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d. Stroh

muß trockene», gesundes Roggen-Langstroh sein, darf nicht dumpfig riechen oder mit Rost, Brand- oder Schimmelpilzen besetzt, auch nicht mit Disteln vermengt oder durch Mäusefraß beschädigt sein.

Die Einlieferung erfolgt in Bunden.

Das Gewicht der Strohseile wird mit vergütet.

e. Gemüse und Blattgcwürze.

Möhren, Zwiebeln, Sellerie, Petersilie, Lauch (Porree) sollen von bester Beschaffenheit sein und eine nicht zu hohe Reise besitzen.

Es liegt im Interesse der Verkäufer, daß vorstehende Be­stimmungen über die Beschaffenheit der Materialien genau beachtet werden, damit Zurückweisungen vermieden werden.

9. Entscheidung über die Magaziumätzi-keit der Naturalien.

Meinungsverschiedenheiten über die Magazinmäßigkcit des Naturals entscheidet der mit der Abnahme betraute obere Proviantamts-Beamte, erforderlichen Falles der Vorstand des Proviantamtes.

10. Allgemeine-.

Die Proviantämter werden jederzeit bemüht sein, durch Entgegenkommen, schnelle und gewissenhafte Abfertigung der Verkäufer diesen den Absatz ihrer Erzeugnisse zu erleichtern und den unmittelbaren Verkehr zwischen Landwirthcn und Militärverwaltung immer mehr zu beleben. Hierzu bedarf es aber ebenso der Bereitwilligkeit und des Interesses der Produzenten.

Selbstverständlich dürfen Arbeiter des Proviantamtes Ge­schenke, Trinkgelder oder sonstige Zuwendungen von den Ver­käufern weder fordern noch annehmcn.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, die Interessenten auf die vorstehende Bekanntmachung noch besonders aufmerk­sam zu machen.

Hanau den 7. August 1900.

Der Königliche Landrath.

"V 6232 I. V.: Valentiner, Reg.-Affessor.

Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Ge- werbeaufsichtsbcamten des Regierungsbezirks bestimmte Sprech­stunden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgesetzt haben und zwar:

Ter Regierungs- und Gewerberath zu Cassel (Regierungs- gebâude I. Stock, Zimmer 23) Montags vormittags von 11 bis 12'/, Uhr,

der Gewerbeinspektor zu Fulda (Bureau im Schloß), an jedem ersten und dritten Sonntag im Monat, von 8 bis 9'/, Uhr vormittags und an jedem 2. und 4. Montag im Monat, nachmittags von 4 Uhr bis 8 Uhr, bei vorheriger Verein­barung auch an anderen Tagen und anderen Stunden.

Soweit der Königliche Gewerbcinspektor mit Bestimmtheit seine Anwesenheit in anderen industriereichen Kreisstädten seines Bezirks zeitig genug vorausbestimmen kann, wird er auch bei seinen Dienstreisen den Arbeitgebern und Arbeitern an diesen Orten Gelegenheit zu Besprechungen geben.

Ich werde stets Tag, Stunde und Ort, wo diese Be­sprechungen stattsinden, an dieser Stelle bekannt geben.

Hanau den 28. Juli 1900.

Der Königliche Landrath.

V 6751 v. Schenck.

Montag den 8. Oktober d. Js. beginnt in der hiesigen Lehrschmiede ein neuer Kursus. Derselbe dauert drei Monate. Am Schluffe findet eine Prüfung statt, durch deren Bestehen die Befähigung zum selbständigen Be­trieb des Hufbeschlaggewerbes erlangt wird.

Der theoreiische und praktische Unterricht ist unentgeltlich. Für ihre Beköstigung und wohnliche Unterbringung haben die Zöglinge selbst zu sorgen. Für die Prüfung wirb eine Ge­

V^nUkt und »erlegt ix.dn Luchdruckerei bei verein. ev. Waisenhaus«».

bühr nicht erhoben. Es steht eine Prämie von 50 Mark zur Vertheilung.

Anmeldungen, welche Angaben über Personalien, ein Führungsattest der Polizei und eine Nachweisung über die bisher erlangte berufliche Ausbildung enthalten müssen, sind alsbald, spätestens aber bis zum 15. September d. Js. an den Unterzeichneten zu richten, der auch zu jeder Aus­kunft bereit ist.

Fulda am 9. August 1900.

Der Vorstand der Lehrschmicde daselbst.

F r o e h n e r, Kreisthierarzt.

Ausschreiben

Ein Unbekannter hat hier und in den Städten der Um­gegend, insbesondere in Cassel, Gießen, Marburg u. a. da­durch Damen zu betrügen gewußt, daß er angab, er sammele Abonnenten für dieFrauenzeitung". Er ließ sich 2,60 Mk. anzahlen und stellte eine dementsprechende Quittung aus.

Der Thäter ist 2628 Jahre alt, hat dunkles Haar, trägt Zwicker, von großer Gestalt, war fein gekleidet und zwar mit Heller Hose, dunklerem Rock, weißem Strohhut mit schwarzem Bande, besitzt einnehmendes Aeußere und tritt ge­wandt auf. DieFrauenzeitung" führt er in einem gelben Lederumschlage, welcher aus seiner inneren Rocktasche hervor­ragt, bei sich. Es wird vermuthet, daß der Unbekannte auch in anderen Städten seine Schwindeleien fortsetzt.

Frankfurt a. M. den 7. August 1900.

P 6850 Der Polizei-Präsident.

Ausschreiben.

Der am 3. d. Mts. wegen Betrugs hier festgenommene Lithograph Joh. Friedrich Maag, geb. am 8. 3. 80 zu Karlsruhe - Mühlburg war im Besitz eines echten schottischen Schäferhundes. Da p. Maag völlig mittellos ist und den redlichen Erwerb des Hundes nicht nachweisen kann, wird vermuthet, daß der Hund gestohlen wurde. Derselbe ist weiblichen Geschlechts und hört auf den NamenBella". Er hat bräunlichen Kopf, weißen Hals und schwarzbraunen Rücken, anscheinend noch jung. Es wird er­sucht, falls über den Verlust eines derartigen Hundes etwas bekannt ist, baldmöglichst hierher Nachricht zu geben.

Frankfurt a. M. den 6. August 1900.

P 6848 Der Polizei-Präsident.

Ausschreiben.

Am 5. l. Mts. erschwindelte sich ein Unbekannter bei einem hiesigen Fahrradhändler ein Fahrrad, unter der An­gabe, er heiße Rosenfeld, wohne in der Usinger-Straße und wolle nur eine Stunde fahren.

Das erschwindelte Fahrrad war ein Adler-Rad Nr. 37 mit der Fabriknummer 79329, hatte gelbe Felgen, schwarzen Rahmenbau, gebogene, vernickelte Lenkstange, zwei glatte, ziemlich alte Kontinental-Pneumatikreifen und Lcmblocksattcl, das Schutzblech fehlt.

Am 27. v. Mts. wurde ein ganz gleicher Schwindel und zweifellos auch von derselben Person in Bad Homburg aus­geführt.

Der Thäter ist etwa 2025 Jahre alt, 1,651,70 m groß, hat dunkelblondes Haar, rothen Schnurrbart, gekrümmte Nase, frische Gesichtsfarbe und trägt dunkeles Jaguet, schwarze Hose und weißen Strohhut.

Wir ersuchen ergebenst um gefällige Fahndung nach dem Thäter und dem Fahrrad, Festnahme desselben im Betretungs­falle, Beschlagnahme des Fahrrads und Drahtnachricht.

Bad Nauheim den 8. August 1900.

Gr. Polizeiamt Bad Nauheim.

P 6851 v. Bechtold.