Amtliche Beilage
zum
Hanauer Anzeiger Nr. 51.
Nr. 10. Donnerstag den 1. März 1900.
Bekanntmachung.
Postpacketverkehr nach den australischen Kolonien.
Vom 1. März ab werden für Postpackele nach den australischen Kolonien Ncu-Süd-Walcs, Queensland und Tasmanien bei dem unmittelbaren Verkehr durch deutsche Postdampfer zwei Portostufen, für Packele bis 1 kg und für solche über 1 bis 5 kg, eingeführt und gleichzeitig die deutschen Seebeförderungsgebühren nach den australischen Kolonien Neu- Süd-Wales, Queensland, Süd-Australien, Tasmanien, Viktoria und West-Australien bei Sendungen bis 1 kg um 1 M. 60 Pf., bei solchen über 1 bis 5 kg um 80 Pf. ermäßigt.
Ueber das Nähere geben die Postanstaltcn auf Wunsch Auskunft.
Berlin, W. 19. Februar 1900.
Der Staatssekretär des Reichs-Postamts, von Podbiclski.
^anölweto ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
In Ginnheim (Kreis Frankfurt) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Hanau den 28. Februar 1900.
Der Königliche Landrath.
V 1921 I. V.: Valentiner, Reg.-Assessor.
In S t a m m h e i m, Nieder-Erlenbach, Nieder- Wöllstadt, Ossenheim und Wisselsheim (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Hannu den 27. Februar 1900.
Der Königliche Landrath.
V 1933 I. V.: Valentiner, Reg.-Asscssor,
Bekanntmachung.
Zu Gemäßheit des § 62 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatzgeschäft bekannt gemacht.
Donnerstag den 15. März 1900
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Bergen, Bischofsheim, Bruchköbel, Baiersröderhof und Dörnigheim.
Freitag den 16. März 1900
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Dottenfelder- Hof, krbstadt, Eichen und Fechenheim.
Samstag den 17. März 1900
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Gronau, Gronauerhof, Großauheim, Großkrotzenburg, Hüttengesäß und Hochstadt.
Montag den 19. März 1900
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Kessclstadt, Kiuzjghcimerhof, Kilianstädten, Langendiebach, Marköbel und Mlttelbnchcn.
™ Dienstag den 20. März 1900
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Langcn- silbold, Neuwiedermuß, Niederdorfelden, Niederissigheim, Nieder
rodenbach, Neuhof, Oberdorfelden, Oberrodenbach und Oberissigheim.
Mittwoch den 21. März 1900
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Osiheim, Philippsruhe, Pulverfabrik, Ravolzhausen, Roßdorf, Rüdigheim, Rüdighcimerhof, Rückingen, Wachenbuchen, Windecken, Wolfgang, Wilhclmsbad und Wilhelmsbaderhof.
Von» 22. bis einschließlich 26. März 1900 Musterung der Militärpflichtigen der Stadt Hanau und zwar:
Donnerstag den 22. März 1900
Derjenigen, welche im Jahre 1880 geboren sind und deren Familiennamen mit den Buchstaben A bis cinschl. K beginnen.
Freitag den 23. März 1900
der übrigen im Jahre 1880 geborenen.
Samstag den 24. März 1900
der sämmtlichen im Jahre 1879 geborenen.
Montag den 26. März 1900 der sämmtlichen im Jahre 1878 geborenen, sowie derjenigen älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.
Dienstag den 27. März 1900 Loosung und Klassifikation.
Das Ersatzgeschäft findet im Gasthaus zum S a n d h o f in Hanau statt und beginnt morgens um 81/* Uhr.
Die Militärpflichtigen haben behufs Verlesens und Nangirens um 71/* Uhr morgens pünktlich im Musteruugslokal in Hanau zu erscheinen.
Gestellungspflichtig sind:
1) Alle diejenigen Militärpflichtigen, welche im Jahre 1880 geboren sind und im hiesigen Aushebungsbezirke (Smdt- unb Landkreis Hanau ihren Wohnort haben, oder als Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter und Dienstboten sich aufhalten, sofern sic nicht bereits in den Militärdienst eingetreten oder mit einem Ausstand versehen sind.
2) Alle die im Jahre 1878 und 1879 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt, oder mit einem Ersatzrcservc- resp. Landsturm- oder Ausmusterungsschein von der Oberersatzkommission versehen sind.
3) Diejenigen älteren Jahrgänge, welche dcsinitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.
Die Loosungsschcine sind mitzubringen und abzuliefern.
Wenn Militärpflichtige, welche nach § 25 der Wehrord- nnng hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle angcmeldct haben, so werden sie hiermit aufgeforbert, dies sofort bei dem betr. Ortsvorstande zu thun. Die Ortsvorstände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.
Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste müssen spätestens im Muste rungstermine erhoben und begründet werden. Können zwei arbeitsfähige Söhne einer Familie nicht gleichzeitig entbehrt werden, so ist der jüngere derselben bis zum Abläufe seines zweiten Militärpflichtjahres zu reklamiren. Ausdrücklich