Lohn sind, ob sie dauernd oder vorübergehend beschäftigt werden. BetriebSbeamte, Werkmeister und Techniker sind nur bann versichcruugSpflichtig, wenn ihr Jahresarbcitsverdieust an Lohn oder Gehalt dreitausend Mark nicht übersteigt. Als Gehalt oder Lahn gelten auch Tantiemen, Naturalbezüge und sonstige Bezüge, welche den Versicherten, wenn auch nur ge- wohuhcitSmäßig, gewährt werden und gauz oder theilweise an die Stelle des Gehalts oder Lohnes treten.
15. Bei Betrieben, welche regelmäßig nur eine bestimmte Zeit big Jahres arbeiten, ist die anzumeldende „durchschnittliche" Arbeiterzahl diejenige, welche sich zur Zeit des regelmäßigen vollen Betriebes ergibt.
16. Als in dem Betriebe beschäftigt sind diejenigen Per- sonen anzumcidcn, welche im Betriebsdienste stehen und Arbeiten, die zum Betriebe gehören, zu verrichten haben, ohne Rücksicht darauf, ob die Verrichtung innerhalb oder außerhalb der etwa vorhandenen Letriebsanlage .(Werkstättc re.) erfolgt.
17. Für die Anmeldung wird die Benutzung des uach- stchendcn Formulars empfohlen.
18. Ist ein Unternehmer zweifelhaft, ob er seinen Betrieb anzumeldm habe oder nicht, so wird er gut thun, die Anmeldung zu bewirken, um den auS der Nichtaumeldung cincS vcrsicherungspflichtigcn Betriebes sich ergebenden Nachtheilen zu entgehen. Hierbei bleibt es ihm unbenommen, in dem Formular unter Spalte „Bemerkungen" die Gründe anzugeben, aus denen er die Anmeldepflicht bezweifelt.
19. Schließlich wird darauf hingcwicsen, daß nach der vom Reichèversicheruugsamt erlassenen Bekanntmachung die Anmeldung bis zum 15, November 1900 einschließlich zu bewirken ist, und daß säumige Unternehmer zu der Anmeldung von der unteren Verwaltungsbehörde durch Geldstrafen im Betrage bis einhundert Mark angehalten werden können.
Formular für die Anmeldung.
Staat.... Regierungsbezirk.... Kreis (Amt). . . . Gemeinde- (Guts-) Bezirk .... Straße. . . . Nr. . . .
Anmeldung
an die untere Verwaltungsbehörde auf Grund des § 35 des Gewcrbe-Unfallversicherungsgesetzes vom 30. Juni 1900.
Name des Unternehmers (Firma).
1
Gegen- I Art des stand des Be- tri,«-). ^">
2 3
Zahl der durchschnittlich beschäftigten versicherungspflichtigen Personen.
4
Bemerkungen (3nlbtf»n- berc Angabe, ob bereit» Mitglied einer Be- ruflgenosien- sch-st.)
5
...... den .... . 190 . .
(Unterschrift des zur Anmeldung Verpflichteten.)
*) z. B. .Schmiede- und Schlossergewerbe".
Bei mehreren Betriebszweigen ist der Hauptbetrieb zu unterstreichen.
**) z. B. „Handbetrieb", oder „Betrieb mit thierischer Kraft".
Indem ich Vorstehendes hiermit zur öffentlichen Kennt- niß bringe, bemerke ich, daß für den Landkreis Hanau die untere Verwaltungsbehörde der unterzeichnete Land- rath ist.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, die in ihren Gemeinden vorhandenen Unternehmer der nach der vorstehenden Bekanntmachung versicherungspflichtiger Betriebe unter Hinweis auf obige Bekanntmachung zu veranlassen, die An
meldung unter Benutzung des obcnabgcdruckteu Formuh rechtzeitig bei mir einzureichen.
Hanau den 13. Oktober 1900.
Der Köiügliche Landrath
V 9431 v. Schenck.
Professor Dr. König in Münster i. W. hat (^ vorigen Jahres eine zivcite Auflage seines Werkes „P V-ruurrintguus der Gewässer, derer» schä-liz Folgen, sowie die Reinigung vor» Trink tu Schmutzwasfer" hcrauSgegebcn, die nach einem $ achten der Wissenschaftlichen Tcputation für daS Medizin wesen den neuesten Anforderungen der Wissenschaft (lt spricht.
Das Werk ist in der Verlagsbuchhandlung von Ich Springer in Berlin, Monbijouplatz 3, erschienen, $ Buchhandlung hat sich bereit erklärt, bei gleichzeitiger & stellung einer größeren Anzahl von Exemplaren, das in Bänden gebundene Exemplar zum Vorzugspreise von 21 i 30 Pfg. zu liefern, so lange der Dorrath reicht.
Die Ortspolizeibehörden werden auf das Werk aufM sam gemacht.
Hanau den 24. Oktober 1900.
Der Königliche Land rath.
V 10250 v. Schenck.
Bekanntmachung.
Durch den Erweiterungsbau im Jahre 1896 ist 1 Königliche Frauenklinik zu Marburg fortgesetzt in den Sir, gesetzt worden, eine größere Zahl Kranker all früher r zunehmkn.
Die Aufnahmebedingungen der Frauenklinik sind st günstige. Unbemittelten, unterlcibskranke« und schwangm Frauen des Bezirks wird freie Aufnahme (ärztliche iBeM lang und Verköstigung) geboten. Auch kann bei sehr beW tigen Kranken das Reisegeld nach Marburg von Seiten K Direktion der Anstalt wieder erstattet werden, wozu es jt nügt, wenn durch die Herren Bürgermeister, die Herren Ser? oder auch von den Hebammen bei Orts die Bedürftig!» bestätigt wird. Armcnattest ist nicht noth«endig.
Hanau den 12. Oktober 1900.
Der Königliche Landrath.
V 9591 v. Schenck.
LandVllthsihllstlichtt Kreisinti« Km
Der landwirthschaftliche Kreisverein hält am Sonnt«! den 4« November er., nachmittags 3 Uhr,in Kilianstädten im Gasthaus zum ,golb’nen Roß" eis Wandersersammlung ab. Hierbei wird der Herr Obergärtw Huber im Pomologischen Garten in Lasse! einen Som über: „Pflanzung und Pflege berObftbäume" hall!» zu welchem die Vcreinsmitgliedcr, sowie die Landwirthe re Kilianstädten und den umliegenden Ortschaften eingelak werden.
Der Vorstand.
_ Die Herren Bürgermeister in Kilianstädten, Mittelbüg Ostheim, Windecken, Nieder- und Oberdorfelden, GrM Wachenbuchen, Hochstadt, Bruchköbel, Roßdorf und NW issigheim wollen obige Bekanntmachung des landwirthsch«^ lichen KreisvereinS in ihren Gemeinden wiederholt in orö üblicher Weise mit dem Hinzufügen bekannt machen, daß a- Landwirthe in der Versammlung alS^Gäste willkommen smi Hanau den 25. Oktober 1900.
Der Königliche Landrath.
L 934 v. Schenck.
Gedruckt und verlegt in der Bachdruckerei des verein, ev. Waismhmëses.