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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, in-.t belletristischer Beilage
Nr. 31.
Dienstag den 6. Februar
1900
Amtliches.
^anö^reiö ^anuu.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Zn dem Gehöft des Metzgers Salomon Waller I in G r o ß k r o tz e n b u r g ist die Maul- und Klauenseuche ausgcbrochen. Ueber das Gehöft wurde die Sperre verhängt. Hanau, am 6. Februar 1900.
Der Königliche Landrath.
V v. Schenck.
^fa^t^rew ^banavt.
Bekanntmachungen des Oberüürgermeisteramtes. Bekanntmachung.
Das Statut, betreffend die nicht auf Lebenszeit angestellten städtischen Beamten liegt vom 7. Ä. Mts. ab 2 Wochen lang im Rathhaus Zimmer Nr. 21 zu Jedermanns Einsicht offen und können Einwendungen gegen dasselbe innerhalb dieser Frist bei uns erhoben werden.
Hanau den 5. Februar 1900.
Der Magistrat.
Dr. Gebcschus. 2251
Bekanntmachung.
Die Lieferung der für das Landgericht, das Amtsgericht und das Gerichtsgefängniß hier erforderlichen Anthracit-, Nuß- und gemischten Kohlen soll für die Zeit vom 1. April 1900 bis zum 31. März 1901 unter Abschluß eines schriftlichen Vertrags an den Mindestfordernden vergeben werden. Bewerber wollen ihre Angebote unter Preisangabe für die beste und zweite Sorte vorgenannter Kohlen, an die unterzeichneten Vorstandsbeamten einreichen. 2253 Hanau den 1. Februar 1900.
Der Landgerichtspräsident. Der Erste Staatsanwalt.
Koppen. Pinoff.
Gesundem und valgrene Gegenstände etc.
Gefunden: 1 goldene Brosche mit ungefähr 70 Perlen und 2 Rubinen besetzt, 20 Zwei Pfennig-Marken, 1 kleine Scheere an einer Kette mit Haken, 1 weißes Herrenvorhemd mit den Buchstaben A G, 1 altes Messer mit Eisenschalen, 1 Brosche in Herzform mit Engel, 1 Knochenbrosche auf dem Wege zwischen Hochstadt— Wachenbuchen mit dem Ausschnitt Bad Nauheim, 1 Blechzeichen 285 P.
Feuilleton.
Aussüllmg des KmstSeicins.
Die erste diesjährige Ausstellung des Hanauer Kunstvereins in der Aula der Königlichen Zeichenakademic wird voraussichtlich nur 14 Tage geöffnet sein. Sic bringt neben zahlreichen, z. T. hervorragenden Gemälden und Radirungen einige wenige aber hochbedeutende plastische Werke, alle herrührend von einem jetzt in München lebenden Bildhauer Georg Busch, einem Sohne unseres Nachbarorts Groß-Steinheim, auf den seine Vaterstadt stolz sein kann. Man darf wohl sagen, daß wir Werke eines Meisters von hervorragender Bedeutung vor uns haben, die sich an die allertüchtigstcn Schöpfungen deutscher Holzbildner würdig anreihen. Er bringt zunächst einen im Jahre 1895 gefertigten, aus Holz geschnitzten, dreitheiligen Altaraufsatz, dessen Darstellung bezeichnet ist als „Mariensänger". Unter einer Säulenlaube, deren überhängender Theil in fein gearbeitetem (gothischem Maßwerk ausladet, reich geziert mit Blättern, Blüthen und gekrönt mit zwei ganz allerliebsten kleinen Engelsfiguren, findet sich die eigentliche Darstellung. Der mittlere schmalere Theil zeigt die thronende Marie mit dem Jesuskinde auf dem Schooße, rechts und links sieht man je acht müsizirende Klosterschüler in Meßgewändern. Die vorderen Figuren heben sich fast völlig frei als Statuetten ab, die weiter zurück- treteuden sind in Hochrelief, die hintersten in Flachrelief durchgeführt. Die herrliche Komposition zeigt überall reiches Men, volle Harmonie. Nirgends findet sich Wiederholung, überall geskältungsvolle Mannigfaltigkeit. Der Dritte am nächsten sind auf beiden Seiten die Sänger angebracht. Von den weiter entfernten Knaben spielen die auf dem linken Seitenflügel Streichinstrumente, Geige, Baß und Violoncello, die auf dem rechten Seitenflügel lassen Saitenschlag- inftrumeute wie Harfe, Guitarre und Mandoline ertönen.
Zuglaufen: 1 brauner Dachshund mit rothem Halsband und Nickelbeschlag, 1 hellgelber Spitz mit schwarzer Schnauze m. Geschl., 1 kleiner gelber Rattenpinscher m. Geschl.
E n t l au f e n: 1 gelber, schottischer Schäferhund m. Geschl.
Z u g e f l o g e n: 1 blaue Brieftaube.
Hanau den 6. Februar 1900.
Die Novelle zum Flottengesetz.
Wir kommen nun zu den Kosten. Nachstehende Tabelle gibt einen Vergleich der heutigen Aufwendungen für die Flotte mit den in späteren Jahren:
Millionen Mark.
a) Marine-Etat
1900
1901
1905
1910
1916
1. Einmalige Ausgaben Schiffsbau und Armiruug . . .
69,5
100
100
100
100
Werft- und Hafenbauten ....
8,9
18
18
18
12
2. Fortdauernde Ausgaben ....
73,9
79,9
103,9
133,9
162,7
b) Sonstige Ausgaben für Marinezwecke
1. Marine-Pensions- Etat ....
3,6
3,9
5,4
7,2
9,4
2. Verzinsung der Anleiihe . . .
12,9
15,2
24,6
33,6
39,4
Gesammt-Ausgaben 168,6
217
252
292,8
323,5
Unter Berücksichtigung der muthmaßlichen Bevölkerungs- Zunahme beträgt die durchschnittliche Steigerung der Ausgaben für die Flotte pro Jahr und Kopf 11 Pfennige. Der Gesetz-Entwurf schlügt vor, von den einmaligen Ausgaben (in Summa 1861 Millionen Mark) 796 Millionen Mark durch Anleihen, 1092 Millionen durch ordentliche Einnahmen zu decken. Die fortdauernden Ausgaben sollen naturgemäß nur durch ordentliche Einnahmen gedeckt werden. Die Anleihe soll auf die einzelnen Jahre so vertheilt werden, daß der jedesmalige Betrag von Jahr zu Jahr geringer wird und mit Fertigstellung des Sollbestandes auf Null sinkt.
Auf diese Weise wird es möglich, in absehbarer Zeit mit dem Prinzip, Schiffe aus Anleihemitteln zu bauen, zu brechen. Ueber die Deckung der jährlichen Mehrausgaben (neben der sich über 16 Jahre vertheilenden Anleihe von 769 Millionen Mark) im Betrage von 11 Millionen Mark (einschließlich Pensionen und Schuldzinsen) sagt die Begründung:
Die Knabengesichter zeigen eine so tiefernste Andacht und dabei eine solche Anmuth und Lieblichkeit, sie sind so natürlich gedacht und empfunden, der Ausdruck ist so rührend innig, daß der Beschauer sich dem Eindrücke dieser Figuren nicht entziehen kann. Und in vollstem Einklang mit den Gesichtern steht die natürliche körperliche Haltung, die Gewandung, die schlicht und edel herabfällt, die durchaus natürliche Behandlung der gespielten Instrumente. Man achte nur einmal' auf die Mundöffnung der Sänger, um sich der Naturwahrheit, die diese Gestalten zeigen, ganz bewußt zu werden. Der sinnende Betrachter muß fast glauben, die liebliche Musik selbst zu hören. Das Jesuskindlein ist sichtlich davon ergriffen, sein Gesichtsausdruck und seine Handhaltnng scheinen der lieblichen Mutter, die in holder Anmuth sich zum Kinde herabneigt, darthun zu wollen, welches Entzücken die Klänge ihm bereiten. Auch die beiden Engelsfignrcn, die in dem gothischen Maßwerk wohl als leblose Bildsiguren gedacht sind, scheinen sich dem Eindruck der lieblichen Musik nicht entziehen zu können, sie müssen mit lauschen. Es wäre zu wünschen, daß dieses hervorragende Werk recht bald einen Käufer fände. Für eine Kirche wäre es ein Schmuck von unvergänglichem Werthe. Der Preis von 8000 Dit. ist ja hoch, aber sicher nicht zu hoch.
Außer diesem Werke hat derselbe Künstler noch ausgestellt einen leicht getönten, fromm nach oben schauenden, aus Holz geschnitzten Mädchenkopf „Meditation", sowie einen sinnenden Mönch in der Kutte „ad astra“, beide von großer Schönheit, daneben noch eine Gipsbüste des Dichters Martin Greif.
Nächst diesen Werken führen wir zunächst das packende große Gemälde von Eichstadt an „Blücher zwischen Signu und Belle-Alliance". (Eigenthum des Vereins für historische Kunst.) Den meisten Beschauern wird bei Betrachtung die Sachlage der Darstellung klar sein. Blücher ist am 16. Juni 1815 bei Lignv von Napoleon geschlagen worden, bat sich aber der Verfolgung entzogen und eilt Wellington, der bei Waterloo Napoleon gegenüber steht, mit seiner geschlagenen
„Die bisherige Entwicklung der Reichsfinanzen läßt erwarten, daß sich eine jährliche Steigerung der Beanspruchung der ordentlichen Einnahmen für Marinezwecke in der vorstehend berechneten Höhe ohne neue Steuern decken lassen wird. Sollte sich dies vorübergehend in dem erforderlichen Umfange nicht ermöglichen lassen, so erübrigt nur, wenn neue Einnahmequellen nicht erschlossen werden, in solchen Jahren den Anleihebetrag zu erhöhen.
Der Begründung ist schließlich im Theil III noch ein Hinweis auf die Unerläßlichkeit der gesetzlichen Festlegung der Vermehrung hinzugefügt. Es wird betont, daß für die Novelle dasselbe gelten müsse, wie für das 1898er Flottengesetz. Nur so werde der beabsichtigte Zweck: „Sicherung des Friedens auch gegen den seetüchtigsten Gegner" erfüllt.
Die Entscheidung durch die gesetzgebenden Faktoren, ob der Plan richtig ist und ausgeführt werden soll, muß Gesetzeskraft haben. Die gesetzliche Festlegung des Willens, die größere Flotte zu bauen, sichert die Ausführbarkeit des Planes. Nur in diesem Falle kann mit Sicherheit auf eine ausreichende Leistungsfähigkeit der deutschen schiffbaulichen Anstalten gerechnet werden. Und auch nur dann ist der Ersatz an Offizieren und Unteroffizieren gesichert.
Dann aber, so sagt die Begründung, wird der ein- wüthige Beschluß von Bundesrath und Reichstag, die Kriegsflotte zu verdoppeln, für das Ansehen des deutschen Namens und damit für die gesammte wirth schaftliche Entwicklung von größter Bedeutung sein.
Die Begründung schließt mit den Worten, in Rücksicht auf die Bedenken, die die gesetzliche Festlegung der Aus- j führungsfrift für ein Programm hat, zu dessen Durchführung ! ein so langer Zeitraum erforderlich ist, haben die verbündeten - Regierungen Abstand nehmen zu sollen geglaubt, eine Frist festzusetzen und sich lediglich auf Festlegung des Ziels ! beschränkt. „Sie werden hierbei von der Zuversicht geleitet, I daß der Reichstag, wenn er das Ziel der Entwicklung angenommen hat, sein Mögliches thun wird, dieses Ziel nach ' Maßgabe der finanziellen Leistungsfähigkeit des Reiches seiner
Vollendung entgegenzuführen."
Tagesschau.
Postsachschirlen.
Seitdem wieder Anwärter für die mittlere Beamtenlauf- i bahn der Post- und Telegraphenverwaltung angenommen I werden, finden sich in den Zeitungen von Neuem Ankündi-
Armee auf schlechten, aufgeweichten Wegen zu Hülfe. Der Künstler har sich wohl den Augenblick zur Darstellung gewählt, wo der unverwüstliche greise Feldherr den Reihen entlang reitet und sie zum Vorwärtseilen anfeuert mit den Worten: „Kinder, ich habe es ja Wellington versprochen, ihr werdet doch mein Wort nicht zu Schanden machen!" Den Gesichtern seiner Soldaten, unter denen manche noch trotz der Wunden von Ligny miteilen, sicht man an, daß sie mit ihrem Feldherrn einverstanden sind. Alt und jung jubelt ihm zu.
Ein großes Gemälde von Ld. Echtler, (gleichfalls Eigenthum des Vereins für historische Kunst), ist benannt „Kondolenzbesuch". Eine ärmliche Frau sitzt, gebrochen von Schmerz, im Schatten einer Tapetenwand an einem Tische; nur die rechte Hand ragt aus dem Schatten in das Sonnenlicht herein. Neben ihr, gleichfalls im Schatten, sitzt eine ältere ärmliche Frau, die der Ticfbetrübtcn Trost spenden will. Zn vollem Lichte steht eine barmherzige Schwester, die wohl den theueren Verstorbenen hat pflegen helfen. Einige Blumen, die auf einem Stuhle liegen, lasten vermuthen, daß wir uns die Leiche noch hinter der spanischen Wand zu denken haben und daß die Blumen eine letzte Liebesgabe der Besucherin sind. Das Bild ist von ergreifender Wahrheit; auch das Nebensächliche, wie das ärmliche Mobiliar, ist vorzüglich dar- gestellt.
Ein Bild von Karl Geist in Stuttgart „Das alte Lied" zeigt uns eine Nähterin, eine jugendliche Gestalt, die in tiefem Schmerz ihr Gesicht in den Händen birgt, vermuthlich, weil sie von ihrem Liebsten treulos verlassen ist. Ein anderes größeres Bild desselben Künstlers „Spielerei" zeigt eine junge Frau, die eine Katze hält. Vor ihr auf dem Tische befindet sich ein künstliches Mäuschen, nach bem die Katze spannt. Für den anspruchlosen Gegenstand ist das Bild etwas zu groß; langiveilig wirkt die große Fläche, die das schwarze Kleid der Frau einnimmt.
(Fortsetzung folgt.)