Erstes Blatt.
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Nr. 83.
Amtliches Argan für $faöi~ unö Lauökrels Hanau
Erscheint täglich mit Ansucchme der Sonn- und Feiertage, mit beketristischer Beilage.
Zm Reüaoceniheit bU Seite 20 ^, ft* Ku8wärt8 30 ^.
SüMstag den 7. April
1900
Amtliches Bekanntmachung.
Die Zinsscheine Reihe II Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 30-prozentigen Staatsanleihe von 1890 über die Zinsen für die Zeit vom 1. April 1900 bis 31. März 1910 nebst Erneuerungsscheinen (Anweisungen auf die folgende Reihe) werden vom 1. März 1900 ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92/94, geöffnet vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jedes Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine sind entweder bei der Kontrolle der Staatspapiere am Schalter in Empfang zu nehmen, oder durch die Regierungs-Hauptkassen, sowie in Frankfurt a. M. durch die Kreiskasse zu beziehen.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle f e l b st wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abholung der neuen Reihe berechtigenden Erneuerungsschcine (Zinsscheinanweisungen) mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Ver- zeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
Durch die Post sind die Ern eucrungs- scheine an die Kontrolle nicht einzusenden.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Erneuerungs- scheine mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkaffen und den von den Königlichen Reglungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staats- papiere, oder an eine der genannten Provinzialkasfen mittels besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin den 15. Februar 1900.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
I 300 v on Hoffmann.
Die vorstehende Bekanntmachung wird, hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, das die in de^m bezeichneten Formulare von der hiesigen Re^erungs-HaUsi^rsse und den Kreiskaffen unseres Bezirks verabreicht werden.
Cassel den 24. Februar 1900.
Königliche Regierung.
K 344 von Bremer.
SkâHM^ers ^anmt.
Am Mittwoch den 11. d. Mts. findet mit _ @e= ^hmigung des Herrn Regierungs-Präsidenten zu Cassel Vichmarkt in HanM statt.
Ich mache hierbei auf Nachfolgendes zur besonderen Be- achtung aufnierksain:
Sämmtliche Wiederkäuer und Schweine, und zwar sowohl me mit der Eisenbahn wie auch die unter Benutzung der Landwege auf den Markt gebrachten, dürfen nur durch die vom^ hiesigen Oberbürgermeisteramte veröffentlichten Stadt- kingänge (Kontrolstationen) eingebracht werden.
Nach § 3. der landeSpolizeichen Anordnung vom 21./6. 97 ist das Aufbringen von Wiederkäuern und Schweinen auf den Vichmarkt rar dann gestattet, wenn den marktpolizeilichen Organen eine von der zuständigen Orts- vehörde ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird, darüber, daß in der Urspruugsgemeinde seit 4 Wochen nicht die Maul- und Klauenseuche
-- bei Schweinen weder die Maul- und Klauenseuche, noch eine der Schweineseuchen — herrscht, und daß die Ursprung-gemeinde in den letzten vier Wochen nicht zu einem Beobachtungsgebiet im Sinne des § 59a der Bundesrathsinstruktion
Die heutige Nur
Die Bescheinigungen haben eine fünftägige Giltigkeit, den Ausstellungstag eingerechnet.
Der Transport von Schweinen und Kälbern darf nicht durch Treiben erfolgen, sondern die Thiere müssen getragen oder gefahren werden.
Schließlich verweise ich noch auf die Polizeiverordnung vom 2Ou3uft 1897, betreffend die Listenfuhrung über den An- und Verkauf von Rindvieh, Schafen, Schweinen, Pferden durch Viehhändler.
Hanau den'5. April 1900.
Königliche Polizei-Direktion.
P 3106 v. S ch en ck.
^ânHk^ers ^anatt.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Die Herren Bürgermeister werden unter Hinweis auf meine Verfügung vom 26. März 1885, J. St. 1696, in Nr. 76 des Kreisblattes, veranlaßt, innerhalb 8 Tagen die Nachweisungen der im Etatsjahre 1899 vorgekommenen Wanderlager und Wanderauktionen und der zur Gemeinde- kasse eingezogenen Wandcrlagcrsteuern einzureichen oder Fehlanzeige zu erstatten.
Hanau den 3. April 1900.
Der Königliche Landrath.
J. St. 1304 v. Schenck.
Den Herren Gemeinde- bezw. Gutsvorständen werden in den nächsten Tagen die Gewerbesteuerrollen für 1900 zugehen. Nach Vorschrift im Artikel 40 Nr. 3 der Ausführungsanweisung vom 4. November 1895 zum Gewerbesteuergesetz sind die Rollen im April eine Woche lang öffentlich auszulegen und der Ort sowie die Zeit der Auslegung eine Woche vor Beginn derselben in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, daß nur den Steuerpflichtigen des Veranlagungsbezirkes die Einsicht in die Rolle gestattet ist. Nach Ablauf der Auslegungsfrist ist die Bescheinigung auf dem Titelblatt der Rolle zu vollziehen.
Die Herren Gemeinde- bezw. Gutsvorstünde wollen obige Bestimmung alsbald zur Ausführung bringen, und daß dies geschehen, mir bis ZUM 15. April d. I. anzeigen.
Hanau den 30. März 1900.
Der Vorsitzende
des Steuer-Ausschusses der Gewerbesteuerklasse III u. IV für den Landkreis.
J St 1289 v. Scheu ck, Königlicher Landrath.
Landwirth Wilhelm Aßmann in Ravolzhausen ist zum Schlachtviehbeschauer-Stellvertreter für den Schaubezirk Ravolzhausen an Stelle des verstorbenen Bürgermeisters Klein daselbst bestellt und verpflichtet worden.
Hanau den 27. März 1900.
Der Königliche Landrath.
V 2860 J. V.: Schneider, Kreissckretär.
^taöt&rei# e<banau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Bekanntmachung.
Die an der Straße vor der Kinzigbrücke zwischen der Brücke und der Wirthschaft „zum Nordend" stehenden 5 Lindenbäume sollen entfernt , und
Dienstag den 10. April er., nachmittags 4 Uhr, im Stadtkämmereilokal meistbietend versteigert werden. Kaufliebhaber werden zu diesem Termin hiermit eingeladen.
Hanau den 5. April 1900.
Der Stadtkâmmercr. 5945
Handelsregister.
17 Au "'Stelle des Goldarbeiters Karl Schmidt in Hanau ist der Etuisarbeiter Wilhelm Neuber in Hanan zum Geschäftsführer der Saalbaugefeilschaft mit beschränkter Haftung zu Hanau mit Wirkung vom 1. April 1900 ab bestellt worden.
2. Die Firma Susanne Lautenschläger Nachfolger in Hanau ist erloschen.
3. Die Firma P. I. Hcrchcnrödcrs Erben in Hanau ist erloschen.
miet umfaßt außer dem Unterhaltungsble
4. Neu eingetragen ist die Firma Carl Frohwein zu Hauau und als ihr Inhaber der Kaufmann Carl Fr oh wein in Hanan. Dem Kaufmann Hermynn Maxh eimer in Hanau ist Prokura ertheilt.
5. Neu eingetragen ist die offene Handelsgesellschaft iu Firma Weiß & Weller in Hanau. Gesellschafter sind der Spengler Eduard Weiß und der Kaufmann Karl Weller, beide in Hanau. Die Gesellschaft hat am 1. April 1900 begonnen.
6. Neu eingetragen ist die Firma ZakobKoch zu Hanau und als ihr Inhaber der Kaufmann Jakob Koch in Hanau.
Hanau den 4. April 1900.
Königliches Amtsgericht 5. 5903
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in Hanau belegenen, im Grundbuche von dort, Band 45 Artikel 2798 Abtheilung I Nr. 12 und 13, zur Zeit der Eintragung deS Vcrsteigerungsvcrmerkes auf den Namen der Firma Elzen- Heimer & Müller in Hanau eingetragenen Grundstücke: SS 376/108 in den türkischen Gärten Nr. 11, 5 ar 79 qm, . G.-St.-R. Nr. 2143,
a. Wohnhaus mit
SS 375/108 Hofraum und 1 „ 60 „ Hausgarten
am 30. Mai 1900, vormittags 90, Uhr, durch das unterzeichnete Gericht — an der Gerichtsstelle — Marktplatz 18, Zimmer Nr. 14 — versteigert werden.
Die Grundstücke sind mit 1800 Mark Nuyungswerch zur Gebäudcsteuer veranlagt.
Hanau den 30. März 1900.
Königliches Amtsgericht, Abth. 2. 5907
J Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Hanau belegene, im Grundbuche von Hanau, Band 45 Artikel 2798 Abtheilung I Nr. 14, zur Zeit der Eintragung des Ver- steigerungsvermerkes auf den Namen der Firma Elzen- h e i m e r L M ü l l e r in Hanau eingetragene Grundstück : SS 369/108 in den türkischen Gärten Nr. 13, Geb.-St.-R. Nr. 2147,
a. Wohnhaus mit Hofraum 6,75 ar und Hausgarten
am 1. Juni 1900, vormittags 9 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht — an der Gerichtssielle — Marktplatz 18, Zimmer Nr. 14 — versteigert werden.
Das Grundstück ist zur Gcbäudesteucr mit einem jährlichen Nutzungswerth von 1800 M. veranlagt.
Hanau den 5. April 1900.
Königliches Amtsgericht 2. 5906
_ Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Gemarkung Großauheim belegenen, im Grundbuche von Großauheim, Band 10 Artikel 548 Wtheilung I Nr. 1 bis mit 10, zur Zeit der Eintragung des VcrsteigcrungSvcrinerkcs auf den Namen des Cigarrenmachers Heinrich Bonifer, Franz Sohn, zu Großauheim eingetragenen Grundstücke:
1. H 284 im »berst. Germenseekautengewann, Acker 3 ar 55 gm 2. E 81 die Sandbeune, „ 2 „ 90 „
3. E 249 in den Steinen, „ 5 „ 41 „
4. F 215 auf dem Röder, „ 2 „ 83 „
5. J 311 die Arzgewann, „ 5 „ 73 „
6. 8 11 in der Bachwiese, Wiese — „ 80 „
7. 8 349 in der Hergerswiese, „ — „ 27 „
8. 8 doO „ „ „ „ — * 91 r
9. U 202 in der Hainbach, „ — „ 81 „
10. 0 620/370 Paulsgasse Rr. 2, a. Wohnhaus 1 „ 48 „ mit abges. Abtritt nebst Hosraum, b. Stallgebäude (A)
am 12. Juni 1900, vormittags 9 Uhr, mrch das unterzeichnete Gericht — an der Gerichtssteilc — Rarktplar 18, Zimmer Nr. 14 — versteigert werden.
Die Grundstücke, Abtheilung I Nr. 1 dis 9 sind bei einer fläche von 23,21 ar zur Grundsteuer mit 7,89 Mark, US Grundstück Abtheilung I Nr. 10 mit einem jährlichen 'VupungS- .lertb von 75 Mark zur Gebäudcsteuer veranlagt. Hanau den 5. April 1900.
Königliches Amtsgericht 2. 5905
tt 20 Seite«.