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Amtliches Grgan für $iaöf- unö Lauökreis Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage

Nr. 45.

Donnerstag den 22. Februar

1900

Hierzu

Amtliche Beilage" Nr. 9.

Amtliches. LânHAn'srS ^anau.

BekanntMachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Auf der Domäne Rüd i g h eim c rh o f ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die angeordneten Sperrmaßregeln wurden aufgehoben.

Hanau den 22. Februar 1900.

Der Königliche Landrath.

J. V.:

V 1714 Schneider, Kreissekretär.

Stâdttr^ois ^artatt.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Bekanntmachung.

Sämmtliche Hochwasserschieber der Haus- entwäfferungsanlage« sind der hohen Wasscrstände des Maines und der Kinzig wegen und um Rückstau in die Keller re. der Häuser zu vermeiden, von den Hausbesitzern in ihrem Interesse auf Dichtigkeit zu prüfen und verschlossen zu halten.

Hanau den 21. Februar 1900.

Städtisches Sielbauamt.

Th arann. . 3078

Gefundene und verlorene Gegenstände etc.

Gefunden: 1 gelbes Portemoirnaie mit 3 Pfg. In­halt, 1 kleines, goldenes Manschettenknöpfchen.'

Verloren: 20 Privatbriefpostmarken.

Hanau den 22. Februar 1900.

Die Aenderung des Gemeinde-Wahl­rechts.

Die preußische Steuer-Reform im Jahre 1891 hat, weil sie die Steuern wesentlich auf die leistungsfähigen Schultern schob, die Wirkung gehabt, daß bei den Gemeinde-Wahlen die Wähler der dritten und theilweise auch der zweiten Klasse gegenüber denen der ersten benachteiligt wurden. Diese Ver­schiebung auszugleichen, hat sich immer mehr als eine Forderung der Gerechtigkeit herausgestellt. Schon im vorigen Jahre hatte die Regierung einen Gesetz-Entwurf darüber ausgearbeitet, der jedoch in der Kommission scheiterte. Jetzt ist dem Ab­geordnetenhause abermals die Aufgabe gestellt worden, und zwar hat die Regierung in dem neuen Gesetz-Entwürfe mehreren Wünschen des Hauses Rechnung getragen.

Der neue Entwurf geht aus wie der vorjährige von der Ergänzung des Dreiklasscnwahl-Spstems durch das sogenannte Durchschnitts-Prinzip. Danach soll jeder Wähler, welcher mehr als den auf einen Stimmberechtigten in der Ge­meinde entfallenden durchschnittlichen Steuerbetrag zahlt, aus der dritten in eine der oberen Wähler-Abtheilungen versetzt, die zweite von der ersten Abtheilung aber durch Halbierung der auf die beiben Abtheilungen fallenden Gcsammtstcncr-Be- trüge abgcschichtct werden. Während nun der vorjährige Entwurf auf alle Gemeinden angcwcndct werden sollte, be­schränkt sich der neue Entwurf nur auf Gemeinden mi t m ehr als 10 000 E i u w o h n e r n, weil sich in bcn Gemeinden unter dieser Einwohner-Grenze die Wahlrechts-Verhältnisse nur unwesentlich verschoben haben. Für die kleinen Städte und das platte Land kommt also die vorgeschlagene Aenderung des Gemeinde-Wahlrechts nicht in Betracht. In diesen Ge­meinden wird die Ausschließung aber wohl kaum bedauert werden, da eine andere Neueriiug: die Zulasiung von Orts- skatutcn über die Regelung des Gemeinde-Wahlrechts den Keim zu unerwünschten Agitationen und Beunruhigungen in sich trägt.

Den Gemeinden von mehr als 10 000 Einwohnern gibt nämlich die Vorlage das Recht, ihr Gemeinde-Wahlrecht nach dem sogcnanilten Zwölftelnngs-Systcm durch Ortsstatut fcst- züstclleu, und zwar sollen 8 1« der gesummten Steuer-Summe in der ersten Klasse wählen, 4 n in der zweiten und ®/n in der dritten. Dieser Weg würde dann zu beschreiten sein, wenn nach dein Durchschnitts-Prinzip die Wähler- Klassen nicht wieder so gestaltet werden können, wie sic vor der Steuer-Reform waren. Die einfache Stimmeu- Mehrheit der Stadwcrtretung soll zur Einführung der

Zwölftelung durch Ortsstatut genügen, während in dem vorjährigen Entwurf eine Zweidrittel-Mehrheit verlangt war.

Der neue Gesetz-Entwurf hat noch nach einer anderen Richtung der Selbstverwaltung der Gemeinden Spielraum ge­geben, damit diese den Zustand vor 1891 wieder Herstellen können. In solchen Fällen nämlich, wo weder das Durch­schnitts-, noch das Zwölftelungs-Prinzip den Zweck des Ge­setzes erreicht besonders aber da, wo nach dem Durchschnitts- Prinzip zu viele Wähler der dritten Klasse in die anderen auf­steigen würden, sollen die Gemeinden statt des einfachen Durch­schnitts bis zum 1^/rfachen Durchschnitt als Bedingung für das Aufsteigen aus der dritten Klasse festsetzen können. Hierdurch soll einer fortschreitenden Demskratisirung des Gemeinde-Wahl­rechts entgegengewirkt werden.

Um fortgesetzte Verfassungskämpfe in den Gemeinden zu verhüten, bestimmt der Gesetz-Entwurf, daß ortsstatutarische Abweichungen nur innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes und später nur je innerhalb eines Jahres nach 10-, 20- u. s. w. jähriger Geltung beschlossen, abgeändert oder aufgehoben werden können.

Man wird zugeben müssen, daß der Gesetz-Entwurf seinen Zweck, die durch die Steuer-Reform bewirkte Ver­schiebung der Wählerklassen zu beseitigen, in glücklicher Weise erreicht, indem er nicht schablonenmäßig verfährt, sondern jeder Gemeinde die Gelegenheit gibt, sich ihren Verhältnissen anzupassen.

Deutscher Reichstag.

(Sitzung v o m 21. F e b r u a r.)

Am Bundesrathsüsche: Fürst Hohenlohe und Graf P o s a d o w s k p. Bei fast leerem Hause beginnt die Be­rathung des Antrages Winterer und Genossen (Els.) auf Aufhebung des sogenannten Diktaturparagraphen in dem Ver- fassungs- und Verwaltungsgesetz für Elsaß-Lothringen. Abg. Winterer (Els.) weist darauf hin, wie dieser aus- nahmegesetzliche Zustand noch älter sei als das Jcsuilengesetz. Seit 28 Jahren befinde sich Elsaß-Lothringen fortdauernd unter dem kleinen Belagerungszustand. Der gegenwärtige Reichskanzler habe ja den Paragraphen etwas milder gehand­habt, aber die grundsätzliche Auslegung desselben sei unter allen Statthaltern die gleiche gewesen. Ein Ausnahmerecht, welches gestatte, harmlose Bürger auszuweisen ohne Ver­nehmung, sei exorbitant. Dabei sei das elsässische Volk ein friedliches, ordnungsliebendes, selbst die Ausstände daselbst seien stets ruhig verlaufen. Im Jahre 1895 habe der Reichs­tag den Antrag mit großer Neuheit angmemmen. Möge das auch diesmal geschehen ! Reichskanzler Fürst Hohenlohe bemerkt, der Herr Vorredner habe die Wunsche des Landes dargelegt; er, Redner, könne dem nur wenig praktischen Werth beilegen, weil er nicht in der Lage sei, die Erfüllung dieser Wünsche in Aussicht zu stellen. Er selbst habe neun Jahre dort gelebt und müsse sagen, daß man sich damals nur wenig um den betreffenden Paragraphen bekümmert habe. Wenn neuerdings mehr von demselben die Rede sei, so könne er der dortigen Minderheit nicht den Vorwurf ersparen, daß sie damit, mit solchen Agitationen, Mißstimmung erregen wolle. Die Bevölkerung sei zumeist deutsch gesinnt, aber eine Minderheit hege doch antideutsche Gesinnung. Daâ zeige sich jetzt wieder bei der Errichtung einer katholisch-theologischen Fakultät in Straßburg. Was die außerordentlichen Gewalten auf Grund dieses Paragraphen betreffe, so erklärten sie sich durch die außerordentlichen Umstände. Die Beziehungen Deutschlands seien zu der französischen Regierung die denk­bar besten, aber angesichts der Thatsache, daß unsere Nach­barn an der Grenze leicht erregbar seien, sei eine Gewähr für die Dauer dieser Gesinnung nicht gegeben. Wir haben , Elsaß-Lothringen nicht erlangt, schließt Redner, durch eine Volksabstimmung, sondern durch Waffengewalt. Wir wollen Elsaß-Lothringen nicht aufgeben, sondern wollen es in dauern­dem Besitz behalten. Abg. Riif (frs. Vg.) bedauert leb­haft die Erklärung des Reichskanzlers. Die große Mehrheit der Bevölkerung von Elsaß-Lothringen sei patriotisch und habe schwer zu leiden unter der Anwendung des Diktaturparagraphen. Die Reichsregierung unterschätze das Gefühl der Demüthigung, welches angesichts der Diktatur in den Elsaß-Lothringern Platz greife. Dieselben wollten nicht deutsche Staatsbürger zweiter Klasse, minderen Rechts, sein. Abg. H auß (Els.) meint, gegen unzulässige Agitation vom Auslande habe die Regierung ja schon im Preßgesetz und im Vereinsrecht Waffen genug, daher sei dieser Paragraph wohl zu entbehren. Abg. Prinz Hohenlohe (b. k. F.) bemerkt, es fei wahr, daß im Allgemeinen die Bevölkerung in Elaß-Lothringen ruhig

friebiicf) und deutschgesinnt sei. Aber nicht die ganze Be­völkerung sei so. Ein Theil der Presse, und zwar gerade derjenige, der von katholischen Geistlichen geleitet werde, suche die bestehende Kluft noch zu erweitern. Und bei diesen habe sich die Bevölkerung zu bedanken, wenn der Diktaturparagraph immer noch nicht aufgehoben werden könne. Abg. Hoeffel (Np.) führt aus, der Diktaturparagraph schädige Elsaß- Lothringen politisch und wirthschaftspolitisch. Im Interesse des ganzen deutschen Vaterlandes liege es, endlich den Aus­nahmerechtszustand aufzuheben. Abg. G r o e b e r (Ctr.) plaidirt gleichfalls für den Antrag. Was die Frage der Er­richtung einer katholisch-theologischen Fakultät in Straßburg mit dieser Frage zu thun habe, sei unerfindlich. Dies sei doch eine innere Frage der katholischen Kirche. Kein einziger stichhaltiger Grund sei für die Aufrechterhaltung deS Diktaturparagraphen geltend gemacht worden. Abg. Singer (Soziald.) ist ebenfalls für den Antrag. Abg. Büsing (ntl.) ist peinlich berührt von den vor fünf Jahren abgegebenen Erklärungen des Reichskanzlers und den heutigen. Damals habe Fürst Hohenlohe ausdrücklich erklärt, der Paragraph richte sich nicht gegen die Bevölkerung, heute habe er gesagt, der Paragraph sei nöthig wegen einer Minder­heit im Lande. Er, Redner, könne nicht glauben, daß die Verhältnisse in Elsaß-Lothringen sich seit 5 Jahren so ver­schlechten haben sollten, wie das hiernach der Fall sein müsse. Wenn der Reichskanzler sage, der Paragraph werde überhaupt kaum angewendet, so wolle er, Redner, sagen, daß er eben dann überflüssig sei. Der Schaven, der aus der Beibe­haltung entstehe, sei unendlich viel größer, als der Nachtheil, der aus der Aufhebung des Paragraphen entstehen könnte. Geh. Rath Ha l l e p bittet um Ablehnung des Antrages, desgleichen Abg. Arendt (Rp.) im Namen des größten Theiles seiner Freunde. Abg. Werner (Antis.) empfiehlt den Antrag zur Annahme, desgleichen Abg. Rickert (freist Ver.) Abg. Vonderscheer (Els.) hält dem Abg. Prinzen Hohenlohe vor, daß er in seiner Karrdidatur-Rede bei den Wahlen sich für Aufhebung des Paragraphen ausge­sprochen habe. Derselbe habe sich damit in Widerspruch zu seinem Wahlkreise und zu bem ganzen Lande Elsaß-Lothringen gesetzt. Freilich sei derselbe ja auch Bczirkspräsident. Präsident v. Frege erinnert den Redner daran, daß cs nicht Gebrauch sei, die Berufsstellung eines Abgeordneten in die Debatte zu ziehen. Nach weiterer kurzer Debatte wird der Antrag mit sehr großer Mehrheit angenommen.

Morgen 1 Uhr: Militär-Etat. Schluß 6 Uhr.

Preußischer Landtag. Abgeordnetenhaus.

(Sitzung vom 21. Februar.)

Am Ministertische: v. Thielen und Kommissarien. Tagesordnung: Fortsetzung der 1. Lesung der Vorlage betr. die Erweiterung des S t a a t s b a h n n e tz e s. Abg. Zorns (natl.) wünscht neue Bahnverbindungen für den Harz. Die Abgg. Schettler (kons.), v. Bl anken- bur g. (kons.), Heveling (Centrum) äußern lokale Wünsche. Minister v. Thielen bedauert, daß die Arbeiten für eine in Sagan beginnende neue Linie wegen mangelnden Entgegenkommens der Gemeindebehörden noch nicht begonnen werden konnten. Nachdem noch der Abg. v. Epnern (natl.) darauf hiugewiesen, daß die Konservativen ein dringen­des Berkchrsbcdürfniß für den Westen anerkannt hätten, trotzdem aber den Kanal, der diesem Bedürfnisse allein voll­ständig abhelfen könne, ablchnten, wird die Vorlage der Budgetkommission zur Vorberathung überwiesen. Es folgt die Berathung der an die Budgetkommission zurückverwiesenen Titel des D o m ä n c n c t a t s, betr. den Ankauf des Gestüts Georgenburg und den Austausch von Domânengrundnücken. Die Kommission schlägt Bewilligung der betreffenden Etatstitel vor. Ferner beantragt die Kommission, die Regie­rung zu ersuchen, die erfolgenden Domänenveräußerungen und -Erwerbungen, soweit sie den Werth von 100000 M. im Einzelfalle übersteigen, nicht nur in den Nachweisungen der durch Kauf oder Tausch vorkommenden Flächenzuaânae re. auzuführ-n, sondern auch in einer besonderen Denkschrift zu erläutern. Vom Centrum wird eine anderweite Resolution vorgeschlagen, welche an Stelle der100 000 M. im Einzel- falle" setzen willjährlich 3 000 000 M. im Ganzen", außerdem aber eine über diesen Betrag pinauSzrbendc Ver- äußerung überhaupt nicht gestatten will. Nachdem Abg. v. Savignp (Centr.) die Centrumsresâtion begründet, bekämpft Minister Frhr. v. Hammerstein die Festlegung einer Werthgrenze, wozu gar kein Anlaß gegeben sei. Die Centrumsresvlution bitte er abzulehnen und die Kommissions-