Wsnvement».
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vierteljährlich
2 r* 25 ^. $
Für auswärtige
Sehrffmbttx Vestaufschlag.
Die einzelne
Kvmmer kostet 10 A
St 305
Erstes Blatt.
Hamer UMeiaer
Zugleich G ^F
Amtliches Srgsn für Sisöt- unö LsnöKreis Hanau
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage
Samstag den 3L Dezember
ÄinrückungS- gedühr
für Slabr- und Lc.nt. kreis Hanau 10 ^ M« ^gespaltene Garmondzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 ^
Im Reklammtheil die Zeile 20 4 für Auswärts 30 ^.
1^8
Amtliches
^atWü^w ^anau. tMMmachMgev Äks KomZücher? Landrathsacktes. In Ausführung der durch die Statuten der Kreissparkasse des Landkreises Hanau vom 18. August d. Js. — bestätigt vom Herrn Oberpräsidenten am 6. Oktober d. Js. — gegebenen Vorschriften, bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Kretssparkaffe
am Montag den 2. Januar 1899, vormittags 9 Uhr,
eröffnet wird.
Spareinlagen werden zu SV^/o verzinst und Darlehen r
#taöt&rew ^anuu.
' lmm^WstM M ^srröjirqermeiAeramtt?
Am Montag den 2. Januar 1899, nachmittags von 5 Uhr ab, findet im unteren Sitzungssaale des Neustädter Rathhauses, Zimmer Nr. 1, öffentliche Sitzung des GeMerbegerichts statt, in welcher Partheien etwaige Strei- ttgkeiten, Klagen rc. zur Schlichtung anbringen können.
Hanau den 28. Derember 1898.
Der Vorsitzende des Gewerbegerichts. Dr. Gebeschus.
19336
a) gegen Hypothek /mit Amortisation zu . 4%, lohne „ „ .
b) auf Schuldschein gegen Bürgschaft oder Hinterlegung eines Sicherheit - Faustpfandes zu..........41/s<7o
41/4%1
und
c) an die Gemeinden des Kreises zu. . . 3*/*o/o ausgeliehen.
Das Geschäftslokal befindet sich in den Parterre- Räumen des Landrathsamtsgebäudes und ist werktäglich von 8 bis 12 Uhr vormittags und „ 2 „ 4 „ nachmittags für den Verkehr mit dem Publikum geöffnet.
Hanau am 15. Dezember 1898.
Der Vorstand der Kreissparkasfe.
Bekanntmachung.
Die Ordnung, betreffend die Einführung
। suchung von nicht im städtischen Schlachthof ausgeschlachtttem frischen Fleisch liegt vom 2. Januar 1899 an 2 Wochen ! lang während der Dienststunden im Zimmer Nr. 21 des i Rathhauses zu Jedermanns Einsicht offen und können Ein- ; Wendungen gegen diese Ordnung innerhalb dieser Frist bei dem unterzeichneten Magistrate erhoben werden.
Hanau den 29. Dezember 1898.
Der Magistrat.
Dr. Geöeschus.
und
Unter-
19337
Städtische Sparkaffe.
Die Wiedereröffnung der städt. Sparkaffe findet
Montag den 2. Januar n. Js.
2) § 3 „Außenseite".
AnStelle des AbsatzesI treten folgende Vorschriften:
I. Der Absender darf auf der Außenseite einer Postsendung außer den die Beförderung betreffenden Angaben noch seinen Namen und seine Adresse vermerken. Bei gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefen, Postkarten, Drucksachen und Waarenproben sind weitere Angaben, die nicht die Eigenschaft einer brieflichen Mittbeilung haben, sowie Abbildungen unter der Bedingung zulässig, daß sie in keiner Weise die Deutlichkeit der Aufschrift, sowie die Anbringung der Ttewpelabdrücke und der postdienstlichen Vermerke beeinträchtigen. Wegen der besonderen Bestimmungen für Post Packetadr ssen und Postanweisungen siede §§ 4 und 19.
3) 8 11 „Von der Postbeförderung ausgeschlossene Gegenstände".
a. Die Absätze I bis IV sind mit II bisV zu bezeichnen; als Absatz I ist einzu - fügen:
I. Postsendungen, deren Außenseite oder Inhalt, soweit er, offensichtlich ist, gegen das Gesetz verstößt oder aus Rücksichten des öffentlichen Wohles oder der Sittlichkeit für unzulässig erachtet wird, werden von der Postbeförderung ausgeschlossen.
b. Im Absatz III ist statt des Wortes „obigen" zu setzen: „zu II genannten".
4) 8 13 „Dringende Packetsendungen".
a. Der Absatz III ist mit IV zu bezeichnen; unter III wird folgender neuer
Absatz ein gefügt:
D.e Herren Burgerme.ster ersuche ^ vorstehende Be- ^^ ^^i^ ^^ ^^i HL Dringende Packetsendungen werden am Bestimmongs-
kanntmachung in geeignet e.sÄeinender Werfe zur Kenntniß N«r E ht«^^r-t-nd- Sparer sei bemerkt, & Eilboten abaetraaen.
der Ortseingesessenen zu bringen. daß die Ausfertigung der Einlagebücher kosten- _
Hanau am 15. Dezember 1898. frei erfolgt.
Der Königliche Landrath. ; ««wOm 31. Dezember 189a
o. SLenck Die Verwaltung der städt. Sparkaffe.
‘* Jung. Klaere. Eilber. 19203
A. 4622
der
Menstnachnchten aus dem Kreise.
Gefunden: Eine Meerschaum- Cigarrenspitze. Ein schwarzes dreitheiliges Portemonnaie ohne Inhalt. Ein Paar weiße Militärhandschuhe. Ein Pfandschein Nr. 5532.
Verloren: Ein braunledernes Portemonnaie mit 7 M. Inhalt. Eine Herrenmanschette mit geschnitztem Elfenbein- knopf. Eine goldene Kravattennadel mit einer Perle und einem Brillanten.
Hanau am 31. Dezember 1898.
Aenderungen der Psftordnnng vom 11. Juni 1892.
Aus Grund des § 50 deS Gesttzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 wird die Post-
ordnung vom 11. Juni 1892, nachdem -tr Buudrsr th, soweit erforderlich, seine Zustimmung ertheilt Hot, in folgen-j den Punkten geändert:
b. Der Absatz IV (jetzt III) wird geändert wie folgt:
IV. Für tu ingende Packetsenduageu hat der Absender bei Einlieferung vorauszuentrichten:
1) das tarifmäßige Packetporw,
2) die Eilbestellgebühr (§ 24),
3) eine besondere Gebühr von 1 Mk.
5) § 14 „Postkarten".
a. An Stelle der Absätze I bis V treten
. folgende Vorschriften:
I. Die Postkarten muff n offen versandt werden.
II. Der Empfänger und der Bestimmungsort können auf
1) § 2 „M eistg-wicht".
l der Vorderseite durch aufgeklebte kleine Zettel bezeichnet I werden. Das Gleiche gilt für die Angabe des Namens und
Das Meistgewicht einer Waarenprobe der Abrisse des Absenders. Mt Ausnahme dieser Zettel wird von 250 auf 350 g erhöht. und der zur Frankirurg benutzten Freimarken ist eS nicht
FerrMetsn
Neujahr in der Union.
Von Bob Edlar.
(N«chbri>ck »ertöte».)
„Happy Newyear !* Diesen Ausruf kann man um die Jahreswende herum wohl an die hundert Mal per L,ag in den Strafen, auf den öffentlichen Plätzen und in den Laden nnb Restaurants der großen Republik hören. Ebenso wie „Merry Christmas!" vor den Weihnachtsfeieiiagev die Parole bildet und schließlich rein mechanisch einander zugerufen wird, so verliert auch der immer und immer wiederhstte Neujahrs- glückwunsch schließlich seine Bedeutang und sinkt zur bloßen zeitgemäßen Phrase herab. Es ist ja bei ums Deutschen im alten Vaterlande wohl auch nicht besser. Man wünscht sich „Frohe Feiertage", ein Gesegnete« neue« *1 “^“^
ein „Prost Nevjahr!" unb damit fertig unb scheert sich m Urbrigen keinen Pfifferling darum, ob die Feiertage euch wirklich „froh" und das neue Jahr «u» wirklich ein gesegnetes" gewesen sind; ganz wie in der Union.
Im Uebrifen unterscheidet sich die große Rcpubnk d s Westens in manchen Punkten ganz erheblich von den O'ttm und Gebräuchen, wie sie zu Neujahr im deutschen Vater lau
E»^ wird z. B. in der Ntvjahrlnocht vcn 12 Ubr bis 1 Uhr und herüber hinaus aus allen möglichen und unmöglichen Feuerwaffen geschossen mb z»»r sas scharfen Patronen. Nickt, daß scharfe Schüsse zur L e 8 hörten, o nein! - aber es Mßt sich quemer; man hat nicht nöthig, erst das Pulver u. - j zu schütten, dann den Pfropfen darauf Wa* das Kupferhütchen aufzusetzen und den -aus durch h s _
Ueberlaben in Stücke zu schmettern, vielleicht auch die Hand baSti zu verlieren; man schiebt die Patrone in den Laut —
da die „richtige" Ladung schon drin — hält diesen in bie
Höhe — oft auch nicht — und knallt darauf los! Wenn dann am Nerjahrstage die Zeitungen oft spaltenlange „Verlustlisten" bringen, nun, so geschah eben Alles „by accident*, und wer kann für den „Zufall" und nock dazu in stockfinsterer Nacht? Das sogenannte „anvil shooting* macht sich üb übrigens grandios. Man wmwt dazu einen gewöhnlichen Ambiß, schüttet etwa einen gehäuften Eßlöffel — auch wohl wett mehr — loses Pulver in ein Häuschen darauf, legt einen zweiten Amboß darüber und zündet das Pulver mit einer, an einem daneben unterhaltenen Feuer an einem Ende glühend gemachtkn, laneen eisernen Stange an. Mit fmcht- bar.m Knall erfolgt die Explosion, der obere Amboß wird abg:worfen und der Apparat ist „zum Laden" fertig. Die Detonation ist so stark und gewaltig, daß man meint, ein schweres Geschütz wäre abgefenert worden, und zittert der
Sylvestergottesdienste finden namentlich in den deutschen Kirchen statt, haben auch s-hr zahlreich bereits in den anglö-
amerikanischen Kirchen Eingang gefunden.
Obwohl der „Newyear’s Dayz/ ein sog. legal holiday d. h. ein „gesetzlicher Feiertag" iß, sind doch die allermeisten Geschäfte, Banken, Sweater rc. von wdrgens bis abends, w-e am Wochentage geöffnet, es sei denn, daß der Jahrestag gerade auf einen Sonntag fällt, alsdann sind die Städte und Gassen wie aus;estorben unb alle Läden geschlossen; in den Orten mit puritanischer Mehrheit sogar die Apotheken. Gott-sdienste am NeujahrStage, wenn derselbe auf einen Wochentag fällt, findm in den amerikanischen (d. b. anglo- amerikanischen) Kirchen nicht statt unb nur die seutsch-ameri- kanischen — übrigens auch lange nichts alle^— haben die Gewohnheit aus dem alten Vaterlande mit Herüberg^nommen. Am Abend des Neujahrstages findet in den deutsch ameri- kanisLen Kirchen eine sogenannte Nachfeier des Weihvachts- festes in der Sonntagssch«le statt, wobei der „Christmastree7 seiner letzten Süßigkeiten beraubt, seims Schmuckes entledigt und aus dem Gotteshause herausgeschrfft wird.
In den besseren amerikanischen Häusern wird ein offizieller Nenjahrempfang obgehalten, den die Nlady of the house" mit ihren Töchtern arrangirt. Zu diesem Empfang werden Tags zuvor alle erforderlichen Vorbereitungen, als ;ba sind: Kocher, Backen, Ausschmückung des „parlor" rc. ! getroffen. Vormittags von 11 Uhr ab erscheinen die ladies in ihren geichmockvollev, theilweise ein kleines Taschengeld repräsertirenden ^gowns" und empfangen die zur Gratulation
Bodcn dermaßen, daß die Fcnsterfcheiben klirren. Auf jeden dieser Kralle folgt ein „Newyear’s cheer*', daß Einem die Ohren w h thun. Wer daher von sich sagen kann, er hätte in der Nr^jahrSnacht fest geschlafen, der — muß von den Todten auferstauden sein.
J-« das Knallen der Schüsse mischt sich jedtch auch ein feierlichkr Ton, das Läuten der Kirckknglcckcn, und der Kon-: traft zwischen dem Lärm weltlicher Aus^eloffenheit und d-m? ernsten Ruf des ehernen Mundes hoch vom Sturme wirft ■ auf ein sensibles Gemüth fast überwältigend. Dieses Glocken- r ... „o------ ... „ .
läuten ist von den deutschen Kirchengemeinden zuerst eir- in vollem WichS d. h. im GesellschastSanzug und tadelloser geführt und von den anglovirerikonischen allmählig auf- Toilette erf^einmb young gentlemen in der den ^meri- genommen worden, wird von den letzteren stellenwe se anch kanerinnen fast durchweg eigenen überaus reizvollen und er- poch heute unterlassen. Auch das Scheßen, obwohl wieder wärmenden Herzlichkeit und Ungezwungenheit. Da h'rrscht rein amerikanische Sitte, wird am meisten in den Heineren ■ seine kalte Höflichkeit und geschraubte Stetsheit der Etikette Städten und Flecken — da aber gründlich — betrieben, wie in Deutchland. Man sitzt nicht minutenlang still und
rscheinend young gentlemen in der den Imeri-
Die heutige Nummer umfaßt außer dewUnterhaltLvßsblatt 12 Seiten.