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für Stadt- und Landkreis Hanau 10 ^ die ^gespaltene Garmondzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 ^.
Im Reklamentheil die Zeile 20 ^, für Auswärts 30 ^.
Nr. 285
Mittwoch den 7. Dezember
1898
Amtliches.
^atidUrei» K«Vt«L».
WekamtUachllllgeu des Königlichen Landrathsamtes.
In Hainchen, Kreis Büdingen, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und Gehöstssperre angeordnet worden.
Hanau am 7. Dezember 1898.
Der Königliche Landrath.
v. Schenck.
Für Seckbach, Landkreis Frankfurt a/M., ist infolge der Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche die Orts- und Gemarkungssperre angeordnet worden.
Hanau am 5. Dezember 1898.
Der Königliche Landrath.
V. 13184 v. Schenck.
Holzkäufer verpflichtet sind, ein nach dem Einschläge sich ergebendes Mehr bis zu 30% der vorautgefüyrlen Festmeter- summen zum offernten Preise zu übernehmen, ebenso wie ste bei einem Minderanfall bis zu 30% auf volle Lieferung obiger Festmetersummen verzichten.
Die Otffnung der eingegangenen Angebote erfolgt am 21. Dezember d. Js., morgens 11 Uhr, im Geschäftszimmer des Unterzeichneten, und wird bezüglich des Looses Nr. I sofort wegen Zuschlagsertheilung entschieden, während über die Loose II bis XII die betreffenden Gemeindevorstände entscheiden; welche event!, bei Nichtsnwesenheit im Termin bis spätestens den 28. Dezember d. Js. wegen des Zuschlages schriftliche Mittheilung machen werden.
ForsthauS Neuhof b/Hanau a/M. den 5. Dezember 1898. Der Königliche Forstmeister.
Mühlhausen. 18076
Dicilstmchrtchteil aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Kistchen Makronennudeln mit der Bezeichnung 4477 Hanau West, auf der Straße Hanau— Langendiebach; dasselbe kann bei Heinrich Ruth zu Langen- diebach in Empfang genommen werden.
Verloren: Ein Zehnmarkstück; dem Wiederbringer eine Belohnung.
Hanau am 7. Dezember 1898.
Regierungsbezirk Caffel.
Mittwoch den 21. Dezember 1898 sollen aus der Königlichen Oberförsterei Hanau vom Einschläge des Wirtschaftsjahres 1898/99 vor der Fällung im Submisstonswege verkauft werden:
Loos I (Schutzbezirk Lamboywald): 130 fm Kiefern-Grubenholz. LooS II (Schutzbezirk Langenselbold):
1) 320 fm Eichen-Schwellenholz,
2) 20 fm Kiefern-Schwellenholz. LooS III (Schutzbezirk Langenselbold):
1) 430 fm Eichen-Grubenholz,
2) 35 fm Kiefern-Grubenholz. Loos IV (Schutzbezirk Langendiebach):
1) 30 fm Eichen Grubenholz,
2) 140 fm Kiefern-Grubenholz.
Loos V (Schutzbezirk Bruchköbel II): 70 fm Eichen-Grubenholz.
Loos VI (Schutzbezirk Mittelbuchen):
1) 150 fm Eichen-Grubenholz,
2) 40 fm Kiefern-Grubenholz. LooS VII (Schutzbezirk Kesselstadt):
35 fm Eichen-Grubenholz.
Loos VIII (Schutzbezirk Bergen-Enkheim):
30 fm Eichen-Grubenholz.
Loos IX (Schutzbezirk Rüdigheim):
1) 50 fm Kiefern-Schwellenholz,
2) 20 fm Eichen-Grubenholz,
3) 150 fm Kiefern Grubenholz.
Loos X (Schutzbezirk Marköbel):
40 fm Eichen-Grubenholz.
Loos XI (Schutzbezirk Ostheim):
100 fm E'chen-Grubenholz.
LooS XII (Schutzbezirk Erbstadt):
25 fm Eichen-Grubenholz. e
Kaufliebhaber wollen ihre Gebote für jedes Laos auf besonderem Blatte pro fm der einzelnen Sortimente abgeben und verschlossen mit der Aufschrift „Angebote auf Holzsubmissionstermin vom 21. Dezember 1898" bem Unter* zeichneten portofrei einreichen. Mit der Abgabe eines Gebotes ist zugleich die Erklärung zu verbinden, daß die Verkaufsbedingungen bekannt find und als bindend anerkannt werden. Von den Grubenhölzern (Stangen, Stämmchen und Zopfenden von 27 em unterer und 7 cm (ausnahmsweise auch 5 cm) Zopfstarke) sind bis 150/0 der ausgebotenen Holzmenge in Raummaaßen bei 1,1 bis 2,5 m Stempellänge, bei den Kiefern auch trockneS, aber noch festes, blaues oder verkientes Holz anzunehmen. Das Schwellenholz wird in durch 2,7 theilbaren Längen bis zu 27 cm (ausnahmsweise auch bis zu 25 6w) Zopfstarke aufgearbeitet. Sämmtliches Holz wird mit der Rinde gemessen. Im Nebrigen wird auf die Verkaufsbedingungen verwiesen, von denen Exemplare hier bezogen werden können. Aus den 8 4 derselben wird noch besonder« Hingewiesen, wonach die Die Hentige N'
Die Thronrede.
Am Dienstag, dem 6. Dezember, ist der Reichstag im Weißen Saale des Königlichen Schlosses von Seiner Majestät dem Kaiser mit einer Thronrede eröffnet worden. Es sei uns gestattet, auS dem reichen und bedeutsamen Inhalte derselben das Folgende herauszuheben.
Die Thronrede weist eingangs auf die wichtigen und zahlreichen gesetzgeberischen Aufgaben hin, welche der Thätigkeit des neuen Reichstages harren. Es folgt dann eine An- kündidung und theilweise Charakteristik der einzelnen in Aussicht stehenden Vorlogen. So werden angekündigt eine Novelle zum Jnvaliditöts- und AlterS-Versicherungs Gesetze, eine Novelle zur Gewerbe-Ordnung, ein Gesetzentwurf zum Schutze Arbeitswilliger, ein Fleischbefchau-Gesetz, Reform-Vorschläge auf dem Gebiete des Reichebank-, Post- und Fernsprech- Wesen^ wie des patentamtlichen Verfahrens, endlich zwei Gesetzes-Vorlagen, welche den Zweck verfolgen, wesentliche Lücken unseres Heereswesens zu beseitigen. Mit Ausführlichkeit und besonderem Nachdrucke verwett die Thronrede bei dem Gesetzentwürfe zum Schutze Arbeitswilliger und den Militär-Vorlagen, die sonach, der allgemeinen Erwartung ent sprechen^, als die bedeutsamen gesetzgeberischen Aufgaben der nächsten Zukunft gekennzeichnet werden.
Hinsichtlich des erstgenannten Gesetzentwurfs wird zunächst der gemeinschädliche Umfangs den der TerrorismuS zur Einschüchterung Arbeitswilliger angenommen habe, festgestellt und es sodann als unabweisbare Pflicht der Staatsgewalt erklärt, die persönliche Freiheit und Selbstbestimmung aus dem Gebiete der Arbeit nachdrücklichst zu schützen. „Das den Arbeitern gewährleistete KoalitionS-Recht, welches unangetastet bleiben soll, darf nicht dazu gemißbraucht werden, das höhere Recht: zu arbeiten und von der Arbeit zu leben, durch Einschüchterung oder Drohung zu vergewaltigen." Am Ende des betreffenden Abschnittes aber wird die zuversichtliche Erwartung ausgesprochen, daß der Reichstag dem angekünd gten Gesetzentwürfe zum Schutze des gewerblichen Arbeits Verhältnisses seine Zustimmung nicht versagen werde.
In kurzer Begründung der Militär-Vorlagen heißt es, mit dem Anwachsen der Armee habe die Schaffung der Kommando Stellen nicht überall gleichen Schritt gehalten, und es bedürfe deshalb an einigen Stellen einer anderweitigen, die Einwirkung der Führer mehr gewährleistenden Gliederung der vorhandenen Verbünde. Auch sei bei einzelnen Waffengattungen, um den im Ernstfälle zu stellenden Anforderungen uns den Fortschritten der Technik gerecht werden zu können, eine Vervollständigung der Organisation nicht länger aufschiebbar. Dabei wird aber zugleich betont, daß der finanziellen Leistungsfähigkeit des Reiches durch allmähliche Durchführung der noth wendigen Aenderungen Rechnung getragen werden solle.
Einen breiten Raum nimmt in der Thronrede sodann auch die Betrachtung der auswärtigen Angelegenheiten ein. Die Beziehungen Deutschlands zu allen answärti. en Mächten werden al« unverändert freundliche geschildert. Mit fteudiger Anerkennung wird der hochherzigen Anregung deS Zaren zu einer intern« tionalen Konferenz gedacht, welche dem Frieden und der bestehenden Ordnung der Dinge zu dienen bestimmt ist, und anderseits mit tiefem Schmerze und Abscheu des fluchwürdigen Verbrechens, welchem die edle Kaiserin Elisabeth von Oesterreich zum Opfer gefallen ist. Die Thronrede schließt mit einem Rückblicke auf die Palästina-Fahrt und gibt hierbei dem Wunsche Ausdruck, daß diese Fahrt dem deutschen Namen und dem deutschen nationalen Interessen zu bleibendem Vortheil und Segen gereichen möge.
umfaßt außer dem
Die auswärtige Politik in der Thronrede.
Ausgiebiger als m manchen früheren Thronreoen ist in der Thronrede zur Eröffnung des deutschen Reichstages am 6. Dezember die auswärtig- Politik behandelt. Das Leitmotiv, das die Allerhöchsten Eröffnungen durchklingt, ist die Befestigung des Weltfriedens als vornehmstes Ziel der kaiserlichen Politik. Um dieses Zieles willen wird für die von dem Kaiser von Rußland angeregte internationale Konferenz, „welche dem Frieden und der bestehenden Ordnung der Dinge zu dienen bestimmt ist" (sog Abrüstun^s-Konferenz), eine sorgfältige P-üfung aller Vorschläge durch die deutschen Dele- girtm in Aussicht gestellt. Die Thronrede vermeidet es, das Wort Abrüstung zu gebrauchen. In Wirklichkeit soll ja auch nach dem Vorschläge des Zarrn nur erwogen werden, wie den fortschreitenden Rüstungen durch internationale Verständigung gesteuert werden könne. Unter der bestehenden Ordnung der Dinge ist offenbar der gegenwärtige territoriale Besitzstand zu verstehen. Wollte sich die Konferenz auf die Erörterung politischer Streitfragen und Aspirationen einzelner Staaten, wie Frankreichs in Bemg auf Elsaß Lothringen, eiulaffen, so würde sie leicht eine Gefahr für den Frieden werden unb für den ideal, n Zweck ihres Urhebers erst recht nichts ausrichten. Unser Kaiser nennt bei dieser Gelegenheit den Zaren seinen „theuern Fremd"; das wird wohl auch den deutschen Politikern zur Beruhigung diemn, die bei der Nachricht von der Schlichtung deutsch-englischer Kolonialfragen ganz mit Unrecht eine Trübung der deutsch-russischen Beziehungen befürchtet hatten.
Die Thronrede erwähnt dann die bereits in Rom tagende Konferenz für die Maßregeln gegen die anarchistische Propaganda, ferner die Neutralität, die das deutsche Reich im ! panisch-amerikanischen Kriege gewissenhaft und loyal nach beiden Seilen beobachtet hat, ferner die gedeihliche Entwicklung der deutschen Kolonien, mit Einschluß des erst im vorigen Jahre erworbenen Hafengebiets vonKiautschou und geht dann auf die Haltung der deutschen Politik im fernen und im nahen Orient über.
Dort will sich das deutsche Reich, „unter gewissenhafter Achtung der wohlerworbenen Richte dritter Mächte", den ihm gebührenden Antheil an der wirthschaftlichen Erschließung Chinas sichern, hier - im nahm Orimt — sind es ebenfalls nur friedliche Ziele, die die deutsche Politik verfolgt, was nicht bester vor aller Welt bewiesen werden konnte, als durch den ganzen Verlauf der Kaiserreise nach Kovstantinopel und Palästina. Unser Kaiser spricht es in der Thronrede selbst aus, welche hohen christlich.« Gedanken ihn beim Besuche der heiligen Stätten bewegten und welche Gerugthung es ihm bereitete, daß er neben der Einweihung einer evangelischen Kirche in Jerusalem auch den deutschen Katholiken durch den Erwerb einer durch weihevolle Erinnerungen ausgezeichneten Stätte einen lang gehegten Wunsch erfüllen konnte. Die am Schluste ausgesprochene Zuversicht, daß der Aufenthalt Seiner Majestät im Orient den nationalen Interessen zum bleibenden Segen gereichen werde, wird überall in Deutschland getheilt.
So erscheint die auswärtige Lage des Reiches durchweg im günstigen Lichte. Kein Scharten fällt auf die freundlichen Beziehungen, die es zu allen Mächten unterhält. Daß der Dreibuaö nicht besonders erwähnt ist, hat keine Bedeutung; schon in frühern Thronreden wurde das Bündniß als bekannter und feststehender Faktor der europäischen Friedens- Politik vorausgesetzt. Den Kaiser Franz Josef nennt unser Kaiser seinen treuen Bundesgenoste«; das genügt, und zwar genügt es auch gegenüber der neulichen Rede des österreichischr« Minister-Präsidenten Grafen Thun, und andern trüben Er- scheinuugen der innern Politik des Donau-Reiche«.
Die Militärvorlage.
Berlin, 6. Dezbr. Der vom Reichstag zugegangene Gesetzentwurf betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutschen HeereS bestimmt im Artikel 1, daß die Bestimmu»gen des jetzigen Gesetzes über die Friedenspräsenz bis zum 30. September 1899 in Kraft bleiben. Dann lautet § 2;
„Dom 1. Oktober 1899 ab wird die Friedenspräsenz- stärke deS deutschen HeereS als Jahresdurchschnitts stärke allmählich derart erhöht, daß sie im Laufe des Rechnungsjahres 1902 die Zahl von 502,506 Gemeinen, Gefreiten und Obergefreiten erreicht und in dieser Höhe bis zum 31. März 1904 bestehen bleibt. An der FriedeuSpräsenzstärke sind die BundeSstaaten mit eigener Militärverwaltung nach Maßgabe der Bevölkerungsziffer betheiligt. Die Einjährig-Freiwilligen kommen auf die Friedenspräsenzstärke nicht in Anrechnung. In offenen Unteroffizierstellen dürfen Gemeine nicht verpflegt werden."
latt 14 Seiten.