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Amtliches Organ für StaSi- unö LanSKrels Hanau
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage
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für Stadt- und Land» kreis Hanau 10 ^ dir ^gespaltene Garmond- zeile oder deren Raum, für Auswärts 15 ^.
Im Reklamentheil die Zeile 20 ^, für
Auswärts 30 ^.
Nr. 282
Samstag den 3. Dezember
1898
Hierzu
,Amtliche Beilage" Nr. 8«.
Amtliches.
^an^Ureißi ^mtaxu Äekauutmachvuge« des Königlichen Landrathsamtcs.
In 3 Gehöften in Mittelbleche« ist die Ma«l und Klauenseuche amtlich festgestellt und infolgedessen die Gehöfts- und die Orts- und Gemarkungssperre für Mittelbuchen angeordnet worden. Das Durchtreiben von Wiederkäuern und Schweinen ist verboten und die Ausführung von Thieren dieser Arten aus dem Seuchenort und dessen Gemarkung nur auf Grund eines Zeugnisses eines appro- birten Thierarztes und nur zum Zwecke sofortiger Abschlachiung nach eingeholter polizeilicher Erlaubniß gestattet.
Die Herren Ortsvorstände wollen Vorstehendes sofort ortsüblich bekannt machen.
Hanau am 3. Dezember 1898.
Der Königliche Landrath.
v. Schenck.
In Somborn, Kreis Gelnhausen, ist die Maul- und Klauenseuche erloschen und die Sperre ausgehoben worden.
Hanau am 3. Dezember 1898.
Der Königliche Landrath.
V. 13072 v. Schenck.
DieustMchrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Spazierstock mit schwarzem Horn griff.
Eine Sturmlaterne. Eine Pferdedecke.
Zugelaufen: Ein brauner Wochtelspitz w. Geschl.
Verloren: Ein Pfandschein Nr. 2456.
Hanau am 3. Dezember 1898.
SleeHM^ers ^anau.
BrkMAtWkchMM des Oberbürgermeisteramtes.
Bekanntmachung.
Die Plätze für den am 17. Dezember d. Js. beginnenden
Weihnachtsmarkt werden am Donnerstag den 15. Dezember d. Js., nachmittags 2 Uhr, auf dem Marktplatz verloost. Die näheren Bedingungen werden vor der Verloosung bekannt gegeben.
Hanau den 2. Dezember 1898.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus. 17916
Bekanntmachung.
Mittwoch den 14. Dezember d. Js., nachmittags 3 Uhr, sollen im hiesigen Rathhanse, Zimmer Nr. 2, die dem Althanauer Hospital gehörigen Bruchwiesen, 10 ha 94 a 83 qm groß, in 23 Abtheilungen nochmals verpachtet werden, wozu Pachtliebhaber hiermit eingeladen werden.
Die Pachtbedingungen werden vor dem Termin verlesen, können aber auch vorher im Zimmer Nr. 10 des Neustädter Rathhauses ein gesehen werden.
Hanau den 29. November 1898.
Der Hospitalrath. Dr. Gebeschus. 17917
Städtische Sparkasse.
Zwecks Zinsenberechnung und Bücherabschluß wird die städtische Sparkasse
vom 20. Dezember bis einschl.
31. Dezember d. Js.
für den Verkehr mit dem Publikum geschlossen sein.
Hanau den 3. Dezember 1898.
Die Verwaltung der städt. Sparkasse.
Jung. Klaere. Eilber. 17816
Tagesschau.
Gehatts'Aafbesierangen. Der Gesetzentwurf für die Feststellung des ReichshaushaltsetatS 1899 hebt bezüglich der Gehälter-Aufbesserung hervor, daß nach dem im Großen und Ganzen bereits im Vorjahre erfolgten Abschluß der Auf-
Die heutige N-
befserungsbewegung immerhin noch einzelne Wünsche theils deS Reichstages, theils der einzelnen VerwaltungSzweige zu berücksichtigen bleiben. Den Resolutionen des Reichstages wegen Erhöhung des Endgehaltes der Landbriefträger von 900 auf 1000 M. vnd wegen Erhöhung des AnfangSfatzes in der Postschaffnerklaffe auch für die seit dem 1. April 1895 Angestellten von 800 auf 900 M. hat der Bundesrath für 1899 bereits zugestimmt. Gleichzeitig sind nun auch in allen Verwaltungen statt der Gehälter von 700—900 M., wie bei den Landbriefträgern, solche von 700—1000 M. und statt der mit 800 M. beginnenden Unterbeamtengehälter überall mit 900 M. beginnende Stufenfolgen vorgesehen. In einigen Fällen ergab sich auch das Bedürfniß, Unterbeamte, die bisher den im Gehalt bevorzugten Klassen nicht angehören, nachträglich in dieselben zu versetzen, da die für ihre Stellungen erforderliche Ausbildung und die Art ihrer Thätigkeit über die Verhältnisse einer mechanischen Dunstleistung erheblich hinausgehen. Bei der Post- und Telegraphenverwaltung wird durch Auswerfung widerruflicher Stellenzulagen bis zu 300 M. für eine solche Heraushebung von 5000 Stellen gesorgt. Etwaigen Einsprüchen gegen eine solche Gehaltsaufbesserung wird mit dem Bemerken entgegengetreten, daß es sich hier um eine Heraushebung von Klassen handelt, bezüglich deren nachträglich und teilweise erst neuerdings Ungleichheiten hervorgetreten sind. Zudem sei die Lebenshaltung seit 1890/91, der erstmaligen Unterbeamten Aufbesserung, gerade in den der Unterbeamtenklasse nahestehenden Bevölkerungsschichten durch das Steigen der Arbeitslöhne vielfach in die Höhe gegangen. Ferner wird bei einigen mittleren und höheren Beamten die Nothwendigkeit eines nachträglichen Ausgleichs theils durch die vermehrten Lebensbedürfnisse, theils mit Rücksicht auf das angemessene Verhältniß zu anderen Beamtenklassen oder durch inzwischen eingetretene Veränderungen der dienstlichen Stellung begründet.
Wegen Beleidigung des Graf-Regenten zur Lippe wurde von dcr Strafkammer des Landgerichts in Detmold der verantwortliche Redakteur der „Lippeschen Tageszeitung" Willy Bruder zu sechs Wochen Festungshaft verurtheilt. Gegen dieses Urtheil wird Revision eingelegt werden.
Aus Stadt- und Landkreis Hanau.
Nachdruck unserer Lokalartikel nur mit Quellenangabe „Han. ? «H gestattet.
* Bezirks Ausschuß. Der Provinzial-Ausschuß wählte Herrn Oberbürgermeister Dr. Gebeschus-Hanau zum stellvertretenden Mitglied des Bezirks-Ausschusses.
s Der Fall Rühl. Wie bereits erwähnt, wurde vergangenen Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag vor der Strafkammer des hiesigen Landgerichts gegen den Kaufmann Rühl (Inhaber der Firma Grünbaum u. Co.) hier wegen Betrugs in 39 Fällen verhandelt, über dessen Verlauf wir uns eines Berichtes absichtlich enthalten haben, bis uns daS ganze Material, das gegen den Angeklagten vorlag, zu Gebote stand. Zweifellos, und das ist in der Verhandlung auch zum Ausdruck gebracht worden, existiren — und das zum Schaden der soliden Geschäfte — in der Geschäftswelt viele solcher Firmen, deren Grundlagen auf schwindelhaftem Ge- bahnn und der ausgesprochenen Absicht auf Schädigung mr- trauensseliger Geschäftsleute und Lieferanten aufgebaut sind, aber in den wenigsten Fällen gelingt es, diese auch strafrechtlich zu fassen, da die 4 nothwendigen Requisite zur Kon- struirnng eines Betrugs, nämlich die Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvortteil zu verschaffen, Vermögensbeschädigung, Vorspiegelung falscher, oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Thatsachen, und die Irr thumSerregvng, den meisten solcher Schwindelfirmm richt immer nachzuweisen sind. Auch in diesem Falle hat es lange Zeit gedauert, bis diese „Firma" unter die Lupe genommen werden konnte, nachdem gegen den Inhaber zahllose Klagen, erfolglose Pfändungen, eine Reihe von Versäumnißurtheilen u. s. w. erlassen waren, bis endlich ein Rechtsanwalt aus eigener Juitiotive im Interesse der vielen Gläubiger, die zu dem verlorenen Gelde auch stets roch die G-richtskosten zu tragen hatten, Material sammelte, um diese» der Staatsanwaltschaft zu übermitteln. Die Anklage, die darob gegen Rühl erhoben ist, beschuldigt ihn, in den Jahren 1896 und 1897 durch 39 selbständige Handlungen eine Reihe von Firmen dadurch betrogen zu haben, daß er an deren Inhaber oder Angestellte Postkarten sandte, in denen er Zahlung versprach oder sich als zahlungsfähig hinstellte und dadurch zur Hergabe von Kredit veranlaßte; ferner die ordnungsgemäße Führung der Handelsbücher und Ziehen der Bilanz unterlassen zu ha immer umfaßt außer dem Unterhaltungsb
ben. Der Angeklagte übernahm im Jahre 1887 das Wäsche-- und Weißwaarengeschäft d<r Firma Grünbaum n. Co. in der Hammergasse auf eigene Rechnung, nachdem er 4 Jahre zuvor als Reisen er für die Firma thätig gewesen war. Er führte dieselbe unter lem alten Namen mit dem Zusatz „Ju- baber Theodor Rühl" weiter. Kurze Zeit, nachdem er das Geschäft übernommen, gerieth er in Konkurs, gelangte aber zu einer Vereinbarung mit den Gläubigern auf Zahlung von 30 Prozent und führte dasselbe nach dem V-rgleich noch ein Jahr in einem Laden im Waisenhaus weiter, worauf es dann eine Frankfurter Firma und von dieser deren Geschästssührrrin Übernshw. Nach der Aufgabe des Ladengeschäft-s un erhielt er in seiner Privatwohnung ein Waarenlager und reiste umher, nahm Beftrllurgen auf und lieferte dann seinen Kunden die Waare. Die Reihe der Fälle, die unter Anklage gestillt sind, bathen, wie oben erwähnt, aus den Jahren 1896 und 1897. Der erste Fall betrifft eine Firma Rosenberg in Berlin. Hierhin schrieb er, als er längst schon nicht wehr zahlungsfähig war, kein Waarenlager mehr unterhie.t, den OffenbarungSeid geleistet hatte, mehrmals erfolglos gepfändet war u. s. f., eine Postkarte des Inhalts: „Serben Sie uns sofort — folgte dann die Art der Bestellung — in der Erwartung, daß Sie uns gut bedienen, zeichnet Hochachtungsvoll Grünbaum n. Co. — Theodor Rühl". ES folgte bann die Sendung der Firma, zunächst nur eine Probesendung, dann folgten weitere Bestellungen seitens deS Rühl und a.s dann die Zahlung ausblieb, erfolgte zunächst Mahnung des Gläubigers, dann Drohungen, Klage, erfolglose Pfändung und das Ende vom Liede war, daß die Firma auch noch eine Portion Gerichtskosten obendrein zu tragen hatte. So ging es während der 2 Jahre mit 39 Firmen, deren Adressen er aus Fachblättern, wie „Konfektionär", „Manufakturist" u. s. w. entnahm und auf die bezeichnete Art in Verbindung mit ihnen trat. Aus allen Theilen Deutschlands waren im Gericht» - saal Firmen vertreten, so aus Berlin, Hannover, Braun- schweig, Leipzig, Bremen, ferner auS Thüringen, Württemberg, Bayern, Baden rc. Sehr viele von ihnen wurden, wenn sie vertrauensselig waren, durch mehrere bestellte und abze- schickte Sendungen um ansehnliche Beträge geprellt, manche bis zu 200 Mk. und darüber. Viele von ihnen wurden irritirt, daß sie bei hiesigen Geschäftsfreunde» sich nach der Firma Grünbaum u. Co. erkundigten und diese irrthüm- licherweise die Firma als gut bezeichneten. Erfolgte die Aus knnftSertheilung bei einem Auskunftsbureau, so fiel dieselbe ganz anders aus. Mahnungen, Klagen und Pfändungen hatt-n dann daS negative Ergebniß. Alle Betrogenen wurd-n dadurch tupirt, saß auf den Brstellkarten die Firma urt:rzeich- net war, was in der Handelswelt stets Veranlassung gibt, Mustersendungen oder kleinere Bestellungen ohne vorherige Auskunft zu überfenben. Wurde er dann gar zu arg bedrängt, dann leistete er kleine Abschlagszahlungen, die aber in den seltensten Fällen 3 oder 5 Mk. überlegen, in vielen Fällen war seine Korrespondenz mit den Gläubigern mit Wendungen begleitet, die derart waren, daß sie einsamen mußten, daß sie zum Schaden auch noch den Spott hatten. Während er auf der einen Seite den alten Gläubigern Karten schrieb, auf denen er sie vor Klagen oder Pfändungen warnte, da er vollständig mittellos sei, keine Möbel besitze und den Offeubarurgseid bereits geleistet habe, li-ß er auf der andern Seite zu gleich, r Zeit von neuen Firmen in kurzen Zwncheu- räumen folgende Aufträge ausführen mit der Bemerkung, Küsse erfolge sofort nach Empfang; bei manchen leistete er, und das erst nach längeren Drohungen und Unterhandlungen, Abschlagszahlungen von 3 und 5 Mk., andere ließ er flogen und Versäumnißnrtheile über sich ergehen. Auch auf den Mädchennamen seiner Frau und bei ihm wohnende Dienstmädchen bestellte er Waaren, die er in Empfang nahm und vr kaufte, aber ebenfalls keine Zahlung leistete. Im Garten belaufen sich die derart ersSwinoelten Werthe auf über 2100 Mk. Der Angeklagte ist seit Juli d. I. verhaftet. Ja der Verhantlnng erklärte er, sich keines BetruqS schuldig gemacht zu haben, da er an Provisionen für Waaren, die er als Reisender für verschiedene Firmen (Cigarrm, Weinhand- lungen u. a.) und aus sonstigen Verdiensten so viel Geld verdient habe, um seine Gläubiger mit der Zeit befriedigen zu können, was zum Theil auch geschehen sei. Er benannte hierüber 4 Firmen aus Aanau, Frankfurt, Mainz und Bruch- fal, für die er von 1896 bis 1898 gereist hat, jedoch betragen die bei diesen zusammen in den 4'/, labten vcrdien- 1m Provisionen nur weniger über 1000 Mk. Dag^e.t fiK er ausschweifend gelebt haben. Der StaatSanwalt resumirte in seinem Plädoyer, daß sich aus dem ganzen Gebühren deS Angeklagten darauf schlteßm lasse, daß er von vornherein die latt 22 Seiten.