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Hanuiler Anzeiger
26 Februar
gefordert. Da die Leute nicht zahlen konnten, wurden sie von den Zappazaps niedergeschossea; nur einige wenige entkamen, 40 bis 50 Leichen sah der Missionar; das Fleisch von drei Leichen hatten die Zappajaps abgeschnilten und ver- zehn; andere Leichen waren verstümmelt. Der Missionar sah 81 abgeschnittene rechte Hände, welche de» Staatsbeamten in Luluaburg übersandt werdet! sollten zum Zeichen, daß die Zappazaps ihre Sache gut gemacht härten. Sechzig Frauen waren geraubt und dienten den Zappazaps als Sklavinnen. Der Missionar sah eine große Flagge des Kongo-Staates an einer hohen Stange im Lager; er sah ferner acht Gewehre, davon sechs Gewehre des regulären Heeres und zwei Martini-Henry-Gewehre. Der Führer der Bande sagte, der Staatsbeamte habe ihm diese Gewehre gegeben- er habe ihm auch Pulver und Zünder für Perkussionsgeschütze, von denen der Missionar eine große Anzahl sah, gegeben. Der Führer hätte erklärt, er handele unter der Autorität des Staatsbeamten.
Psiitischs und unpolitische RaHrichten.
Depeschen-Bureau Herold.
Berlin, 25. Februar. Der „Vorwärts" bestätigt, daß dem Privaldozemen Dr. Arons am Freitag das vo« Fârstc« Hohenlohe untcrzcichnere Urtheil des Staatsministeriuins zugestellt worden ist und daß dasselbe auf Aberkennung der Eigenschaft als Privatdozent lautet. In der Begründung wird heroorgehoben, daß ein akademischer Lehrer, der mit derartigen Gegnern der Staats- und Rechtsordnung, wie die Sozialdemokraten es sind, gemeinsame Sache macht, des Vertrauens, das sein Beruf erfordere, unwürdig sei.
Wien, 25. Februar. In politischen Kreisen wird die parlamentarische Situation als ungünstig angesehen. Man befürchtet, daß die alten Skandale, die jede parlamentarische Verhandlung unmöglich machen, sich in der jetzigen Reichs- rarhssitzung wiederholen werden und daß die Regierung den Reichsrarh und die Derstândigungs-Konfrenz vertagen unb mit § 14 regieren werden müsse, daß das Mittisteriuin Körber eventuell wieder zurücktreten werde, gilt aber als vollständig ausgeschlossen.
Rom, 25. Februar. Wie verlautet, ist zwischen dem Vatikan und der fraszösischen Regierung ein Einvernehmen wegen der gemaßregelten Bischöfe erfolgt. Sowohl der Vatikan wie die französische Regierung sollen gegenseitige Zugeständnisse gemacht haben.
Brüssel, 25. Februar. Gestern Abend fand eine sozialistische Kundgebung gegen den Militarismus statt. An dieselbe schloß sich ein Umzug durch die Straßen, wobei gerufen wurde: „Rieder mit der Blutsteuer".
Londorr, 25. Februar. „Daily Mail" meldet aus Bombay, daß die Kriegspartei an der afghanischen Grenze eine große Thätigkeit entfalte und daß dies in englischen Kreisen große Besorgniß Hervorrufe.
Bestimmungen über Fernsprech- Reben- anschlüffe.
I. Zulassung von Nebenanschlüssen.
1) Die Theilnehmer an den Fernsprechnetzen können in ihren auf dem Grundstücke ihres Hauptanschlusses befindlichen Wohn- oder Geschäftsräumen Nebenstellen errichten und mit dem Hauptanschluß verbinden lassen.
2) Diejenigen Theilnehmer an den Fernsprechnetzen, welche die Bauschgebühr zahlen, können in den auf dem Grundstück chres Hauplanschlusses befindlichen Wohn- oder Geschäftsräume« anderer Personen oder in Wohn- und Geschäftsräumen auf anderen Grundstücken, mit Zustimmung der Berechtigten, Nebenstellen, die nicht weiter als 15 km von der (Haupt-Mermittclungsanstalt entfernt sind, errichten und mit ihrem Hauptanschluß verbinden lassen.
3) Mehr als 5 Nebenanschlüsse dürfen mit demselben Hauptanschluß nicht verbunden werden. Den Teilnehmern ist überlassen, die Herstellung und Instandhaltu«g der auf dem Grundstück des Hauptanschlusses befindlichen Nebenanschlüsse durch die Reichs-Telegraphenverwaltung oder durch Drille bewirken zu lassen. Die nicht von der Reichs-Telegraphenverwaltung hergestellten Nebenanschlüsse müssen den von der Reichs-Telegraphenverwaltung festzusetzenden technischen Anforderungen entsprechen.
Vor der Inbetriebnahme sind die Nebenanschlüße dem Postamte, Telegraphenamte oder Stadt-Fernsprechamte anzu- melden, welchem die Vermittelungsanstalt unterstellt ist. Dieses ist befugt, jeder Zeit zu prüfen, ob die Nebenanschlüsse den technischen Anforderungen genügen.
Die Herstellung und Instandhaltung der nicht auf dem Grundstück des Hauptanschlusses befindlichen Nebenanschlüsse wird der Reichs-Telegraphenverwaltung Vorbehalten.
4) Die Inhaber der Nebenstellen sind zum Sprech»erkchr mit der Hauptstelle sowie mit anderen an dieselbe Hauptstelle angestossenen Nebenstellen befugt. Sprechverbindungen mit brüten Personen werden ihnen in demselben Umfange gewährt, wie dem Inhaber der Hauptstelle.
Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, finden für die Benutzung des Nebenanschlusses die für den Hauptanschluß gdtenben Bestimmungen entsprechend Anwendung.
Die unter 2) bezeichneten Nebenanschlüsse werden, sofern nichts Gegentheiliges verlangt wird, in das Theilnehmerver- zeichniß ausgenommen.
5) Der Inhaber des Hauptanschlusses ist Schuldner der durch die Benutzung des Nebenanschlusses erwachsenden Gebühren.
6) Das Recht zur Benutzung des Nebenanschlusses erlischt mit dem Recht zur Benutzung des Hauptanschlusses.
Außerdem kann es durch die Reichs-Telegraphenverwaltung entzogen werden: im Falle mißbräuchlicher Benutzung des Nebenanschlusses ober wenn sich ergibt, daß dieser den technischen Anforderungen nicht genügt; oder falls sonst ans der Benutzung des Nebenanschlusses erhebliche Schwierigkeiten für den Fernsprechbetrieb entstehen.
II. Gebühren f ü r Nebenan s ch l ü s s e.
Die Gebühren für Nebenanschlüsse werben auf Grund des § 10 der Fernsprechgebühren-Ordnung vom 20. Dezember 1899 (Reichs-Gesetzblatt S. 711), wie folgt, festgesetzt:
A. Für die Errichtung unb Instandhaltung des Nebenanschlusses durch die Reichs-Telegraphenverwaltung werden erhoben:
1) für Nebenanschlüsse in den auf dem Grundstücke des Hauptanschlusses befindlichen Wohn- ober Geschäftsräumen des Inhabers des Hauptanschlusses für jeden Nebenanschluß jährlich ....... 20 M.
2) für andere Nebenanschlüsse
für jeden Nebenanschluß jährlich . . . 30 M.
3) sind zur Verbindung der Nebenstelle mit dem Hauptanschluß mehr als 100 Meter Leitung erforderlich, so werden außerdem für jede as- gefangenen weiteren 100 Meter Leitung erhoben
bei einfacher Leitung jährlich .... 3M.
bei Doppelleitung jährlich . . . . . 5 M.
4) bei Nebenanschlüssen, die weiter als 10 km von der (Haupt-)Bermittelungsanstalt entfernt sind, werden für die überschießende, von der Haupt-Sprechstelle zu messende Leitungslänge dieselben Baukostenzuschüsse erhoben, wie bei Hauptanschlüssen.
B. Für Nebenanschlüsse, die nicht von der Reichs-Tele- graphenverwaltung hergestellt und instandzuhalten sind, werden erhoben:
1) für Nebenanschlüsse in den auf dem Grundstücke des Hauptanschlusses befindlichen Wohn- oder Geschäftsräumen des Inhabers des Hauptanschlusses
für jeden Nebenanschuß jährlich.... 10 M.
2) für andere Nebenanschlüsse
für jeden Nebenanschluß jährlich . . . 15 M.
C. In Bezirks-Fernsprechnetzen wird für Nebenanschlüsse an solche Hauptanschlüsse, deren Inhaber die Bauschgebühr für die Benutzung der Verbindungsleitungen zahlen, zu den nach II A 2 und B 2 zu entrichtenden Gebühren ein Zuschlag von 100 M. jährlich für jeden Nebenanschluß erhoben. Für Nebenanschlüsse bereu Inhaber die Vergütung nach II A 1 und L 1 zu entrichten haben, wird dieser Zuschlag nicht erhoben.
III. Vorstehende Bestimmungen treten mit dem 1. April 1900 in Kraft.
In technischer Hinsicht gelten folgende Vorschriften: Die Sprech- unb Hörapparate der nicht von der Telegraphenverwaltung errichteten oder von dieser nicht instandzuhaltenden Nebenanschlüsse dürfen den von der Tclegraphcnverwaltung für den Ortsverkehr verwendeten Apparaten nicht nachstehen. Wenn für die Nebenanschlüsse Systeme angewendet werden sollen, die Aenderungen der Umschaltevorrichtungen der Vermittelungsanstalten erfordern, so ist die Genehmigung hierzu bei der Kaiserlichen Ober-Postdirektion in Cassel durch Vermittelung des Orts-Po st- oder Telegraphenamts zu beantragen.
Wenn in ein Grundstück mehrere Fernsprechanschlüsse desselben Inhabers einmünden, so ist der L-prechverkehr zwischen allen mit diesen Hauptanschlüssen verbundenen Nebenanschlüssen gestattet, sind jedoch außer den Nebenanschlüssen noch Privat- apparate vorhanden, für welche Gebühren nach II B der Bekanntmachung nicht gezahlt werden, so sind die technischen Einrichtungen so zu gestalten, daß Gesprächsverbindungen zwischen den Privatapparaten und der Vermittelungsanstalt nicht hergestellt werden können.
mehr die Absicht besteht, eine Kaserne für 2 Kompagnien an der Waldecke in der Verlängerung der Ulanenfafetne zu errichten.
42 Karnevalistischer Abend des Gesangvereins „Eintracht". Der Gesangverein „Eintracht" hatte am Samstag bei gutbesetztem Hause in den Sälen des Deutschen Hauses einen karnevalistischen Abend veranstaltet, welcher dank der Güte und Fülle des Gebotenen einen in jeder Hinsicht befriedigenden Verlauf nahm. Schon die Eröffnung geschah, abweichend von dem üblichen Einzug des Ministeriums, auf höchst eigenartige, originelle Weise. Der Vorhang theilte sich und auf der verdunkelten, im Hintergründe den leuchtenden Sternenhimmel zeigenden Bühne erschien der Geist des 19. Jahrhunderts, in markigen, ergreifenden Worten das Elend, die innere Armuth unserer Welt schildernd und schließlich die Sonne und den Mond als Zeugen der Verderbtheit des Menschengeschlechtes anrufend, welche denn auch erschienen und in wohlgesetzten Worten Alles, was sie vom Firmamente aus gesehen, erzählten, aber nicht die Ansicht des Geistes theilten, daß die Welt vernichtet werden Rußte. Der menschenfeindliche Geist floh endlich vor dem unheimlichen Getöse, welches durch seine beschwörenden Worte hervorgerufen worden war, worauf der Geist des neuen Jahrhunderts in glänzenden Gewändern auf der Bildfläche erschien, sich zum Schluffe mit dem Prinzen Karneval als Vertreter des Frohsinns und der Lust verband und mit diesem vereint das Recht und die Pflicht der Menschen, sich zu vergnügen und die Freuden des i Daseins zu genießen, proklamirte. Hierauf theilte sich die 1 Hintere Wand und das närrische Ministerium erschien vor den Augen der erstaunten Zuschauer. Der packenden Wirkung dieses Eröffnungsstückes, von Herrn Benni Rosenberg in guter Poesie geschrieben, konnte sich wohl keiner der Anwesenden entziehen, was die kirchhofsähnliche Stille während der Aufführung bewies. Alles athmete auf, als das alte lebensmüde Jahrhundert dem neuen lebensftischen weichen mußte und es fanden deshalb die trefflichen Worte, welche der Narrenprüsident, Herr Jean Bailly, in seiner Begrüßungsansprache an die erschienenen Närrinen und Narren richtete, in Aller Herzen einen um so lebhafteren Wiederhall. Nachdem hierauf durch einige humoristische Vorträge eine echte karnevalistische Stimmung Platz gegriffen hatte, betrat Herr Rosenberg die Bütt zur Verlesung seines Protokolls, in welchem derselbe nicht bloß vielen Vereinsmitgliedern bittere Pillen zu schlucken gab und manches schon längst vergessen Geglaubte wieder ans Tageslicht brachte, sondern auch verschiedene städtische Maßnahmen einer scharfen Kritik unterzog. Den geernteten lebhaften Beifall verdankte er wohl nicht zum geringsten Theil der formvollendeten Schönheit seines Vortrags. Später gab noch ein mit gesundem Mutterwitz ausgestatteter Ausläufer einige nr- drollige Vorkommnisse aus dem reichen, in der Ausübung seines Berufes gesammelten Schatz von Stadtncuigkciten^irm Besten. Ein unglücklicher Ehemann entwickelte in läygeren Ausführungen eine allzu pessimistische, hauptsächlich von dem schönen Geschlecht sicherlich nicht getheilte Anschauung über den heiligen Stand der Ehe. Als eine der gelungensten Vorführungen verdient auch ein Zwiegespräch zwischen einem Metzger, einem Goldschmied und einem Bauer hervorgehoben zu werden, bei welchem sich formenschöne Poesie mit urwüchsigem, gesundem Humor vereinigte. Als Beispiel sei nur die Stelle angeführt, wo der Goldschmied auf die Klagen des Metzgers wegen der erhöhten Kühlhausgebühr diesem den Rath gab, die Metzger mögen sich doch das Theater als Kühlhaus pachten, sie kämen da wohlfeiler dazu. Den gesanglichen Theil des Programms bildeten zwei Chorgesänge „Wcingalopp" und „Mei Schatzerl ist ein lustig Ding", welche unter der dankenswerthen Leitung des Herrn Lehrers Hamburger vorzüglich zu Gehör gebracht wurden, sowie ein Tenorsolo des Herrn Engelhard. Eine Anzahl hum. Couplets vervollständigten das Ganze. Daß sämmtliche Nummern des Programms gut durchdacht und ausgezeichnet zur Darstellung gebracht wurden, bezeugte der stürmische, mitunter nicht endenwollende Applaus, welcher jeder einzelnen Darbietung folgte, und man kann wohl diesen Narrenabend als ein hervorragendes Glied in der Kette der diesjährigen Karnevalsveranstaltungen bezeichnen. Nach einem Schlußwort des Narrenpräsidcnten Herrn Jean Bailly trat endlich auch der Tanz in seine Rechte und hielt die Anwesenden bis zum frühen Morgen in ungetrübter Stimmung beisammen.
* Karnevalistische Unterhaltung. In den festlich dekorirtcn Sälen der Centralhalle veranstaltete der Verein „Einigkeit" gestern Abend eine karnevalistische Unterhaltung mit Tanz, die sich, wie alle Veranstaltungen genannten Vereins, eines sehr guten Besuches zu erfreuen hatte und in allen ihren Theilen einen äußerst befriedigenden Verlauf nahm. Nach einem einleitenden Marsch der Centner'schen Kapelle begrüßte der närrische Ministerpräsident die zahlreich Erschienenen, worauf der närrische Protokollcr zu seinem Jahres- protokoll die Bütt betrat und damit allgemeine Heiterkeit ent- feffelte. Herr Müller brillirte mit einigen vorzüglich gewählten Couplets, während sich Herr Wegmann als ein recht guter Charakterdarsteller entpuppte, der mit seinem „Schämpos mit der Kinnerschäs" die stürmischsten Lachsalven hervorrief. Als Duettistcn sind noch lobend zu erwähnen die Herren Weins, Müller und Schultheis. Den Glanzpunkt des Abends bildete das hum. Gesammtspiel „Die Räuber," dem sich noch das Duett „Zwei Etuisjc" als ebenbürtig zur Seite stellen kann. Musikstücke der Centner'schen Kapelle und Ueberraschungen aller Art vervollständigten das Programm, dem sich ein solennes Tänzchen anschloß, welchen! seitens der Jugend in ausgiebigster Weise gehuldigt wurde. Der Verein „Einigkeit" hat wieder einmal gezeigt, daß er Feste zu arrangiren und zu feiern »ersteht und darf wohl stets der Gunst des Publikums sicher sein.
Atts SUM= und Landkreis Hanan.
Nachdruck unserer Lskalartikel nur mit Quellenangabe „Han. Anz". gestattet.
* Militärisches. Laut kaiserlicher Verordnung ist den in der Armee auf Beförderung dienenden früheren Abiturienten von Gymnasien und Realgymnasien, die bei gefestigtem Charakter und militärischer Brauchbarkeit den Anforderungen der Offizierprüfung genügen, durch Vordatirung des Patents für die Folge ein Vortheil zu gewähren.
* Postalisches. Im Reichspostamt haben am 19. und 20. Februar Berathungen über verschiedene Personalfragen stattgesunben. Wie die „D. Verkchrs-Ztg." hört, sind bei dieser Gelegenheit die Erörterungen über die Umgestaltung der höheren Laufbahn zu einem gewissen Abschluß gekommen. Nunmehr können auch die Uetergangsbestimmungcn für diejenige« Beamten in die Wege geleitet werden, die sich in der bisherigen höheren Laufbahn befinden. Die hierzu nöthigen Verhandlungen mit den betheiligten Behörden sollen ausgenommen werden. Soweit es sich um eine anderweitige Stellung und neue Titel für die vorhandenen Anwärter der höheren Laufbahn handeln sollte, werden die Bestimmungen erst dann in Kraft treten können, nachdem durch den Etat die erforderliche Unterlage geschaffen ist. Eine Annahme von Anwärtern für die künftige höhere Laufbahn wird voraussichtlich erst nach Jahren erfolgen tonnen.
* Militärische Bauten. Im Lamboywalde wird z. Z. an der Ausrodung einer größeren Fläche gearbeitet. Dem Vernehmen nach soll der dortige Grund und Boden für die projektirte Halbbataillons-Kaserne vorgesehen sein. Die Jnfanteriekasernc ist bekanntlich überlegt, das Projekt eines Anbaues an der Mühlstraße hat sich zerschlagen, sodaß uun=