Mssvement».
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Amtliches (Ngan für $faöi- unö LanöKreis Hanau.
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für Stadt- und Landkreis Hanau 10 ^ di« 4gespaltme Garmondzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 ^
Im Reklamentheil di- Zeile 20 ^, für
Auswärts 30 ^.
M. 53.
SamsW Den 3. März
1900
Amtliches.
^and^reis ^mtaiie Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Die Liquidationen der Mitglieder der Einkommensteuer- Vorcinschätzungskomnnssionen.sind zur Zahlung auf die hiesige Königliche Kreiskasse angewiesen.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, die Mitglieder hiervon in Kenntniß zu setzen.
Hanau den 28. Februar 1900.
Der Vorsitzende
der Einkommenstcuer-Veranlagungs-Kommission für den Landkreis Hanau. J. St. 929
I. V.: Valentiner, Reg.-Assessor.
StâHlâ^sis ââTTLL^.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Bekanntmachung.
Die Nichtbefolgung der Verpflichtung der Gewerbeunternehmer, ihren Arbeitern unter 18 Jahren, die eine von der Gemeindebehörde oder vom Staate als Fortbildungsschule an- erkannte Unterrichtsanstalt besuchen, hierzu die erforderlichenfalls von der zuständigen Behörde festzufetzende Zeit zu gewähren (§ 120 Abs. 1 der Gewerbeordnung), konnte vor Erlaß der Gewerbeordnungs-Novelle vom 18. Juni 1891 nach § 147 Ziffer 4 a. a. O. nur bestraft werden, wenn der Gewerbeunternehmer zuvor von der Behörde aufgefordert worden war, dieser Verpflichtung nachzukommen und der Nachweis, daß dies geschehen sei, zu den Akten gebracht worden war. Nach Erlaß der 'Novelle vom 1. Juni 1891 (§ 150 Ziffer 2 a. a. O.) ist dies nicht mehr die Voraussetzung für die Bestrafung der Gewerbeunternehmer, die den von Ihnen beschäftigten gewerblichen Arbeitern die zum Besuche einer obligatorischen oder freiwilligen Fortbildungsschule erforderliche freie Zeit nicht gewähren.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
I. V.: Loh m a n n.
Wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Hanau den 2. März 1900.
Der Oberbürgermeister.
I. V.: Pannot. 3675
Bekanntmachung.
In diesen Tagen wird eine Kommission bei den hiesigen Pferdebesitzern die für das kommende Jahr im Mobilmachungsfalle 'freihändig anzukaufenden Pferde einzeln aussuchen. Pferdcbesitzcr werden hiervon in Kenntniß gesetzt.
Hanau den 1. März 1900.
Der Oberbürgermeister.
I. V.: P a n n o t. 3674
Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Zeuner u. Co. zu Hanau, in dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Emil Zeuner zu Hanau und in dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Wilhem Zeuner zu Hanau sind in Folge der von den Gemeinschuldnern gemachten Vorschläge zu Zwangsvergleichen Vergleichstermine auf
den 20. März 1900, vorm. 9 Uhr, bezw. 109. Uhr, bezw. 11 Vi Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hier, Marktplatz 18, Zimmer Nr. 4, anberaumt.
Hanau den 27. Februar 1900. 3608 Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts,. Abch. 5.
Handelskammer zu Hana«.
Die seit dem Jahre 1880 erschienenen Patentschriften über die von dem Kaiserlichen Patentamte $u Berlin in den sämmtlichen 99 Patentklassen ertheilten Patente können in dem Sekretariate der Handelskammer (Stadtschloß hierselbst) an Werktagen von 9% V2Yh Uhr vormittags, .und ,pou 3^5 Uhr nachmittags von Jedermann unentgeltlich cingeschen werdep.
Um auswärts wohnenden Interessenten Gelegenheit zu geben, sich über ertheilte Patente.zu unterrichten,
Die heutige Nummer umfaßt außer
gibt das Sekretariat einzelne Nummern der Patentschriften auf kürzere Zeit auch leihweise ab.
Hanau den 3. März 1900.
Die Handelskammer.
C a n t h a l.
'214 Der Sekremr: Steller.
GruRdstücköverpachtung in KiliaNstädteu.
Die in der Gemarkung von Kilianstädten belegenen domainenfiskalischen Acker- und Wiesen-Grundstücke zur Ge- sammtflâche von 96,2964 ha sollen in den bisherigen 270 Pachtabtheilungen anderweit vom 20. Oktober 1900 ab auf 12 Jahre öffentlich meistbietend verpachtet werden.
Termin hierzu ist auf Montag den 12. März d. I., vormittags 9 Uhr, in die Gastwirthschaft des Andreas Zeh se». in Kilianstädten anberaumt.
Auf angemessenes Gebot erfolgt der Pachtzuschlag ohne Abhaltung eines weiteren Termins.
Hanau, am 26. Februar 1900.
Königliches Domainen-Rentamt.
J. V.: Reinhardt, Regierungs-Sekretär. 3580
Politische und Unpolitische Nachrichten.
Depeschen-Bureau Herold.
Berlin, 2. März. Das Abgeordnetenhaus setzte heute die Spezialberathung des Eisenbahn-Etats fori und vertagte nach längerer Debatte die Weiterberathung auf morgen 11 Uhr.
Berlin, 2. März. In der Wahlprüfungs-Kommission des Reichstages wurde die Wahl der Abgeordneten Boltz (natl.) und Dr. Zwick (steif. Volksp.) beanstandet und diejenige des Abgeordneten Müller-Rudolfstadt (natl.) für gültig erklärt.
Hannover, 2. März. Der Bankier S. Reinhard hat sich heute in seinem Comptoir erschossen. Der Grund ist in verfehlten Börsen-Spekulationen zu suchen.
Wien, 2. März. Die Vermählung der Kronprinzessin Stephanie findet am 22. März statt.
Wien, 2. März. Der Bühnenschriftsteller Held ist gestorben.
Bozen, 2. März. Für sämmtliche Luxus-Reisende, welche Tirol besuchen, soll demnächst eine Aufenthaltssteuer eingeführt werden.
Aus Stadt- und Landkreis Hanan.
Nachdruck unserer Lokalartikel nur mit Quellenangabe „Han. Anz". gestattet.
XXV. Kommunallündtag für den Regierungsbezirk Gaffel.
X. Gaffel, 2. März.
In seiner gestrigen Nachmittagssitzung beschäftigte sich der Kommunallandtag vornehmlich mit dem Vorschläge der Ausgabe einer neuen Serie 4-prozentiger Schuldverschreibungen der Landeskredit-kasse und der einstweiligen Festsetzung des Zinsfußes für die Serien zu gewährenden Darlehen.
Der Haupt-Ausschuß beantragt, sich einverstanden zu erklären mit der Ausgabe einer neuen Serie zu 4-prozentigen Schuldverschreibungen der Landeskreditkasse nach Maßgabe des vorgelegten Kommissionsbeschlusses, sowie mit einstweiliger Festsetzung des Zinsfußes für die aus dieser Serie zu bewilligenden Darlehen auf 49^ Proz. und für Verkoppelungs- und Meliorations-Darlehen am 4,10 Proz.
Abg. Vogt- Cassel stellt den Antrag, den Zinsfuß von 4% auf 4,35 Proz. festzusetzen, um so das Spannungs- vcrhültniß zu erweitern.
In der sich hieran anschließenden Debatte, die sich in der Hauptsache darum dreht, ob die Landeskreditkasse fernerhin als Wohlfahrtsinstitut für den Regierungsbezirk oder als werbendes Institut für den Provinzialbezirk zu betrachten sei, ergreift auch der Königliche Kommissar Herr Ober- präsident Graf v o n Zedlitz zu Trützschler, das Wort und führte u. A. aus: Aeußerlich betrifft die Debatte die Verhältnisse einer unbedeutenden Normirung der Spannung zwischen Apsgahe und Einnahme, in Wirklichkeit hat sie aber durchaus den Charakter einer Auseinandersetzung überdaS Wesen der Landeskreditkasse angenommen. Wenn es sich nur um die Frage der Spannung zwischen 0,35% oder 0,25% bezw. 0,20% oder 10% handelte, so würde
dem Ztuterhaltuugsdlatt 14 Seiten.
für mich als Vertreter der Staatsregierung keine Veranlassung vorliegen, mich in die Debatte hineinzumischen. Ich bin meinerseits hierbei allerdings auch in sofern nicht mit dem Herrn einverstanden, welcher diese Frage als eine Bedürfnißfrage behandelt hat und zwar eine Bedürfnißfrage für das Erwerbsleben. Ich meine umgekehrt, diese Frage im gegenwärtigen Stadium der Geschäftsgebahrung der Landeskreditkasse ist wesentlich eine Zweckmäßigkeitsfrage und ist aus dem Gesichtspunkte zu beurtheilen, mit welcher Spannung können wir die Geschäfte der Landeskreditkasse bei dieser Serie in bem erwünschten Umfange aufrecht erhalten. Das ist aber nach meiner Auffassung ein unbedeutender Punkt. Tas Wesentliche liegt heute in der Frage, soll die Landeskreditkasse wie es nach ihrem Stiftungsbrief heißt als ein Wohlfahrtsinstitut zu Gunsten des grundbesitzenden Theiles der Einwohnerschaft im Bezirk Cassel dienen, oder soll es ohne völlige Entkleidung dieses Zweckes auch zu einem werbenden Jnstität des Kommunaloerbandes gemacht werden. Der Herr Abgeordnete Vogt sagte, in früherer Zeit sei dem Institut der Charakter als Wohlfahrtsinstitut gegeben worden, aber neuerdings sei es in ein werbendes Jnstittlt umgewandelt worden. Mir ist nichts bekannt, daß der ursprüngliche Zweck in dieser Richtung abgeändert wurde und ich möchte deshalb glauben, daß der gesetzliche Charakter als Wohlfahrtsinstitut nach wie vor besteht. Aber, meine Herren, auch wenn ich nun einmal die Frage, losgelöst von der rein gesetzlichen Auffassung, beurtheilen darf, so scheint es mir, daß die Herren, welche darauf drängen, die jLandeskrednkasse in erhöhtem Maße zu werbender Thätigke t anzuregen, zwei wesentliche Gesichtspunkte übersehen. Diese zwei Gesichts- punkte sind um so wesentlicher, weil sie die Thätigkeit der Landeskreditkasse mit beeinflussen müssen. Wenn man ein Institut in den Kampf der gewerblichen Unternehmungen hineinstcllen will, dann muß es auch, um ihm eine Aussicht auf Erfolg in diesem Kampfe gewährleisten zu können, dieselbe volle Freiheit der Bewegung haben wie die anderen Privaterwerbinstitutc. Lesen Sie nun das Patent der Landeskreditkasse durch und lesen Sie das Gesetz vom Jahre 1869, so stoßen Sie überall auf Zwangsbesiimmungen, welche der Landeskreditkasse nichts weniger als Freiheit geben und welche ihr die Hände binden in einem so hohen Blaße, daß ein völlig gleicher Kampf mit anderen Erwerbsinstituten nicht wohl möglich ist. Ich erinnere in dieser Beziehung zunächst daran, daß zwar, Expresses Verbis, in den Vorschriften der Landeskreditkasse nicht gesagt ist, daß jeder Grundbesitzer innerhalb einer bestimmten Erfüllung von Voraussetzungen das Recht hat Kredit von der Landeskreditkasse zu beanspruchen, daß aber thatsächlich aus der gesammten Konstruktion des Gesetzes dies Recht gefolgert werden muß. Das hat einen ganz wesentlichen Einfluß auf die Gcfchäfts- gebahrung. Es ist schwer für mich, im Rahmen dieser Ver- handlnug auf manche Dinge einzugehen. Unsere Erwerbungsinstitute freier Organisation befassen sich nur mit Beleihungen, die ihtten Geld cinbringen. Auch sind sie in Bezug auf die Ausdehnung ihrer Thätigkeit territorial nicht gebunden und können bis an die äußerst möglichste Grenze herangehen. All dies ist der Landeskreditkasse verschlossen, wenn Sie ferner besonders erwägen, daß die Sanbestrebitfape sich auf das Terrain des Bezirkes Cassel beschränken muß, daß dagegen die Erwerbsinstitute dahin gehen, wo ne _bie besten Aussichten auf Erfolg haben. so müssen sie mir wohl zugeben, daß man die Landeskreditkasse nicht in den Konkurrenzkampf hineinstoßen kann. Es ist hier noch eine andere Seite in Bciraâr zu ziehen, die deme noch gar nicht berührt worden ist. Die Landeskreditkasse wll nicht nur den Grundkredit vermitteln — das war vielleicht bei ihrer Gründung die Hauptaufgabe — sondern sie soll auch in ihrem territorialen Bezirk den Zinsfuß für den Grundkredit reguliren. Das.ist in unserer heutigen Zeit eine Aufgabe allerersten Ranges. Es ist dann endlich hervorgehoben worden, daß in früherer Zeit in dem hiesigen Bezirk keine Bezirks - steuern erhoben worden sind. Die hohen Ueberswüste welche die Lavdes-Kreditkasse abgeliefert hat, sind bockst angenehm gewesen und sie haben verhindert, daß längere Zeit hindurch keine Bezirkssteuern eingeführt zu werden brauchten. Auâi die mäßige Höhe derselben ist durch die Landcs-Krcdit- tasse hcrbcigcführt worden und eS ist dieser Umftaub um so wichtiger, als jetzt eine Erweiterung der Aufgaben in Aussicht gestellt wirb. Meine Herren! Ick bestreite diele Ver bältnissc nicht, aber ich bestteilt die Richtigkeit der Argnmm- tatiou für die gejammte Lage des Bezirkes. Wenn Sie durch die Landeskreditkasse erhebliche Ucberschüsse zu Gunsten des Bezirksverbandes vereinnehmen, so bezahlt diese Ueberlcküsse ein Theil der Einwohner des Bezirkes und zwar wie ich