Einzelbild herunterladen
 

Abonnements- Preis:

Jährlich 9 M.

hährl. 4 vM 50 ^. Vierteljährlich 2 M 25 ^.

Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postausjchlag.

Die einzelne Nummer kostet 10 ^.

EinrückungS» gebühr

für Stadt- und Land­kreis Hanau 10 ^ bk ^gespaltene Garmond- zeile oder deren Raum, für Auswärts 15 ^.

Im RcNamentheil die Zeile 20 ^, für Auswärts 30 ^.

Amtliches Grggn für Sfaöf- unö LsnöKreis Hannu.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Berlage

Nr. 42.

Montag den 19. Februar

1900

Amtliches, ^anö&rew ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

In W e n h a i n (Kreis Gelnhausen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Hanau den 17. Februar 1960.

Der Königliche Landrath.

V 1541 v. Sch e n ck.

Das unterm 29. Dezember v. Js. wegen Ausbruchs der Maul- unb Klauenseuche für den Ort und die Gemarkung Oberissigheim gebildete Beobachtungsgebiet wird hierdurch aufgehoben. _

Dagegen bleibt die Sperre über diel noch verseuchten Ge­höfte in Oberissigheim bis auf Weiteres bestehen.

Hanau den 19. Februar 1900.

Der Königliche Landrath.

V 1603 I. V.: Schneider, Kreissekretär.

^faöt&ret^ ^anau.

Bekanntmachungel! des Oberbürgermeisteramtes.

Bekanntmachung.

Die Ordnung betreffend Abfuhr des Haus- und Straßen­kehrichts liegt vom 20. d. Mts. ab 2 Wochen lang im Rath­haus, Zimmer 9ir. 21, zu Jedermanns Einsicht offen und können Einwendungen gegen dieselbe innerhalb dieser Frist bei uns erhoben werden.

Hanau den 17. Februar 1900.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus. 2932

Bekanntmachung.

Der Neubau des Hochwafferabschluffes der Sandelmühle und das Einbauen von ca. 80 Stück Straßensinkkasten ein­schließlich aller zugehöriger Nebenarbeiten soll auf dem Wege des öffentlichen Ausschreibens vergeben werden.

Zeichnungen und Bedingungen liegen auf dem unterzeich­netes Amte — Langstraße 41 — in den Dienststunden zur Einsicht offen, woselbst auch die zugehörigen Anerbietungs­formulare gegen Zahlung von 50 Pfg. erhältlich sind.

Die Anerbieten sind vollständig ausgefertigt, versiegelt, frankirt und mit der Aufschrift

„Anerbieten für den Neubau des Hochwafferabschluffes der Sandelmühle und für das Einbauen von ca. 80 Stück Straßensinkkasten" M»M— ,MW^Hi^^^AMMA«vNMMSSS!SM!W«»ÄIAL»»^-AM»»^.^n<i^â,^«»i«»AiiWM>W^WMWIMLWWL

Feuilleton.

Aus der Jugendzeit der deutschen Fmicn- Bcwcgung.

Von Dr. Arnold Keller.

(Nachdruck verboten.)

Es ist eine weit verbreitete, doch darum nicht weniger irrige Annahme, daß die Frauenbewegung in Deutschland ein Erzeugniß des 19. Jahrhunderts sei. Dies trifft insofern zu, als die Bestrebungen zur materiellen Besserstellung — oder, wenn man will, ' Emanzipation — des weiblichen Ge­schlechtes allerdings erst im 19. Jahrhundert organisirt worden sind. Die andere Seite der Frauenbewegung aber, der Kampf um die Erweiterung und Vertiefung der Frauenbildung, ist weit in die Jahrhunderte unserer Geschichte zurück zu ver­folgen. Man darf da in der That bis auf Luther zurück­gehen, der in seinem Sendschreiben „An die Rathsberren aller Städte Deutschland;:'" die Begründung guter Mädchen­schulen dringend empfahl. Auch ‘ sah die Reformationszeit bereits eine stattliche Reihe hochgebildeter Frauen, wü jene Margarethe Peutinger geb. Welser, die des Lateinischen mächtig war und in dieser Sprache eine Abhandlung antiquarischen Inhalts geschrieben hat; ober Argula von Grumbach, die in den erregten religiösen Streit jener Tage durch kernige und kluge Flugschriften eingriff und dabei das Recht der Frauen, in solchen Dingen mitzureden, ausdrücklich vertheidigte;^ oder (im nächsten Jahrhundert bereits) Anna Maria v. Schür­mann, die 1651 eine lateinische Abhandlung über die Eig- nung des weiblichen Geistes zur Gelehrsamkeit und zu den schönen Wissenschaften herausgab. Wenn nun der Dreißig­jährige Krieg auch die Anfänge des Mädchenschulwesens in Deutschland himvcgfcgtc, so ist cs doch sehr bemerkens-'

spätestens bis 28. Februar 1900, vormittags 11 Uhr, dem unterzeichneten Amte abzuliefern, woselbst die eingegangenen Angebote in Gegenwart der etwa erschienenen Anbieter ge­öffnet werden.

Der Magistrat behält sich das Recht der freien Wahl unter den Anbietern ohne Rücksicht auf das niedrigste An­gebot vor.

Hanau den 16. Februar 1900.

Städtisches Sielbauamt.

Tharann. 2854

Grundstücksverpachtüng.

Das links des Baume r'schen Weges nächst der kl. Rshrspitze belegene, 50 ar 22 qm große Ackergrundstück, Karte U 226/16 soll

Donnerstag den 22. Februar d. Js., vormittags 11 Uhr,

im Kämmereilokal — Neustädter Rathhaus Zimmer Nr. 10 — öffentlich meistbietend auf 6 Jahre verpachtet werden.

Der Zuschlag bleibt vorbehalten.

Hanau den 17. Februar 1900.

Alth. Hospitalkasse.

Scherzberg. 2926 Gefundene und verlorene Gegenstände etc. Gefunden: 1 Portemonnaie mit 2,71 M. Inhalt, 1 graues Knabenrädchen, 1 kleiner, weißer Kinderpelzkragen, 1 Spazierstock im Theater, Fremdenloge.

Verloren: 1 Weihnachtssparkasscnbuch, lautend auf bett Namen Frau Bindewald.

Hanau den 19. Februar 1900.

Der neue Entwurf des Gemeindewahl- gefetzes ist dem Abgeordnetenhaus zugegangen und hat folgenden Wortlaut:

In den Gemeinden, in welchen die Bildung der Wühler­abtheilungen für die Wahlen zur Gemeindevertretung nach dem Maßstabe direkter Steuern stattsindet, werden die Wähler nach den von ihnen zu entrichtenden direkten Staats-, Gemeinde-, Kreis-, Bezirks- und Provinzialsteuern in drei Abtheilungen - getheilt und zwar in der Art, daß auf jede Abtheilung ein Drittheil der Gesammtsumme der Steuerbeträge aller Wähler fällt.

Für jede nicht zur Ctaatseinkommensteuer ■ veranlagte Person ist an Stelle dieser Steuer ein Betrag von drei Mark zum Ansatz zu bringen.

werth, daß dieses nationale Unglück, das sonst das ganze Kulturleben bei uns für lange Zeit unterbrach, den Bestrebungen für die Hebung der Franenbildung keine Grenze setzte. Vielmehr sehen wir diese Bestrebungen, wenn auch zeitweilig abgeleitet oder getrübt, durch das ganze 17. und 18. Jahrhundert sich konsequent fortsetze« und auch gewisse Resultate erringen. Die klare Anschauung dieser Thatsache ist freilich erst neuesten Datums; sie ist uns durch die warmherzigen und gründlichen Untersuchungen ver­mittelt worden, die Adalbert von Hanstein der Stellung der Frauen in der Geschichte des deutschen Geisteslebens gewidmet hat*). Erst durch dies Werk ist das tiefere historische Ver­ständniß der deutschen Frauenbewegung, das ihre Freunde wie ihre Gegner bisher gleichermaßen vermißten, ermöglicht worden, und man darf daher von dem schönen Buche Han­steins sagen, daß^es so recht „aus der Zeit für die Zeit" geschrieben ist.

Der Große Krieg hatte saunt ausgetobt, da erhob Amos Comenius, der geniale Pädagoge, 1857 in seiner „Didaktik" laut seine Stimme für eine tiefere Frauenbildung. „Warum (so fragte er) wollen wir die Frauen zum Abc zulassen, von den Büchern aber nachher zurückweisen?" Er entkräftet die Gründe der Gegner seines Gedankens mit großem Eifer und betont, daß der Unterricht der Frauen nicht der Befriedigung ihrer Neugier, sondern ihrer Tugend und ihres Wohlbefindens dienen solle. Mit diesen Ideen aber sprach Comenius nur aus, was eine große Anzahl unter seinen gebildeten Zeit­genossen dachte/ Sehr bezeichnend ist in dieser Hinsicht, daß jene Dichterorden, in denen die deutsche litterarische Kultur nach dem Kriege wieder auflebte, die Schranken zwischen den

*) Die Frauen in der Geschichte des Deutschen Geisteslebens des I 18. und 19. Jahrhunderts. Leipzig, Verlag von Freand u. Wittig. Bisher 2 Bände.

Steuern, die für Grundbesitz oder Gewerbebetrieb in einer anderen Gemeinde entrichtet werden, sowie Steuern für die im Umherziehen betriebenen Gewerbe sind bei Bil­dung der Abtheilungen nicht anzurechnen.

Wo direkte Gemeindesteuern nicht erhoben werden, tritt an deren Stelle die vom Staate verlangte Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer.

8 2.

In den nach der jedesmaligen letzten Volkszählung mehr als 10000 Einwohner zählenden Gemeinden sind Stimm­berechtigte, deren für die Bildung der Wählerabtheilungen nach § 1 maßgebender Steuerbetrag den im Durchschnitt auf einen Wähler in der Gemeinde entfallenden Steuer­betrag übersteigt, stets der zweiten oder ersten Abtheilung zuzuweisen.

Erhöht sich in Folge dessen die auf die erste und zweite Abtheilung entfallende Gesammtstcuersummc, so findet die Bildung dieser Abtheilungen in der Art statt, daß von jener Summe auf die erste und zweite Abtheilung je die Hälfte entfällt.

Eine höhere Abtheilung darf niemals mehr Wähler zählen, als eine niedere.

8 3.

In den unter § 2 fallenden Gemeinden kann durch Ortsstatut bestimmt werden,

1) daß bei der nach § 2 erfolgenden Bildung der Wähler­abtheilungen an Stelle des auf einen Wähler ent­fallenden durchschnittlichen Steuerbetrages ein den Durch­schnitt bis zur Hälfte desselben übersteigender Betrag tritt,

2) daß auf die erste Wählerabtheilüng 5 'n, auf die zweite *12 und auf die dritte 3 in der Gesammtsumme der im § 1 bezeichneten Steuerbeträge aller Wähler fallen, eine höhere Abtheilung aber nicht mehr Wähler zählen darf als eine niedere.

8 4.

Ortsstatute (§ 3) dürfen nur im ersten, elften, einund­zwanzigsten u. s. f. Jahre und zwar entweder nach Inkraft­treten dieses Gesetzes oder, falls in der Gemeinde die Ein­wohnerzahl erst nach dem Inkrafttreten des Gesenes über 10000 hinausgeht, nach dem Jahre der maßgebenden Volks­zählung beschlossen werden. Dieselben dürfen nur im elften, einundzwanzigsten u. s. f. Jahre nach dem Zeitpunkte ihrer Einführung abgeändert oder aufgehoben werden.

Die Einführung, Abänderung oder Aufhebung der Orts­statute unterliegt der Bestätigung und zwar in Land­gemeinden durch den Kreisausschuß, in Stadtgemeinden durch den Bezirksausschuß. Gegen die in erster Instanz ergehenden Beschlüsse dieser Behörden ist die Beschwerde an

Geschlechtern hinsichtlich des Wissens und der Kumt nicht anerkannten. Der Palmcnordcn, dic Rosengesellschaft, ganz besonders aber die Nürnberger Pegnitzschäfer zählten zahl­reiche Fraucir unter ihren Mitgliedern. Wenn schon der Be­gründer der Pegnitzschäfer, Harsdörfer, in seinen „Frauen- zimmergesprächspielen" die Frauen gleichsam in den Mittel­punkt feiner Bemühungen gestellt und ihren „hohen Verstand" warm gerühmt hatte, so trat der Kanzler Ignatius Schütz unter der Billigung des Ordens in seinem „Ehrerrpreis des hochlöblichen Frauenzimmers" ausdrücklich dafür ein, „daß das Weib dem Manne außer dem Geschlechtsunterschiede aller­dings gleich erschaffen, daß die weibliche Schönheit ein Zeuge und Anzeig sei des darin wohnenden allcrschönstcn Geistes." Und die gleiche Weise tönt uns auch anderweit so oft ent­gegen, daß wir diese Gedanken füglich als die allgemeine Auffassung der damaligen gebildeten Deutschen bezeichnen dürfen. Der münsterische Leibarzt Paullini wurde 1704 ix der Vorrede zu seinem „Gelahrten Teutschen Frauenzimmer" schon ganz zornig und rief aus: „Wir wollen, daß sie tugendhaft seien und doch nicht wissen, was Tugend eigent­lich ist." Ihm folgte 1706 der Schlesier Eberti mit seinem „Kabinett des gelehrten Frauenzimmers", sowie Lehms mit „Teutschlands galanten Pretinnen". Beide sind warme Für­sprecher des Rechtes und der Befähigung der Frau zu tieferer Bildung, und man muß sagen, daß die Argunicnte, die sie anwcnden, unmittelbar in den Meinungsstreit unserer Tage Hineinpassen würden.

Unter diesen Umständen durfte bereits im Anfänge des 18. Jahrhunderts die Behauptung aufgestellt werden, daß die Streitigkeit, ob die Frauen zum Studiren geschickt seien, ab­gedroschen und abgeschmackt sei. Der dies ‘ Wort aussprach, war kein Anderer als Gottsched, der Zuchtmeister der beur scheu Poesie. Daß er bei seinen Bestrebungen für dü Reini ­gung unb Regelung der deutschen Sprache und Dichtung