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Amtliches 6*rgan für Staöf- unö Landkreis Hanau.

Erscheint täqlich mit Ansnabwr der Sonn- und ^rimorr, m>t bcßftriftiider Bril affe

Nr. 33.

Donnerstag den 8. Februar

IWO

Hierzu

Amtliche Beilage" Nr. 7.

Amtliches. cSanÖ&rew ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

In dm Gehöften des Viehhändlers Moses Strauß und des Johannes Ruth 13er in Lang endi eba ch ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Ueber die Gehöfte wurde die Sperre verhängt.

Hanau den 7. Februar 1900.

Der Königliche Landrath.

V 1178 v. Schen cf.

Die Herren Bürgermeister werden an Einsendung der Berichte über die verbliebenen Gemeinde-Rückstände erinnert.

Hanau dm 6. Februar 1900.

Der Königliche Landrath.

A 452 v. Schenck.

SLâdLA^srs .^artaxu

Bekanntmachungen des Oberbürgermeistcramtes.

Bekanntmachung.

Den am 25. September 1899 eingegangenen beiden An­geboten zur Uebernahme der Reinigung des Kanals zwischen Paradcplatz und ehemaligen Waisengarten ist ein Zuschlag nicht ertheilt worden.

Die Arbeiten werden deshalb erneut zur Vergebung aus­geschrieben. Allgemeine und besondere Bedingungen, sowie Masscnverzeichniß liegen auf dem Stadtbauamt II, wo auch Angebotsschcine erhältlich sind, werktäglich von vormittags 10121/a Uhr zur Einsicht auf.

Versiegelte Angebote mit der Aufschrift:Reinigung und Verfüllen des alten Kanals zwischen Paradeplatz und Waisen­garten" sind bis Montag den 19. d. Mts., morgens 11 Uhr, auf dem Stadtbauamt II abzugeben, zu welcher Zeit die Er­öffnung der Angebote im Beisein etwa erschienener Bieter erfolgt.

Hanau den 3. Februar 1900.

Stadtbauamt II.

Leers. 2358

Am Freitag den 9. Februar 1900, nachmittags von 5 Uhr ab, findet im unteren Sitzungssaale des Neustädter Rath- hauses, Zimmer Nr. 1, öffentliche Sitzung des Gewerbe­

Feuilleton.

Ausstcllmg des Hanauer Kutistvcreins.

(Schluß).

Von Heinrich Kopp in Halle ist ein Landschaftsbild aus­gestelltBlick aus dem Thurmfenster". Wir sehen aus der Höhe über ein etwas langweiliges Kirchdach auf ein freund­liches Dörfchen mit seinen rothen Dächern und grünen Bäumen und darüber hinaus in die duftige Ferne. Wenig gefällig ist der Fensterrahmen, aus dem wir schauen. Ein anderes BildDer Mai ist gekommen" stellt ziemlich realistisch zwei große Halbfiguren wandernder junger Leute dar. Die Landschaft mit den ziehenden Wolken ist recht frisch und lebendig gemalt, die rechte Mai- und Sangesfreude aber kann man den jungen Leuten nicht aninerten.

Von Karl Groll in Darmstadt finden wir einen guten Studienkopf eines alten Mannes und eine Landschaft. Sie stellt alte Bauernhäuser und im Vordergründe einen Garten dar und ist breit und duftig gemalt.

Auguste Pfeffer in Marburg hat ausgestellt eine Landschaft aus Oberbayern, ein Gewässer mit Schilf, über das hin man im Abcndsonnenschein in der Ferne einen leuchtenden Kirchthurm sieht, und das Porträt einer ober-

«n alten Frau in ihrer originellen Bauerntracht mit esangbuche in her runzeligen Hand. Die Zeichnung der Runzeln erscheint doch etwas hart und unwahr^

Dön E. Harbers in Karlsruhe sehen wir drei Bilder, ein Motiv von der Alb, einem Flüßchen, über das hinaus man in die weite Ebene und nach den Schwarzivaldbergcn hinschaut. Daneben bringt er noch zwei andere BilderDorf­straßen in Hagelsburg".

gerichts statt, in welcher Parteien etwaige Streitigkeiten, Klagen rc. zur Schlichtung anbringen können.

Hanau den 5. Februar 1900.

Der Vorsitzende des Gewerbegerichts.

Dr. Bulle. 2339

Finanzielle Fürsorge für Kommunal Verbânde.

Der von den Nationalliberalen im Abgcordnetcnhause eingebrachte Antrag, der in der Fraktionsberathung vom Frei­tag beschlossen und von den anwesenden Mitgliedern unter­zeichnet worden ist und dahin geht: die Staatsregierung zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen nach den Grundsätzen des Gesetzes vom H. Juli 1875 den Provinzialverbänden aus den Ueberschüssen des Etatsjahres 1899/1900 ein Fonds von 50 Millionen Mark überwiesen werde, wird von den Antragstellern folgendermaßen begründet:

Der Herr Finanzminister schätzt den Ueberschuß des laufenden Etatsjahres (vergl. Sten. Bericht des Abgeordneten­hauses vom 10. Januar 1900 S. 23) auf 85 Millionen, wovon 30 Millionen für den außerordentlichen Dispositions­fonds für die Eisenbahnverwaltung in Anspruch genommen werden. Mit dieser glänzenden Finanzlage des Staates steht, wie von verschiedenen Seiten des Hauses anerkannt wird, die schwere und wachsende Belastung der Kommunalverbände und der Gemeinden im Widerspruch. Es ist deshalb zweckmäßig, den Ueberschuß des laufenden Etatsjahres nicht zu weiterer über das gesetzliche Maß hinausgehender Schuldentilgung zu -verwenden, sondern ihn als dauernden Kapitalienfonds den Provinzialverbänden zu überweisen und dadurch eine Erleich­terung der drückenden Provinzial- und Kommunallasten hcrbei- zuführen."

Mit dem Dotationsgesetz von 1875 sind eine lange Reihe von finanziell schwer in das Gewicht fallender Aufgaben den Provinzialverbänden zugewiesen worden. Dazu gehört das Chausseewesen; ferner die früher der Staatsbauverwaltung obliegenden Verpflichtungen für die Neuanlage und Unter­haltung nicht staatlicher Straßen. Weiter wurde den Pro­vinzen und Bezirken zur Pflicht gemacht, den Gemeinde- und Kreiswegebau durch Gewährung von Beihilfen an die be­treffenden kommunalen Verbände zu unterstützen und zu fördern. Für die Beihilfe und Verwaltung der Staatschansseen, ein­schließlich der Besoldung und Pension der Wegebaubeamten, wurde den Provinzialverbänden eine Jahresrate von 19 Millionen Mark gewährt.

Zu diesem Arbeitsfeld kam ein zweites, und das berührt der vorliegende nationalliberale Antrag. Durch das Gesetz wurde weiter den Provinzial- und Bezirksverbändcn die Be­

EinStillleben" hat ausgestellt Therese Probst in Mainz; Blumenstücke, Nelken und gelbe Rosen, recht gut ausgeführt, . Elise Dauber in Marburg. C. M ü n ch - Vellinghausen in Triest bringt drei sehr bcachtens- werthe Blumenstücke: Rosen, Chrvsanthemum und Primeln mit Reseda.

Otto U b b e l 0 h d e in München hat neben einem mehr studienartigen und nicht recht verständlichen OelbildAbend­sonne" eine Anzahl recht wackerer Radierungen ausgestellt, ein von wildem Wein umranktes altes Portal, einzelne vom Sturm bewegte recht charakteristische Bäume, ein Haus an einem See, eine Burg in einsamer Gegend u. a. Neben diesen anerkennenswcrthen Radierungen finden wir von Peter H a l in in Gern bei München sieben vorzügliche Landschaften, die nach der Natur radiert sind, eie stellen vor eine Allee, eine Waldccke mit einem leicht wogenden Kornfeld im Vorder­grund, eine Flußlandschaft in weiter Ebene, ein heranziehendes Gewitter, eine Stadt am Flußufer, sonnigen Tag im Walde, und Weg am Waldrändc; alles ist leicht, duftig und in großer Naturwahrheit durchgeführt.

Endlich haben wir uns noch abzusinden mit drei Bildern des vielgenannten und gerühmten Führers der Berliner Secession Ludwig v. Hofmann. Seien wir aufrichtig: die Bilder haben recht große Aehnlichkcir mit abgcblaßten, alten Gobelins, mit Zeichnungen in etwas chinesischem Geschmack. Es ist begreiflich, "daß die Teppichwirker sich bemühen, möglichst die Feinheiten eines guten Oelgemäldes nachzuahmen, weniger begreiflich ist es, wenn Maler darauf auszug«hcn scheinen, den Charakter eines unvollkommenen Gobelins im Bilde zu treffen. Was wir hier sehen ist viel mehr Unnatur als Natur. Jenseits eines ziemlich^ breiten . Gewässers ge­wahren wir zwei weibliche Figuren in Gewändern, noch weiter im Hintergründe einige recht ans dem Bilde hnausstechende braunroihe Bäume. Diesseits des Ge­

förderung von Landesmeliorationen übertragen, die Gewäh­rung von Beihilfen für das Irren-, Taubstummen- und Blindenwesen; die Unterstützung milder Stiftungen, die Für­sorge für Rettungs-, Idioten- und andere Wohlthätigkeits- anstalten; die Leistungen von Zuschüssen für Vereine, welche der Kunst und Wissenschaft dienen; desgleichen für öffent­liche Sammlungen, welche diese Zwecke verfolgen, für Erhal- lung und Ergänzung von Landesbibliothekeu, für Unterhal­tung von Denkmälern; die Gewährung von Beihilfen an die Kreise zur Durchführung der Kreisordnung; die Sorge für die Unterhaltung der eigenen Organe und die Provinzial­landlags- und Provinzialbehörden. Dazu kamen schließlich noch eine Menge von Anstalten und Fonbs, die damals unter staatlicher Verwaltung standen, durch das Dotations­gesetz aber, weil sie zu den den Provinzen neu überwiesenen Verwaltungsausgaben gehörten, den Provinzen übereignet worden sind.

Hierfür wurde den Provinzen eine besondere Dotation überwiesen. Dem Provinzialverbande von Hannover waren bereits 1,5 Millionen Mark als jährliche Dotation überwiesen worden; dem Regierungsbezirk Wiesbaden 426 000 Mk. und dem Regierungsbezirk Cassel der vormals kurhessische Staats­schatz. Die Gcsamnitdotation für die übrigen Gebictstheile wurde im Dotationsgesetz vom Jahre 1875 auf 13 440 000 Mk. festgesetzt und provisorisch durch das Gesetz und dann definitiv durch die Königliche Verordnung vom 12. September 1877 auf die einzelnen Provinzen vertheilt. Diese Ver- theilung erfolgte 311 einer Hälfte nach dem Maßstabe des Flächeninhalts der Provinzen, zur anderen Hälfte nach Maß­gabe der Bevölkerung, ein Verrheilungsmodus, der der ge­ringeren Wohlhabenheit der östlichen Provinzen Rechnung trug.

Seit jener Zeit sind die Aufgaben der Provinzialverwal­tungen und der Gemeinden auf den angeführten Gebieten, wofür ihnen damals diese Dokation überwiesen worden ist, in ungewöhnlichem Maße gewachsen und infolgedessen auch die Ansprüche, die die Provinzen an die Unterverbände behufs Ausbringung der wachsenden Kosten stellen mußten. Ja zahl­reiche kommunale Verbände klagen bereits über eine unzweifel­haft unerträgliche Belastung. Und das zu einer Zeit, wo die Staatssinanzen Jahresabschlüsse mit enormen Ueberschüssen zu verzeichnen haben und alljährlich fast 80 Millionen über die gesetzmäßige Schuldentilgung hinaus getilgt werden können. Das ist ein Verhältniß, das wohl der Korrektur bedarf. Es . verträgt sich nicht, daß wir glänzende Staatsfinanzen haben, wenn wir diesen Glanz mit der Verschuldung der Gemeinden bezahlen. Ein Ausgleich ist dringend nöthig und diesem trägt der nationalliberalc Antrag Rechnung, der in Rücksicht auf die Beibehaltung des alten Vertheilungsmodus vorab den überwiegend ländlichen Bezirken willkommen sein

wässers unter einem recht hart gezeichneten Baum steht eine weibliche Figur in grellrothem Gewand, etwas weiter nach uns zu eine ganz nackte weibliche Figur, die uns den Rücken zuwendet, in ihrer Nähe bemerken wir einen Pfau und nun ganz dicht vor uns einen großen weiblichen Kopf und Hals mit etivas fremdländischem Gesichtsausdruck. In den Fleischtönen fehlt der sächliche Schimmer, und cs ist alles in einem grüngelbliwen Tone gehalten. Das Bild ist benanntAbcndüimmung". Ein anderes . Bild, drcigethcilt, führt die Bezeichnungen Märchen, Phantasie, Träumerei". Die Figur des Mittel- bildcs stellt ein nacktes Weib dar mit ausgestreckten Armen und blondem aufgelöstem Haare um Hals und Schulter. Diese könnte man aber auch als einen Theil eines gelben Felles gelten lassen, zur Noch auch als ein gelbes Umschlag­tuch zum Schutze gegen Erkältung. Auf dem Nachbarfeldc sehen wir eine schwarzgekleidete Figur recht steif neben einem Grabe liegen, das Gesicht ähnelt in der Farbe dem einer alten verblaßten Wachspuppe. Ein drittes Bild zeigt eine Seeküste von oben gesehen. Unten schieben einzelne Männer ein Boot ins Wasser, oben auf den Felsen liegt ein haibau gekleidetes Weib, das hinabspähi. Wir können uns für diese Bilder nicht begeistern, wenn wir auch wissen, daß es Leute gibt, welche ste geistvoll, schön und großartig finden. Trösten mir uns ! Entweder gibt u n s die Zukunft, die über solche Absonderlichkeiten zu Gerichte sitzt, einmal Recht, oder cs gibt in der Malerei eine Art von vierter Diincnsion, deren Erscheinungen gewöhnlichen Sterblichen ein Räthsel bleiben.

Aus Kunst und Leden.

* Stadttheater in Hanau. Der erfolgreiche SchwankHans Huckebëin" von Blumenthal und Kadelburg fand auch bei der gestrigen Wiederholung eine recht beifällige Aufnahme, da die überraschenden scenischen Wendungen,