dückhardt und des Schmiedes Heinrich Fücker zu Langendiebach ist die Schweineseuche fest- gestellt und infolgedessen die Gehöftssperrc angeordnet worden.
Hanau den 23. Mai 1900.
Der Königliche Landrath.
V 4962 v. Schenck.
Deutscher Reichstag.
(Sitzung vom 23. M a i.)
Die Arbeiten des Reichstags sind heute soweit erledigt worden, daß vor Pfingsten noch die drittè Berathuug der Unfallversicherungs-Reform vorgenommen und dieses bedeutsame Gesetzgebungswerk zum Abschluß gebracht werden kann. Dieser Gegenstand steht bereits auf der Tagesordnung der für Freitag wieder auf 11 Uhr angesetzten Plenarsitzung. Heute knüpfte sich eine bemerkenswerthe Debatte an den K o l o n i a l - N a ch t r a g s e t a t, der zur dritten Berathung stand. Eine Anfrage des Nbg. Arendt gab dem Kolonialdirektor v. Buchka Gelegenheit, die aus unzuverlässiger englischer Quelle stammende Nachricht von Streitigkeiten zwischen deutschen und konkostaatlichen Truppen im Kiwugebicte zu dementiren. Von dem genannten Abgeordneten und später vom Grafen A r n i m wurde die Kritik der Maßnahmen des Kolonialamtes wieder ausgenommen, so insbesondere nach der Richtung, daß gewissen Spekulanten Landkonzessionen in Togo ertheilt worden seien und daß das Projekt der Zentralbahn vom Kolonialamte nicht mit dem erforderlichen Eifer gefördert worden sei. Der erste Punkt erledigte sich durch die Erklärung des Herrn v. Buchka, daß die behauptete Konzessionsertheilung nicht stattgefunden hat, der zweite durch die bekannte Thatsache, daß der bezügliche Ansatz im diesjährigen Etat vom Reichstage abgelehnt worden ist. Graf Arnim hatte indessen seinen Vorwurf noch durch die Hindeutung auf angebliche Gegeneinflüsse des Reichischatz- amtes erweitert und der Abg. Hahn verfolgte dieses Thema weiter. Graf Posadowsky, der dabei dem Reichsschatzamte und dem Auswärtigen Amte wirthschaftspolitisch gegenüber gestellt war, wies auf die Einheitlichkeit der gesummten Verwaltung bei Reichs unter der ausschließlichen Verantwortlichkeit des Reichskanzlers hin und fügte hinzu, daß nichts für die Interessen des Reichs gefährlicher wäre, als wenn sich die mißverständliche Anschauung herausbildete, daß die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers eine blos formelle sei, die sachliche Verantwortlichkeit aber an anderen Stellen liege.
Feuilleton.
Hinter den Coulissen von Oberammergau.
©tirbien mrd Erlebnisse von Regisseur Otto Ewald (Cassel). Zum Beginn der Passionsspiele, 24. Mai.
(Rachdruck verboten.)
II.
Was die Darsteller betrifft, so sind sic von A. bis Z. im Orte selbst, also in ziemlicher Weltabgeschiedenheit geboren und ausgewachsen. Die Thätigkeit der Einwohnerschaft ist nur zum Theil eine bäuerische, fast Alles ist mehr oder weniger mit der kirchlichen Holzschnitzkunst und, den verwandten Berufszweigen beschäftigt. Daß da eine höhere Intelligenz walten muß, daß auch die Leute besonders mit den Figuren der heiligen Geschichte von Kindesbeinen an auf's Innigste vertraut sind, erscheint doch ganz natürlich. So ist denn auch schon ihr Aeußeres ein künstlerisches, ich möchte sagen, biblisches, aber ohne Affektation. Es herrscht dort in Wesen, Kleidung und Behausung die größte Einfachheit und Bescheidenheit, in der Hingabe an ihr „Spiel" die selbstloseste Begeisterung. Welch' unschätzbares Material für den Regisseur ! — Daß im Geberdenspiel nicht Alles vollendet, daß der heimische Dialekt nicht ganz zu bannen ist, darf und kann uns nicht stören, wenn wir uns gegenwärtig halten, keine Berufsschauspieler vor uns zu haben. Und ist bei den Letzteren denn immer Alles tadellos? — —
Von der früheren Besetzung der Hauptrollen ist nur der sanfte Johannes des schwarzlockigen Peter R e n d l junior und der Judas des Malers Johann Z w i n k die gleiche geblieben. Letztgenannter war in früheren Jahren mit seinem
Der Unterstaatssekretär Aschenborn, der in gleicher Weise das Reichsschatzamt gegen den Vorwurf des Grafen Arnim verwahrte, bemerkte zur Sache selbst, das Zentralbahnprojekt sei zur Zeit der Etatsaufstellung nicht so weit vorbereitet gewesen, daß sich die Einstellung eines größeren Betrages hätte rechtfertigen lassen. Nach Genehmigung des Etatsnachtrages wurde die Gesammtabstimmung über das Fleischbeschau- Gesetz vorgenommen. Sie ergab die Annahme des Gesetzes in der Kompromißfassung mit 163 gegen 123 Stimmen. Auch die Gewerbeordnungsnovelle wurde in der Schlußabstimmung angenommen, nachdem in der noch rückständigen Abstimmung über § 137a die Anträge auf Annahme des in zweiter Lesung abgelehnten Kommissionsvorschlags, die fakultative Beschränkung der Hausarbeit betreffend, abgelehnt worden waren. Schließlich gelangte die Münzgesetznovelle zur dritten Berathung. An der Debatte beteiligten sich die Abgg. Arendt, Oertel und Hahn noch einmal mit längeren Reden. Einige Abänderungsanträge des erstgenannten Abgeordneten wurden abgelehnt, wofür ein nach der ^Erklärung der Herren unzureichender Ersatz durch .eine Resolution geboten wurde, wonach das Gesetz einer inter- «ationalen Neuregelung der Währung nicht im Wege stehen soll. Das Gesetz wurde mit großer Mehrheit angenommen.
Preußischer Laudtug. Abgeordnetenhaus.
(Sitzung »om 23. Mai.)
Zn der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses erklärte bei Beginn der dritten Lesung des W a a r e n h a u s- steuergesetzes der Herr Vizepräsident des Staats- ministcriums, daß für die Staatsregierung die Herabsetzung der Steuergrenze von 500 000 auf 300 000 Mk. völlig unannehmbar sei, weil in den größeren Städten Geschäfte mit einem Umsatz von 3 bis 500 000 Mk. zumeist noch zu den Mittelbetrieben zu rechnen seien, welche des Schutzes gegen die großen Waarcnhäuser bedürften, nicht aber selbst zu einer außerordentlichen Steuer heranzuziehen seien. Wo in kleineren Städten nach den örtlichen Verhältnissen es zweckmäßig erscheine, die Steuergrenze Hcrabzusetzen, seien die Gemeindebehörden nach dem kommunalen Abgabengesetzc dazu durchaus in der Lage. Die übrigen Beschlüsse zweiter Lesung erschienen annehmbar, nur müsse an der Abgrenzung der 4 Waaren- gruppen in § 6 fcstgehalteu werden. Er hoffe sicher, bei der allseitig anerkannten Dringlichkeit des Gesetzes auf eine Verständigung im Sinne der von der Staatsregierung erhobenen Bedenken. Diese Hoffnung sollte sich aber nicht erfüllen. Denn nur die Vertreter der beiden Mittelparteien und der Linken erklärten sich für die Wiederherstellung der von der
schwärmerischen Gesichtsausdruck und den langen braunen Locken ein gar trefflicher Lieblingsjünger, hat sich aber, unterstützt durch seine Persönlichkeit und ein scharf markirtes Antlitz, zu einem ganz annehmbaren Verräther entwickelt, obzwar er im Leben mit einem solchen auch nicht die mindeste Ge- finnungsverwandtschaft hat, sondern der gutmüthigste Mensch von der Welt ist. Da er aber bisher stets mein Wirth war — und ich kann seine bescheidene, aber saubere, gastliche Häuslichkeit den Besuchern des Passionsspiels wärmstens empfehlen —, so kenne ich ihn genau. Es ist rührend, wie er für seine Gäste sorgt, eigenhändig, wenn's sein muß, Essen und Bier über die Straße holt und dabei von seiner Familie unterstützt wird. Seine beiden netten Mädeln sind nun seit 1890, wo sie in den lebenden Bildern mitwirkten, herangewachsen. Die Eine singt heuer im Chor der Schutz- geister, die Andere spielt, wie auch der jüngste Sohn, in den Volksscenen. In Oberammergau muß eben Alles mitthun, was gesunde Beine hat, wie überhaupt, da bei jedem Wetter gespielt wird, eine feste Natur so zu sagen Kontrakt- bedingung ist. Unpäßlichkeit, Heiserkeit, Absagen und Primadonnenlaunen kann man dort nicht gebrauchen.
Der neue Christus ist der Töpferssohn Anton Lang, ein frisier junger Mann von gutem Wuchs und angenehmem Gesichtsausdruck, mit hübschem dunklen Bart und Lockenhaar. Er sah sich einige Jahre in der Fremde um, trat dann ins Geschäft seines Vaters, welcher jetzt den Herodcs darstellt und früher den Ezechiel spielte, und errang sich bereits seine erste Sporen als Schauspieler bei verschiedenen Uebungsvorstellungen. Seine Gestalt ist freilich nicht so imposant, wie diejenige seines berühmten Vorgängers, welcher dieses Jahr den Prolog sprechen wird.
Man dürfte Josef Mayer in seiner frühern Ehristusrolle nur ungern missen, denn er war stets der Abgott der Besucher. Und mit welcher Bescheidenheit er alle Huldigungen
abwchrte! — Am Vorabend des Spiels lief er öfters mit mir in seiner Joppe im Ort herum und war bchülflich, einigen Damen meiner Bekanntschaft Quartier zu verschaffen. Nach Schluß der Aufführung suchte ich seine Wohnung auf, um ihn in einen Wirthsgarten einzuladen, wo viele Komödianten ihm gern persönlich ihre Bewunderung ausdrücken wollten. Haus und Gartenpforte waren jedoch verriegelt. Schnell entschlossen stieg ich über die Hecke, ohne zu ahnen, daß die reizenden Zöglinge eines englischen Mädchenpcnsionats, welche vor der Thür standen, um dem herrlichen Christus ebenfalls zu huldigen, meinem bösen Beispiele folgen würden. Es war ja ein ganz netter Anblick, diese jungfräuliche Kletterei. Frau Mayer kam inzwischen aus einer Hinterpforte und ließ mich ein, während die kühnen Turnerinnen ohne Erbarmen draußen bleiben mußten. Jn's Haus geführt, sah ich mit Erstaunen in einem großen Zimmer eine reich gedeckte Tafel und erfuhr, daß dort für Fremde ein ganz hotelmäßiger Abendtisch eingerichtet war, bereitet von der als vorzügliche Köchin bekannten Ehristusgattin. Ihn selbst fand ich sodann, noch ziemlich erschöpft von seiner anstrengenden Aufgabe, im bescheidenen Kämmerchen ein Süppel essend — sei« e Abendmahlzeit. Als er dann später in den Garten des Gasthauses kam, umringten ihn die feinsten Damen und busselten ihn weidlich ab. Ob ihm dieses Spielhonorar recht war, wer kann's wissen? — Jedenfalls lehnte er die dringende Einladungen, sich an diesen oder jenen Tisch zu setzen, standhaft ab und kam zu uns — zu seinen „Kollegen". Daß man ihn damals seitens hocharistokratischer Familien auf Besuch nach England einlud und er diesem Wunsche entsprach, ist wohl noch bekannt. Seine Gattin wurde ihm voriges Jahr durch den Tod entrissen, doch wird er die Gasttafel wahrscheinlich auch dieses Jahr beiöehaltcn.
Eine kleine, aber sehr wichtige Rolle ist sodann die der Gottesmutter, welche 1890 von Rosa, des Bürgermeisters
Regierung vorgeschlagenen Steuergrenze von 500 000 Mark. Die Konservativen und das Centrum beharrten dagegen bei den Beschlüssen zweiter Lesung unter der Begründung, daß andernfalls das Gesetz für die mittleren und kleinen Städte so gut wie keine Bedeutung haben würde. Der konservative Redner deutete zugleich die Möglichkeit einer Verständigung auf der Grundlage an, daß die untere Steuergrenze für große und kleinere Städte verschieden bemessen würde. So wurden bei $ 1 zwar zwei erleichternde Vorschläge der Abgeordneten Krawinkel nnd Lucius nach Befürwortung durch den Herrn Vizepräsidenten des StaatsininisteriumS angenommen. Dagegen blieb die untere Grenze von 300 000 Mk. bestehen. Eine längere Diskussion erhob sich demnächst nur bei dem im Abgeordnctcnhause neu eingeschalteten § 6a, welcher Sondcrbetricbe, in welche bestehende Waarenhäuser sich lediglich zur Umgehung der Steuer scheinbar auflösen, der Waareuhaussteucr unterstellt. Hier wurden von den Abgg. Dr. Barth und Göschen, wie schon in der zweiten Lesung, eine Reche juristischer Bedenken geltend gemacht, deren Hinfälligkeit der Herr Vizepräsident des Staats Ministeriums aber darlcgte, indem er zugleich dem Abg. Dr. Barth ironisch dankte, daß er die Anregung zu dieser Vorschrift gegen Umgehungen deS Gesetzes gegeben habe. Dann mürbe das Waarcnhausgcsetz in allen feinen Theilen und demnächst im Ganzen mit erheblicher Mehrheit angenommen. Nach kurzer Generaldiskussion über das Gesetz, betreffend die F ü r s o r g e e r z i e h u u g, wurden die ersten 8 Paragraphen desselben ohne Diskussion angenommen. Bei 8 9 wurde ein Centrumsantrag, welcher den konfessionellen Charakter der Erziehung zu verschärfen bezweckte, auf Widerspruch des Herrn Minister des Innern ab- gclehnt und eine von dem Grafen Moltke vorgeschlagcni redaktionelle Aenderung angenommen. Sodann wurde der Sinn des 8 10 durch Diskussion zwischen dem Herrn Minister des Innern und den Mg. Schmitz- Düsseldorf und Freiherr» von Zedlitz festgestcllt. Bei 8 15 wurde die für das Zustandekommen des Gesetzes entscheidende Frage der Bemessung des Staatszuschusses im Sinne der Regierung entschieden, indem mit den Stimmen der Frei- konservativen, des Centrums und der Liberalen gegen die der Deutsch-Konservativen ein Antrag des Abgeordneten von Zedlitz angenommen wurde, den Staatszuschuß zu den Kosten der Fürsorgeerziehung von ’/* auf */» hcrabzusetzen. Schließlich wurde noch unter Befürwortung des Herrn Minister des Innern zu § 21 ein Antrag des Abgeordneten Kirsch angenommen, nach welchem die Strafbestimmungen dieses Paragraphen bereits Platz greifen, soweit von dem Vormundschaftsrichter das Verfahren auf Zwangserziehung eingeleitet ist. Zum Schlüsse wurde der so gestaltete
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