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Amtliches Krgsu für StsSt- unö LsuSkreis Hanau
Srfchrnlt täglich mit AsKsshme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Zm 9ttfiamtnt>eü Mi Seile 20 4, ffa luiwär« 30 4.
Samftasi m 28. April
1900
Amtliches.
^taM&röW ^anaxt.
Am Mittwoch den 2. Mai d. I. findet mit Genehmigung des Herrn Regierungs-Präsidenten zu Cassel Viehmarkt in Hanau statt.
Ich mache hierbei auf Nachfolgendes zur besonderen Beachtung aufmerksam:
Sämmtliche Wiederkäuer und Schweine, und zwar sowohl die mit der Eisenbahn wie auch die unter Benutzung der Landwege auf den Markt gebrachten, dürfen nur durch die vom hiesigen Oberbürgermcistcramte veröffentlichten Stadteingänge (Kontrolstationen) eingebracht werden.
Nach § 3 der landespolizeilichen Anordnung vom 21./6. 97 ist das Aufbringen von Wiederkäuern und Schweinen auf den Vichmarkt nur dann gestattet, wenn den marktpolizeilichen Organen eine von der zuständigen Ortsbehörde ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird, darüber, daß in der Ursprungsgemeinde seit 4 Wochen nicht die Maul- und Klauenseuche — bei Schweinen weder die Maul- und Klauenseuche, noch eine der Schweinesenchen — herrscht, und daß die Ursprungsgemeinde in den letzten vier Wochen nicht zu einem Beobachtnngsgebiet im Sinne des § 59a der Bundesrathsinftruktion gehört.
Die Bescheinigungen haben eine fünftägige Gültigkeit, den Ausstellungstag eingerechnet.
Der Transport von Schweinen und Kälbern darf nicht durch Treiben erfolgen, sondern die Thiere müssen getragen oder gefahren werden.
Schließlich verweise ich noch auf die Polizeiverordnung vom 3 Dezember 1886, buffend die Listenführung über den An- 27. August 1897, " ' ' ' ° und Verkauf von Rindvieh, Schafen, Schweinen, Pferden durch Viehhändler.
Hanau den 27. April 1900.
Königliche Polizei-Direktion.
P 3790___v. Schenck.____________________
^taötUrciö ^anau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Die Militärpflichtigen hiesiger Stadt werden hierdurch aufgefordert, ihre Loosungsscheine binnen 8 Tagen auf dem hiesigen Einwohner- Meldeamte, Langstratze 41, in den Bureaustunden, vormittags von 10 bis 12'/- und nachmittags von 3 bis 5 Uhr, abzuholen.
Hanau den 19. April 1900.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus. 6686
BekarmtmaKnng.
Es wird hiermit zur Kenntniß gebracht, daß die Räume des Römisch-Irischen und des Douche-Bades vom Montag den 30. d. M. ab wieder geöffnet sind.
Hanau, am 28. April 1900.
' Städtische Badeanstalt. 7199
Aufgebot.
Der Obergärtner Fri ed rich JacobWilhelm Gerhardt in Klein-Flottbeck (Holstein) hat beantragt, seinen Bruder, den verschollenen Daniel Gerhardt, geboren zu Hanau im Jahre 1837, zuletzt wohnhaft in Hanau, für todt zu erklären.
Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf
den 12. November 1900, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird.
An Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu ertheilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Hanau den 21. April 1900.
Königliches Amtsgericht, Abth. 2. 7036
Aufgebot.
Der Kunstgärtner CarlSchwellcnbergaus Hanau hat als Vormund beantragt, den verschollenen, am 15. Dezember 1855 in Edenkoben geborenen Kaufmann Heinrich Ludwig Glöckner, zuletzt wohnhaft in Hanau, für todt zu erklären.
Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert/,sich spätestens in dem auf
den 12. November 1900, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotsterminc zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird.
An Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu ertheilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Hanau den 21. April 1900.
Königliches Amtsgericht, Abth. 2 7037
Handelsregister.
1. An Veränderungen sind eingetragen:
u. Bei der Firma August Söhnlein in Hanau: Der Monteur Georg Söhnlein und der Zeichner und Modelleur Heinrich Söhnlein von Hanau sind als Gesellschafter eingetragen und führen das Geschäft mit dem bisherigen Inhaber Kaufniann August Söhnlein unter der veränderten Firma „Gebr. Söhnlein" als offene Handelsgesellschaft fort.
b. Bei der Firma A u g u st Philips & Söhne in Großauheim: Der Fabrikant Eugen Philips in Frankfurt a./M. ist am 1. Januar 1900 aus der Gesellschaft ansgeschiedcn. Der Fabrikant Paul Philips in Hanau führt das Geschäft unter der bisherigen Firma als Einzelkaufmann fort.
c. Bei der Firma G g. Brennerin Hanau: Der Kaufmann Georg Heinrich W i h e l m B r e n n e r ist am 26. Februar 1894 gestorben. Der Mitinhaber Kaufmann Johann Otto Brenner von Hanau setzt das Geschäft unter der alten Firma als Einzelkaufmann fort.
d. Bei der Firma Drescher & Kiefer in Hanau: Der Gesellschafter Kaufmann Karl Küstner in Hanau ist am 14. März 1900 gestorben. Die bisherigen Theilhaber Kaufleute Julius Kiefer und Chri st ian Reitzel in Hanau betreiben das Geschäft unter der bisherigen Firma als offene Handelsgesellschaft fort.
e. Bei der Firma I. D i e h l s & Comp. in Hanau: Der Firmeninhaber Ferdinand Weisborn ist am 15. März 1896 gestorben, seine Wittwe Marie Elisabeth geb. Schütz in Hanau setzt das Geschäft unter der alten Firma fort. Die Prokura des Kaufmanns Heinrich G y s é ist bestehen geblieben.
2. Neu eingetragen sind:
a. Die offene Handelsgesellschaft in Firma Ermold & Kämmerer in Hanau und als ihre Inhaber der Kaufmann Wilhelm Kämmerer jun. in Hanau und der Kaufmann Wilhelm Ermold von Offenbach a./M.
b. Die Firma Ludwig Wilhelm in Hanan und als ihr Inhaber der Fabrikant Ludwig Wilhelm in Hanau.
c. Die Firma Wilhelm Weider in Hanau und als ihr Inhaber der Kaufmann Wilhelm Weider in Hanau.
3. Erloschen sind folgende Firmen:
a. Die Firma A B o ch in Hanau.
b. Die Firma Gg. Appel in Hanau.
c. Die Firma Gebrüder Wissel in Hanau.
d. Die Firma A. Wilhelm in Hanau.
e. Die Firma A. Finsterwald in Niederrodenbach.
f. Die Firma J. S. Grün in Großauheim.
Hanan den 25. April 1900.
Königliches Amtsgericht 5. 7035
Handelsregister.
Die Firma Joh. Zürcher Sohn in Hanau soll von Amtswegen gelöscht werden.
Der abwesende Firmeninhaber wird aufgefordert, einen etwaigen Widerspruch spätestens bis zum 20. August 1900 beim unterzeichneten Gericht anzumelden.
Hanau den 24. April 1900.
Königliches Amtsgericht 5. 7065
Bekanntmachung.
Da der Schlußbestimmung des § 10 unseres Kasscn- statuts, betr.
Die Anmeldung von Lohn-Beränderungen, nicht von allen Arbeitgebern die nöthige Beachtung geschenkt
wird und es sich sehr häufig erst nach Krankmeldung eines Mitgliedes herausstellt, daß dasselbe in eine höhere Klasse gehört, als für welche f8 seither Beiträge gezahlt hat, richten wir hiermit an alle Arbeitgeber das dringende Ersuchen, die vorgeschriedenen Lshn-Beränderungs- Z-ttel für die Folge umsomehr rechtzeitig einzureichen, als im Unter lassungsfall und nach erfolgter Feststellung nicht nur die fehlenden Beiträge, sondern auch die etwaigen Mehrbeträge an Krankengeldern von dem Arbeitgeber zu ersetzen sind. Eine öftere Prüfung, ob sich die Mitglieder in der ihrem Lohn entsprechenden Klasse befinden, ist daher unerläßlich. Lohn-Veränderungszettel sind an der Kasse zu haben.
Gleichzeitig wird wiederholt darauf hingewicsen, daß nach dem Kranken-Vers.-Gesetz und diesseitigem Statut
alle Personen bei diesseitiger Kaste anzumelden sind, welche in einem Gewerbe- oder Handelsbetrieb gegen Gehalt, Lohn oder Naturalbezüge thätig sind, und daß auch Dienstmädchen anmeldepflichtig werden, sobald sie geschäftliche Verwendung finden.
Ueber Nichtanmeldepflichtige und sog. berechtigte (freiwillige) Mitglieder gibt das Statut weitere Auskunft.
Schließlich wird noch darauf hingewieseu, daß die Unterlassung einer Anmeldung strafbar ist und daß säumige Arbeitgeber außer der zu erwartenden Strafe auch sämmtliche Aufwendungen zu ersetzen haben, die der Kasse etwa bei nicht rechtzeitiger Meldung erwachsen (§ 50 des Krankcnvcrsich.- Gesctzes).
Hanau, 28. April 1900.
Der Vorsitzende der Hanauer Ortskranken-Kaste.
Müller,
Vorsitzender. 7009
Bekanntmachung.
In der Konkurssache Mohn ist der Termin zur ersten Gläubigerversammlung und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf
den 12. Mai 1900, vormittags 9 Uhr, verlegt. (N 4/00.)
Langenselbold den 27. April 1900.
Königliches Amtsgericht. 7079
Gefundene und verlorene Gegenstände etc.
Vom Wasenmeister am 27. d. Mts. eingefangen: 1 grauer Pinscher, nicht kupirt, 1 rother Pinscher, kupirt, beide m. Geschl.
Hanau den 28. April 1900.
Tagesschau.
Gemeindewahlnovelle und Reichsseuchengesetz.
Die ministerielle „Berl. Korresp." veröffentlicht zwei Artikel über die Gcmcindewahlnovelle und über das Reichs- seuchengesetz. Betreffs der ersteren wird besonders die Aenderung als zu demokratisirend bekämpft, wonach eine Zweidrittelmehrheit für die Beschlußfassung der Stadtverordnetenversammlungen über die Ortsstatute, durch welche an Stelle des gesetzlichen Wahlmodus die Zwölftelung oder der qualifizirte Durchschnitt cingeführt werden darf, erforderlich sein soll. Dagegen wird ausgeführt, es würde entweder der Antrag v. Zedlitz, der einen Abstrich der jeweils untersten wahlberechtigten Einkommensteuerstufe vom Durchschnitte empfiehlt, indessen von der Kommission abgelehnt worden ist, oder etwa der Gedanke eines Abstriches derjenigen Wähler mit ihren Steuern, deren Steuerleistung nicht einen bestimmten Prozentsatz des Durchschnittes (etwa 10 v. H.) beträgt, ernster Erwägung würdig sein. — _®ie Erledigung des Reichsseuchen- gesctzes noch in dieser Session wird dringend empfohlen; deshalb werde es unerläßlich sein, die bent Gesetz in der Vorlage gesteckten Grenzen im Wesentlichen innezuhalten.
Die Stellung des Landraths.
In der ausnahmsweise!: Beförderung des Herrn von Pohl vom Landrath direkt zum Regierungspräsidenten kann man, wie die „Berl. Polit. Nachr." ausführen, auch „ein Zeichen der hohen Werthschätzung erkennen, welcher sich das schwierige und verantwortliche Amt des Landraths bei der Staatsregierung erfreut". Nach warmer Anerkennung der Leistungen des Herrn von Pohl als Landrath sagt die öffiziöse Auslassung: „Wenn er jetzt unter Ucberspringung der dazwischen liegenden Rangstufen zum Regierungspräsidenten ernannt worden ist, so werden auch die übrigen Landrâthe, wie