Wohnungen ansteckende Krankheiten herrsche»», oder kurz vorher geherrscht haben, ist das Betreten der Jrnpflokale strengstens zu verbieten. Trete»» a»» einem Orte »»»steckende Krankheiten, wie Scharlach, Maser», Diphtherie, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündung in größerer Verbreitung auf, so werde,» die öffentlichen Impftermine ausgesetzt. Die Ortspoltzeibehörde hat de»» Jmpfarzt davor» rechtzeitig zu benachrichtigen.
Die hierdurch betroffenen, wie sonst durch Krankheit nicht zur Impfung geführten Impflinge sind den Jmpfärzten erst unmittelbar nach Beendigung des Impftermins anzumelden unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses.
Für die öffentliche Impfung sind Helle, heizbare genügend große, gehörig gereinigte lind gelüftete Räume bereit zu stellen, welche womöglich auch eine Trennung des Warteraums vom Operationszimmcr gestatten.
Schulräume, welche zu Jmpfzweckcn benutzt werden, sind vor dem Impftermine rechtzeitig naß zu reinigen und zn lüften.
Bei kühler Witterung sind die Jmpfräume zu Heizen.
Ein Beauftragter der Ortspolizeibehörde hat im Impftermine anwesend zu sein, um im Einvernehmen mit dem Jmpfarzt für Aufrechterhaltung der Ordnung zu sorgen.
Außer mehreren Waschschüsseln und mehreren frisch gewaschenen Handtüchern, kaltem Wasser und Seife ist ein Gefäß mit warmen Wasser zur etwa erforderlichen Reinigung der Arme der Impflinge bereit zu stellen.
Zu jedem Impftermin ist eine Hebamme, thnnlichst die Bezirkshebamme zur Hülfclcistung zu laden.
Den Angehörigen der Impflinge werden Verhaltungsvorschriften für die öffentlichen Impfungen und über die Behandlung der Impflinge während der Entwickelung der Jmpf- blattern durch Vermittelung der Herren Bürgermeister zugestellt, auf deren Beachtung ausdrücklich hingewiesen wird.
Exemplare dieser Verhaltungsvorschriften können außerdem im Kreisausschußbureau in Empfang genommen werden.
Hanau den 19. April 1900.
Der Königliche Landrath.
A 1629 v. Schenck.
An der evangelischen Volksschule in Marköbel ist eine Lehrerstelle zu besetzen.
Das Gmndgehalt der Stelle beträgt neben freier Wohnung 1200 Mk. und der Einheitssatz der Alterszulagen 150 Mk.
Bewerber wollen ihre Meldungsgesuche nebst Zeugnissen binnen 10 Tagen dem Herrn Lokalschulinspektor Pfarrer Reich in Marköbel einreichen.
Hanau, 16. April 1900.
Ramens des Schulvorstandes der Königliche Landrath.
V 3658 v. Schenck.
Die Herren Bürgerineister werden mit Bezug auf Verfügung vom 10. März er. — A 1019 — an sendung der Berichte über die Gemeinde-Rückstände erinnert Hanau den 18. April 1900.
Der Königliche Landrath.
A 1625 v. Schenck.
Diejenigen Herren Bürgermeister des Kreises, in bett« Bezirke auswärts veranlagte Gewerbebetriebe bl: legen sind, mache ich auf die Vorschrift im Artikel 40 Nr.z der Gewerbesteuer-Anweisung vom 4. 11. 95 aufmerksam wonach das auf ihre Gemeinde zum Zwecke der kommunal«« Besteuerung entfallende Gewerbesteuersoll durch Summirum der in Spalte 7 der Rolle und der Nachweisung M Muster 22 verzeichneten Beträge am Ende der Rolle zu rechnen und diese Berechnung unterschriftlich zu vollziehen i» (vergl. Muster 12, Seite 160 a. a. O.)
Das Ergebniß der Berechnung ist mir bis zu«, 25. April d. I., und zwar unter Mittheilung der aas die einzelnen Gewerbesteuerklassen entfallenden Summen, aa- zuzeigen. In Gemeinden, in denen sich auswärts veranlag!« Betriebe nicht befinden, hat sich diese Anzeige auf die ®t sammtsumme der in Spalte 7 der Rolle verzeichneten betragt und die auf die einzelnen Gewerbesteuerklassen entfallen^ Summen zu beschränken.
Hanau den 11. April 1900.
Der Königliche Landrath.
J. St. 1369 v. Schenck.
Der landwirthschaftliche Kreisverein hält am Sonntag Den 22. d. Mts., nachmittags 3 Uhr, im Saale bä Herrn Gastwirths Jacob Schütz in O st h e i in eine Wanderversammlung ab.
Hierbei wird der Obergärtner im Pomolog. Garten zu Cassel, Herr A. Huber, einen Vortrag über: „Obstbau" halten, zu welchem die Vereinsmitglieder sowie die Landwich von Osthenu und den umliegenden Ortschaften eingcladen werben,
Der Vorstand.
Die Herren Bürgermeister in Osthcim, Windecken, Eichen, Erbstadt, Roßdorf, Ober- und Niederissigheim, Bruchköbel, Kilianstädten, Marköbel und Oberdorfelden wollen obige Be- kanntmachung des landwirthschaftl. Kreisvereins in ihren @e= meinden wiederholt in ortsüblicher Weise mit dem Hinzufügeii bekannt, machen, daß alle Landwirthe in der Versammlung als Gäste willkommen sind.
Hanau, am 14. April 1900.
Der Königliche Landrath.
L 33 v. Schenck.
Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein. cv. Waisenhauses.