Einzelbild herunterladen
 

S-it* 4

Hanauer Anzeiger

15 Märi

15 000 und mehr Einwohnern während des Monats Januar d. J. hat dieselbe — auf je 1000 Einwohner auf den Zeit­raum eines Jahres berechnet — betragen: a) weniger als 15,0 in 34, b) zwischen 15,0 und 20,0 in 107, c) zwischen 20,1 und 25,0 in 93, d) zwischen 25,1 und 30,0 in 34, e) zwischen 30,1 und 35,0 in 7 und f) mehr als 35,0 in 4 Orten. Die geringste Sterblichkeitsziffer hatte in dem ge­dachten Monat die Stadt Hameln in der Provinz Hannover mit 8,5, die höchste dagegen die Stadt Grabow a. O. in der Provinz Pommern mit 46",2 zu verzeichnen. In den Städten und Orten der Provinz Hessen-Nassau mit 15 000 und mehr Einwohnern sind folgende Sterblichkeitsziffern für den Be- richtsmonar — gleichfalls wie oben auf je 1000 Einwohner auf den Zeitraum eines Jahres berechnet — ermittelt wor­den: In Hanau 16,0 (ohne Ortsfremde 12,8), Frankfurt a. M. 16,1 (ohne Ortsfremde 15,0), Cassel 16,6, Wies­baden 19,6, Marburg 20,7 (ohne Ortsfremde 13,8), Fulda 23,1 (ohne Ortsfremde 20,9) und in Oberhausen 33,6.

* Marktpreise. Im Monat Februar 1900 be­trug in Hanau der Durchschnittspreis für 100 kg Weizen Mk. 15.38, Roggen Mk. 15.25, Gerste Mk. 16.29, Hafer Mk. 14.05, Erbsen (gelbe) zum Kochen Mk. 26.50, Speise- Bohnen (weiße) Mk. 26.50, Linsen Mk. 40.—, Eßkartoffeln Mk. 4.75, Richtstroh Mk. 3.75, Krummstroh Mk. 2.75, Heu Mk. 5.50, Rindfleisch im Großhandel Mk. 122; für 1kg Rindfleisch im Kleinhandel von der Keule Mk. 1.44, vom Bauche Mk. 1.25, Schweinefleisch Mk. 1.55, Kalbfleisch Mk. 1.25, Hammelfleisch Mk. 1.10, Speck (geräuchert) Mk. 1.80, Eßbutler Mk. 2.20.

r- Grotzauheim, 15. März. Dem hiesigen Krieger­verein wurde eine außerordentliche Ehrung zu Theil, inbem demselben ein kaiserliches Geschenk, bestehend in Fahnen band und Fahnennagel, verliehen wurde. Tie feierliche Ucbergabe des Geschenkes soll mit Rücksicht auf die gegenwärtige ruhige Fastenzeit auf einen passenden Sonntag nach Ostern verschoben werden. Unter den Mitgliedern des Vereins herrscht über diesen kaiserlichen Gnadenbeweis begreif­licher Weise Helle Freude.

8. Oberrodenbach, 14. März. Unser neues Schul­haus ist in seinem Rohbau vollendet und wird demnächst mit den Arbeiten im Innern begonnen werden. Die nothwendige Anstellung einer zweiren Lehrkraft dürfte int Laufe des Sommers, spätestens aber im Herbst dieses Jahres erfolgen.

Aus dem GerichtssaaL.

Sitzung des Schöffengerichts vom 14. März.

Der Schlosser B. begegnete dem Taglöhner P. am Morgen des 1. Januar in der Hammerstraße und nannte Letzteren bei seinem Spitznamen. P., darüber erbost, rückte dem B. auf den Leib, worauf dieser dem Angreifer einen Schlag mit seinem Stock über den Kopf versetzte, daß P. eine blutende Wunde erhielt. B. kommt mit 10 Mk. Geldstrafe davon, weil P. als bösartiger Mensch bekannt ist. — Der Metzger- meister S. erhielt ein Strafmandat von 5 Mk., weil er ein Schwein vom Kanalthor nach dem Schlachthof getrieben hatte. Der Bestrafte erhob Einspruch und behauptet, daß er das Schwein bis zur Poft gefahren, dasselbe aber dort von einem Hunde angebellt worden und vom Wagen gesprungen sei. Der Einspruch wird verworfen mit der Begründung, daß der Metzgermeister für einen genügenden Wagen, der dem Schwein das Herunterspringen verleide, zu sorgen hätte. — Am Abend des 5. November v. I. stiegen von giranffurt kommend am Bahnhor Hochstadt-Törnigheim eine Anzahl Wachenbuchner Burschen aus, ebenso mehrere Hochstädtcr Burschen, die von Fechenheim zurückkamen. Als sich beide Theile ansichtig wurden, erkannte einer der Hochstädter, E., unter den Wachenbuchnern sofort einen früheren Gegner von der Kirchweih her, M., der sofort scharf aufs Korn genommen wurde. E. ging alsbald auf M. los und sagte: „Da ist ja mein „lieber" Freund", worauf ihn ein zweiter Hochstädter warnte und sagte, er solle hier nichts machen. Aber draußen auf der Straße, nachdem das Bahnhofsterrain hinter ihnen lag, ging der Tanz los. Zunächst signalisirte der Hochstädter E. den Beginn des Ge­fechts durch Abgabe eines Schusses aus seinem Revolver, dann lief sein Genosse, H-l., den Wachenbuchnern nach und gab einem namens S. einen Schlag; der Getroffene setzte sich zunächst zur Wehr und nahm ^ann Reißaus. Mittlerweile war auch E. herbeigeeilt, der den M. übernahm. Dieser wurde mit einem Prügel verhauen, auf einen Acker verfolgt und dort von drei Hochstädtern zusammengeschlagen, erhielt hierbei auch einen Tritt, der ihm einen Leistenbruch verur­sachte. Wer derjenige gewesen, der ihm diesen Tritt versetzt, konnte er in der Dunkelheit jedoch nicht erkennen. Der Former H-r. von Hochstadt hatte sich vorher noch schleunigst einen Stock im Walde abgeschnitten, mit dem er seinen Theil an der Verbläuung der Wachenbuchener leistete. Nachdem derart Hoch­stadls Burschen für ihre Streitbarkeit das Nothwendige be­wiesen, kehrten sie befriedigt um, sitzen aber heute alle Drei wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung auf der Anklagebank. E. erhält 2 Monate Gefängniß wegen Körper­verletzung, sowie 14 Tage Haft wegen unerlaubten Tragens von^ Schießwaffen, H-l 14 Tage Gefängniß, H-r 3 Wochen Gefängniß, wobei ihnen mildernd zu Gute gerechnet wird, daß sie seither unbestraft waren. — Der Taglöhner E. ent­wendete am Elektrizitätswerk ein kleines Quantum Kohlen und Briketts. Er erhält 1 Tag Gefängniß. — Der Vieh­händler R. zu Kesselstadt beleidigte den Kreisthierarzt, als dieser bei seinem Thier eine Krankheit feststellte. — Er erhält 20 Mk. Geldstrafe. — Der Fabrikarbeiter M. beleidigte in der Trunkenheit in einer Wirthschaft in der Altstadt einen Schutzmann durch eine geschmacklose Redensart. Er kommt

mit 3 Mk. Geldstrafe davon. — Der Kaufmann B. hier ist durch Strafmandat mit 20 Mk. bestraft wegen Vergehen gegen die Sabbathordnung bezw. die R.-G.-O. Zu dem Be­schuldigten kam an einem Sonntag während des Hauptgottes­dienstes ein bekannter Metzgermeister von Dörnigheim, der ihm ein Kalbfell überbrachte. Zwischen dem Metzger und dem Beschuldigten besteht ein Akkordverhältniß, d. h. es wird zwischen Beiden immer erst nach einer gewissen Frist, nachdem mehrere Felle geliefert sind, abgerechnet und das Konto aus­geglichen. B. glaubt nun, daß er nicht strafbar sei, weil er es gar nicht habe verhindern können, daß der Metzgermeister mit dem Fell seine Behausung betrete. Das Gericht ist aber der Meinung, daß mit der Annahme des Felles seitens des B. von diesem der Kaufvertrag abgeschlossen wurde und ver­wirkt den Einspruch gegen das Strafmandat. — Sechs Land­wirthe von Dörnigheim sind durch polizeiliche Ver­fügungen bestraft worden, weil sie beim Bcpflügen ihrer Aecker den Landweg No. 32 zwischen Dörnigheim und Kesselstadt dadurch verunreinigt haben sollen, daß sie beim Wenden mit dem Pflug die Zugthiere den Weg betreten ließen. Die Be­straften haben sämmtlich Einspruch erhoben und behaupten, daß durch ihr Verhalten der Weg in keiner Weise beschädigt, daß die Innehaltung der bezüglichen Polizeiverordnung ihnen aus technischen Gründen auch schon gar nicht möglich wäre. Das Gericht will sich durch Augenscheinnahme davon überzeugen, ob das Bepflügen der Aecker nicht ohne Betreten des Weges durch die Zugthicre möglich ist. — Der Land­wirth R. von Mittelbuchen erhielt ein Strafmandat von 3 Mark, weil sein Mutterschwein am sog. Kirchberg geweidet hatte. Der Einspruch hiergegen wird verworfen. — Der Taglöhner H. hier befand sich in Geldverlegenheit und wollte deshalb sein Rad (ein Tandem) versetzen. Dies wurde in Frankfurt bewerkstelligt, wozu er sich den Arbeiter P. engagirte, der das unangenehme Amt des Versetzens über­nehmen sollte. Mit diesem Vertrauensmann hatte er aber einen schlechten Griff gethan, denn dieser suchte etwas ordent­liches für sich dabei herauszuschlagen. Während H. am Eck wartete, versetzte P. das Rad und bekam 40 Mk. dafür. Den H. machte er aber weiß, er habe nur 20 Mk. dafür bekommen, den Pfandschein erhalte er erst in drei Tagen. H. glaubte dies und steckte die 20 Mk. ein; hier tn Hanau ver­setzte P. bei einem Gastwirth auch noch den Pfandschein. Er erhält für diesen freundschaftlichen Akt 14 Tage Ge­fängniß.

Vsrâssmchrichten

für Donnerstag den 15. März.

Kunstverein: In der Aula der Königl. Akademie- Ausstellung von Bildern und Skulpturen.

stadtthkster : Abends 7l/a Uhr: 6 Symphomekonzert der Infanterie- kapelle.

KirchènSor der Johannièkirche : Abends präcis 8 Uhr: Probe im Ukbungssälchen der Kirche

Abends 87< Uhr im Lokale Frankfurterstraße 6, Hof links: Oeffent- licher Vortrag.

Evang Männer- und Jünglingsverein: Bibelstunde (Evang. Vereins­baus).

Acends'scher Steuographenverein (gegründet 1897): Vereinsabend in der Restauration „zur großen Krone".

Kaufmännischer Verein Hanau: Vereinsabend im Restaurant „Crrls- berg".

Katholischer Männerverein: Vereinsabend in der „Restauration Mobr' (Krämerstraße)

Techniker-Verein : Vereinsabend in der Restauration Mohr.

Hanauer Fußball- und Cricketklub : Versammlung im Restaurant „zur Sonne".

St. Joseph Bauserein: Vereinsabend und Kassenauflage im Gasthaus „zur goldenen Äerste".

Radfahrerverein „Vorwärts': Zusammenkunft im Gasthaus „zur Sonne'.

Turn- u. Fechtklub: Fechten.

Erste Hanauer Poulegesellschaft- Preisspiel in der .Stadt Bremen". Erster Hanauer Fußball-Klub 1893: Klubabend im Vereinslokal (Brauerei Kaiser, Altstadt).

Spessart-Touristenvcrein: Vereinsabend im „Elephanten".

Uerstetgecungs- etc. Kalender für Freitag den 16. März.

Holzversteigerungeu: a) im Fürstl. Jsenb. Walddistrikt . Abts­hecke" bei Langenselbold; Zusammenkunft vormittags 9 Uhr am Distrikt „Abtshecke" auf der Chaussee an der Wasserleitung (s. Nr. 61 „Han Anz."); — b) im Kanincheskopf und Zipfen des Eckarts- bâufer Oberwaldes; Beginn vormittags 10'/- Uhr im Kanincheskopf 0- Nr. 61 „Han Anz.').

Vormittags 9 Uhr in Saale der Holhorst'schen Gastwirthschaft in Niederdorfelden Termin zur anderweiten Verpachtung der in der Gemarkung von Niederdorfetden belegenen domainenfiskalischen Grund­stücke.

Atts der Provinz und Nachbargebieten.

Fuld«, 15. März. Der Regierungsassessor v. Hel mol t, zur Zeit in Berlin, ist dem Landrath des Kreises Fulda zur Hülfeleistung in den landrâthlichen Geschäften zuzetheilt wor­den.

Bebra, 14. März. Der amtliche Bericht über das Bebraer Eisenbahn-Unglück lautet: „Am 13. ds. Mts. um 7,44 Uhr Abends, ist der von Cassel nach Bebra abgelassene Schnellzug 187 bei Klm. 211,285 auf den in der Einfahrt in den Bahnhof Bebra begriffenen Güterzug 3403 aufgefahren. Hierbei wurden drei Reisende, zwei Postbeamte, der Lokomotiv­führer und der Heizer leicht verletzt. Drei beladene Wagen des Güterzuges wurden zertrümmert, Maschine und Post­wagen des Schnellzuges umgeworfen. Der Schnellzug wurde in Bebra neu gebildet und konnte mit 46 Minuten Ver­spätung weiterfahren. Die verletzten Reisenden setzten nach Anlegung von Verbänden ihre Reise fort. Der eingleisige Betrieb wurde um 11,30 Uhr Nachts wieder ausgenommen. Untersuchung über die Schuldfrage ist eingeleitet."

Der „Hersfelder Ztg." wird aus Bebra ergänzend be­richtet: Der gestern Abend um 785 Uhr hier einfahrende

Güterzug — geleitet von Herrn Lokomotivführer Wiegand — von Cassel kommend, mußte, wie gewöhnlich, längere Zeit auf das Einfahrtssignal warten, wodurch eine unver­meidliche Verspätung des Einfahrens herbeigeführt wurde. Als endlich das Einfahrtssignal bemerkbar wurde und der 120achsigc Güterzug sich wieder in Bewegung gesetzt hatte, brauste auf demselben Geleise der Köln- Leipziger Schnellzug unter Führung des Lokomotivführers Herrn Bürmann, dessen Gehilfe der Heizer Herr Corvey war, dem Bahnhöfe Bebra zu. Die Begleitmannschaften des Güter­zuges wurden sich der Katastrophe bald bewußt und nur ihrer energischen Geistesgegenwart ist es zuzuschreiben, wenn sie durch rasches Abspringen vom laufenden Zug ihr Leben retteten. Herr Bürmann, der das Unvermeidliche vor Augen sah, suchte durch starkes Bremsen den Zusammenstoß der bei­den Züge soviel als möglich zu verringern, trotzdem war ein Zusammenstoß nicht mehr zu vermeiden. Durch den ge­waltigen Stoß wurden Lokomotivfüh"er und Heizer des Schnellzuges von der Maschine geschleudert und ersterer schwer am Kopfe, der Heizer Corvey am Oberarm verletzt. Bei dem unglücklichen Sturze von der Maschine kam der Heizer noch unter die Kohlen, womit der letzte Güterwagen beladen war. Bei dem Zusammenstöße wurden die vier letzten Wagen des Güterzuges stark beschädigt und zum Theil zertrümmert.

Hd. Frankfurt a. M., 15. März. Eine gestern Abend vom nationalliberalen Verein einberufene Versamm­lung faßte nach einem Referat des Redakteurs Meisterbernd eine Resolution gegen die §§ 184 a und b auch in der heutigen Fassung der Kompromiß-Anträge, welche die Freiheit des künstlerischen Schaffens lähmen, Rechts-Unsicherheit her­beiführen und für unser geistiges Leben verhängnisvoll werden müßten.

Vermischte Nachrichten.

Opfer des Klatsches. Schreckliche Folgen wurden zu Strittmatt in Baden durch üble Nachrede verursacht. Die junge Ehefrau eines Landwirths, Mutter zweier Kinder, fühlte sich durch das Gerede eines 19jährigen Mädchens aus der Nachbarschaft schwer beleidigt. Nachdem sie sich Gewiß­heit verschafft hatte, wer die bösen Gerüchte verbreitet hatte, stürzte sie in großer Erregung aus dem Hanse und fand die Verleumderin in einem Nachbarhause mit Weben auf dem Seidenstuhle beschäftigt. Sie zog sie rücklings an den Haaren herunter und bearbeitete sie mit ihren Fäusten derart, daß das Mädchen in Bewußtlosigkeit versiel und bisher aus diesem Zustande noch nicht erwachte. Dieser Ausgang der wohlverdienten Züchtigung ging der Frau dermaßen zu Herzen, daß sie in Irrsinn verfiel.

Meister Petz an der Milchflasche. Herzog Alfred von Coburg-Gotha hat von seinem jüngsten Besuche am russischen Hofe einen kleinen, erst ungefähr sechs Wochen alten Bären mit nach Gotha gebracht, dessen Mutter der Landesfürst auf einer Jagd erlegt hat. Der kleine „Petz" wird gegenwärtig in einem Zwinger auf dem Schlosse Friedewtein mit der Milchflasche ernährt und befindet sich dem Anscheine nach recht wohl. Bei der demnächstigen Ueber- siedelung des Hofes nach Coburg soll das drollige Thierchen mitgenommen werden, um bann auf der Veste Coburg Unter­kunft zu finden.

Eine Junggeselleusteuer in Griechenland. In keinem Lande der Welt mag es so viele Junggesellen geben wie in Griechenland. Dies hat seinen Grund in der Verpflichtung der Brüder, ihre Schwestern mit einer Aus­steuer zu versehen und ihre alten Eltern reichlich zu unter­stützen. Ferner besteht hier die Unmöglichkeit für eine ver- heirathete Frau, sich einen nennenswerthen Nebenverdienst zu verschaffen. Es gibt aber außerdem eine Menge junger Leute in Griechenland, die sehr wohl heirathen könnten, es aber nicht wollen. Deshalb tragen sich die Behörden mit der Absicht, diese Kategorie unverheiratheter junger Leute mit einer Steuer zu belegen, und die Zeitungen regen den Ge­danken an, ihnen, als Bürgern, die ihren Verpflichtungen gegen den Staat nicht nachkommen eine Reihe von Staâts- ämtern zu verschließen.

Die Schwester erschaffen. Aus Unvorsichtigkeit hat, der 12jährigc Sohn des Handelsmannes Anders in Lauban seine 10jährige Schwester erschossen. Der Knabe fand in dem Schube eines Schrankes einen alten Revolver. Er nahm die Waffe heraus, um sie genauer zu besehen. In demselben Augenblicke kam die Schwester Gertrud hinzu. Die Waffe ging plötzlich los, und das bedauernswerthe Mädchen stürzte, in die Schläfe getroffen, leblos zusammeu.

Schiffsbericht.

Hamburg, 14. März. Der Dampfer „Batavia" von der Hamburg - Amerika - Linie ist gestern in Baltimore und der Dampfer „Rhenania" vorgestern in Kingston einge­troffen.

Bremen, 12. März. Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Weimar" ist gestern in Colombo und der Dainpfer „Pfalz" vorgestern in Corunna eingetroffen.

London, 14. März. Der Union-Dampfer „Gascon" ist auf der Ausreise gestern in Kapstadt eingetroffen.

Patent-Ertheilungen.

Nr. 110 578. Gabelputz - Vorrichtung. — H. Heckler in Frankfurt a. M., Stallburgstraße 14, vom 22. September 1899 ab. Kl. 34. |

Nr. 110 589. Heizröhrenkessel mit Ueberhitzer! Zus. z. Pat. 105 641. — W. Schmidt in Wilhelmshöhe b. Cassel, vom 10. Mai 1899 ab. Kl. 13.