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Amtliches Organ für Htsöt- unö Lanölirsis Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage
Einrückungs- gebühr
für Stadt- und Land» kreis Hanau 10 ^ die ^gespaltene Garmondzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 ^
Im Reklamentheil die Zeile 20 ^, für
Auswärts 30 ^.
Rr. 283
Montag den 5. Dezember
1898
Amtliches S1«ötKvsis ^anau.
Bt8«Wt«achrmzeA des Oberbürgermeisteramtes Polizei-Verordnung.
Auf Grund des § 5 und § 6 pos. c der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizeiverwaltung in den neuerworbenen Landestheilen werden nach Berathung mit dem Stadtvorstand für die Abhaltung deS Weihnachtsmarktes dahier nachstehende Bestimmungen getroffen:
Art. 1. Der Weihnachtsmarkt findet in den Tagen des 19. bis einschließlich 24. Dezcmbrr auf dem Neustädter Marktplatze statt.
Mit dem Aufschlagen der Verkaufsbuden darf TagS vorher angefangen, noch am Abend des 24. Dezember müssen dieselben aber wieder entfernt werden.
Art. 2. Das Feilhalten auf dem Weihnachtsmarkt ist observanz gemäß nur hiesigen Einwohnern gestattet und beschränkt auf sog. WeihnachtSartikel, Kinderspielwaaren, Christbaume, Christgärten, Lebküchler- und Konditorwaaren.
Art. 3. Im Uebrigen ist jeder Feilhaltende den markt- polizeilichen Anordnungen unterworfen und werden Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung mit Geldbuße biS zu 9 Mk. eventl. mit Haft geahndet.
Hanau am 3. Dezember 1881.
Der Königliche Landrath Schrötter.
Vorstehende Polizei-Verordnung wird hierdurch wiederholt veröffentlicht.
Hanau am 1. Dezember 1898.
Städtische Polizeioerwaltung.
Der Oberbürgermeister
17991 Dr. Gebeschus.
MtWs ElkktriMtsmrk.
Lieferung und Austausch der Glühlampen.
Es wird hiermit nochmals darauf hingewiesen, daß nach Beschluß der städtischen Behörden die elekttrischen Glühlampen ausschließlich vom städtischen Ekktrizitätswerke geliefert werden.
Für dieselben wird pro Lampe eine vierteljährliche Gebühr von 15 Pfg. erhoben, wogegen ale Glühlampen, welche ausgebrannt find oder im Lichteffekt sichtlich nachge- lasien haben, ohne weitere Vergütung gegen neue umgetauscht werden.
Fr«Metsn
Stadttheater in Aanau.
Hanau, st. Dezbr.
Die Spielabende der vergangenen Woche brachten noch am Mittwoch „Renaissance" und am Freitag „Hans Huckebein', beide erfolgreiche Neuheiten der letzten Jahre, deren Wiedereinsügung in den Spielplan einer sympathischen Aufnahme gewiß sein konnte. In Hars Huckebein' vermißten wir diesmal das flotte Zusammenspiel, das die Aufführung in voriger Saison auSzeichnete. Neu war Herr Sternberg als „Doris Menski'. Der junge spmpathische Künstler spielte die Rolle liebenswürdiger als der frühere Vertreter, in der Charak- terisirung des „Russen" war er vortrefflich. Eine wohl nicht gewünschte Mitwirkung hatte die Darstellung in einem Kanarienvogel erhalten, der nur zur Ausschmückung des Zimmers dienen sollte, seiner Zufriedenheit mit der lustigen Handlung des Stuckes aber recht lauten Abdruck verlieh und mit seinem hübschen Gezwitscher selbst die Stimme des Souffleurs übertönte, was gewiß etwas heißen will -Die gestrige Sonntagsvorstellung brächte m dem vleraktigen Volksstück „Hans im Glück- von Grube u. Koppel-Ellfeld eine Novität, die eine recht beifällige Ausnahme fand. Ob die grobkörnige Handlung mit der fast gewaltsam herbeigeführten Katastrophe die Bezeichnung als „Volksstück" verdient, ist eine Frage, die wir nicht 'm Sinne der Autoren beantworten können, an ein echtes ^Estuck müssen andere edlere Anforderungen gestellt werden. Die Handlung des Stückes ist leicht erzählt. „Hans Gstadler hat den Namen „Hans im Glück- erhalten, weil ihm alles was er angreift glückt. Als er erfahren muß, daß das „Midei, das er bis dahin für sein Schwester gehalten und als solche geliebt, gar nicht seine Schwmer ist, da ist er sofort bereit, sie zu seinem Weibe zu machen. Aber der Hans hat diesmal die Rechnung ohne den Wirth gemacht, denn das Midei liebt einen anderen Burschen, den „Sepp. Hans und Sepp haben nun eine gefährliche Stelle in einer Klamm auszubessern und da der Hans hier erfährt, daß der Sepp sein begünstiget Nebenbuhler um Mideis Liebe ist, so wünscht er, daß dieser zu «runde gehen möchte. Der Zufall ist denn auch so gefällig, dies yerbei- zuführen, denn unter Donner und Blitz stürzt der Sepp m die Klomm hinunter. Nun regt sich in Hans das bessere Gefühl und
Die erstmalige Abgabe der Glühlampen, sowohl für alle Neuanlagen, als auch für nachträglich vorgenommene Erweiterungen, erfolgt nur von Seiten des städtischen Elektrizi- lätsweikes und zwar im Verwaltungsgebäude des städtischen Gaswerkes Leipzigerstraße Nr. 15, während die Ersatz- lampen jedoch nur gegen Rückgabe der unbrauchbar gewordenen Lampen von nachfolgenden Stellen ausgegeben werden.
1. W. Roediger, Schnurgasse 14,
2. Wild. Sucht, Altgasse 4/6,
3. K. E. O h l, Sterngasse 26/28,
4. H. L. Trapper, Philipp-Ludwigs-Anlage 11,
5. F. Diebelius, Bangerlstraße 4.
Bezüglich matter, bunter, oder sonst abweichender Lampen sind eventl. Anträge an die Direktion zu richten, und wird diesen Wünschen g-gen Nachzahlung der entsprechenden Preis- diffeienzen Rechnung getragen werden.
Hanau den 3. Dezember 1898.
Der Magistrat.
17990 Dr. Gebeschus.
Bekanntmachung.
Alle Diejenigen, welche seit dem 1. April 1896 durch schriftliche Verträge oder Briefwechsel inländische unbewegliche Sachen verpachtet, afterverpachtet, vermiethet, aftervermiethet oder zur antichretischen Nutzung überlasten, oder dadurch vereinbart baben, daß das Pacht-, Mieihs- u. s. w. Verhältniß unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. bei nicht erfolgtet Kündigung, als verlängert gelten solle, sind, wenn der Pacht- oder Mielhszins bezw. die Nutzung nach der Dauer eines Jahres berechnet, mehr als 300 M. beträgt, ohne Rücksicht auf die Dauer des Vertragsverhältnistes nach $ 48 a des Tarifs zu dem Stempelsteuergesetz vom 31. Juli 1895 — Gesetzsammlung 1895, Seite 413 — verpflichtet, behufs Verwendung des gesetzlichen Stempels bis zum Ablauf des Monats Januar 1899 demjenigen Königlichen Haupt-Steueramte oder Stmeramte, in dessen Geschäftsbenrk die betreffenden Pacht-, Mieths rc. Gegenstände sich b-finden, oder einem benachbarten Stempelvertheiler Verzeichnisse der von ihnen abgeschlossenen Pacht-, Afterpacht-, Muths-, Aftermieths- und antichretischen Verträge einzureichen. Formulare zu diesen Verzeichnisten können von allen Steuerstellen und Stempel- vertheilern unentgeltlich bezogen werden.
Die Verzeichnisse, welche am Schluß mit der vorgeschriebenen Richtigkeitsvirsicherung zu versehen sind, können auch durch Beauftragte oder Vertreter aufgestellt werden; doch bleiben : die eigentlich Verpflichteten für die gesetzlichen Stempelabgaben sowie für d-e verwirkten Strafen persönlich verhaftet.
auf die Hilferufe feines Freundes, die schauerlich aus der Klamm herouftönen, rettet er denselben mit eigener Lebensgefahr und führt ihn in Mideis Arme und das Stück findet sein rührsames Ende. Man könnte wohl nachweisen, daß die Verfasser durch ihre theatralische Wirksamkeit ihre Kenntnisse an den Stücken Anderer bereichert haben, was nicht ganz ohne Einfluß auf dieses Opus geblieben ist, aber so boshaft wollen wir nicht sein Jedenfalls ist es äußerst geschickt zu- sammengestrllt und das Publikum unterhielt sich dabei. Mußte doch der Vorhang nach Schluß des dritten Aktes sechsmal in die Höhe gehen, bis der stürmische Beifall ouSgetobt hatte. Den Darstellern haben die Autoren gute und dankbare Aufgaben geschaffen und sehen wir von dem leidigen Dialekt ab, so war die Aufführung hier eine in jeder Hinsicht befriedigenbe, ein Verdienst des Herrn Hille, der als Regisseur verantwortlich zeichnete. Auch die dekorativen und szenischen Effekte wurden gut herausgebracht. Zwei prächtige kernige Gestalten stellten die Herren Steingötter als „Hans' und Sternberg als „Sepp' auf die Bühne. Manche junge Dame mochte das Midei um die beiden frischen Liebhaber beneidet haben. Der Beifall, der den Herren für ihre gute Leistung nach dem dritten Akte gezollt würd«, war redlich verdient. Auch Frl. Köller ward wieder einmal Gelegenheit, ihr Gestaltuugstaleut auf das Beste zu verwerthen, sie stattete das .Midei' voll natürlicher Frische und gesundem Empfinden auS; auch die leidenschaftlichen Momente waren von guter Wirkung: Dos junge Ehepaar „Schmidt" fand gute Verkörperung durch Herrn Stieler und FrI Krause und aus der Reihe der übrigen Darsteller seien noch besonders Herr Hille als „Lehrer" und Frau Millar als „Veronika" hervorgehoben.
Au- Kunst und Leben.
Deutsches Bier in England. Der SiegeSzug deutscher Arbeiter droht bereits die Engländer in ihren ureigensten Geschmacksprinzipien zu überwinden. Durch die Reihen der richtigen englischen Biertrinker tönt ein Klage- und SchreckenSruf: „Deutsche Biere in England I" Diese kühne Bedrohung deS Porter und Ale in ihrer bisher alleinseligmachende Stellung kommt nicht etwa blos daher, weil etliche Tausend heidnische Deutsche importirtes bayerisches und böhmisches Bier trinken. Das Uebel sitzt bereits viel tiefer.
Die Stempelpflicht wird dadurch erfüllt, drß die Ver pflichteten oder deren Beauftragte unter Zahlung des Stempelbetrages die ausgefüllten und mit der Richtigkeits-Verficherung versehenen Verzeichnisse den zuständigen Steuerstellen einreichen oder mit eingeschriebenem Brief durch die Post einsenden oder die in den Verzeichnisten zu machenden Angaben vor der zuständigen Steuerbehörde zu Protokoll erklären.
Den gesetzlichen Stempel, welcher für jedes Jahr nach der Dauer des Vertragsverhältnistes in demselben zu berechnen ist und ^le vom Hundert des Pacht-, Miethzinses, der antichretischen Nutzung beträgt, können die Steuerpflichtigen für mehrere Jahre im Voraus entrichten.
Die zur Führung der Verzeichniste Verpflichteten haben dieselben nach der Abstempelung 5 Jahre lang aufzubewahren. Doch können sie deren amtliche Aufbewahrung bei den Steuerstellen beantragen und wird ihnen in diesem Fall auf Verlangen Empfangsbescheinigung ertheilt.
Zuwiderhandlungen werden nach den §§ 17 und 18 des Stempelsteaergesetzes vom 31. Juli 1895 geahndet.
Hanau den 3. Dezember 1898.
Königliches Haupt-Steueramt. 17939
Fischerei-Verpachtung.
Oberförsterei Wolfgang.
Zur anderweiten Verpachtung der Fischerei in dem Main und zwar von dem Hanauer Zollhause bis an das Ende des Philippsruher Schloßgartens, sowie im Mainkanal vom Hauptzollamtsgebäude bis zum Ausfluß in den Main auf 6 Jahre vom 1. Januar k. J. ab habe ich auf Freitag den 9. d. M, vormittags 11 Nhr, Termin in dem Gasthause zu den 3 Rindern in Hanau anberaumt, wozu Pachtlufiige eingeladen werden.
Wolfgang, 1. Dezember 1898.
Der Königl. Forstmeister.
Fenn er. 17952
Dienstsachrichten aus dem Kreise.
Verloren: Auf dem Wege vom Nordbahnhof bis zur Leihbank ein schwarzes Notizbuch mit 3000 Mk. in 100s Markscheinen; dem Wiederbringer eine gute Belohnung.
Hanau am 5. Dezember 1898.
Von der indischen Grenze
kommen von neuem Nachrichten, die zeigen, wie sehr die Engländer dort auf der Hut fein müssen. Im vorigen Jahre war eS nur mit äußerster Mühe unter großen Opfern und Kosten gelungen, den Aufstand der Asridis und Orakzais
Die Bierbrauer Großbritanniens und ZrlandS kommen vem verderbten Geschmacke der jungen Generation entgegen und fangen an, braune Biere nach bayerischer Art und Helle Biere nach böhmischem Rezept selbst zu brauen und an die Schankwirthe abzugeben. So mag's den Göttern in Walhall zu Muthe gewesen sein, als ihnen die ermüdeten Walküren gewässerten Meth brachten, wie jetzt John Bull bei der Verdünnung des alten Haustrunkes. Im „Daily Telegraph^ klagt ein in solcher Noth befragter Bierweiser: „Das »sitzt nichts. Die neue Wiffenschaft und die moderne Technik verderben das Bier mit unfehlbarer Sicherheit. Ein Bierbrauer muß heutzutage mehr Chemiker fein als alles Andere. Bei den neuen Methoden deS Brauens bestehen 50 Prozent des Materials aus Zucker, Reis, Mais und anderem Teufels- werk. Das mag sehr gut sein — für den Bierbrauer, aber die Biere sind auch darnach. Es ist ja aller Ehren werth, daß die deutschen Brauer ihr leichtes Zeug so Herrichten können, daß es, ohne noch schlechter zu werden, den überseeischen Transport aushält, und in warmem, trockenem Klima ist ja solches leichte Bier recht gut. Unser englischer Arbeiter braucht das schwere, alkoholhalterige Porter. Nähme man das Bier nur als Getränk, dann wäre ja das leichtere Bier in jeder Hinsicht besser. Aber unser Bier ist auch Nahrungsmittel und enthält 15 pCt. Nährstoffe in denkbar leichtest verdaulichem Zustande. Das bayrische Bier mag noch leichter verdaulich sein, aber es nährt lange nicht so wie unser Porter. Was helfen die Klagen? Das demsche Bier ist billiger, es schmeckt den Leuten und gibt den Bierbrauern die Möglichkeit, das zu thun, was kein Schankmirth wagen darf — Waffer ins Bier zu f^ütten.* — So die Klage deS Londoner Bierweisen. Wir laden ihn ein, nach Hanau oder München zu kommen; er wirb sich bald überzeugen, daß das deutsche Bier nicht gerade von schlechten Eltern ist.