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AmtNchèS Argan für StaSt- irnö Lsnökrsis Hsn.au.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage

Nr. 22.

Amtliches ^ariö&rew ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

In dem Gehöft des M i ch a e l Blum in Ni eder- issigheim ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und die Sperre über dasselbe verhängt worden.

Hanau den 24. Januar 1900.

Der Königliche Landrath.

V 747 v. Scheu ck.

In dem Gehöft des Wilhelm Rink I in Langen­selbold ist die Schweinerothlaufseuche erloschen. Die Ge­höftssperre wurde aufgehoben.

Hanau den 25. Januar 1900.

Der Königliche Landrath.

V 714 v. Sche n ck.

Slâdl^ers ^anau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermcistcramtes. Bekanntmachung.

Die Ordnung, betr. die Erhebung einer Gemeindesteuer von Bier und Obstwein (mit Ausschluß des Traubenweins) für den Bezirk der Stadt Hanau liegt von Montag den 29. Januar 1900 ab 2 Wochen lang im Rathhaus, Zimmer 21, zu Jedermanns Einsicht offen.

Einwendungen gegen dieselbe können während dieser Frist bei dem Magistrat erhoben werden.

Hanau den 23. Januar 1900.

Der Oberbürgermeister.

I. V.: Bo d c. 1592

Handelsregister.

Heute ist eingetragen: Aus der zu Hanau unter der Firma Fuchs u. Schwind bestehenden offenen Handels­gesellschaft scheidet der Gesellschafter Hermann Sohn mit dem 1. Februar 1900 aus. Die Wittwe des Kaufmanns August Schwind, Nannp, geb. Gottsleben, wird das Handelsgeschäft unter unveränderter Firma allein fortführen. Die dem Kaufmann Valentin Härion ertheilte Prokura erlischt mit bem.l. Februar 1900. Mit Wirksamkeit vom selben Tage ab ist dem Kaufmann Josef Schwind zu Hanau Prokura ertheilt.

Hanan den 24. Januar 1900.

Königliches Amtsgericht, Abth. 5. 1591 Gefundene und verlorene Gegenstände etc.

Gefunden: 1 Brieftasche mit verschiedenen Ansichts­postkarten mit einliegendem Ausmusterungsschein für den Schmied Johann Heinrich Wolf ans Gelnhausen, 1 kleines Taschenmesser, 1 Jagdstuhl, 1 Regenschirm.

Verloren: 1 Obligation von über 300 Mark.

Hanau den 26. Januar 1900.

Die Mutter der Kaiserin t.

Dresden, 25. Januar. Die Mutter der Kaiserin, die Herzogin Adelheid von Schleswig-Holstein, ist heute Vor­mittag 11/s Uhr gestorben.

Die Herzogin war am 20. Juli 1835 als Prinzessin Adelheid von Hohenlohe-Langenburg geboren; eine jüngere Schwester des jetzigen Statthalters in Elsaß-Lothringen Fürsten Hermann zu Hohenlohe-Laugenburg. AlS Tochter einer Prin­zessin von Leiningen war sie eine Enkelin jener Prinzessin Viktoria von Sacksen-Koburg, die in erster Ehe Fürstin van Leiningcu, in zweiter Herzogin von Kent war und als solche die Mutter der Königin Viktoria wurde; die Verewigte war demnach eine Stiefnichte der letztgenannten Monarchin. Am 11. September 1856 mit dem Erbprinzen Friedrich von Schleswig- Holstein-Angnstcnburg vermählt, durchlebte sie die diesem Fürsten 186366 vorbehaücnen Schicksaltwechsel an seiner Seite und wurde während jener Zeit in Kiel persönlich allgemein verehrt, während sie sich von der Theilnahme an der Politik möglichst entfernt hielt. Am 14. Januar 1880 Wittwe, sah sie am 27. Februar 1881 ihre älteste Tochter dem Prinzen Wilhelm von Preußen vermählt und am 15. Juni 1888 Kaiserin und Königin werden; ihre jüngeren Töchter, Prin­zessinnen Karoline Mathilde und Luise Sophie, sind bezw. mit dem Herzog Friedrich Ferdinand zu Schleswig-Holstciu- GlückSburg und dem Prinzen Friedrich Leopold von Preußen vermählt, die jüngste, Prinzessin Fcodore, noch unverheirathet.

Freitag den 26. Januar

1900

Der einzige Sohn, Herzog Ernst Günther zu Schleswig- Holstein, ist seit 2. August 1898 mit Prinzessin Dorothea von Sachsen - Koburg - Kohary vermählt.

Nach einem an Fügungen aller Art reichen Leben hat die nun in Gott ruhende Fürstin eine echt deutsche Frau, rein im Wandel und rein in ihren Thaten, groß im Denken, demüthig in der Freude, standhaft und voll Gottvertrauen im Leide sich fast zwanzig Jahre des Glückes ihrer ältesten Tochter und der geschichtlich versöhnenden Thatsache erfreuen dürfen, die die Vereinigung Schleswig-Holsteins mit Preußen auch durch ein dynastisches Band besiegelte. Sie selbst ist nicht eine regierende Herzogin von Schleswig-Holstein, wohl aber die Ahnmutter künftiger Deutscher Kaiser geworden, eine andere Tochter sah sie an der Seite des Sohnes des Prinzen, der in dem Befreiungskämpfe für Schleswig-Holstein der sieg­reiche Führer war.

Die Flotten-Frage eine natiönale Frage.

Die in ihren Grundzügen bereits bekannte Flotten-Vor- lage ist nunmehr dem Reichstage zugegangen. In den Blättern fast aller Parteien ist die Nothwendigkeit einer Ver­stärkung unserer Wehrkraft zur See anerkannt. Nur über die Deckung der Kosten sind hier und da Meinungs-Ver­schiedenheiten zutage getreten, die zum Theil so weit gehen, daß einzelne Berufs-Gruppen die Absicht durchschimmern lassen, die Lasten von sich auf audere abzuschiebcn. Wir halten solche Auseinandersetzungen nicht für ersprießlich.

Wenn man den neulich auch vom Grafen Bülow betonten Ernst der Weltlage ins Auge faßt, so sollte in allen be- thciligten Kreisen vielmehr die Auffassung durchdringen, daß hier eine Frage vor liegt, in welcher die Geschlossenheit und Einheit der ganzen Volkswirthschaft gleich­mäßig i n t c r e s s i r t i st. So sehr die politische Frage der Stärkung der Wehrmacht innig verknüpft ist mit den wirth- schaftlichen Fragen, so sehr muß betont werden, bei allen die Wehrmacht zu Lande oder zur See betreffenden Fragen den Streit der Jntcressentcn-Gruppen zurückzustellen. Deutsch­land darf der Welt nicht das Schauspiel bieten, das der Freihändler die Flotte nichtbewilligen will, weil vielleicht eine ihm nicht genehme Verschärfung der Schutzzoll-Politik eintritt, und daß der Vertreter landwirthschaftlichcr Interessen mit seiner Zustimmung zögert, weil nur der Industrielle, der Kaufmann Vortheil habe.

Ein solcher Standpunkt wäre so kurzsichtig wie gefährlich. Ebenso tute Handel und Industrie auf die Landwirthschaft, auf eine gesunde, blühende deutsche Landwirthschaft angewiesen sind, und so sehr gerade in dieser Hinsicht di; Vertreter der landwirthschaftlichen Jutereffen das Recht und die Pflicht haben, unter Umständen Opfer des Handels und der Industrie für die Landwirthschaft zu verlangen, ebenso ist die deutsche Landwirlhschaft, wenn sie gesund und blühend werden und dauernd bleiben will, auf eine große, starke deutsche Industrie und einen mächtigen deutschen Handel an­gewiesen.

Jetzt, wo der parlamentarische Kampf in der Flotten- Vorläge entbrennen wird, kann noch mit Aussicht auf Erfolg bei allen auch noch so verschiedenen Interessenten - Kreisen der dringende Wunsch ausgesprochen werden, daß, wie man sich auch zur Vorlage stellen möge abgesehen davon, ob man sie ganz oder theil weise, bedingt oder un­bedingt begrüße ihre Verquickung mit dem Streit der Interessengruppen vermieden wird. Ueber die Verstärkung unserer Wehrkraft zur See dürfen lediglich die Fragen entscheiden, ob sie dein ganzen Reiche frommt und ob die Gesammtkräfte des Reiches die Gewähr bieten, be Forderungen der Regierung mit Sicherheit zu erfüllen. Richt aber darf das Schicksal der Flotten-Vorlage da­von abhängig gemacht werden, welchen Zwecken die Flotte dienen soll,' oder ob die besonderen Wünsche der einzelnen Gruppen wegen der Kostendeckung berücksichtigt werden können.

In Fragen des Schutzes des Reiches müssen wir nicht Landwirthe, Industrielle. Kaufleute, nicht Produzenten oder Konsumenten, sondern Deutsche sein.

Die Flottennovelle.

DerEntwurf einer Novelle zum Gesetze, betreffend die deutsche Flotte vom 10. April 1898", stellt sich auch in seiner äußeren Gestalt lediglich als eine Erweiterung jenes Gesetzes dar, das vor zwei Jahren der deutschen Kriegs­marine daS feste Fundament gegeben hat. Geändert wird

nur der Schiffsbestand und die jährlichen Jndiensthaltungen. Die übrigen Bestimmungen des alten Flottengesetzes bleiben bestehen. Die Vorlage selbst ist sehr kurz, sie besteht nur aus 3 Paragraphen. Der erste betrifft die Vermehrung des Schiffsbestandes, die gesetzlich festgelegt werden soll, der zweite normirt die Grundsätze für die Jndiensthaltungen, der dritte bezieht sich auf die Bereitstellung der nöthigen Mittel.

Die vom Reichskanzler am 11. Dezember 1899 im Ramen der Verbündeten Regierungen abgegebene Erklärung nahm eine Verdoppelung der Schlachtflotte unter Wegfall des Küftcupanzer-Geschwadcrs und eine Vermehrung der Aus­landsschiffe in Aussicht. Dies Vorhaben wird in der No­velle in der Weise durchgeführt, daß der Schiffsbestand der deutschen Flotte gegenüber dem bisher festgesetzten Be­stände vermehrt wird um

u) verwendungsbereit: 1 Flottenflaggschiff, S Geschwader zu je 8 Linienschiffen, 2 große und 8 kleine Kreuzer als Aufklärungsschiffe der heimischen Schlachtflotte, 5 große und 5 kleine Kreuzer für den Auslandsdienst;

b) als M atcrialreserve: 2 Linienschiffe, sowie 1 großen und 2 kleine Kreuzer für den Auslands­dienst ;

vermindert dagegen um 2 Divisionen zu je 4 Küsten- panzerschiffen; doch kommen diese auf den vermehrten Soll­bestand bis zu ihrem Ersatz als Linienschiffe in An­rechnung.

Der neue Sollbestand der Flotte, soweit er gesetzlich fest­gesetzt wird, zählt also ingesammt 38 Linienschiffe, 20 große und 45 kleine Kreuzer ; von diesen Schiffen gehören zur Materialreserve 4 Linienschiffe, 4 große und 6 kleine Kreuzer. Des Weiteren treten hinzu die im Gesetz nicht festgelegten Torpedofahrzeuge, Kanonenboote, Schul- und Lpezialschiffe.

Die Vermehrung des Sollbestandes der Flotte erheischt naturgemäß auch eine Abänderung der bisherigen Bestim­mungen über die Jndiensthaltungen. Diese sieht § 2 des Gesetzentwurfes vor, unb zwar werden damit zu­gleich die Grundsätze für die Gliederung und die Kriegsbereitschaft der heimischen Schlacht­flotten gegeben. Danach bilden künftig das erste und zweite Geschwader die aktive Schlachtflotte, das dritte und vierte die Res erve-Schlachtflotte. Von der aktiven Schlachflotte sollen sämmtliche, von der Rcserve-Schlacht- ftotte die Hälfte der Schiffe dauernd in Dienst gehalten werden; außerdem sollen zu Manövern einzelne außer Dienst befindliche Schiffe der Reserve-Schlachtflotte vorüber­gehend in Dienst gestellt werden. Die aktive und die Reserve Schlachtflotte unterscheiden sich aber nicht nur durch ihre Kriegsbereitschaft, sondern auch durch die Qua­lität der Schiffe; die aktive Flotte soll nämlich die neuesten und besten Linienschiffe und Kreuzer erhalten, die Reserve- flotte die älteren.

Eine Anlage des Entwurfs gibt eine schematische Ueber­sicht über die Organisation der heimischen Schlachtflotten, so­wohl nach ihrer taktischen Gliederung in Geschwadern, Divi­sionen, Aufklärungsgruppen und Torpedobootsflotrillen, als auch nach dem Maß ihrer Kriegsbereitschaft als aktive und Reserveformationen. Diese Uebersicht zeigt deutlich, daß das zweite Doppelgeschwadcr, dessen Schaffung die Novelle fordert, in seiner Zusammensetzung genau dem Doppelgeschwadcr des Flottengesetzes gleicht, mithin die Verdoppelung der Lchlacht- flottc sich sowohl auf die Zahl der Schiffe wie auf die taktische» Verbände erstreckt.

Der 3. und letzte Paragraph der Vorlage bestimmt:Die B e r e i t st c l l u n g der infolge dieses Gesetzes erforder­lichen Mittel unterliegt der jährlichen Fest­setzung durch den Reichshaushalts-Etat."

Es fehlt in dem Entwürfe die Bestimmung einer gesetz­lichen Befchaffungsfrift, wie sie das Gesetz vom 10. April 1898 in dem Serennat enthält.

Dies der Gesetzentwurf selbst. Ihm ist eine B e - g r ü nduug beigegeben, die die Nothwendigkeit, den Umfang und die Durchführung der Ftotteuverstärkung, die Finanz- frage, sowie die Unerläßlichkeit der gesetzlichen Festlegung der Vermehrung behandelt. Des Weiteren ist eine Reihe von Anlagen über die Organisation der heimischen Schlachtfiouen, über die Schiffbauten und Armirungcu, fortdauernde Aus­gaben und die muthmaßliche Gestaltung des Marineerars in den nächsten 20 Jahren bei gefügt. Endlich erhallen wir in der Beilage:Die Steigerung der deutschen Seemteressen von 1896 bis 1898" eine Uebersicht über die winbschaftliche