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27. April

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stellt «erden mußte. — Zur selben Stunde des Unglücks­falles fiel das jüngste Söhnchen des Weißbiudermeisters Dückhardt in eine Jauchegrube und wäre sicherlich er­trunken, wenn nicht sofortige Hülfe zur Stelle war.

Aus dem Gerichtssaal

Sitzung der Strafkammer II vom 26. April.

Körperverletzung.

Der Taglöhner Uhl von Griesheim bekam im Tanzsaal Streit mit dem Arbeüer Bangert wegen Nichteinhaltens der Tanzordnnng. Später begegnete Uhl dem Bangert auf der Straße, wobei der vorausgegangene Streit endgültig ausge­tragen wurde. Uhl ging auf Bangert los, packte ihn und warf ihn zu Boden und bearbeitete ihn mit seinen Fäüsten. Bangert gelang es, sich aufzuraffen und ein Stück weit zu entkommen, Uhl holte ihn jedoch wieder ein und schlug noch­mals auf ihn los. Uhl wurde vom Schöffengericht zu einer Gefängnißstrafe verurtheilt. Seine hiergegen eingelegte Be­rufung ist erfolglos.

Der Fabrikarbeiter Carl Schießer von Neuenhaßlau ist erst 18 Jahre alt, aber das Messer versteht er auch schon zu führen. Er stand am 4. Januar mit einem andern jungen Burschen auf der Dorfstraße und hatte, wie er angibt, des Guten etwas zu viel gethan. Zwei Jungen im Älter von 12 und 13 Jahren verspotteten ihn ob seines Zustandes. Schießer holte darauf kurzer Hand sein Messer aus der Tasche, sprang auf die Buben los und stach dem 13jährigen Jean Stichel in den Rücken, glücklicherweise ohne viel Schaden an- zurichten. Obwohl die Verletzung nur eine sehr geringfügige war, erkennt die Strafkammer gegen den Angeklagten trotz seiner Jugend doch auf 4 Monate Gefängniß mit der Be­gründung, daß der Messergebrauch, der leider bei der Land­bevölkerung ein sehr häufiger sei, mit aller Strenge entgegen­getreten werden müsse.

In der Nacht vom 3. zum 4. Dezember v. I. waren der Taglöhner Link und der Vorarbeiter Herzig zu Fulda gegen 1 Uhr vom Wirthshause auf dem Heimwege begriffen. Bei dem Wirth Schnarr, an dessen Hause sie ihr Heiinweg vorüber führte, klopften Beide an, aber nicht, um nochmals einzukehren, sondern weil Schnarr, dessen Bruder und ein darin sitzender Metzger eben nicht zu ihren Freunden gehörten, und an denen sie ihr Müthchcn kühlen wollten. Der eine von den Schnarr's, der auf das Klopfen die Thür öffnete, erhielt denn auch sofort einen Schlag mit einem Stock über den Kopf und dem hinzueilenden Bruder sowie dem Metzger ging es auch nicht besser. Sowie diese aber erst einmal los halten, was beabsichtigt war, bereiteten sie den 2 Störenfrieden einen heißen Empfang. Es traten Knüppel, Fäuste und andere Hülfsmittel in Aktion, sogar ein Schlachtmesser erschien auf dem Plan, und als dieses der Fall war, hielten es die Beiden doch für gerathener, sich rückwärts zu konzentriren, was sie denn auch thaten. Das Schöffengericht zu Fulda hatte Jeden von Beiden zwei Monate Gefängniß zudiklirt, wogegen sie Berufung ein­gelegt haben. Dieselbe wird verworfen.

Beleidigung.

Ein Buchbinder von Gelnhausen, ehemals in der Gummi- sabrik daselbst beschäftigt, schrieb aus Zorn und Verzweiflung darüber, daß er seine Stelle daselbst hatte verlassen müssen, eine offene Postkarte an die Magdebu ger Feuerversicherungs- Gesellschaft des Inhalts, den im vorigen Jahre in der Fabrik stattgehabten Brand habe der neue Direktor selbst gelegt und unter­zeichnete die Karte im Namen mehrerer feiernder Arbeiter und mit einem falschen Namen. Mit Rücksicht auf die bisherige Unbescholtenheit des schon im vorgerückten Alter stehenden Mannes, seine Reue und sein Geständniß hatte das Schöffen­gericht den Buchbinder trotz der Schwere der Beleidigung zu 50 Mk. Gedlstrafe verurtheilt, wogegen jedoch der Amls- anwalt Berufung einlegte. Die Strafkammer ändert denn auch das Urtheil mit Rücksicht auf die Schwere des Vorwurfs, der dem Direktor auf offener Karte gemacht wurde, ab und verurtheilt den Angeklagten zu zwei Wochen Gefängniß.

Schwiegereltern und Schwiegersohn.

Im Jahre 1895 wanderte der Tagelöhner Eduard Wehner von Horras, damals in Romsthal wohnhaft, mit seiner Frau nach Westfalen aus, seine Möbel einstweilen in Romsthal zurücklassend. Seine Schwiegereltern setzten sich in den Besitz der Möbel und zwar, weil von Wehner noch Gläubiger zu bezahlen waren, die die Schwiegereltern bedrängten und die diese auf die Möbel vertrösteten. Im Jahre 1898 starb Wehners Frau und er siedelte wieder nach der Heimath über. Er begab sich am 29. März 1899 nach Romsthal zu seinen Schwiegereltern, den Eheleuten Herchenröther, um von diesen seine Möbel zu verlangen. Der Mann lag krank zu Bett und die Frau Herchenröther sagte zu Wehner, er möge sich erst mit seinen Gläubigern auseinander setzen, dann könne er die Möbel milnehmen. Wehner nahm darauf ohne Weiteres einen Stuhl und schaffte denselben fort, bis er aber wieder kam, um weitere Stücke zu holen, hatte die Frau die Thür abgeschlossen. Wehner stieß nun ohneWcitercs ein Fenster ein, stieg in die Wohnung und wollte nunmehr auch einen Tisch ge­waltsam mitnchmen. Die Schwiegermutter widersetzte sich dem, sie wollte wenigstens erst ihre Papiere herausnehmen. Wehner riß nun den Tisch gewaltsam an sich, worauf der Mann sich aus dem Bett machte und gegen das Verhalten seines Schwieger­sohnes protestirte. Die Frau wollte ihrem Mann zu Hilfe eilen, Wehner wandte sich aber gleich um und warf sie mit Gewalt in den Hausflur. Dann gab er ihr noch mehrere Fußtritte und als nun Herchenröther die Holzart holen wollte, suchte Wehner das Weite. Die 56jährige Frau Herchenröther ist' durch diesen Vorfall zum Krüppel geworden, denn durch den

Sturz sowie durch die Tritte hat sie das linke Bein zweimal gebrochen und dieses ist gelähmt worden. Wehner hat sich wegen Körperverletzung mit dauernder Lähmung im Gefolge zu verantworten. Er erhält unter Berücksichtigung der Auf­regung, in der er die That begangen, die mindest zulässige Strafe von 1 Jahr Gefängniß.

Einbrecher.

In der Nacht vom 16. zum 17. April 1898 wurde in dem Wirthshause des Gastwirlhs Amend zu Sterbfritz ein frecher Einbruchsdicbstahl verübt. Tie Diebe, die offenbar sich vorher Kenntniß von der Ocrtlichkeit verschafften, hatten Gegenstände aufeinander gestellt, waren durch ein Fenster ein- gesliegen, in den Schankraum gelangt und erbeuteten hier ein Lager von 52 Kisten Cigarren, ferner Eßwaaren, eine An­zahl Ansichtskarten und eine Schnapsflasche, deren Inhalt sie jedoch ausleerten und Bier hineinfüllten. Die Spuren der Gauner führten nach Sannerz. Auf einem günstigen Platze hatten sie Halt gemacht und sich an den gestohlenen Speisen gestärkt. Am Morgen des 17. April gegen 6 Uhr trafen auf dem ca. 17 Kilom. von Sterbfritz entfernt liegenden Bahnhof Elm zwei sonderbare und höchst verdächtige Indivi­duen ein. Die Nacht war regnerisch gewesen und die Straßen schlüpfrig. Die zwei Personen kamen schweißtriefend, über nnd über mit Schmutz bedeckt und die Spuren eines langen Marsches an sich tragend, mit riesigen Päcken Cigarrenkisten beladen, auf den Bahnhof. Die Beiden hatten Billette in der Richtung nach Würzburg genommen. In demselben Jahr war in Rüdcshcim in dem Uhrenladen des Uhrmachers Rapp ein Einbruchsdiebstahl verübt worden, wobei dem oder den Dieben Waaren im Werthe von 2000 Mk. in die Hände gefallen waren. Am 18. Juli 1898 wurden nun in Biele­feld zwei Individuen verhaftet, von denen der eine sich Bär nannte; der andere war der Hausirer Josef Elbogen aus Würzburg. Elbogen hatte eine Anzahl Uhren bei sich, die von dem Diebstahl in Rüdcshcim herrührten, Bär war im Besitz von zahlreichem Dicbeshandwerkszcug. Bär simulirte Irrsinn, wurde der Anstalt zur Beobachtung überwiesen und entkam aus dieser durch die Flucht. Elbogen behauptete, er habe den Bär beim Hausirhandel kennen gelernt und die Uhren von ihm gekauft. Die direkte Betheiligung an dem Einbruch war ihm nicht nachzuweisen, aber wegen Hehlerei verurtheilte ihn die Strafkammer zu Wiesbaden zir 1 Jahr und 6 Mo­naten Gefängniß. Dieses edle Paar sind nun zweifellos auch die Einbrecher von Sterbfritz. Da seinem Kumpan die Flucht geglückt, steht Elbogen heute allein vor der hiesigen Strafkammer, wo er sich wegen des Sterbfritzer Eiitbruchs zu verantworten hat. Er leugnet die That und hat einen großen Zeugenapparat in Bewegung gesetzt, der beweisen soll, daß er zur Zeit der jüdischen Ostern 1898 (Elbogen ist Is­raelit), die vom 7.—14. April dauerten, sich zu Hause be­funden und an Rheumatismus gelitten habe. Äber die Bahn- beamten von Elm erkennen die charakteristische Gestalt wieder und seine Angaben werden ihm auch nicht bestätigt. Dagegen erkennt eine Näherin, die sich zu der Zeit in seinem Hause befand, die Photographie des Bär wieder, der bei Elbogen war und bekundet auch, daß eine große Anzahl Cigarren- schachteln sich damals in seiner Wohnung befand. Auch durch andere Umstände ist er überführt. Tas Gericht verurtheilt den Angeklagten zu 3 Jahren Zuchthaus, 3 Jahren Ehr­verlust und Stellung unter Polizciaussicht.

UerrinsRachrichtsu

für Freitag den 27. April

E^ang. Männer- und Jünglingsverein: Umerhaltungsabend (Evang.

Vereinèheus .

DeutschnMionaler Handlungsgehülfen-Verband : Vereinsabend in der „Sonne".

Klub der „Harmlosen": Gemüthliche Zusammenkunft im „Frankfurter Bau .

Turn- u Fechtklub: Turnen.

Hanauer Schützenverein: Zimmerstutzensbießeii.

Bicycleklub „hannovia": Klubabend in der „goldenen Gerste".

Mânnerabrheiiung der Turngemeinde: Turnen.

Verein für Homöopathie und Naturheilkunde: Vereinsabend in der „großen Krone".

Rodfabrerverein Hanau 1885: Klubabend im Restaurant Kippert.

Radfahrerverein Hanauer RWsp-wi 1895: Vereinsabend im . Restauiau

Uls.mer", Römnslraße

Gesellschaft „Scharfes Eck : Vereinsabend.

Athlerenllub .Germania : Riegenstemmen und Ringen der 1., 2. und

3, Klasse (Restauration Wage.bach, Paradeplatz).

Barometerstand

Wetterbericht.

Haupiverein der Deutschen Lutherstiftung für den Regierungsbezirk Cassel.

' kCassel, 26. April.

Die diesjährige Hauptversammlung des Hauptvereins der Deutschen Lutherstiftung für den Regierungsbezirk Cassel wurde am 25. April im kleinen Saale des Neuen Evange­lischen Vcrcinshauses abgehalten. In seiner Eingangs-An­sprache gedachte der Vorsitzende, Herr Consistorialprüsidcnt von Altenbockum mit Worten ehrender Anerkennung der beiden, seit der letzten Hauptversammlung verstorbenen, um den Verein und seine Begründung hochverdienten Vorstandsmitglieder, der Herren Superintendenten Hcck-Schlüchiern und Schäfer- Fulda. Die Versammelten ehrten das Andenken derselben durch Erheben von den Sitzen.

Aus dem Bericht, den der Schriftführer über das abgc- laufcne zweite Vereinsjahr erstattete, ist Folgendes hervâr- zuheben:

Nachdem auch in der Diözese Hersfeld-Rotenburg ein Zweigverein ins Leben gerufen worden ist, und der bisherige Hauplverein für die Kreise Marburg, Kirchhain und Franken­berg vom 1. Juli 1899 ab sich als Zweigverein dem Casseler Hauptvcrein angeschlossen hat, so gliedert sich der Letztere nunmehr in 11 Zwcigvcreine.

In den Vorstand sind in dem letzten Jahre neu einge- treten Herr Oberpräsident Graf Zedlitz-Trützschler und Herr Regieningspräsident von Trott zu Solz.

Die Zahl der Gesuche um Erziehungsbeihülfen ist von 13 ■ im Jahre 1898 im vergangenen Jahre auf 36 gestiegen. In Folge dessen mußte trotz der Mehreinnahme von 600 Mark ein niedrigerer Satz als im ersten Jahre zur Anwendung gebracht und zugleich auch für eine größere Zahl von Gesuchen die Milhülfc des Ccntralvorstaudcs nachgesucht werden. Unter den Satz von 50 Mk. glaubte der Vorstand bei der Verthei- lung nicht hcruntcrsteigen zu dürfen, da die Beihülfen doch nicht den Charakter von Almosen annehmen sollen. Zu be­dauern ist, daß, von den größeren Städten des Bezirks ab­gesehen, die Bereinsmitglicdcr sich fast nur aus den beiden zunächst bethciligten Ständen, dem Pfarrer- und Lehrersiand, rekrutiren. Die Begründer der Lutherstiftung aber beseelte das Ideal, daß die Glieder der evangelischen Kirche mit der Unter­stützung dieses Werkes ein Dankopfer für den Segen, der von bem evangelischen Pfarr- und Schulhaus ausgegangen ist, darbringen sollten.

In der Hauptversammlung des Centralvereins, die am I 30. und 31. Mai v. I. in Soest stattfand, war der Verein durch den Schriftführer vertreten. In diesem Jahre ist Cassel dazu ausersehen, am 12. und 13. Juni den Centralvercin auf seiner Wanderung durch die deutschen Lande zur Abhaltung seiner Versammlungen Aufnahme zu gewähren. Bereits hat sich aus Mitgliedern des Vorstandes, sowie anderen Bewohnern unserer Stadt ein Ortsausschuß gebildet, die festlichen Tage vorzuberciten. Ist cs uns eine Ehre und Freude, die 15. Hauptversammlung des Ccntralvcrcitts der Deutschen Luther- stiftung in unseren Mauern begrüßen zu dürfen, so wird bic- selbe sicher auch einen Gewinn für uns bedeuten, und das Verständniß für die Nothwendigkeit und den Segen unserer Arbeit, zunächst in unserer Stadt, dann aber auch weiter in unserem Bezirk fördern.

Seitens des Vorsitzenden, des Herrn Consistorialprüsiden- ten von Altenbockum wurde sodann den Vesainmelten über die im verflossenen Vereinsjahr gewährten Erzichungsbeihülfen Mittheilung gemacht. Aus Mitteln des Hauptvereins wurden 1600 Mk., aus der Kasse des Centralvereins 625 Mk. in unserm Bezirk vertheilt. Ebenfalls durch Vermittlung des Centralvorstandes wurde für einen der Petenten von dem Herrn Minister der geistlichen Angelegenheiten eine Beihülfe von 75 Mk. erwirkt. Dazu kommen dann noch 670 Mk., die von dem Marburger Zweigverein direkt vertheilt worden sind, so daß der Verein im ganzen Regierungsbezirk 2970 Mk. an Erziehungsbeihülfen gewährt hat. Es wurden bedacht 12 Pfarrerfamilien mit im Ganzen 905 Mk. und 32 Lehrer­familien mit 2065 Mk.

Aus der Rechnung, die hierauf von dem Rechnungsführer,

Herrn Bankier Schirmer jun. vorgetragen wurde, heben hervor, daß an Mitglicderbeitrügcn eingekommen sind:

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Zweigverein Fritzlar-Melsungen

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Hofgeismar-Wotfhagen Hersfeld-Rotenburg Ziegenhain-Homberg Eschwcge

Hanau

Gelnhausen-Schlüchtern Fulda

Schmalkalden

Rinteln

Marburg-Kirchhain- Frankenberg

737,00 215,00 147,70 113,00 122,20 181,75 161,10

80,55 153,95

62,15 88,15 84,85

674,42

Mk.

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Sa. 2821,82 Mk.

An Vercinsoermögen ist vorhanden ein Kapital von 350 Mk., außerdem hat der Marburger Zweigverein bei der dortigen Sparkasse 441,92 Mk. verzinslich angelegt. Nach Prüfung der Rechnung, die von den beiden vom Vorstand ernannten Revisoren, Herrn Rektor Amelungk und Herrn Rektor Rosenkranz richtig befunden worden ist, wurde dem Rechnungsführer Seitens der Versammlung Entlastung ertheilt.

Zum Vertreter des Hauptvereins auf der diesjährigen Hauptversammlung des Centraloereins wurde Herr Consistorial-

präsident von Altenbockum gewählt.

Bei der nun folgenden Vorstandswahl wurden die durch Ausloosung ausgeschiedenen neuen Vorstandsmitglieder auf

Voraussichtliche Witterung: Vorerst noch kühles Wetter mit wechselnder Bewölkung und stellenweiscn Niederschlägen. . „ -------- Antrag des Herrn Metropolitan Conrad-Niederzwehren durch