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Hanauer Anzeiger
19. Februar
den Provinzialrath zulässig. Auf die Beschwerde finden in allen Fällen die §§ 122 und 123 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G.-S. S. 195) Anwendung.
Der § 5 des Gesetzes, betreffend Aenderung des Wahlverfahrens vom 29. Juni 1893 (G.-S. S. 103), wird aufgehoben. Die bestehenden gesetzlichen Vorschriften über das Gemeindewahlrecht bleiben im Uebrigen unberührt, insbesondere gilt dies von den Bestimmungen der Gemeindeverfassungsgesetze, nach denen die Ausübung des Wahlrechtes an die Entrichtung bestimmter Steuersätze geknüpft ist oder ge- knüpft werden kann, sowie von den in § 15 Absatz 1 bezw. § 21 Absatz 1 der Städte- bezw. Landgemeinde-Ordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 (G.-S. S. 254, 301) hinsichtlich des Wahlrechtes der juristischen Personen u. s. f. getroffenen Bestimmungen.
§ 6.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1901 in Kraft.
Der Begründung ist Folgendes zu entnehmen:
Aus den der vorjährigen Kommission vorgelegten Materialien haben sich zwei Thatsachen mit Klarheit ergeben, 1) daß erheblichere „plutokratische" Verschiebungen infolge der Steuerreform im Allgemeinen nur in den größeren Gemeinden, und zwar in den größeren Städten und den industriellen Landgemeinden ciugetreten find, so daß ein Bedürfniß nach einer Ausgleichung nur für diese Grilppe von Kommunen anerkannt werden kann, und 2) daß das Durchschnittsprinzip ebensowenig wie das Zwölftelungs- prinzip geeignet ist, allgemein im Sinne einer Ausgleichung der hervorgelretenen Verschiebungen, d. h. einer Wiederherstellung derjenigen Zustände zu wirken, welche hinsichtlich der Besetzung der verschiedenen Wählerklassen vor dem Jn- kraftlreien der Steuerreform bestanden, so daß das Ziel dieser Ausgleichung nicht auf dem Wege der unabänderlichen Einführung eines der beiden genannten Wahlsysteme wird verfolgt werden dürfen.
Nach den statistischen Erhebungen sind gegenüber dem Stande des Jahres 1891 in den über 10 000 Einwohner zählenden Städten und den industriellen, stark bevölkerten Landgemeinden die Antheile der ersten und zweiten Abtheilung von der Gesammtzahl der Wähler ungleich mehr zusammengeschmolzen als in den kleineren Städten und in den eigentlichen Landgemeinden. Umgekehrt ergeben die statistischen Ermittelungen gerade in den kleineren Städten und Landgemeinden in nicht geringem Umfange eine antiplutokratische Erscheinung, insofern hier eine Verstärkung der oberen Wählerklassen gegen das Jahr 1891 fchon unter der Herrschaft des jetzt geltenden Wahlsystems eingetreten ist. So wuchs der Antheil der Abtheilung I bezw. II an der Ge- sammtwäh'erzahl von 1891 bis 1896/97 bei 17 bezw. 13 unter 277 Probe-Stadtgemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern und bei 14 bezw. 17 unter 129 nicht industriellen Probe-Landgemeinden. Aus diesen Ermittelungen hat der neue Entwurf, wie schon mitgetheilt, eine Beschränkung der Reform auf die Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern gefolgert. Je weniger in den unterhalb der obengenannten Einwohnergrenze liegenden Gemeinden ein Reform-i bedürfniß hervorgetreten ist, um so dringender muß angesichts der Nothwendigkeit der Zulassung ortsstatutarischer Abweichungen auf eine Fernhaliung der mit solcher Zulassung verbundenen Agitationen von den an dem Ziel des Gesetzentwurfs im großen Ganzen unbetheiligten Gemeinden hingewirkt werden.
Die zu 2) hervorgehobene Thatsache ist gleichfalls durch/ eine umfangreiche Statistik erwiesen, und es darf als zweifel-!
los festgestcllt gelten, daß weder das Durchschnitts- noch das Zwölftelungsprinzip, jedes für sich betrachtet, zur Ausgleichung der im Verfolg der Steuerreforni im Wahlrechte eingetretenm Verschiebungen geeignet ist, so daß die durch die weitgehenden örtlichen Verschiedenheiten in den Gemeinden bedingten Schwierigkeiten nur durch Zulassung anderweiter ortsstatutarischer Regelung des Gemeindewahlrechts — neben dein gesetzlich festzulegenden Durchschnittsprinzip — überwunden werden können. Dabei mußte eine Form der Beschlußfassung ausgeschlossen werden, welche das Zustandekommen des Ortsstatuts übermäßig erschweren würde. Erschwert, wenn nicht vielfach illusorisch gemacht würde aber die ortsstatutarische Freiheit dann werden, wenn für die Beschlußfassung eine Mehrheit von 2/s der Stimmen in der Gemeindevertretung erfordert würde. Aus diesem Grunde hat es der Entwurf bei der einfachen Majorität, wie sie auch für alle anderen Arten Dox Ortsstatuten, z. B. für die Ortsstatute über den Zensus, in den Gemeindeverfassungsgesetzen vorgesehen ist, um so mehr belassen, als die Zweidrittelmehrheit, welche der in der vorjährigen Kommissionsberathung gestellte, das Ortsstatut betreffende Antrag erforderit wollte, von der Kommission nbgelehnt worden ist.
Aus Stadt- und Landkreis Hanan. Nachdruck unserer Lokalartikel nur mit Quellenangabe „Han. Anz". gestattet.
* Jnforrnationskttrsus. Zur Theilnahme an einem vom 19. bis einschl. 21. d. M. in Berlin stattfindenden Jn- formationskursus für Leiter und Lehrer der gewerblichen Fortbildungsschulen der Provinz Brandenburg ist vom Handelsministerium auch der Leiter der hiesigen städtischen gewerblichen Fortbildungsschule, Herr Direktor Heckeroth, bestimmt worden.
4- Beleuchtung des Ostbahnhofs. Am 1. April d. I. soll der hiesige Ostbahnhof mit elektrischem Licht versehen sein. Die hierzu nöthigen Arbeiten werden zur Zeit kräftig ausgeführt. Nach den einzelnen Diensträumen hat die Zuführung der Leitungen bereits stattgefunden. Die Aufstellung der Lichtmaste im Personen- und Güterbahnhos erfolgt in den nächsten Tagen. Das Publikum wie auch die Beamten werden dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des elektrischen Lichtes freudig entgegensehen.
* Kammermustk-Abeud. Es sei auch an dieser Stelle nochmals auf den uns heute Abend bevorstehenden Hochgenuß aufmerksam gemacht: das Kammermusik- Conzert der Frankfurter Quartett-Vereinigung (Hock, Dippel,Allekotte und Appunn), welches uns die edelste Form der Musik, das Streich-Quartett, in künstlerisch-vollendeter Abrundung und in einem durch jahrelange Uebung gewonnenen einheitlichen Zusammenspiel darbieten wird. Namentlich sei der Genuß des Instrumental- Kunstwerkes unserer Damenwelt besonders angelegentlich empfohlen, die hier mehr als an anderen Orten (durch unsere einheimische Violinlehrerin) in die Geheimnisse gerade dieser Kunst zum Theil vorzüglich eingeweiht ist, und somit ihr Verständniß an den Frankfurter Meistern zu dokumentiren vermag.
)( Oefferrtliche Versammlung. Die Hanauer Ortsgruppedes „Deutschnationalen Hand- lungsgehülfen-Verbaudes", die im vorigen Herbst gegründet wurde, veranstaltet am nächsten Donnerstag wieder eine öffentliche Versammlung im Elephantensaal (s. Anzeigentheil!) Alle Gehülfen und selbständigen Kaufleute sind zu der Versammlung eingeladen. Für letztere bietet der Vortrag besonders dadurch großes Interesse, weil auch der neue preußische Regierungsentwurf über B e- steuerung der Waarenhäuser eingehend besprochen
werden soll. An dem kleineren und mittleren Kaufmannsstande liegt es jetzt, zu zeigen, ob er mit der auf dem Prinzip der Umsatzsteuer aufgebauten Heranziehung der Großbazare einverstanden ist, um der Regierung den Rücken zu stärken, daß sie den Entwurf trotz der heftigen Angriffe von Seiten der Bazarinhaber auch wirklich durchführt. Wie wir hören, beabsichtigt man in der Versammlung eine Resolution über den genannten Gesetzentwurf zu fassen und diese dem Bureau des preußischen Abgeordnetenhauses und den betheiligten Ministern zu übersenden.
* Die Anbringung der Straßenschilder. In der Donnerstags-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung gab der Stadtverordnete Treusch bei der Vorlage über Anbringung neuer emaillirter Straßenschilder die Anregung, für die Pfosten bezw. Schienen, an denen die Schilder angebracht werden, eine Höhe von 4 m vorzusehen, damit das einfache Draufschlagen mit Stöcken doch nicht gar zu leicht gemacht werde. Selbstredend hatte der Interpellant hierbei die A u ß e n st a d t gemeint, was in unserem Referat nicht ausdrücklich bemerkt war. In der Innenstadt, die mehr Verkehr aufweist, dürfte die jetzige Höhe wohl genügen.
* Turner-Maskenball. Um den üblichen Maskenball zu veranstalten, hatten die Mitglieder der Turngemeinde am Samstag Abend die Säle der „Centralhalle" in ungemein stattlicher Anzahl und natürlich auch höchst närrischer Verfassung gefüllt. Wie immer war zu diesem Behuf ein höchst originelles und umfangreiches Programm zusammengestellt, das sorgfältige Vorbereitungen und die Fähigkeit, wirklichen Humor zu pflegen, auf den ersten Blick erkennen ließ. Nachdem eine höchst närrische Kapelle unter dem nöthigen Radau das ihrige zur Eröffnung gethan, zeigte ein auf der Bühne gestelltes Tableau in überzeugender Klarheit,. wie geschickt man bei einiger Anstelligkeit die Traditionen Vater Jahns und die noch viel älteren des Prinzen Carneval zu vereinen vermag, was der närrische Präses in seiner Ansprache dann auch gebührend hervorhob und allgemein aufforderte, alle Sorgen und Verdrießlichkeiten als bei einem Maskenball höchst überflüssig ad acta zu legen und für die paar Stunden lediglich dem Humor zu huldigen. Die Polonaise, die den Ball eröffnete, war infolge einer ungemein zahlreichen Theilnehmerschaar eine so außerordentlich gewundene, daß der Tanzordner seine liebe Noth mit ihr hatte, alle Schwierigkeiten jedoch mit der ihm eigenen Geschicklichkeit überwand. Die Truppe „Neckelinsky" war, wie ja schon der Name besagt, eine solche, die das Publikum durch Vorführungen am Reck unterhielt und zeigte, bis zu welch' unglaublichen Fertigkeiten man es bei einiger Uebung an dem Reck bringen kann. Sodann kam eine „harmlose Gesellschaft", vor deren Auftreten der närrische Präses um gütige Nachsicht bei eventl. nicht imponirenden Leistungen ersuchte, was aber gar nicht nöthig gewesen wäre, denn die lustigen Schneider waren im Aufstellen höchst lustiger Pyramiden und sonstigen Schnacks reine Meister und gefielen allgemein. Eine sehr zeitgemäße Aufführung war der „Weltuntergang, oder Falbs Traum", die unter Mitwirkung sämmtlicher Elemente als Blitz, Donner, Pauken, Trompeten u. s. w. mit dem nöthigen Spektakel unter wahrhaft schaudererregenden Begleitungen vor sich ging, bis der gemalte Planet denn gänzlich verschwunden und wir auf dieser zur Zeit höchst lustigen Erde uns überzeugen konnten, daß alles nur ein Traum gewesen, den die Turner, allerdings mit Unrecht, aber wahrscheinlich mit Rücksicht auf seine. sonstigen pessimistischen Anschauungen, unserm bekannten Wettermacher zugeschrieben hatten. Dann war noch eine Nordpolexpedition, deren lustige Vorführung den Mitwirkenden ebenfalls zur besonderen Ehre gereicht, weil sie mit ebenso viel Geschick als flottem Humor die Schwierigkeiten eines solch' gefährlichen Unternehmens mit spielender Leichtigkeit überwand. Wir wollen daraus nur
von Anfang an die Frauen heranzuziehen bedacht war,' sich auf dem deutschen Parnasse, und schließlich gelang es Ja, die gelehrte Frau (um diesen nicht ganz zutreffenden ' " ' ' ' "' ' sogar einer Deutschen, die höchsten wissenschaftlichen Ehren zu Ausdruck zu gebrauchen) war mit einem Male ad acta gelegt,
erlangen. Dieser erste deutsche weibliche Doktor war Dorothea Auch Kant stieß in Rousseaus Horn, betonte (1764) den Unter- Christine Erxleben, geb. Leporin, die Tochter eines Quedlin- schied zwischen beiden Geschlechtern sehr scharf und wollte von dem burger Arztes, die mit ihrem Bruder gemeinsam die Studien Verstände der Frau nur als einem „schönen Verstände" etwas getrieben und sich mit der Medizin so weit vertraut gemacht wissen. Im selben Sinne sprach sich Möser, der redliche Verhalte, daß ihr Vater sie sogar an seiner Statt gelegentlich zu fass er der „Patriotischen Phantasien" aus; „Gattin und den Kranken schickte. Am 12. Juni 1754 wurde der Mutter" war seine Parole und die seiner Zeitgenossen, und „matronae medica scieetia et experientia eximie ornata“ so ganz außer Mode war die gelehrte Frau gekommen, daß von der Universität Halle feierlich der Doktorhut zuerkannt, die Charlotte Ziegler geb. Unzer, die einige oberflächliche populärwissenschaftliche Handbücher für Frauen herausgab, sich gegen den Verdacht der Gelehrsamkeit ausdrücklich und
macht seinem psychologischen
Scharfblick und seinem Fein
gesühle Ehre. Seine 1725 begründeten „Vernünftigen Tadlerinnen" tonnen gewissermaßen als die erste deussche Frauenzeitschrift bezeichnet werden. Schon daß hier einmal statt der Männer die Frauen als die Richter auftreten, ist für die Richtung der Zeitschrift kennzeichnend; im Uebrigen nahmen die Erörterungen über die Mittel und Wege der Verbesserung der Frauenbildung einen großen Raum darin ein und „die Aufmunterung des weiblichen Geschlechtes zur Verbesserung ihres Verstandes und Willens" ward ausdrücklich als eine Hauptabsicht bezeichnet. Ja, Gottsched scheute auch nicht vor der lebten Konsequenz, vor der Empfehlung des gelehrten Stndiums an begabte Frauen, zurück, stellte die aus Lessing weidlich bekannte Madame Dacier seinen Landsmänninnen als ein Vorbild hin und malte das Bild des Gelehrtenpaares, das sich zu gemeinsamer Arbeit vereint, mit liebevoller Phantasie aus.
Und dies Ideal sollte beim glücklichen Manne erfüllt werden! Seine Schülerin, Adelgunde Kulmus, zog als seine Gattin in Gottscheds Heim ein und die fleißige, bescheidene, fein empfindende und begabte Frau, die sich das gelehrte Wissen ihrer Zeit in sehr respektablem Umfange angeeignet hatte, wurde eine treue Mitarbeiterin ihres Mannes, kämpfte wacker an seiner Seite mit im litterarischen Streite, verfaßte Bühnenstücke im Geiste seiner Regeln und wirkte nach allen Seiten in seinem Sinne. So war sie ganz besonders bemüht, deussche Erzieherinnen zu schaffen und durch sie die französischen Demoisetlen zu verdrängen; und wir meinen, daß dies Bestreben allein schon ihr ein ehrenvolles Gedächtniß sichern sollte. Doch war sie keineswegs die einzige Frau in jener Zeit, die kühn ihren Fuß in die Hallen der Litteratur" und Wissenschaft setzte. Mitarbeiterinnm aller Art strömten den „Tadlerinnen" zu, eine große Schaar eifriger Sängerinnen mit größerem oder geringerem Berufe tummelte
So weit waren die Dinge bereits gediehen, als ein jäher Rückschlag erfolgte. Rousseaus Schriften erschienen; der große Zauberer malte der Menschheit ein köstliches Paradies der Natur und Einfachheit vor, und in diesem Paradiese war für die gelehrte Frau kein Platz. Für ihn war das Weib mehr fühlendes als denkendes Wesen, und ihre Bestimmung als Gattin und Mutter bezeichnete ihm die natürlichen und nothwendigen Grenzen ihrer Erziehung unb Ausbildung. Später ging Pestalozzi noch einen Schritt weiter und stellte in Gertrud die idealisirte Bauernmagd als das höchste Frauenbild hin. Und so gewaltig war Rousseaus Einfluß, daß die gelehrte oder gründlich gebildete Frau mit einem Male der Gegenstand der allgemeinen Abneigung und des Spottes wurde. Wie Gottsched in der Litteratur bekämpft wurde, so erschien auch sein Frauenideal als verdammenswerth. So äußert sich Herder: „Ich bin auf das gelehrte Frauenzimmer vielleicht zu sehr erbittert; aber ich kann nicht dafür, es ist Abneigung der Natur." Und Goethe hat mit voller Absicht im „Werther" als das Gegenbild der naiven Lotte die Pfarrersfrau eingeführt, „die sich abgibt gelehrt zu sein, die sich in die Untersuchung des Kanons verliert." Seinen höchsten Ausdruck hat dann das Rousseausche Frauenidcal in deutschem Geiste in Gretchen gefunden, dem „arm' unwissenden Kinde", das in seiner bescheidenen Unschuld bewundert, „was so eilt Mann nicht alles, alles beuten kann!"
Ja, die gelehrte Frau (um diesen nicht ganz zutreffenden
eifrig wehrte. „Ich will nimmermehr hoffen — erklärt sie einmal entrüstet — daß man in dem Gedanken stehen sollte, daß ich die griechische Sprache verstände!" Freilich schloß das Rousseausche Ideal nicht gerade die Frauenbildung überhaupt aus, aber sie sollte ganz vorwiegend eine Bildung des Gefühls sein; und praktisch entstand daraus die Empfindelei, die Gefühlsschwelgerci, die eine ganze Generation der deutschen Frauen charakterisirt. Massenhafte Lektüre empfindsamer Romaine nährte diese verschwommenen und schädlichen Gefühle; in sentimentalen Briefen und Frauenzeitschriften Ronsseauschen Geistes strömten sie aus und selbst die besten der damaligen Mädchenschulen boten dagegen kein anderes Gegengewicht, als den Unterricht in nüchtern-praktischen Fertigkeiten und Kenntnissen, wie man sic eben für die „Gattin und Mutter" förderlich glaubte: in Zürich diktirte die sanfte Mutter Großweiler den Mädchen Quittungsformulare!
Unter diesen Umständen war es ein natürlicher Rückschlag, daß der alte Geist, den Gottsched vertreten hatte, allgemach doch wieder auslebte. Hatte doch selbst Basedow, selbst ein begeisterter Rousseauschwärmer, seine Emilie kraft der natür- lichen Erziehung zu einem kleinen Wunderkiitdc gemacht, das 3000 lateinische Vokabeln kannte! Ausdrücklichen Widerspruch gegen Rousseau aber hatte der Berliner Professor Formey er-