Einzelbild herunterladen
 

SS$SS®88$8i»*

Ar«iS:

Knauer UJmeiaer.

Zugleich

Wutliches Argan für SisSt- unS LanSkrsis Hanau.

UrWxag».

!«***»

fk Etadr- und Laich» httl Hanau 10 4 ^ ^gespaltene Garmond- jeUe oder deren Raum, für Nulwärt« 15 4

Im ReklamenthetI di, Zeil« 20 4, sie «ulwitfl 30 4

Erscheint täglich mit AvSnshme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Nr. 95,

Dienstaq den 24 April

1900

sse

Amtliches.

^faöt&rew Panait.

BekanntNachungen des Oberbürgermeisteramtes. BetÄMtmachung.

Am Freitag den 27. d. Mts., nachmittags 4 Uhr, werden im Kämmereilokale, Neustädter Markt Nr. 16, Zimmer 6 und 7, die nachbezeichnetcn gepfändeten Sachen, nämlich:

ein Spiegel, ein Kleiderschrank öffentlich versteigert werden.

Hanau den 23. April 1900.

Stadtkasse. 6797

Stadt. gcwcrbl.ForlMmgsschnlc.

Das neue Schuljahr beginnt am Montag den 23. April er., morgens 8 Uhr.

Die Aufnahme neuer Schüler erfolgt vom 23. d. Mts. ab, vormittags von 1112 Uhr, oder abends von 7'/« bis 8'/- Uhr im Schulgebäude, Erbsengasse Nr. 1.

Die Schulpflichtigen müssen sich persönlich anmelden. Hanau, 21. April 1900.

Der Direktor:

H ch. Heckeroth. 6575

Auszug aus dem Ortsstatut, betreffend die gewerdlilhe Fottdildungsschule in Hanau.

Alle im gedachten Bezirk in Arbeit stehenden gewerblichen Arbeiter (Gesellen, Gehülfen, Lehrlinge) der nachfolgenden Berufszweige: Glaser, Klempner, Drechsler, Maurer, Weiß­binder oder Maler, Lackirer, Steinmetzen, Stuckateure, Tischler, Zimmerleute, Gelbgießer, Gürtler, Schmiede, Schlosser, Maschinenbauer einschließlich Former und Metalldreher, Mechaniker, Wagner, Tapezierer und Kunstgärtner, sowie Buchbinder, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind verpflichtet, die hierselbst errichtete öffentliche ge­werbliche Fortbildungsschule an den festgesetzten Tagen und Stunden zu besuchen und an dem Unterricht Theil zu nehmen.

Eltern und Vormünder dürfen ihre zum Besuche der Fortbildungsschule verpflichteten Söhne oder Mündel nicht davon abhalten. Sie haben ihnen vielmehr die dazu erforder­liche Zeit zu gewähren.

Die Gewcrbeunternehmer haben jeden von ihnen beschäf­tigten noch nicht 18 Jahre alten gewerblichen Arbeiter spätestens am 6. Tage, nachdem sic ihn kontraktlich oder probeweise an­genommen haben, zum Eintritt in die Fortbildungsschule unter genauer Angabe des Namens, des Jahres und Tages der Geburt desselben, sowie des Namens, Berufs und Wohnorts der Eltern, bezw. des Vormundes des Arbeiters bei der Orts­behörde (Städtisches Meldeamt) anzumelden und spätestens am 3. Tage, nachdem sie ihn aus der Arbeit entlassen haben, daselbst wieder abzumelden. Sie haben die zum Besuche der Fortbildungsschule Verpflichteten so zeitig von der Arbeit zu entlassen, daß sie rechtzeitig und soweit erforderlich, gereinigt und umgekleidet im Unterricht erscheinen können.

Die Gewerbeunternehmer haben einem von ihnen be­schäftigten gewerblichen Arbeiter, der durch Krankheit am Be­suche des Unterrichts gehindert gewesen ist, bei dem nächsten Besuche der Fortbildungsschule hierüber eine Bescheinigung mitzugeben. Wenn sie wünschen, daß ein gewerblicher Ar­beiter aus dringenden Gründen vom Besuche des Unterrichts für einzelne Stunden oder für längere Zeit entbunden werde, so haben sie dies bei dem Leiter der Schule so zeitig zu be­antragen, daß dieser nötigenfalls die Entscheidung des Kura­toriums der Fortbildungsschule einholen kann.

Eltern und Vormünder, die dem § 4 entgegenhandeln, und Arbeitgeber, welche die im § 5 vorgeschriebenen An- und Abmeldungen überhaupt nicht oder nicht rechtzeitig machen, oder die von ihnen beschäftigten schulpflichtigen Lehrlinge, Gesellen, Gehülfen und Arbeiter ohne Erlaubniß aus irgend, einem Grunde veranlassen, den Unterricht ganz oder zum i Theil zu versäumen, oder ihnen die im § 6 vorgeschriebene Bescheinigung dann nicht miigebcn, wenn der Schulpflichtige krankheitshalber die Schule versäumt hat, werden nach § 150 Nr. 4 der Gewerbeordnung in der Fassung des Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung vom 1. Juni 1891 (N -G.-Bl. S. 287), mit Geldstrafe bis zu 20 Mark oder im Unvermögensfalle mit Haft bis zu drei Tagen be- \ straft.

Hanan, 21. April 1900.

Das Kuratorium.

Bekanntmachung.

Tas Großherzogliche Wasserbauamt Mainz läßt im Laufe der nächsten Wochen längs des Obermainkais auf der Strecke von 700 m oberhalb der Obermainbrücke bis 70 m unter- i halb derselben Bohr- und Sprengarbeiten im Mainbette zur; Herstellung der Fahrrinne nach der Offenbacher Schleuse vor-, nehmen.

Deshalb haben alle daselbst durchfahrenden Fahrzeuge ihren Weg zwischen der durch Schwimmer abgelegten Bau­stelle und dem linksseitigen Mainufer zu nehmen, auch sind alle für das Vorbeifahren oder Halten von dem bauleitendcu Beamten und seinen Beauftragten gegebenen Anordnungen strenge zu befolgen.

Vor und während Lösung der Sprengschüsse wird er­forderlichen Falls zeitweise die Durchfahrt vollständig gesperrt.

Den Zeitpunkt der Sprengung bezeichnet das Hissen einer rothen Flagge auf einem in der Nähe der SprcngsteUe haltenden Dampfbagger oder sonstigen Fahrzeug.

Frankfurt a. M. den 3. April 1900.

Der Polizei - Präsident.

J. V.: B. Wehrs.

Gefundene und verlorene Gegenstände etc.

Gefunden: 1 silberne Radfahrcrmcdaille im Bruch­köbeler Wald beim Brand, 1 Portemonnaie mit 2,85 Mk. Inhalt.

Entflogen: 1 Coburger Lerchentünbin.

Vom Wasenmeister am 23. d. Mts. eingefangen: 1 weißer Spitz mit schwarzen Abzeichen, w. Geschl., I weißer Foxterrier mit gelben Abzeichen, m. Geschl.

Hanau den 24. April 1900.

Tagesschau.

Parlamentarisches.

Heute, am Dienstag, werden die parlamentarischen Ver­handlungen nach beinahe vicrwöchentlichcr Ostcrpausc int Reichstage und im preußischen Landtag wieder ausgenommen, während in Dresden und München die Kammern in den letzten Tagen schon wieder eifrig an der Arbeit waren und auch der württembergische Landtag am 24. d. zur Frühjahrs­session Zusammentritt.

Buchdruckerverband und Sozialdemokratie.

Der deutsche Buchdruckerverband und sein Organ, der Correspondent", sind in den letzten Jahren wiederholt scharfer Angriffe sozialdemokratischer Blätter und Versammlungen aus­gesetzt gewesen. Neuerdings ist demCorrespondent" in einer Buchdruckerversammlung für Hamburg-Altona von einem Gau- vorsteher vorgeworfen worden, daß er gegen die sozialdemo­kratische Partei vorgehe und seine Schreibweise ändern müsse. Die Antwort des Redakteurs desCorrespondent" ist nicht ohne allgemeines Interesse. Derselbe führt die Feindschaft ge­wisser sozialdemokratischer Kreise gegen den Buchdruckerverband auf dessen gewerkschaftliche Neutralität und darauf zurück, daß er es ablehne, den Verband als eine Rekrutenschule für die Sozialdemokratie zu betrachten. Dann fährt er fort:

Kleines Feuilleton.

I zu betrachten; die Zeit für denselben ist also genau nach der Uhr zu bestimmen. Besonders achte man darauf, daß der Heimweg nicht in Bummelei ausarte. 3. Zur leiblichen Er­frischung gib Deinem Kind keine Leckereien oder Naschereien mit zur Schule, sondern ein nicht zu großes Butterbrod. Der Werth der Pausen zwischen den Unterrichtsstunden liegt mehr in der ungezwungenen Bewegung im Freien, als in der Aufnahme zu reichlicher Nahrung. 4. Leite selbst die Er­ziehung Deiner Kinder in der schulfreien Zeit so, daß sich die Schule darum nicht zu kümmern hat; es bleibt Dir auf diese Weise mancher Aerger und manche Beschämung erspart. 5. Die Hausaufgaben sind rasch zu erledigen, im Sommer immer in direktem Anschluß an die Schulstunden; bedürfen jüngere Kinder hierzu im Durchschnitt mehr als eine Stunde täglich, so setze Dich deswegen mit dem Klassenlehrer in Ver­bindung. 6. Hüte Dich vor jeder geringschätzenden Aeuße­rung über den Lehrer Deines Kindes in Gegenwart des Letz­teren; Familie und Schule sollen ^ihre Autorität gegenseitig schützen ; glaubst Du Dich in Deiner Stellung als Familienober­haupt von der Schule gekränkt, so gehe den zugetragcncn Mit­theilungen auf den Grund. 7. Verzeihe dem Leh »er die schlechte Beanlagung Deines Kindes; er ist daran mindestens so unschuldig wie Du selbst und hat mit Dir darunter zu leiden. 8. Vergiß nicht, daß der Lehrer auch ein Mensch ist, wie Du selbst dem Irrthum unterworfen. Glaubst Du Dein Kind schief von ihm beurtheilt, so denke nicht gleich, daß die kindische Meinung begründet ist, er habe Lieblinge, zu denen Dein Sproß nicht gehört. 9. Mache keine Familienszene, wenn das Zeugniß hinter Deinen Wünschen zurückbleibt; nicht jeder Schüler kann zu den ersten in der Klasse gehören und das Leben zeitigt glücklicher Weise oft bessere Früchte, als die Blüthczcit sie ahnen ließ. 10. Treibe keinen Kultus mit guten Schulzeugnissen; vor Allem gestatte cs nicht, daß dieselben im Bekannten- und Verwandtenkreise zur Schau

Aus Kunst und Leben

* Musikalisches. Die diesjährige T o n k ü n st l e r - Versammlung des Allgemeinen Deutschen Musikvereins wird vom 23. bis 27. Mai in Bremen stattfinden. Die Mittheilungen" des Vereins veröffentlichen soeben das Pro­gramm. Aus dem drei große Festkonzerte und Kammermusik­aufführungen umfassenden Programm sind als besonders be- merkenswerth hervorzuheben: Sinfonische Varia­tionen über ein Händelsches Thema von Dr. Frank L. Limbcrt, Hanau (Dirigent des Ora - l o r i e n - V e r e i n s),Christus als Prophet", zweiier Theil des MysteriumsChristus" von Felix Draeseke, Dramatische Fantasie für großes Orchester von Philipp Scharwenka (preis­gekrönt), zweite Sinfonie von Wilhelm Berger, Violinkonzert von Chr. Sinding (Henri Marteau), Klavierkonzerte von Emil Sauer und Otto Neitzel (gespieltvon den Komponisten); fernerTodtentanz" (Klavier: Alfred Reisenauer)undPro­metheus", sinfonische Dichtung von Liszt, Ouvertüre und Trauermarsch aus der OperDer Cid" von Peter Cornelius, Heldenleben" von Richard Strauß, Ballade für Bariton und Orchester von Emil Liepe (Bariton: Der Komponist), Lieder für Bariton und Orchester von Rud. Buck, Sinfoniesatz von Cornelie und Oosterzee und Wagners Kaisermarsch. Fest­dirigent ist Kapellmeister P a n z n e r, doch werden einzelne der Komponisten ihre Werke selbst dirigiren.

Zehn Gebote für Schulrekruten und deren Eltern. 1. Die Kleidung des Schulkindes sei einfach, reinlich und bequem; sie zeige also weder geckenhaften Mode-^ putz auf der einen, noch lüderliche Nachlässigkeit auf der an­deren Seite. 2. Ter Schulweg ist stets als ein Dienstgang

umhcrgctragen werden, denn dies führt zu lächerlicher Ein­bildung der Eitelkeit.

Humoristisches.

Borsorglich. Professor:Kellner, wenn ich nachher das Lokal verlasse, sagen Sie zu mir:Herr Professor, Sie haben Ihren Schirm vergessen!"

Sonderbare sfrage. Mutter:Sieh' her, mein Kind, auf dieser Stelle hat mir Dein Vater vor 20 Jahren einen Heiraths-Antrag gemacht!" Tochter (eifrig):Hast DuJa" gesagt?"

Zeit genug. A.:Ich wollte Sie eben zum Mittag­essen einladen, aber Sie gehen ja, wie Sie mir eben erzählt haben, zur Familie Winkler!" B.:Um wieviel Uhr essen Sie denn?" A.:Um 2 Uhr!" B.:Na, dann komme ich zu Ihnen, Winklers essen erst um 3 Uhr!"

Gipfel der Kultur. . . . Ja, sehen Sie, hatte mir da in Ostindien eine junge Brillenschlange gezähmt enorm gelehriges Thier . . . riesige Beobachtungsgabe . . . erscheint nach kaum vier Wochen bei mir anstatt mit Brille, mit 'nem Monocle!"

In gutem Einvernehmen. Sie:Was meinst Du, lieber Oskar, soll ich mir ein meergrünes Kleid und ein rehfarbenes Zacket, oder lieber ein rehfarbenes Kleid und ein meergrünes Zacket machen lassen? Beide Farben zusammen kleiden mich, wie Du weißt, beson­ders gut." Er:Ja, ja, ich weiß! Aber sag mal, Minna, und wie denkst Du denn darüber, ob ich meinen schwarzen Anzug und meinen grauen Hut aufsetze, oder lieber meinen grauen Anzug und den schwarzen Hut trage, wenn ich morgen früh meinen Konkurs anmclde?"