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Nr. 108.

Mittwoch den 9. Mai

1900

Amtliches.

<4anö&ret0 ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

In Wind ecken ist die Maul- und Klauenseuche er­loschen. Die angeordneten Sperrmaßregeln wurden auf­gehoben.

Hanau den 7. Mai 1900.

Der Königliche Landrath.

V 4335 v. Schenck.

Handelsregister.

Die Firmen:

Gebr. Weber in Großauheim,

Georg Geyer in Großauheim,

Katharina Bergmann Wwe. in Großkrotzenburg sollen von Amiswegen gelöscht werden.

Die unbekannten Rechtsnachfolger der Firmeninhaber haben einen Widerspruch hiergegen spätestens bis zum 20. August 1900 anzumelden.

Hanau den 3. Mai 1900.

Königliches Amtsgericht 5. 7672

Konkursverfahren

Ueber den Nachlaß des Juweliers Karl Craß von Hanau ist heute am 8. Mai 1900, nachmittags 6 Uhr 51 Min. das Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann H e i n r i ch Jost junior in Hanau ist zum Konkursverwalter ernannt. Offener Arrest und Anzeigepflicht bis zum 23. Mai 1900, Termin zur Anmeldung bis zum 5. Juni 1900. Erste Gläubigerversammlung und Prüfungstermin am 12. Juni 1900, vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Amts­gericht, Äbth. 5 hier, Marktplatz 18, Zimmer Nr. 4.

Hanau den 8. Mai 1900.

Labitzke, 7704

Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts, Abth. 5.

In das hiesige Genossenschaftsregister ist bei Nr. 4 Erbstädter Darlehnskassenverein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht zu Erbstadt" eingetragen:

Durch Generalversammlungsbeschluß vom 30. April 1900 ist an Stelle des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes Landwirth Johann Heinrich Karl Baumann zu Erbstadt der Landwirth Georg Karl Guth zu Erbstadt gewählt worden. Aus Grund Anmeldung vom 30. April 1900, eingetragen am 3. Mai 1900".

Königliches Amtsgericht Wind ecken. 7689

Gefundene und verlorene Gegenstände etc.

Gefunden: 1 graues Kindermäntelchen, beim Restau­rateur Breun-Forsthaus hängen geblieben, 1 weiße leinene Kappe.

Verloren: 1 goldene Damenuhr mit der Nr. 2113 auf dem Wege von Kesselstadt nach Dörnigheim.

Vom Wasenmeister am 8. d. Mts. ein gefangen: 1 schwarzer Bastard mit weißen Abzeichen und 1 grauer Pinscher, kupirt, beide w. Geschl.

Hanau den 9. Mai 1900.

Deutscher Reichstag.

(Sitzung vom 8. M a i.)

Interpellation betr. Privattransitlager. Unfall-Ver- stcherung. Das Haus nimmt die Rechnung der Oberrech­nungskammer betreffend die Reichsverwaltung für 1897/98 an.

Es folgt die Interpellation des Grafen Schwerin-Löwitz: Ist der Reichskanzler in der Lage, Auskunft zu ertheilen, weshalb der Bundesrath zu den wiederholten Beschlüssen des Reichstags betreffend die Aufhebung der gemischten Privat­transitlager und Mühlenkonten, sowie besonders zu der letzten, am 10. März 1897 mit großer Mehrheit vom Reichstag angenommenen Resolution betreffend Einschränkung der bei der Einfuhr von Getreide zinsfrei gewährten Zollkredite weder in zustimmendem noch in ablehnendem Sinne Stellung ge­nommen hat?"

Graf Schwerin-Löwitz (kons.) begründet die In­terpellation, indem er zunächst an die Ausführungen des Staatssekretärs im März d. I. anknüpft und denselben wider­spricht. Selbst wenn die Ansichten über diese Frage aus­einandergingen, so sei dies kein Grund für die Regierung,

mit ihrer Stellungnahme zu zögern. Aber die Landwirthe seien völlig einig, daß die gegenwärtigen Zustände geändert werden müßten. Der Reichstag habe Anspruch darauf, daß endlich volle Klarheit geschaffen werde. (Bravo rechts.)

Staatssekretär v. Thielmann antwortet: Er habe allerdings der konservativen Partei eine gewisse Inkonsequenz vorgeworfen. Graf Kanitz hatte erklärt, er habe im Jahre 1896 Transitlager für nothwendig gehalten, wurde aber da­durch bekehrt, daß sich die Königsberger Walzmühle ein großes gemischtes Transitlager zugelegt habe. Es ist nun unrichtig, daß die Walzmühle ein gemischtes Transitlager hat. Die Interpellanten wollen auch die Mühlenkonten abgcschafft wissen, haben aber erst in den letzten Jahren einen neuen Tarif für Koutenmühlen verlangt. Es wäre sonderbar, am 1. Januar ein Regulativ in Kraft treten zu lassen und am 8. Mai die Kontenmühlen, wofür das Regulativ bestimmt sei, abzuschaffen. Die von dem Vorredner angeführten Zahlen beziehen sich nicht nur auf gemischte Transitlager, sondern auch auf diejenigen mit amtlichem Zollverschluß. Wir stehen in der Vorbereitung eines neuen Zolltarifs und eines neuen Zolltarifgesetzcs, das in der nächsten Session eingebracht werden soll. Letzteres wird Bestimmungen enthalten über den Transitverkehr und die Zollkredite. Der Staatssekretär ist ermächtigt, zu er­klären, daß die preußische Regierung der Abschaffung der Zoll­kredite geneigt ist. Ob die Zollkredite einfach abgeschafft werden, oder ob eine angemessene Verzinsung bewilligt wird, sei eine offene Frage. Es sei zu berücksichtigen, daß die Zoll­kredite ein Gewohnheitsrecht seien und nicht nur auf Getreide Anwendung finden. Auf dem Standpunkt der preußischen Regierung ständen noch einige Andere. Jedenfalls würde versucht werden, in dem neuen Tarifgesetz die Zollkredite un­schädlich zu gestalten.

Auf Antrag Spahn tritt das Haus in die Besprechung der Interpellation ein.

Abg. Herold (Ctr.) meint, das neue Zolltarifgesctz könne vor der Erneuerung der Handelsverträge "nicht fertig sein, so lange könne aber nicht gewartet werden. Glücklicher Weise scheine sich der Bundesrath endlich von der Unhalt­barkeit der jetzigen Zustände zu überzeugen. Die Sache sei spruchreif.

Abg. R ö s i ck e - Kaiserslautern (B. d. L.) führt aus, seit der Aufhebung des Identitätsnachweises seien alle Transit- lager wirthschaftlich unberechtigt. Das Vorschießen zinslosen Kapitals durch die Transitlager sei eine fundamentale Unge­rechtigkeit, zumal die Jnlandproduktion dadurch nicht geför­dert werde.

Ab. Gamp (Rp.) meint, der Bundesrath möge seine Beschlüsse zur Ausführung bringen.

Abg. Graf Klinckowström (kons.) erklärt, Königs­berg und Danzig verstünden es meisterhaft, ihren Forderungen an maßgebender Stelle Geltung zu verschaffen. Redner nimmt bei Besprechung der Zollkredite auf private Tabellen Bezug, für deren Richtigkeit Staatssekretär Thielmann jede Verantwortung ablehnt.

Abg. Graf Schwerin (kons.) polemisirt gegen eine frühere Aeußerung des Abg. Rickert und erklärt dem Staats­sekretär gegenüber, er bezweifle, daß sich der Verkehr in die Freihäfen ziehen werde.

Abg. Rickert (fr. Vgg.) meint, es habe keinen Werth, die ganze Frage der gemischten Transitlager nochmals durch­zusprechen. Er müsse dem Grafen Schwerin gegenüber seine früheren Aeußerungen aufrechterhalten, er würde sich übrigens über nichts mehr freuen, als wenn er mit dem Bunde der Landwirthe gemeinsam arbeiten könnte.

Hiermit ist die Besprechung geschlossen.

Es folgt die Fortsetzung der Novelle zur Unfallversicherung bei Paragraph 11.

Die Paragraphen 11 bis 25 (Ermittelung des ver­sicherungspflichtigen Betriebes) werden debattelos in der Kommisfionsfassung angenommen.

Paragraph 16 (Statut der Berufsgenossenschasten) befür­wortet

Abg. Molkenbuhr (Soz.-Dem.) einen Antrag Albrecht, wonach die Hälfte der Genossenschaftsversammlung aus Arbeitervertretern bestehen soll, die auf Grund des gleichen, unmittelbaren, geheimen Wahlrechts durch die großjährigen Arbeiter gewählt werden.

Der Antrag Albrecht wird abgelehnt und Paragraph 16 in der Kommisiionsfassung angenommen.

Ohne erhebliche Debatte wird eine Reihe weiterer Para­graphen unter Ablehnung der sozialdemokratischen Abändcrungs- antrâge in der Kommissionsfassung angenommen.

Zu Pharagraph 57 (Feststellung der Entschädigung) be­antragt

Abg. Frhr. v. Stumm (Rp.), die Bestimmungen der Kommissionsfassung, welche das Verfahren vor der unteren Verwaltungsbehörde regeln, zu streichen und dafür die Vor­schrift der Vorlage wieder hcrzustelleu, wonach den Entschädi- gungsberechtigten vor der Feststellung Gelegenheit zu geben ist, sich zu äußern.

Abg. Lehr (natlib.) schließt sich diesem Anträge an.

Abg. Hoch (Soz.) begründet einen Antrag Albrecht, der eine Rentenfeststcllungskommissiou entfern will.

Abg. v. Stu m m wird im Falle der Ablehnung seines Antrages gegen das Gesetz stimmen. Er würde diesfalls auch seine langjährige Thätigkeit als Vorsitzender einer Berufs­genossenschaft aufgebcn müssen.

Staatssekretär Graf P o s a d o w s k y führt aus, der Arzt habe nur über die physiologischen Folgen des Unfalles zu berichten, nicht über den Grad der Erwerbsunfähigkeit zu urtheilen, letzteres müßten praktische Leute thun, die den Beruf des Verletzten kennen. Webner habe im Laufe der Kommissions- bcrathung sich zu der Ansicht bekehrt, daß die Fassung der Regierungsvorlage nicht die ursprünglich angenommene Be­deutung habe, daß aber doch der Zusatz der Kommission auf schwere praktische Bedenken stößt. Die unteren Verwaltungs­behörden würden unverhältnißmäßig belastet und die Fest­stellung der Renten verzögert werden.

Abg. v. Stumm stellt den Eventualantrag, die Be­stimmung über die Entschädigungsfcststellung und das Ver­fahren vor der unteren Verwaltungsbehörde durch folgende Vorschrift zu ersetzen: Vor Feststellung der Entschädigung ist in jedem Falle der behandelnde Arzt zu hören. Steht der behandelnde Arzt zu der Genossenschaft in einem Dertrags- verhätniß, so ist auf Antrag ein anderer Arzt zu hören.

Abg. v. R i ch t h o f e n stimmt dem Hauptantrag des Abg. 8. Stumm zu, widerspricht aber dem Eventualantrag.

Abg. v. Stu m m zieht seinen Hauptantrag zurück und erweitert seinen Eventualantrag dahin, daß er die neben der obigen Vorschrift von der Kommission abgelehnte Bestimmung der Regierungsvorlage aufrcchterhalten will.

Abg. R ö s i ck e - Dessau (wild) tritt für die Kommissions­fassung ein. Von der Bevormundung der Berufsgenossen­schaften könne keine Rede sein; von den Bedenken, daß die unteren Verwaltungsbehörden überbürdet würden, sagte der Staatssekretär früher nichts. Es sei nicht einznsehcn, welcher Schaden dem Reiche erwachse wenn Stumm das Amt als Vorsitzender der Berufsgenossenschaft niederlege, durch solche Drohungen dürfe die Meinung des Reichstages nicht beein­flußt werden.

Staatssekretär Graf Posadowsky: Eine Bevormun­dung der Berufsgenossenschaften sei allerdings nicht beabsich­tigt. Eine Ueberlastung der Behörden sei jedoch sicher zu be­fürchten.

Abg. Hilbeck (natlib.) erklärt, daß seine Freunde für den Antrag Stumm stimmen werden.

Abg. Hitze (Ztr.) bedauert, daß der Kommissionsantrag keine Aussicht auf Annahme zu haben scheine.

Nach weiteren Ausführungen der Abgg. Hoch, Schmidt- Elberfeld, R ö s i ck e - Dessau und von Stumm wird der Antrag Albrecht abgelehnt, der modifizirte Antrag Stumm angenommen.

Morgen dritte Berathung der Postdampfernovclle und Fortsetzung der heutigen Berathung. Schluß nach 7 Uhr.

Tagesschau.

Die Deckungsfrage vor der Kommission des Reichstages.

Da die Subkommisston ihre Arbeiten noch nicht beendet hat wurden in der gestrigen Sitzung die Bassermannschen An­träge berathen. Nach längerer Berathung wurde der höhere Zoll auf ausländische Schaumweine sowie eine Resolution angenommen, durch die die Einbringung des Gesetzes betr. die Besteuerung der inländischen Schaumweine gefordert wird. Gegen die Besteuerung von Branntwein tc. polemisirt Bebel, weil sie gegen das Prinzip des Schutzes der schwachen Schultern verstoße. Ihm widersprechen Hasse und Paasche. Nach Aeußerungen Richters und Freses wurden die Anträge bezügl. der höheren Verzollung des Branntweins angenommen. Hierauf wird der Antrag Klinckowström betr. höheren Zoll auf Bier aller Art, auch Meth, mit 13 gegen 9 Stimmen angenommen, ebenso die Erhöhung auf Schwefeläther. Hierauf wurden die Verhandlungen auf heute vertagt.

_ Der Stand der Kanal-Borlage.

In einigen Blättern ist in den letzten Tagen die Nachricht verbreitet worden, daß sich der preußische Landtag noch vor Pfingsten oder doch noch in der gegenwärtigen Session mit