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mittags 4 Uhr, Nachschau der Erstimpfung ; am 31. Mai 1900, nachmittags 5 Uhr, Wiederimpfung ; am 7. Juni 1900, nachmittags 5 Uhr, Nachschau der Wiederimpfung.

Gronau, Rathhanssaal, am 13. Juni'1900, nach­mittags 2 Uhr, Erstimpfung; am 20. Juni 1900, nach­mittags 2 Uhr, Nachschau der Erstinipfung; am 13. Juni 1900, nachmittags 2 Uhr, Wiederimpfung ; am 20. Juui 1900, nachmittags 2 Uhr, Nachschau der Wiederimpfung.

Niederdorfelden, Rathhaussaal, am 13. Juni 1900, nachmittags 3 Uhr, Erstimpfung; am 20. Juni 1900, nach­mittags 3 Uhr, Nachschau der Erstimpfung ; am 13. Juni 1900, nachmittags 4 Uhr, Wiederimpfung ; am 20. Juni 1900, nachmittags 4 Uhr, Nachschau der Wiederimpfung.

Oberdorfelden, Rathhaussaal, am 13. Juni 1900, nachmittags 5 Uhr, Erst- und Wiederimpfung; am 20. Juni 1900, nachmittags 5 Uhr, Nachschau.

Langendiebach, Rathhaussaal, ant 1. Mai 1900, nachmittags 3 Uhr, Erst- und Wiederimpfung ; am 8. Mai 1900, nachmittags 3 Uhr, Nachschau.

Bruchköbel, Gasthaus Baumann, am 1. Mai 1900, vor­mittags 10 Uhr, Erst- und Wiederimpfung; am 8. Mai 1900, vormittags 10 Uhr, Nachschau.

Rückingen, Rathhaussaal, am 2. Mai 1900, vor­mittags 10 Uhr, Erst- und Wiederimpfung ; am 9. Mai 1900, vormittags 10 Uhr, Nachschau.

Niederrodenbach, Rathhaussaal, am 2. Mai 1900, nachmittags 3 Uhr, Erst- und Wiederimpfung ; am 9. Mai 1900, nachmittags 3 Uhr, Nachschau.

Oberrodenbach, Gasthaus Fickert, am 2. Mai 1900, nachmittags 4 Uhr, Erst- und Wiederimpfung ; am 9. Mai 1900, nachmittags 4 Uhr, Nachschau.

Niederissigheim, Rathhaussaal, am 3. Mai 1900, vormittags 9 Uhr, Erst- und Wiedcrimpfting; am 10. Mai 1900, vormittags 9 Uhr, Nachschau.

Oberissigheim, Schullokal, am 3. Mai 1900, vor­mittags 10 Uhr, Erst- und Wiederimpfung ; am 10. Mai 1900, vormittags 10 Uhr, Nachschau.

Ravolzhausen, Schullokal, am 5. Mai 1900, nach­mittags 2 Uhr, Erst- und Wiederimpfung; am 12. Mai 1900, nachmittags 2 Uhr, Nachschau.

Rüdigheim, Rathhaussaal, am 5. Mai 1900, nach­mittags 3'/s Uhr, Erst- und Wiederimpfung; am 12. Mai 1900, nachmittags 3*/« Uhr, Nachschau.

Langenselbold, Rathhaussaal, am 15. Mai 1900, nachmitags 3 Uhr, Erstimpfung; am 22. Mai 1900, nach­mittags 3 Uhr, Nachschau; am 15. Mai 1900, nachmittags 4 Uhr, Wiederimpfung; am 22. Mai 1900, nachmittags 4 Uhr, Nachschau.

Hüttengesäß, Gastwirthschaft Neidel, am 16. Mai 1900, vormittags 10 Uhr, Erst- und Wiederimpfung; am 23. Mai 1900, vormittags 10 Uhr, Nachschau.

Neuwiedermuß, Schullokal, am 16. Mai 1900 mittags 12 Uhr, Erst- und Wiederimpfung ; am 23. Mai 1900, mittags 12 Uhr, Nachschau.

Windecken, Rathhaussaal, Schule, am 1. Mai 1900, nachmittags 2 Uhr, Erstimpfung; am 8. Mai 1900, nach­mittags 2 Uhr, Nachschau; am 3. Mai 1900, nachmittags 3'/, Uhr, Wiederimpfung; am 10. Mai 1900, nachmittags 3Vr Uhr, Nachschau.

Roßdorf, Rathhaussaal, am 5. Mai 1900, nachmittags 2'/, Uhr, Erstimpfung; am 5. Mai 1900, nachmittags B/t Uhr, Wiederimpfung ; am 12. Mai 1900, nachmittags 2*/» Uhr, Nachschau der Erst- und Wiederimpfung.

Kilianstädten, Rathhaussaal, Schule, am 14. Mai 1900, nachmittags 2'/« Uhr, Erstimpfung; am 21. Mai 1900, nachmittags 2'/, Uhr, Nachschau; am 21. Mai 1900, nach­mittags 3'/» Uhr, Wiederimpfung ; am 28. Mai 1900, nach­mittags 3/s Uhr, Nachschau.

Lstheim, Rathhaussaal, Schule, am 16. Mai 1900, nachmittags 2'/, Uhr, Erstimpfung ; am 23. Mai 1900, nachmittags 21/« Uhr, Nachschau; am 23. Mai 1900, nach-

mittags 3'/, Uhr, Wiederimpfung; am 30. Mai 1900, nach­mittags 3'/» Uhr, Nachschau.

Eichen, Rathhaussaal, am 18. Mai 1900, nachmittag» 2' » Uhr, Erst- und Wiederimpfung ; am 25. Mai 1900, nachmittags 2l/« Uhr, Nachschau.

Erbstadt, Gasthaus zur Krone, am) 1. Juni 1900, nachmittags 20t Uhr, Erst- und Wiederimpfung; am 8. Juni 1900, nachmittags 27« Uhr, Nachschau.

Großauheim mit Pulverfabrik und Wolfgang, altes Schulhaus in Großauheim, Taubengasse, am 1. Mai 1900, nachmittags 2 Uhr, Erst- und Wiederimpfung; am

8. Mai 1900, nachmittags 2 Uhr, Nachschau.

Großkrotzenburg, Gasthaus zum Schlüssel, am 2. Mai 1900, nachmittags 2l/s Uhr, Erst- und Wiederimpfung; am

9. Mai 1900, nachmittags 2'/- Uhr, Nachschau.

Die Herren Bürgermeister wollen die vorstehenden Ter­mine alsbald zur Kenntniß der Betheiligten bringen. Gleich, zeitig mache ich auf die für die Ausführung des Jmpfge- schäfts vom Bundesrath getroffenen Vorschriften (Amtsblatt für 1900, Nr. 13) aufmerksam und erwarte genaue Befolgung des daselbst in der Anlage II Nr. IV Gesagten. Es ist darauf hinzuwirken, daß die Impflinge in den Impf' terminen mit reinen Kleidern und frisch ge­waschenen Armen erscheinen. Kinder mit un­reinem Körper und schmutzigen Kleidern werden vom Termin znrttckgewiesen. Auch haben die Begleiter der Erft-Impflinge mit sauberen, in Seifenwaffer frisch gewaschenen Händen an dem Impftermine zu erscheinen. Allen Per­sonen, nicht allein den Impflingen, sondern auch deren Angehörigen, welche mit ansteckenden Krankheiten behaftet sind, oder in deren Wohnungen ansteckende Krankheiten herrschen, oder kurz vorher geherrscht haben, ist das Be­treten der Jmpflokale strengstens zu verbieten. Treten an einem Orte ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtherie, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzün­dung in größerer Verbreitung auf, so werden die öffentlichen Impftermine ausgesetzt. Die Ortspoltzeibehörde hat den Jmpfarzt davon rechtzeitig zu benachrichtigen.

Die hierdurch betroffenen, wie sonst durch Krankheit nicht zur Impfung geführten Impflinge sind den Jmpfârzten erst unmittelbar nach Beendigung des Impftermins anzumelden unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses.

Für die öffentliche Impfling sind helle, heizbare genügend große, gehörig gereinigte und gelüftete Räume bereit zu stellen, welche womöglich auch eine Trennung des WarteraumS vom Operationszimmer gestatten.

Schulräume, welche zu Jmpfzwecken benutzt werden, sind vor dem Impftermine rechtzeitig naß zu reinigen und zu lüften.

Bei kühler Witterung sind die Jmpfräume zu heizen.

Ein Beauftragter der Ortspolizeibehörde hat im Impf­termine anwesend zu sein, um im Einvernehmen mit dem Jmpfarzt für Aufrechterhaltung der Ordnung zu sorgen.

Außer mehreren Waschschüsseln und mehreren frisch ge­waschenen Handtüchern, kaltem Wasser und Seife ist ein Ge­fäß mit warmen Wasser zur etwa erforderlichen Reinigung der Arme der Impflinge bereit zu stellen.

Zu jedem Impftermin ist eine Hebamme, thunlichst die Vezirkshcbamme zur Hülfeleistung zu laden.

Ten Angehörigen der Impflinge werden Verhaltungs­vorschriften für die öffentlichen Impfungen und über die Be­handlung der Impflinge während der Entwickelung der Jmpf- blattern durch Vermittelung der Herren Bürgermeister zuge­stellt, auf deren Beachtung ausdrücklich hingewiesen wird.

Exemplare dieser Verhaltungsvorschrifien können außerdem im Kreisausschußburcau in Empfang genommen werden.

Hanau den 19. April 1900.

Der Königliche Landrath.

A 1629 v. Schenck.

Gedruckt und verlegt in der Buchdruckern des verein. ev. Waisenhauses.