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den nächstfolgenden Werktagen ununterbrochen fortzusetzen und in möglichst kurzer Frist zum Abschluß zu bringen.

Die Herren Bürgermeister und Gulsvorsteher veranlasse ich daher/ die Personenstands-Aufnahme auf Grund der vor­jährigen bei der Gegenwart erhaltenen Personenverzeichnisse, der An- und Abmeldungen, Ab- und Zugangslisten vorzunehmen.

Bei der Aufnahme muß mit Genauigkeit verfahren werden. Namentlich ist zu beachten, daß nur solche Personen einer Familie zugezählt werden, welche einerseits als Familien glieder (Kinder, Pflegekinder oder sonstige den Haushalt theilende Verwandte) anzusehen sind und die andererseits nicht nach Maßgabe des Artikels 6 der Anweisung ein selbständiges Einkommen haben, durch welches sie wirth- sctafllich vom Haushaltungsvorstaude unabhängig sind. Per­sonen, bei welchen die letztere Voraussetzung zutrifft, sind daher stets besonders auszuführen, ohne Rücksicht darauf, ob sie vollj ihrig sind und ob sie im Hause des Familien hauptts wohnen und beköstigt werden oder nicht.

Die Spalten 4Ha des Verzeichnisses müssen sorg­fältig ausgkfülli werden. Bei jedem Namen ist in den Spalten 4 bis 7, gesondert nach den aus den Kopfinschrüten eriicbilichen Merkmalen, die Zahl der Haushaltungsangehörigen (Artikel 6) aufzuführcn, einschließlich derjenigen, Welche behufs ihrer Ausbildung als Lehrlinge, Schüler, Studenten u^s. w, auswärts unterhalten werden.

In der epalte 6 ist die Anzahl derjenigen Angehörigen nachzuweisen, welcke am bevorstehenden 1. April das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben werden. Personen, nulche das 14. Lebensjahr überschritten haben, sind in Spalte 4 bezw. 5 zu berücksichtigen, sofern nicht ihre selbständige Veranlagung erforderlich und damit ihre besondere Auf­führung im Verzeichniß bedingt ist.

Vor Ausfüllung der Spalte 9 ist insbesondere in jedem einzelnen Falle genau zu prüfen, ob den Ceusiien nicht ein Einkommen von mehr als 900 Mark beizunussen ist. Ter Abzug für Kinder unter 14 Jahren darf bei Prüfung dieser Frage nicht in Betracht gezogen werden. Insassen von Armenhäusern n ähnlichen öffentlichen Anstalten sind ohne namentliche Angabe summarisch aufzunehmen.

Zum Pcrsonenverzcichniß ist das mit der Gemeindesteuer- liste vereinigte Formular zu verwenden.

Tie Bescheinigung auf dem Tuelblatte des Personen­verzeichnisses bezw. der GcmeindestcuerliNe ist auf den 29. Oktober auszunellen.

Die zur Veranlagung erforderlichen Aor mulare (Ptrsonenverzeickniß mit Gemnndesteuerline, Staais- steuerliste und Staalssteuei rolle) nebst Umschlägen werden in der hiesigen Waiscnhausbnchdruckcrci Vorräthig gehalten. Tie Herren Bürgermeister und Gulsvorsteher wollen jür die alsbaldige Abholung der Formulare Sorge tragen.

Tie Stamssteuerliste für 1900 wird den Herren Bürger­meistern rc. demnächst ron hier aus zugehen.

Hanau den 13. Cfiober 1900.

Ter Vorsitzende

der Einkommensteuer-Veranlagungs Kommission für den Landkreis Hanau.

J. St. 3276 v. Schenck, Königlicher Landraih.

An der evangelischen Volksschule in Langen selbold ist eine Lehreistelle zu besetzen.

Das Grundgehatl der Snlle betrögt 1200 -Hit., der Ein­heitssatz der Alteièzulagen 150 Mk. und die Miethsem- schädigung 300 Mk.

Bewerber wollen ihre Meldungsgesuche nebst Zeugnissen binnen 10 Tagen an den Königlichen Schulvorstand von Langenselbold z. H. des stelverneienden Vorsitzenden des­selben, Herrn Pfarrer Hufnagel daselbst einreichen.

Hanau den 9. Cftober 1900.

Namens des Schulvorstandes: Ter Königliche Landrath.

V 9520 v. Schenck.

DitNsimchlilAcn aus dtm feist.

Heinrich Burkhardt von Mittelbuchen ist zum Wascnmeister der Gemeinde Mittelbuchen bestellt und verpflichtet worden.

Hanau den 3. Oktober 1900. V 9213

Landwirtschaftliche Winter­schule zu Gelnhausen.

Der Unterricht für das kommende Winterhalbjahr beginnt Dienstag, den 6. November er., vormittags 9 Uhr. Ter Schulbezirk umfaßt die Kreise Gelnhausen, Hanau, Schlüchtern und Sckmalkalden

Aufnahme als Schüler finden junge Leute, welche aus der Volksschul entlassen und nicht älter als 20 Jahre sind. Aeltere Landwirthe können als Hospitanten aus­genommen werden. Bei der Aufnahme als Schüler ist das Schulzeugniß, bei der als Hospitant außerdem ein Führungs- Altest von der Ortspolizeibehörde vorzulegen.

Das Schulgeld beträgt für Schüler und Hospitanten aus dem Kreise Gelnhausen 18 Mark, für andere Schüler und Hospnanten 30 Mark für das Winterhalbjahr.

Ter vollständige LehrkursaS umfaßt 2 Winterhalbjahre. Im dazwischen liegenden Sommer-Semeßer aui Wumch Stellen­nachweis auf gut geleiteten Wirthschaften. Tüchtigen und fleißigen Schülern, welche die Vrvwalterlauf- bahn einfchlagen wollen, können nach Abjol- virung ves ganzen Lehrkursus unentgeltlich Verwalterstellen vermittelt werden.

Kost und Wohnung finden die Schüler bei guten Bürgersfamilien in hiesiger Stadt für 35 bis 40 Mark pro Monat.

Tie Wahl der Schülerwohnungen darf nur mit Ge­nehmigung des Direkiors geschehen, welcher auch bei der Auswahl behilflich sowie zu jeder weiteren Auskunft gern bereit ist.

Anmeldungen sind möglichst zeitig an das hiesige König­liche Landrathsamt oder an den Direktor der Anstalt Herrn A. Wagner hierselbst zu ritten.

Gelnhausen den 5. Oktober 1900.

Ter Vorsitzende des Kuratoriums der Schule:

7 9637 von Baumbach, Landrath.

Mit Rücksicht auf die erhöhte Maul- und Klauenseuche- gefahr wird hierdurch der Handel mit Klauenvieh im llmher- ziehen für den Kreis Friedberg bis zum 15. Dezember l. I. untersagt.

Friedberg den 1. Oktober 1900.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

V 4916 Dr. Braden.

300 Mark Belohnung.

Am 2. d. Mts. wurde bei Schwanheim gegenüber der chemischen Fabrik Griesheim die bekleidete Leiche eines ca. 3 Jahre alten hellblonden Mädchens gelandet, welche in ein gefüttertes Männer-Jaquet von Lüster eingehülll, mit einem Striese fest verschnürt und unter der Umhüllung mit 5 zu­sammen 9 Pfund schweren Feldsteinen belastet war.

Ta am 30. v. Mts. eine Frau vom eisernen Steg bei Sachsenhausen in den Main gesprungen sein soll, nachdem sie ein cingehülltes Kind hineingeworfen, so ist vielleicht dieses Kind mit dem bei Schwanheim gelängten Mädchen identisch.

300 Mark Belohnung sind für die Ermittelung bc6 oder der Mörder des Mädchens ausgesetzt.

Ich ersuche Behörden und Publikum um schleunigste Milihkilung von allem Wissenswerthen an mich zu den Alten 1 J.-Nr. 327 00.

Wiesbaden den 9. Oktober 1900.

Königlicher Erster Siavisanwalt.

P 8779 Ute per.